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Drucksache - VI-0364
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2008
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Bebauungsplan
XVIII-24-3 vom
01.08.2006 zur Änderung des Bebauungsplans XVIII-24 für das Gebiet
zwischen Stadtrandsiedlung Karow / Am Kappgraben, Landesgrenze,
Siverstorpstraße, Strömannstraße, der südlichen Grenze des Grundstücks
Alt-Karow 30, den Straßen Alt-Karow und Bucher Chaussee sowie für die
Siverstorpstraße und einen Abschnitt der Strömannstraße mit Ausnahme des
Geländes zwischen der öffentlichen Parkanlage am Hofzeichendamm, Ingwäonenweg,
Siverstorpstraße, Gatterweg und dem Grundstück Gatterweg 17 im Bezirk Pankow,
Ortsteil Karow. Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
am 22.01.2008 folgende Beschlüsse gefasst: I. Dem
Ergebnis der Auswertung und Abwägung der erneuten Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt. II. Dem Ergebnis
der Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt. III. Dem aus der Abwägung der öffentlichen Auslegung
hervorgehenden Entwurf des
Bebauungsplans XVIII-24-3 vom 01.08.2006 einschließlich
Begründung wird zugestimmt. Begründung Zu I.: Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 1.
August 2006 beschlossen, dass aufgrund der Umstellung auf das neue
Baugesetzbuch für den Bebauungsplanentwurf XVIII-24-3 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3
BauGB die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll. Für den Bebauungsplan XVIII-24-3 wurde die erneute
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 22.08.2006 begonnen. Eine Stellungnahme ging
nach der Beteiligungszeit am 18.10.2006 ein. Der Entwurf des Bebauungsplans
XVIII-24-3 vom 01.08.2006 wurde parallel in der Zeit vom 11.09.2006 bis
einschließlich 11.10.2006 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Bis zum Ende des Beteiligungszeitraums gingen 27 Schreiben
von den Behörden und TÖB ein. Die Auswertung und Abwägung der Bedenken und Anregungen
haben zu keiner Änderung der Planung
geführt. Die Träger der Versorgungsleitungen
wiesen auf ihre Leitungen im Bestand hin. Da sich die Leitungen im öffentlichen
Straßenland befinden, ist eine Regelung im Bebauungsplan nicht notwendig. Die Hinweise des Amtes für Umwelt und Natur zu den
artenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) werden berücksichtigt. Es wurde eine Begehung der Flächen bzgl. des
Vorkommens von Lebensstätten geschützter Arten am 04.11.2006 durchgeführt. Es
konnten keine Nachweise für besonders oder streng geschützte Arten erbracht
werden. Die Begründung wurde hinsichtlich der artenschutzrechtlichen
Prüfung ergänzt. Zu II.: Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 1.
August 2006 beschlossen, für den Bebauungsplanentwurf XVIII-24-3 soll
gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt werden. Der Entwurf des
Bebauungsplans XVIII-24-3 vom 1. August 2006 mit Begründung wurde in der Zeit
vom 11. September 2006 bis einschließlich 11. Oktober 2006 gemäß § 3 Abs. 2
BauGB im Amt für Planen und Genehmigen öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung erfolgte
ortsüblich im Amtsblatt für Berlin am 25. August 2006 auf Seite 3290. Darüber
hinaus wurde der Veröffentlichungstext in einer in Berlin häufig gelesenen
Tageszeitung angezeigt. Zusätzlich erfolgte während
des Auslegungszeitraumes eine Präsentation des Bebauungsplanentwurfs und der
Begründung im Internet auf der Seite des Amtes für Planen und Genehmigen. Im Rahmen der öffentlichen
Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Das Ergebnis der Auslegung
ergab daher keine Änderungen des Bebauungsplanentwurfs XVIII-24-3 vom 1. August
2006. Zu III. siehe Begründung (Anlage Vorlage
zur Beschlussfassung) Haushaltsmäßige Auswirkungen keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung
Siehe Begründung zum
Bebauungsplanentwurf Kinder- und
Familienverträglichkeit
Da kein Bedarf für die bisherige
Kita-Festsetzung mehr besteht, entstehen keine Auswirkungen auf Kinder und
Familien. Den Fraktionen und Gruppen der BVV wird je eine CD-Rom mit
Dateien von B-Planentwurf und Begründung im pdf-Format durch das Amt für Planen
und Genehmigen übergeben. Matthias Köhne Dr.
Michail Nelken
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung |
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