Drucksache - VI-0364  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVIII-24-3 vom 01.08.2006 zur Änderung des Bebauungs-plans XVIII-24 für das Gebiet zwischen Stadtrandsiedlung Karow / Am Kappgra-ben, Landesgrenze, Siverstorpstraße, Strömannstraße, der südlichen Grenze des Grundstücks Alt-Karow 30, denStraßen Alt-Karow und Bucher Chaussee sowie für die Siverstorpstraße und einen Abschnitt der Strömannstraße mit Aus-nahme des Geländes zwischen der öffentlichen Parkanlage am Hofzeichen-damm, Ingwäonenweg, Siverstorpstraße, Gatterweg und ...
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 13. Tagung, 06.02.2008

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                               2008

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:   Bebauungsplan XVIII-24-3 vom 01.08.2006 zur Änderung des Bebauungsplans XVIII-24 für das Gebiet zwischen Stadtrandsiedlung Karow / Am Kappgraben, Landes­grenze, Siverstorpstraße, Strömannstraße, der südlichen Grenze des Grundstücks Alt-Karow 30, den Straßen Alt-Karow und Bucher Chaussee sowie für die Siverstorpstraße und einen Abschnitt der Strömannstraße mit Ausnahme des Geländes zwischen der öffentlichen Parkanlage am Hofzeichendamm, Ingwäonenweg, Siverstorpstraße, Gatterweg und dem Grundstück Gatterweg 17 im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow.

                               

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.01.2008 folgende Beschlüsse gefasst:

 

 

I.          Dem Ergebnis der Auswertung und Abwägung der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

II.          Dem Ergebnis der Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung gem.  § 3 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

III.         Dem aus der Abwägung der öffentlichen Auslegung hervorgehenden Entwurf des  Bebauungsplans XVIII-24-3 vom 01.08.2006 einschließlich Begründung wird zugestimmt. 

 

Begründung

 

Zu I.:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 1. August 2006 beschlossen, dass aufgrund der Umstellung auf das neue Baugesetzbuch für den Bebauungsplanentwurf XVIII-24-3 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.


Für den Bebauungsplan XVIII-24-3 wurde die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 22.08.2006 begonnen. Eine Stellungnahme ging nach der Beteiligungszeit am 18.10.2006 ein. Der Entwurf des Bebauungsplans XVIII-24-3 vom 01.08.2006 wurde parallel in der Zeit vom 11.09.2006 bis einschließlich 11.10.2006 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Bis zum Ende des Beteiligungszeitraums gingen 27 Schreiben von den Behörden und TÖB ein.

Die Auswertung und Abwägung der Bedenken und Anregungen haben  zu keiner Änderung der Planung geführt.

 

Die Träger der Versorgungsleitungen wiesen auf ihre Leitungen im Bestand hin. Da sich die Leitungen im öffentlichen Straßenland befinden, ist eine Regelung im Bebauungsplan nicht notwendig.

Die Hinweise des Amtes für Umwelt und Natur zu den artenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß § 42 Bundesnatur­schutzgesetz (BNatSchG) werden berücksichtigt. Es wurde eine Begehung der Flächen bzgl. des Vorkommens von Lebensstätten geschützter Arten am 04.11.2006 durchgeführt. Es konnten keine Nachweise für besonders oder streng geschützte Arten erbracht werden.

Die Begründung wurde hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Prüfung ergänzt.

 

Zu II.:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 1. August 2006 beschlossen, für den Bebauungsplanentwurf XVIII-24-3 soll gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans XVIII-24-3 vom 1. August 2006 mit Begründung wurde in der Zeit vom 11. September 2006 bis einschließlich 11. Oktober 2006 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amt für Planen und Genehmigen öffentlich ausgelegt.

Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich im Amtsblatt für Berlin am 25. August 2006 auf Seite 3290. Darüber hinaus wurde der Veröffentlichungstext in einer in Berlin häufig gelesenen Tageszeitung angezeigt.

Zusätzlich erfolgte während des Auslegungszeitraumes eine Präsentation des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung im Internet auf der Seite des Amtes für Planen und Genehmigen.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Das Ergebnis der Auslegung ergab daher keine Änderungen des Bebauungsplanentwurfs XVIII-24-3 vom 1. August 2006.

 

Zu III. siehe Begründung (Anlage Vorlage zur Beschlussfassung)

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Siehe Begründung zum Bebauungsplanentwurf

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Da kein Bedarf für die bisherige Kita-Festsetzung mehr besteht, entstehen keine Auswirkungen auf Kinder und Familien.

 

 

 

 

Den Fraktionen und Gruppen der BVV wird je eine CD-Rom mit Dateien von B-Planentwurf und Begründung im pdf-Format durch das Amt für Planen und Genehmigen übergeben.

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                           Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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