Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0342
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 12.2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Entwicklungsspiegel für die Kindertagesbetreuung im Bezirk Pankow von Berlin Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11.12.2007 folgenden Beschluss gefasst: Der Rahmenentwicklungsplan für die Kindertagesbetreuung in der Fassung vom 16.Oktober 2007 wird mit dem Titel „Entwicklungsspiegel der Kindertagesbetreuung im Bezirk Pankow von Berlin“ der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Begründung In den Jahren 2004 und 2005 wurden die wesentlichen Entscheidungen für die Neuordnung der Kindertagesbetreuung in Berlin auf Landes- und Bundesebene mit dem ·
Gesetz zur Weiterentwicklung des
bedarfsgerechten Angebotes und der Qualität von Tagesbetreuung
(Kindertagesbetreuungsreformgesetz – KitaFöG) ·
?Tagesbetreuungsausbaugesetz
(TAG) als Novelle des Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) getroffen. In Folge dessen ist das örtliche Jugendamt seit dem 01.01.2006 kein direkter Anbieter der Leistung Kindertagesbetreuung mehr. Gemäß § 19 des Kindertagesbetreuungsreformgesetzes (KitaFöG) ist das örtliche Jugendamt für Fragen der Planung und Gewährleistung verantwortlich. Der Gesetzgeber hat die grundsätzlichen Fragen der Qualitätssicherung im § 13 des Kindertagesbetreuungsreformgesetzes (KitaFöG) geregelt und der zuständigen Senatsverwaltung zugeordnet. Dazu erarbeitete das Land Berlin auf der Basis des landeseinheitlichen Bildungsprogramms eine Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertagesstätten. Diese wurde mit den Vertretern der Liga der Wohlfahrtsverbände und des Dachverbandes Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS) abgeschlossen. Die Verwaltung des Jugendamtes sieht sich in der Pflicht, die Qualitätsentwicklung und -sicherung der Einrichtungen im Bezirk zu begleiten. Mit der Novelle des Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) ist die Stellung der Tagespflege und der Zugang zu einem Platz in der Tagespflege aufgewertet worden. Nunmehr ist es allen Eltern, die es wünschen, möglich, einen Platz bei einer Tagespflegeperson zu bekommen. Damit ist ein Ausbau dieses Leistungsangebotes möglich geworden und wird in Pankow engagiert umgesetzt. Der Auftrag der V. Wahlperiode, eine Fortschreibung der bisherigen Kitaplanung vorzunehmen ist im Ergebnis der Neuordnung der Kitalandschaft nicht mehr möglich. Aus diesem Grunde wurde die Verwaltung des Jugendamtes aktiv und initiierte einen Prozess zur Entwicklung eines Rahmenplanes. Dieser Prozess wurde gemeinsam mit einer großen Mehrzahl von Vertretern der Träger der Kindertagesbetreuung im Bezirk gestaltet und das Arbeitsergebnis (Rahmenplanung) in den Gremien des KJHA erörtert. Von besonderer Bedeutung und als Erfolg zu betrachten ist in diesem Zusammenhang, dass es mit Vertretern Freier Träger der Jugendhilfe, der Hanna gGmbH und des Eigenbetriebes gelang sowohl 1. Leitbild
für Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten im Bezirk Pankow 2. Leitziele
des Jugendamtes zur Qualitätssicherung der Kindertagesbetreuung im Bezirk
Pankow 3. Pädagogische
Leitlinien der Träger zu diskutieren und als gemeinsam getragen zu verabschieden. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige EntwicklungSiehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit
Mit der Gewährleitung von bedarfsgerechten Angeboten der Kindertagesbetreuung wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestützt. Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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