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Drucksache - VI-0379
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 24.06.2008
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.:VI-0379 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Beauftragung von
Planungsarbeiten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
bei allen Baumaßnahmen im Bezirk Pankow Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: In Erledigung des in der 15.
Sitzung am 30.04.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung
– Drucksache Nr.VI – 0379 : Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen künftig vom Bezirk Pankow direkt
oder auftragsweise zu beauftragenden Baumaßnahmen ab der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung)
nur bis zur Leistungsphase 2 (Vorplanung) der Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure (HOAI) zu beauftragen. Erst nach Vorstellung,
positiver Bewertung und Bestätigung des Vorentwurfes durch ·
den Ausschuss
für Finanzen und Immobilien bei Hochbaumaßnahmen, ·
den Ausschuss
für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz bei Tiefbaumaßnahmen, ·
den Ausschuss
für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderungen bei städtebaulichen und allen
sonstigen Planungsleistungen, ·
den Ausschuss
für Umwelt und Natur bei Maßnahmen, die Grün- und Freiflächen betreffen, soll
das Bezirksamt die weiteren Leistungsphasen nach HOAI beauftragen. Grundsätzliche
Schwellenwerte für die Anwendung des benannten Verfahrens sollen von den
Ausschüssen jeweils im eigenen Benehmen festgelegt werden. Bei der Beauftragung der
Ingenieurbüros durch die im Bezirk tätigen Sanierungsbeauftragten ist
entsprechend zu verfahren. Dies ist durch das Bezirksamt gegenüber den
Sanierungsbeauftragten vertraglich abzusichern. wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Seit
der Sondersitzung des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Verkehr und
Verbraucherschutz am 27. Februar 2008 wird das zuvor beschlossene Verfahren
angewendet (siehe auch VzK VI-0362 vom 30.04.2008). Dies gilt nunmehr für alle
bezirklich zu verantwortenden Straßenbaumaßnahmen in Pankow. Das Amt für Umwelt und Natur
wird ab sofort entsprechend dem Ersuchen der BVV verfahren, wenn der Ausschuss
für Umwelt und Natur eine Wertgrenze festgelegt hat. Notwendige
Planungsleistungen für Hochbau - Maßnahmen nach HAOI werden nach Vorgaben der
AV LHO § 24 und der Allgemeinen Anweisung Bau (ABau) für die Vorbereitung und
Durchführung von Bauaufgaben Berlins vergeben. Hierbei ist nach ABau Teil II
Nr. 23 zu verfahren, wobei die Leistungsphase 1 der HOAI bei Hochbaumaßnahmen
grundsätzlich nicht an Freischaffende vergeben wird. Baumaßnahmen
definieren sich für die Serviceeinheit Immobilienmanagement nach AV LHO § 24
(1.1.1), Neu-, Erweiterungs- und Umbauten, für die der Vorplanungsentwurf vor
Weiterbeauftragung der Vertragsstufe A 2 dem jeweiligen Ausschuss zur
Bestätigung vorzustellen ist. Der Bereich Planen und
Genehmigen (PG) veranlasst keine Baumaßnahmen. Es wird davon ausgegangen,
dass durch die Formulierung des zweiten Absatzes des Beschlusses nicht
Leistungen für Bebauungspläne gemeint sind, da sich der Satz auf einen
Vorentwurf bezieht, den es bei der Vergabe von B-Plänen so nicht gibt. Zum letzten Absatz des
Beschlusses ist festzustellen, dass das Bezirksamt Pankow gegenüber den
Sanierungsbeauftragten nicht weisungsberechtigt ist, da nicht das Bezirksamt,
sondern die Senatverwaltung für Stadtentwicklung, Referat IV C, Vertragspartner
der Sanierungsbeauftragten ist. Insoweit kann das Bezirksamt gegenüber den
Sanierungsbeauftragten eine vertragliche Absicherung nicht vornehmen. Der Beschluss der BVV wird
den Sanierungsbeauftragten und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Referat IV C, zur Kenntnis gegeben. Wir
bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und
Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Jens
– Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche
Ordnung |
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