Drucksache - VI-0424  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2009 - 2013
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.04.2008 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. des BA zur Beschlussf., 15. Tagung, 30.04.2008
VI-0424, Anlage

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                .04.2008

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                       Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2009 –2013

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

In die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht Berlin sind für die Wahlperiode vom 01. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013 die in der Anlage aufgeführten Personen aufzunehmen.

 

3.  Begründung

 

Nach § 28 i.V.m. § 185 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen die Bezirke eine Vorschlagsliste (Anlage) für ehrenamtliche Richter auf.

 

Die Präsidentin des Verwaltungsgerichtes Berlin hat, vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses zur Wahl der ehrenamtlichen Richter, für den Bezirk Pankow bestimmt, dass 88 Personen in die Vorschlagsliste  des Bezirkes für die Wahl zum ehrenamtlichen Richter aufzunehmen sind. Im Bezirk Pankow haben sich seit November 2007, trotz intensivster Bemühungen nur 59 Personen gemeldet, die bereit sind als ehrenamtliche Richter tätig zu werden. 

 

Die aus der Anlage ersichtliche Vorschlagsliste soll außer dem Namen auch den Geburtsort, den Geburtstag und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein, soll das 25. Lebensjahr vollendet und  seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben (§ 20 VwGO).

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl der BVV erforderlich

(§ 28 Satz 4 VwGO). Die Vorschlagslisten sind der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin bis zum 30.04.2008 zuzusenden. Der Vorschlagsliste ist eine beglaubigte Abschrift der Sitzungsniederschrift über das Abstimmungsergebnis beizufügen.

 

 

4.  Rechtsgrundlage

 

§ 28 i.V.m. § 185 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

§ 12 Abs. 2 Ziff.11 BezVG

§ 16 Abs.1 c  BezVG

§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG,

 

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 


8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Köhne                                                                                     Federlein

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat für

                                                                                                Bürgerdienste und Wohnen

 

 

 
 

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