Drucksache - VI-0379  

 
 
Betreff: Beauftragung von Planungsarbeiten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bei allen Baumaßnahmen im Be-zirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen der SPD und LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mitberatender Ausschuss
06.03.2008 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal federführender Ausschuss
10.04.2008 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.04.2008 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.07.2008 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, Linke, 06.02.08
BE Aussch.Fin/Immob/Pers., 15. Tagung, 30.04.2008
VzK 13, SB, 17. Tagung, 09.06.2008

Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen künftigen Baumaßnahmen im Bezirk Pankow zunächst nur die Leistungsphasen 1 (Grundlagene

 

Siehe Anlage

Bei verschiedenen Maßnahmen des Bezirks hat sich die Beauftragung von beratenden Ingenieurbüros mit allen Leistungsphasen als

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                   24.06.2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.:VI-0379

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Beauftragung von Planungsarbeiten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bei allen Baumaßnahmen im Bezirk Pankow

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 15. Sitzung am 30.04.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.VI – 0379 :

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen künftig vom Bezirk Pankow direkt oder auftragsweise zu beauftragenden Baumaßnahmen ab der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) nur bis zur Leistungsphase 2 (Vorplanung) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu beauftragen.

Erst nach Vorstellung, positiver Bewertung und Bestätigung des Vorentwurfes durch

·         den Ausschuss für Finanzen und Immobilien bei Hochbaumaßnahmen,

·         den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz bei Tiefbaumaßnahmen,

·         den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderungen bei städtebaulichen und allen sonstigen Planungsleistungen,

·         den Ausschuss für Umwelt und Natur bei Maßnahmen, die Grün- und Freiflächen betreffen,

soll das Bezirksamt die weiteren Leistungsphasen nach HOAI beauftragen.

Grundsätzliche Schwellenwerte für die Anwendung des benannten Verfahrens sollen von den Ausschüssen jeweils im eigenen Benehmen festgelegt werden.

Bei der Beauftragung der Ingenieurbüros durch die im Bezirk tätigen Sanierungsbeauftragten ist entsprechend zu verfahren. Dies ist durch das Bezirksamt gegenüber den Sanierungsbeauftragten vertraglich abzusichern.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Seit der Sondersitzung des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz am 27. Februar 2008 wird das zuvor beschlossene Verfahren angewendet (siehe auch VzK VI-0362 vom 30.04.2008). Dies gilt nunmehr für alle bezirklich zu verantwortenden Straßenbaumaßnahmen in Pankow.

Das Amt für Umwelt und Natur wird ab sofort entsprechend dem Ersuchen der BVV verfahren, wenn der Ausschuss für Umwelt und Natur eine Wertgrenze festgelegt hat.

 

Notwendige Planungsleistungen für Hochbau - Maßnahmen nach HAOI werden nach Vorgaben der AV LHO § 24 und der Allgemeinen Anweisung Bau (ABau) für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins vergeben. Hierbei ist nach ABau Teil II Nr. 23 zu verfahren, wobei die Leistungsphase 1 der HOAI bei Hochbaumaßnahmen grundsätzlich nicht an Freischaffende vergeben wird.

Baumaßnahmen definieren sich für die Serviceeinheit Immobilienmanagement nach AV LHO § 24 (1.1.1), Neu-, Erweiterungs- und Umbauten, für die der Vorplanungsentwurf vor Weiterbeauftragung der Vertragsstufe A 2 dem jeweiligen Ausschuss zur Bestätigung vorzustellen ist.

 

Der Bereich Planen und Genehmigen (PG) veranlasst keine Baumaßnahmen.

Es wird davon ausgegangen, dass durch die Formulierung des zweiten Absatzes des Beschlusses nicht Leistungen für Bebauungspläne gemeint sind, da sich der Satz auf einen Vorentwurf bezieht, den es bei der Vergabe von B-Plänen so nicht gibt.

Zum letzten Absatz des Beschlusses ist festzustellen, dass das Bezirksamt Pankow gegenüber den Sanierungsbeauftragten nicht weisungsberechtigt ist, da nicht das Bezirksamt, sondern die Senatverwaltung für Stadtentwicklung, Referat IV C, Vertragspartner der Sanierungsbeauftragten ist. Insoweit kann das Bezirksamt gegenüber den Sanierungsbeauftragten eine vertragliche Absicherung nicht vornehmen.

Der Beschluss der BVV wird den Sanierungsbeauftragten und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Referat IV C, zur Kenntnis gegeben.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

Matthias Köhne                                                                       Jens – Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                                         Bezirksstadtrat für

                                                                                                Öffentliche Ordnung

 

 
 

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