Drucksache - VI-0365  

 
 
Betreff: Gründung einer Grundschule am Standort Gudvanger Straße 16 / Erich-Weinert-Straße 70 in 10439 Berlin für die Teilnahme am Schulversuch Gemeinschaftsschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl.BA zur Beschlussf., 13. Tagung, 06.02.2008

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                .01.2008

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Gründung einer Grundschule am Standort Gudvanger Straße 16 / Erich-Weinert-Straße 70 in 10439 Berlin für die Teilnahme am Schulversuch Gemeinschaftsschule  

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Bezirk Pankow gründet am Standort Gudvanger Straße 16 / Erich-Weinert-Straße 70 in 10439 Berlin eine Grundschule, die am Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ teilnimmt.

 

 

3.  Begründung

 

Im Frühjahr 2007 rief die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Beteiligung am Interessenbekundungsverfahren zur Pilotphase der Gemein­schaftsschule in Berlin auf.

 

 

1.                 Grundsätze

 

Die beabsichtigte Schulform entspricht den neuentwickelten kon­zeptionellen Empfehlungen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und For­schung und richtet sich insbesondere nach folgenden Grundsätzen:

 

·        In Gemeinschaftsschulen lernen alle Schülerinnen und Schüler bis zur Jahr­gangsstufe 10 gemeinsam. Gemeinschaftsschulen führen zum mittleren Schulabschluss, zum Abitur oder zum schulischen Teil der Fachhochschulreife.

·        Gemeinschaftsschulen streben die Individualisierung des Lernens an mit dem Ziel, das individuelle Leistungsvermögen jedes Kindes zu entwickeln und auszu­schöpfen – und zwar durch flexible differenzierte Lernformen und ohne äußere Fachleistungsdifferenzierung als Organisationsprinzip.

·        Gemeinschaftsschulen sind Ganztagsschulen; über die Konzeption des Ganz­tagsangebots entscheidet die Schulkonferenz.

 

 

Die Senatsverwaltung zeigte für die Entstehung von Gemeinschaftsschulen verschiedene Varianten auf. Gemeinschaftsschulen könnten entstehen

 

  • aus in Grundschulen geführten Klassen, die gemeinsam in eine weiterführende Schule übergehen;
  • in Form eines Entwicklungsprozess aus Grundschulen, die schrittweise aufwachsen;
  • als integratives Bildungszentrum durch Verbindung von Grund- und Sekundarschulen;
  • durch den Zusammenschluss mehrerer Schulen der Sekundarstufe zu einem schulübergreifenden Schulverbund unter Einbeziehung einer gymnasialen Oberstufe.

 

In Pankow hatte sich keine Schule um eine der aufgeführten Varianten beworben.

Das Interesse der Bezirksverwaltung an der Entwicklung neuer Wege im Rahmen des beabsichtigten Schulreformprojektes mündete in eine Bewerbung des Bezirksamtes (und nicht einer Schule) um die Teilnahme an dem Pilotversuch mit einem Konzept für den Aufbau einer Gemeinschaftsschule als gebundene Ganztagsschule ab Klasse 1 in der Region Prenzlauer Berg. Die Gemeinschaftsschule  sollte sich – da keine bereits existierende Schule an dem Schulversuch teilnehmen wollte - aus einer neu zu gründenden Grundschule heraus entwickeln, die von unten schrittweise aufwächst.

 

Mit Datum vom 28.11.2007 teilte die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dem Bezirk ihre diesbezügliche positive Entscheidung mit.

 

 

2.                 Organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen für die Neugründung

 

Die Gemeinschaftsschule wird  im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort in einem Gebäudeteil der jetzigen Karl-Friedrich-Schinkel-Oberschule (Realschule) in der Gudvanger Straße 16 / Erich-Weinert-Straße 70 in 10439 Berlin eröffnet und zunächst 3-zügig Plätze im Grundschulbereich anbieten, die in der Sekundarstufe I  fortgeführt werden.

 

Der aus zwei separaten Gebäudeteilen bestehende Schulkomplex ermöglicht aufgrund der durch rückläufige Schülerzahlen  ausreichend gegebenen räumlichen Kapazitäten die Eröffnung einer Grundschule sowohl mit dem Unterrichts- als auch mit dem Ganztagsbereich. Die Aufnahme des Grundschulbetriebes erfolgt im Gebäudeteil der Gudvanger Straße 16 bei gleichzeitiger Fortführung des Oberschulbetriebes  im Gebäudeteil der Erich-Weinert-Straße 70.

 

Eine Gemeinschaftsschule kann bislang nicht gegründet werden, da es sich um keine Schulart im Sinne des § 17 Abs. 3 Schulgesetz handelt. Entsprechende Änderungsvorschläge befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Somit kann der Bezirk nach gegenwärtiger Rechtslage "nur" eine Grundschule gründen, die am Schulversuch "Gemeinschaftsschule" teilnimmt. Wenn nach Änderung des Schulgesetzes die "Gemeinschaftsschule" eine Schulform der Berliner Schule darstellt, kann zu einem späteren Zeitpunkt die Umwandlung der Grundschule in diese neue Schulform erfolgen.

 

Die Neugründung der Grundschule erweist sich auch als notwendig, um aufgrund der gestiegenen und künftig zu erwartenden Zahl an Grundschüler/innen mittel- bis langfristig die Grundschulplatzsituation in der Region Prenzlauer Berg zu verbessern.

 

Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.

 

 

3.                 Perspektive für die Karl-Friedrich-Schinkel-Oberschule

 

Die in der jetzigen Karl-Friedrich-Schinkel-Oberschule beschulten Schüler/innen werden  bis zum Schuljahr 2009/2010 in dem Gebäude der Erich-Weinert-Straße 70 verbleiben. Die Schulkonferenz hat sich am 14.01.2008 einstimmig für eine Zusammenlegung mit der Archimedes-Oberschule (Realschule - Heinersdorfer Straße 200 in 13129 Berlin) ausgesprochen. Die Schulkonferenz der Archimedes-Oberschule hat ihr  positives Votum am 22.01.2008 abgegeben.

Nunmehr eröffnet sich die Möglichkeit, an beiden Schulen Anmeldungen für die künftigen 7. Klassen der Fusionsschule anzunehmen und im Rahmen der noch festzulegenden Gesamtkapazität an beiden Standorten 7. Klassen einzurichten.

 

Weitergehende Aussagen zur Perspektive und zu Standorten von Realschulen sind im Schulentwicklungsplan Oberschulen und durch Einzelbeschlüsse zu treffen.

 

 

4.  Rechtsgrundlage

 

§§ 18, 109 Abs. 3 SchulG

§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG

§ 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG

 

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die über den bereits festgestellten Sanierungsbedarf für die Umwandlung des Oberschulstandortes in einen ganztagsgebundenen Grundschulstandort hinausgehenden haushaltsmäßigen Auswirkungen belaufen sich auf ca. 450.000,00 €. Sie sollen nach Möglichkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Förderfonds des Landes gedeckt werden. Soweit die Fördermittel zur Durchführung der Maßnahmen nicht ausreichen, können ggfs. zusätzliche Mittel aus der baulichen Unterhaltung erforderlich werden.

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Kernbestandteil der Gemeinschaftsschulen ist eine Kultur der Akzeptanz. Sie soll die oftmals durch Sprachdefizite und sozialen Status verursachte Benachteiligung von Migrantinnen und Migranten reduzieren helfen.

 

 

 

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 


8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Den Leitzielen einer Gemeinschaftsschule entsprechend soll die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft durchbrochen und durch längeres gemeinsames Lernen und die Anwendung differenzierter Unterrichtsmethoden eine maximale Leistungsentwicklung aller Schüler/innen und Schüler und somit mehr Chancengleichheit und –gerechtigkeit erzielt werden.

Die Grundschulversorgung insbesondere in der Region Prenzlauer Berg wird verbessert und den Interessen der Eltern entsprechend um ein attraktives Angebot ergänzt. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                         Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadträtin für

                                                                                    Gesundheit, Soziales, Schule und Sport


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

x

x

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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