Drucksache - VI-0418  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Oberverwaltungsgericht Berlin - Brandenburg für die Geschäftsjahre 2008 -2013
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
30.04.2008 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. zur Beschlussf., 15. Tagung, 30.04.2008
Anlage, Vorschlagsliste

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                              16.04.2008

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                       Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Oberverwaltungsgericht Berlin - Brandenburg für die Geschäftsjahre 2008 –2013

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

In die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg sind für die Wahlperiode vom

19. August 2008 bis 2013 die in der Anlage aufgeführten Personen aufzunehmen.

 

3.  Begründung

 

Nach § 28 i.V.m. § 185 Abs. 1 VwGO stellen die Bezirke eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter auf. Für den Verwaltungsbezirk Pankow wurde die Zahl der in die Vorschlagsliste des Bezirks aufzunehmenden Personen von dem nach Artikel 14 des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg gebildeten Wahlausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Oberverwaltungsgerichts Berlin – Brandenburg auf 15 festgesetzt.  

 

Im Bezirk Pankow haben sich seit Dezember 2007 insgesamt 18 Personen bereit erklärt, als ehrenamtliche Richter tätig zu werden. 

 

Die aus der Anlage ersichtliche Vorschlagsliste soll außer dem Namen auch den Geburtsort, den Geburtstag und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein, soll das 25. Lebensjahr vollendet und  seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben (§ 20 VwGO).

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl der BVV erforderlich (§ 28 Satz 4 VwGO). Die Vorschlagslisten sind der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin bis zum 30.04.2008 zuzusenden. Der Vorschlagsliste ist eine beglaubigte Abschrift der Sitzungsniederschrift über das Abstimmungsergebnis beizufügen.

 

 

4.  Rechtsgrundlage

 

§ 28 i.V.m. § 185 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

§ 34 VwGO

§ 12 Abs. 2 Ziff. 11 BezVG

§ 16 Abs. 1 c BezVG

§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG

 

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 


8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Köhne                                                                                     Federlein

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat für

                                                                                                Bürgerdienste und Wohnen

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen