Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0363
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 22.01.2008
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr. Vorlage zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung 1.
Gegenstand der Vorlage Beschluss gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11
und gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG für den Bebauungsplan XVIII-24-3 vom 01.08.2006 zur
Änderung des Bebauungsplans XVIII-24 für das Gebiet zwischen
Stadtrandsiedlung Karow / Am Kappgraben, Landesgrenze, Siverstorpstraße,
Strömannstraße, der südlichen Grenze des Grundstücks Alt-Karow 30, den Straßen
Alt-Karow und Bucher Chaussee sowie für die Siverstorpstraße und einen
Abschnitt der Strömannstraße mit Ausnahme des Geländes zwischen der
öffentlichen Parkanlage am Hofzeichendamm, Ingwäonenweg, Siverstorpstraße,
Gatterweg und dem Grundstück Gatterweg 17 im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow. 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: I.
Der
Bebauungsplan XVIII-24-3 vom 01.08.2006 einschließlich der Begründung
wird gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG
beschlossen. Dies schließt Änderungen oder Ergänzungen aus redaktionellen
Gründen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen
Inhalt nicht abändern, ein. II.
Der
Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XVIII-24-3 vom
01.08.2006 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG beschlossen. 3. Begründung Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung
am 4. Dezember 2001 die Aufstellung des Bebauungsplans XVIII-24-3 zur Änderung
des Bebauungsplans XVIII-24 für das Gebiet zwischen Stadtrandsiedlung Buch I,
Landesgrenze, Straße 75 , Straße 56, der südlichen Grenze des Grundstücks
Alt-Karow 30, den Straßen Alt-Karow und Bucher Chaussee sowie für die Straße 75
und einen Abschnitt der Straße 56 im Bezirk Weißensee, Ortsteil Karow
beschlossen. Des Weiteren wurde beschlossen, das Änderungsverfahren
des Bebauungsplans XVIII-24 im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch
durchzuführen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen. Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung
am 19. Dezember 2001 die Vorlage (Drs.-Nr. III/971) zur Kenntnis genommen. Es wurde zur Verfahrensvereinfachung gemäß § 13 BauGB
von der Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB abgesehen, da durch die
Änderung des Bebauungsplans XVIII-24 die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden. Im Rahmen der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange wurden 44 Träger öffentlicher Belange (TöB) mit
Anschreiben vom 13.05.2002 beteiligt, von denen insgesamt 35 Rückäußerungen
ergingen. 6 TöB haben Anregungen bzw. Hinweise vorgetragen. Die Auswertung der
Stellungnahmen der TöB hat keine Änderungen des Planungsziels ergeben. Die
Abwägung führte zu redaktionellen Ergänzungen der Begründung und zu
redaktionellen Änderungen der Planunterlage, die der besseren Lesbarkeit
dienen. Die Auswertung und Abwägung
hatte folgende Änderungen an der Planzeichnung und der Begründung zur Folge: - Die
falsche Zitierung der Blocknummern in textlichen Festsetzung 1.7 wurde
geändert. - Baugrenzen
wurden in die Zeichenerklärung unter Planunterlage aufgenommen. - In
die Begründung zum Bebauungsplan XVIII-24-3 wurde ein Hinweis aufgenommen, dass
die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans XVIII-24 auch weiterhin Bestand
für den Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-24-3 haben. - Das
Ziel 1.0.1 des LEP eV, wonach Erneuerung und Verdichtung Vorrang vor der
Ausweisung neuer Siedlungsflächen haben, wurde in der Begründung unter Punkt
I.3 „Planerische Ausgangssituation“ aufgenommen. - Der
Titel des zu zitierenden Bebauungsplans XVIII-24 wurde aufgrund inzwischen
geänderter Straßennamen, Siedlungsbezeichnung und des geänderten Bezirksnamens
sowie des durch den Bebauungsplan XVIII-24-2 teilweise geänderten
Geltungsbereichs angepasst. Es handelte sich dabei um eine nachträgliche
redaktionelle Berichtigung. Das Bezirksamt Pankow von
Berlin hat in seiner Sitzung am 1. August 2006 dem Ergebnis der Auswertung und
Abwägung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB zugestimmt. Für den Bebauungsplan XVIII-24-3 wurde nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB die
erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(TÖB) mit Schreiben vom 22.08.2006 begonnen. Änderungen der Planung ergaben
sich aus den vorgebrachten Äußerungen der TÖB nicht. Die Träger der
Versorgungsleitungen wiesen auf ihre Leitungen im Bestand hin. Da die Leitungen
sich im öffentlichen Straßenland befinden, ist eine Regelung durch den
Bebauungsplan nicht notwendig. Die Hinweise des Amtes für Umwelt und Natur zu den
artenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) werden berücksichtigt. Es wurde eine Begehung der Flächen bzgl. des
Vorkommens von Lebensstätten geschützter Arten am 04.11.2006 durchgeführt. Es
konnten keine Nachweise für besonders oder streng geschützte Arten erbracht
werden. Die Begründung wurde hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Prüfung
ergänzt. Der Entwurf des
Bebauungsplans XVIII-24-3 vom 1. August 2006 mit Begründung wurde in der Zeit
vom 11. September 2006 bis einschließlich 11. Oktober 2006 gemäß § 3 Abs. 2
BauGB im Amt für Planen und Genehmigen öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung erfolgte
ortsüblich im Amtsblatt für Berlin am 25. August 2006 auf Seite 3290. Darüber
hinaus wurde der Veröffentlichungstext in einer Tageszeitung angezeigt.
Zusätzlich erfolgte während des Auslegungszeitraumes eine Präsentation des
Bebauungsplanentwurfs und der Begründung im Internet auf der Seite des Amtes
für Planen und Genehmigen. Im Rahmen der öffentlichen
Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Das Ergebnis der Auslegung
ergab daher keine Änderungen des Bebauungsplanentwurfs XVIII-24-3 vom 1. August
2006. Das Bezirksamt Pankow hat im Ergebnis der Auswertung
und Abwägung dem vorliegenden Bebauungsplan XVIII-24-3 vom 1. August 2006
einschließlich Begründung (siehe Anlage 1) zugestimmt. Nach Beschlussfassung entsprechend § 6 Abs. 3 AGBauGB durch
die Bezirksverordnetenversammlung wird der Bebauungsplan XVIII-24-3 vom
1. August 2006 einschließlich der Begründung durch das Bezirksamt der
zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB angezeigt. Sobald die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erklärt,
dass der Bebauungsplan beanstandungsfrei ist, setzt das Bezirksamt den Bebauungsplan
XVII-24-3 vom 1. August 2006 als Verordnung fest. Die BVV wird darüber zu
gegebener Zeit in Kenntnis gesetzt. 4.
Rechtsgrundlage § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.
Dezember 2006 § 6
Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7.
November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom
3. November 2005 (GVBl. S. 692),
§ 12 Abs. 2 Nr. 4 und 11 Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch § 7 Abs. 1 des Gesetzes vom
22. Oktober 2007 (GVBl. S. 549). 5. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Es bestehen keine
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung des
Bezirksamts Pankow sowie des Landes Berlin. 6.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Begründung zum Bebauungsplan 8. Kinder- und Familienverträglichkeit
Da kein Bedarf für die bisherige
Kita-Festsetzung mehr besteht, entstehen keine Auswirkungen auf Kinder und
Familien. Anlagen: 1. Begründung zum
Bebauungsplan XVIII-24-3 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB 2.
Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans ´´´´ XVIII-24-3 im Bezirk Pankow, Ortsteil
Karow. Der Entwurf des Bebauungsplans
XVIII-24-3 vom 01.08.2006 liegt in der BVV-Sitzung aus.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |