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Drucksache - VI-0343
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand
der Vorlage Ergebnis des Vergabeverfahrens zur weiteren kulturellen Nutzung des Kulturhauses „Peter Edel“, Berliner Allee 123-125, 13088 Berlin und Aufnahme von Vertrags-verhandlungen über den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem ausgewählten Bewerber 2.
Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Aufgrund
des beschränkten Vergabeverfahrens im September/Oktober 2007 für das
"Kulturhaus Peter Edel" sollen mit den in Gemeinschaft angetretenen
Bewerbern Theater(t)raum e.V./berliner schule für schauspiel/Stiftung
SPI/Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH (GSE) Verhandlungen zum
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zur weiteren kulturellen Nutzung
des Standortes Berliner Allee 123-125, 13088 Berlin, aufgenommen werden.
2. In den Vertragsverhandlungen ist darauf hinzuweisen, dass die Übertragung der Einrichtung von der Bezirksverordnetenversammlung zu beschließen ist. 3. Begründung Nach dem Scheitern des Interessenbekundungsverfahrens zum Kulturhaus „Peter Edel“ Ende 2006 / Anfang 2007, das eine Sicherung der kulturellen Nutzung in freier Trägerschaft sondierte, wurde im September 2007 ein Vergabeverfahren auf der Grundlage eingeschränkter Angebotseinholung eingeleitet. Ziel der Angebotsabfrage war die Ermittlung möglicher zukünftiger Betreiber des Kulturhauses, die in der Lage sind, die Immobilie im Wege eines Erbaurechtsvertrages zu übernehmen und zu sanieren, sowie eine dauerhafte kulturelle Nutzung sicherzustellen. Erwartet wurde ein Vorschlag für ein Nutzungskonzept, das - den Standort für eine kulturell orientierte Nutzung in Pankow/OT Weißensee erhält und profiliert, - eine Nutzung des großen Veranstaltungssaales für öffentliche kulturelle Angebote auch zukünftig ermöglicht, - ein Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitskonzept beinhaltet. Zu den Anforderungen an das Nutzungskonzept gehörten: - detailliertes Nutzungskonzept für alle Gebäudeteile, - Finanzierungskonzept, - Lärmschutzkonzept, - Umsetzungszeitplan, - Bonitätsnachweis, - Aussagen zur angestrebten Rechtsform, ggf. Nachweis der Gemeinnützigkeit und ggf. Referenzen. Für die eingeschränkte Angebotseinholung wurden 6 potenzielle Interessenten ange-schrieben, die nach dem Scheitern des IBV ihr Interesse an einer kulturellen Nutzung des Kulturhauses gegenüber dem Bezirksamt zum Ausdruck gebracht hatten. Ihnen wurde die Möglichkeit gegeben, an einem Rückfragekolloquium teilzunehmen. Zwei Bewerber machten hiervon Gebrauch. Drei Interessenten reichten danach fristge-recht bis zum 22. Oktober 07 ein Angebot ein. Der Bitte um Terminverlängerung eines weiteren Interessenten wurde nicht stattgegeben. Von den drei eingereichten Angeboten war eines auf Grund mangelnder Detaillierung nicht bewertbar und wurde deshalb im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 4.
Rechtsgrundlage § 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG 5.
Haushaltsmäßige Auswirkungen 6.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungsiehe Anlage 8. Kinder- und
Familienverträglichkeit Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung Musterblatt Auswirkungen von
Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen
Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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