Drucksache - VI-0363  

 
 
Betreff: Beschluss gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 und ge-mäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG für den Bebauungsplan XVIII-24-3 vom 01.08.2006 zur Änderung des Bebauungsplans XVIII-24 für das Gebiet zwischen Stadtrandsiedlung Karow / Am Kappgraben, Landesgrenze, Siverstorpstraße, Strömannstraße, der südli-chen Grenze des Grundstücks Alt-Karow 30, den Straßen Alt-Karow und Bucher Chaussee sowie für die Siverstorpstraße und einen Abschnitt der Strömannstraße mit Ausnahme des Geländes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. des BA zur Beschlussf., 13. Tagung, 06.02.2008
Beschluss für den Bebauungsplan XVIII-24-3 zur Änderung des Bebauungsplans XVIII-24 Beschlussfassung Anlage 1
Beschluss für den Bebauungsplan XVIII-24-3 zur Änderung des Bebauungsplans XVIII-24 Beschlussfassung Anlage 2

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                               22.01.2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                  Drucksache-Nr.

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.  Gegenstand der Vorlage

 

Beschluss gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 und gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4  BezVG für den Bebauungsplan XVIII-24-3 vom 01.08.2006 zur Änderung des Bebauungsplans XVIII-24 für das Gebiet zwischen Stadtrandsiedlung Karow / Am Kappgraben, Landesgrenze, Siverstorpstraße, Strömannstraße, der südlichen Grenze des Grundstücks Alt-Karow 30, den Straßen Alt-Karow und Bucher Chaussee sowie für die Siverstorpstraße und einen Abschnitt der Strömannstraße mit Ausnahme des Geländes zwischen der öffentlichen Parkanlage am Hofzeichendamm, Ingwäonenweg, Siverstorpstraße, Gatterweg und dem Grundstück Gatterweg 17 im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow.

 

2. Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.             Der Bebauungsplan XVIII-24-3 vom 01.08.2006 einschließlich der Begründung wird gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG beschlossen. Dies schließt Änderungen oder Ergänzungen aus redaktionellen Gründen oder Gründen der Rechts­sicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern, ein.

 

II.            Der Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XVIII-24-3 vom 01.08.2006 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG beschlossen.

 

3.  Begründung

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2001 die Aufstellung des Bebauungsplans XVIII-24-3 zur Änderung des Bebauungsplans XVIII-24 für das Gebiet zwischen Stadtrandsiedlung Buch I, Landesgrenze, Straße 75 , Straße 56, der südlichen Grenze des Grundstücks Alt-Karow 30, den Straßen Alt-Karow und Bucher Chaussee sowie für die Straße 75 und einen Abschnitt der Straße 56 im Bezirk Weißensee, Ortsteil Karow beschlossen.

Des Weiteren wurde beschlossen, das Änderungsverfahren des Bebauungsplans XVIII-24 im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchzuführen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 19. Dezember 2001 die Vorlage (Drs.-Nr. III/971) zur Kenntnis genommen.


Es wurde zur Verfahrensvereinfachung gemäß § 13 BauGB von der Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB abgesehen, da durch die Änderung des Bebauungsplans XVIII-24 die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden 44 Träger öffentlicher Belange (TöB) mit Anschreiben vom 13.05.2002 beteiligt, von denen insgesamt 35 Rückäußerungen ergingen. 6 TöB haben Anregungen bzw. Hinweise vorgetragen.

Die Auswertung der Stellungnahmen der TöB hat keine Änderungen des Planungsziels ergeben. Die Abwägung führte zu redaktionellen Ergänzungen der Begründung und zu redaktionellen Änderungen der Planunterlage, die der besseren Lesbarkeit dienen.

Die Auswertung und Abwägung hatte folgende Änderungen an der Planzeichnung und der Begründung zur Folge:

- Die falsche Zitierung der Blocknummern in textlichen Fest­setzung 1.7 wurde geändert.

- Baugrenzen wurden in die Zeichenerklärung unter Planunterlage aufge­nommen.

- In die Begründung zum Bebauungsplan XVIII-24-3 wurde ein Hinweis aufgenommen, dass die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans XVIII-24 auch weiterhin Bestand für den Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-24-3 ha­ben.

- Das Ziel 1.0.1 des LEP eV, wonach Erneuerung und Verdichtung Vorrang vor der Ausweisung neuer Siedlungsflächen haben, wurde in der Begründung unter Punkt I.3 „Planerische Ausgangssituation“ aufgenommen.

- Der Titel des zu zitierenden Bebauungsplans XVIII-24 wurde aufgrund inzwischen geänderter Straßennamen, Siedlungsbezeichnung und des geänderten Bezirksnamens sowie des durch den Bebauungsplan XVIII-24-2 teilweise geänderten Geltungsbereichs angepasst. Es handelte sich dabei um eine nachträgliche redaktionelle Berichtigung.

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 1. August 2006 dem Ergebnis der Auswertung und Abwägung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB zugestimmt.
Des Weiteren wurde beschlossen, den Titel zu berichtigen und für den Bebauungsplanentwurf XVIII-24-3 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Das Bebauungsplanverfahren wurde vor Inkrafttreten der durch das Europa­rechtsan­passungsgesetz Bau beschlossenen Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB) eingeleitet. Das Planverfahren wurde nach neuem Recht durchgeführt. Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 27. September 2006 die Vorlage (Drs.-Nr. V-1332) zur Kenntnis genommen.

Für den Bebauungsplan XVIII-24-3 wurde nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) mit Schreiben vom 22.08.2006 begonnen. Änderungen der Planung ergaben sich aus den vorgebrachten Äußerungen der TÖB nicht. Die Träger der Versorgungsleitungen wiesen auf ihre Leitungen im Bestand hin. Da die Leitungen sich im öffentlichen Straßenland befinden, ist eine Regelung durch den Bebauungsplan nicht notwendig.

Die Hinweise des Amtes für Umwelt und Natur zu den artenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) werden berücksichtigt. Es wurde eine Begehung der Flächen bzgl. des Vorkommens von Lebensstätten geschützter Arten am 04.11.2006 durchgeführt. Es konnten keine Nachweise für besonders oder streng geschützte Arten erbracht werden. Die Begründung wurde hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Prüfung ergänzt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans XVIII-24-3 vom 1. August 2006 mit Begründung wurde in der Zeit vom 11. September 2006 bis einschließlich 11. Oktober 2006 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amt für Planen und Genehmigen öffentlich ausgelegt.

Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich im Amtsblatt für Berlin am 25. August 2006 auf Seite 3290. Darüber hinaus wurde der Veröffentlichungstext in einer Tageszeitung angezeigt. Zusätzlich erfolgte während des Auslegungszeitraumes eine Präsentation des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung im Internet auf der Seite des Amtes für Planen und Genehmigen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Das Ergebnis der Auslegung ergab daher keine Änderungen des Bebauungsplanentwurfs XVIII-24-3 vom 1. August 2006.

 

Das Bezirksamt Pankow hat im Ergebnis der Auswertung und Abwägung dem vorliegenden Bebauungsplan XVIII-24-3 vom 1. August 2006 einschließlich Begründung (siehe Anlage 1) zugestimmt.

 

Nach Beschlussfassung entsprechend § 6 Abs. 3 AGBauGB durch die Bezirksverordnetenversammlung wird der Be­bauungsplan XVIII-24-3 vom 1. August 2006 einschließlich der Begründung durch das Bezirksamt der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB angezeigt.

 

Sobald die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erklärt, dass der Bebauungsplan beanstandungsfrei ist, setzt das Be­zirksamt den Bebau­ungsplan XVII-24-3 vom 1. August 2006 als Verordnung fest. Die BVV wird darüber zu gegebener Zeit in Kenntnis gesetzt.

 

 

4.  Rechtsgrundlage

 

§ 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3316),

 

§ 6 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692),         

§ 12 Abs. 2 Nr. 4 und 11 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch § 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 22. Oktober 2007 (GVBl. S. 549).

    

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Es bestehen keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung des Bezirksamts Pankow sowie des Landes Berlin.

 

 

6.   Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Begründung zum Bebauungsplan

 

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Da kein Bedarf für die bisherige Kita-Festsetzung mehr besteht, entstehen keine Auswirkungen auf Kinder und Familien.

 

 

 

Anlagen:      1.  Begründung zum Bebauungsplan XVIII-24-3 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB

2. Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans  ´´´´   XVIII-24-3 im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow.

         

 

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplans XVIII-24-3 vom 01.08.2006 liegt in der BVV-Sitzung aus.

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

Dr. Michail Nelken

Bezirksstadtrat für Kultur Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen