Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0341
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur
Beschlussfassung für
die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der Vorlage Neubau der Friedrich-Engels-Straße
einschließlich Wilhelmsruher Damm vom Pastor-Niemöller-Platz bis zum Knoten
Wilhelmsruher Damm/ Quickborner Straße, hier:
1. Bauabschnitt vom
Pastor-Niemöller-Platz bis zur Platanenstraße, Ortsteil
Niederschönhausen 2. Beschlussentwurf Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Ausbau der
Friedrich-Engels-Straße vom Pastor-Niemöller-Platz bis zur Platanenstraße im
Bezirk Pankow, Ortsteil Niederschönhausen, als 1. Bauabschnitt der geplanten
Ausbaumaßnahme der Friedrich-Engels-Straße einschließlich Wilhelmsruher Damm
vom Pastor-Niemöller-Platz bis zum Knoten Wilhelmsruher Damm/Quickborner
Straße, wird in der in Anlage 1 dargestellten Ausbauvariante zugestimmt. 3. Begründung 3.0. Vorbemerkung Der Neubau der Friedrich-
Engels-Straße einschließlich Wilhelmsruher Damm vom Pastor-Niemöller-Platz bis
zum Knoten Wilhelmsruher Damm/ Quickborner Straße ist in der
Investitionsplanung 2007 – 2011 unter dem Kapitel 4212, Titel 72516 mit
einer Gesamtfinanzierung i. H. v. 7.894.000,00 € festgelegt. Es handelt
sich um eine übertragene Investitionsmaßnahme des Senats. Die geprüfte Bauplanungsunterlage
vom 05.02.2007 liegt vor, danach betragen die Gesamtkosten 7.970.000,00
€. Auf diesen Betrag wird die
regelmäßig fortzuschreibende I-Planung vom Tiefbauamt angepasst. Auf den 1.
Bauabschnitt entfällt ein Kostenanteil von 1.810.000,00 €. Es ist geplant, die
Baumaßnahme Friedrich-Engels-Straße in drei Bauabschnitten auszuführen: 1. Pastor-Niemöller-Platz bis
Platanenstraße 2. Platanenstraße bis Nordendstraße 3. Nordendstraße bis Hauptstraße
einschließlich Wilhelmsruher Damm bis Quickborner Straße. Gegenstand dieser Vorlage ist
der 1. Bauabschnitt zwischen Pastor-Niemöller-Platz und Platanenstraße. Dieser
Abschnitt erstreckt sich über eine Länge von ca. 632 m. 3.1. Verkehrsfunktion
der Friedrich-Engels-Straße Die Friedrich-Engels-Straße
bildet eine wichtige Nord – Süd - Verbindung in Niederschönhausen und
Rosenthal und erschließt gleichzeitig die dort gelegenen Siedlungsgebiete. Nach dem
Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (Planwerk STEP – Verkehr 2005,
aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. VII) ist die
Friedrich-Engels- Straße eine überörtliche Straßenverbindung und als
Landesstraße II. Ordnung dem übergeordneten Straßennetz zugeordnet. Die
Friedrich-Engels-Straße dient neben dem Anliegerverkehr dem innerörtlichen und
überwiegend überörtlichen Durchgangsverkehr und stellt aufgrund dessen
einschließlich des vorher Gesagten eine Hauptverkehrsstraße gemäß § 10 StrABG
dar. Dies entspricht
auch ihrer im Jahr 2004 ermittelten zukünftigen Verkehrsbelegung von bis zu
17.000 Kfz / 24 h im Abschnitt vom Pastor-Niemöller-Platz bis zur
Kastanienallee. 3.2. Baulicher Zustand
– Leistungsfähigkeit des Straßenabschnitts Die vorhandene Breite des
Straßenquerschnitts beträgt ca. 25 m. Der Querschnitt unterteilt sich in die
mittig liegende, eingleisige Straßenbahntrasse mit einer Breite von 5,90 m und
die beiden Richtungsfahrbahnen mit der Breite von jeweils ca. 6,00 m. Die
angrenzenden Seitenbereiche beinhalten Gehwege und Baumstreifen und haben
Breiten zwischen 3,20 m und 3,75 m. Der
gegenwärtige Zustand des Straßenabschnitts ist als mangelhaft einzuschätzen. 3.2.1. Fahrbahn: Beide Richtungsfahrbahnen sind verschlissen. Die westliche Fahrbahn weist Netzrisse auf, die Fahrbahnentwässerung ist mangelhaft, und es bilden sich Pfützen. Stellenweise sind Schlaglöcher und Frostschäden vorhanden. Eine große Anzahl von Flickstellen belegen den Unterhaltungsaufwand der zurückliegenden Zeit. Laut Baugrundgutachten eines
Prüfinstituts für Baustoffe vom 26.09.2003 besteht diese Fahrbahn aus
Großpflaster mit einer Stärke von 18 cm und einer ca. 5 cm starken Asphaltdecke
(Gesamtaufbau 23 cm). Die östliche Fahrbahn weist
in regelmäßigen Abständen Querrisse über die gesamte Fahrbahnbreite auf, es
sind auch Längsrisse neben dem Gleisbereich anzutreffen. Laut des o. g.
Baugrundgutachtens besteht diese Fahrbahn aus einer 25 cm starken, hydraulisch
gebundenen Tragschicht und einer 10 cm dicken Asphaltdecke (Gesamtaufbau 35
cm). Der gesamte Fahrbahnaufbau
beiderseits der Gleisanlage ist völlig unzureichend und der Verkehrsbelastung
nicht gewachsen, wie durch das Schadensbild belegt wird. Die Rissbildung der
östlichen Fahrbahn deutet auf Tragfähigkeitsprobleme hin, die aus der
ungenügenden Unterkonstruktion herrühren. Die überwiegend vorhandenen
Natursteinborde (Granit) weisen unterschiedliche Auftrittshöhen auf.
Stellenweise sind die Wurzelhälse der Straßenbäume mit dem Bord verwachsen bzw.
es gibt starke Bordverwerfungen durch Baumwurzeln. 3.2.2.
Gehwege: Beide
Gehwege entsprechen nicht den Anforderungen an eine zeitgemäße Verkehrsanlage
nach der Ausführungsvorschrift (AV) Geh- und Radwege. Die Gehwege
sind nicht behindertengerecht ausgeführt und es gibt keine Leiteinrichtungen
für Sehbehinderte. Der
Gehweg auf der Westseite ist überwiegend durch einen ca. 1,5 m breiten Mosaikpflasterstreifen
befestigt. Das Pflaster ist uneben und in schlechtem Zustand. Im
Bereich der Ober- und Unterstreifen sind die Gehwegflächen unbefestigt. Die
geringe Breite der Befestigung zwingt dazu, auf die unbefestigten Randstreifen
auszuweichen. Der
Gehweg auf der Ostseite ist auf der gesamten Breite zwischen Grundstücksgrenze
und Fahrbahnbegrenzung mit Betonverbundpflaster befestigt. Das
Betonverbundpflaster ist uneben, eine behindertengerechte Führung für
Sehbehinderte durch taktile Leitelemente (berlintypische Gehwegstruktur mit
Plattenbahn und begleitenden Mosaikpflasterstreifen) ist nicht vorhanden. Der
Versiegelungsgrad ist hoch. Beide
Gehwege sind abgenutzt, uneben und in schlechtem Zustand. 3.2.3.
Radwege: Radwege sind nicht vorhanden 3.2.4. Parkflächen: Baulich angelegte Parkflächen
sind nicht vorhanden. Die vorhandenen Fahrbahnflächen werden zum Teil als
Standstreifen zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt. Einschränkungen ergeben
sich an Gehwegüberfahrten und Straßenbahnhaltestellen. 3.2.5. Grünanlagen: Der Straßenraum wird
maßgeblich durch den alten Baumbestand (Linden) geprägt. Die Linden befinden sich im
westlichen und östlichen Seitenbereich. Die Straßenbahn in Straßenmitte wird
von einer dritten Lindenreihe begleitet. Teilweise befinden sich Rosenbeete und
Grasstreifen neben dem Gleis. Der Baumbestand ist wertvoll und soll geschützt
werden – mit Ausnahme der in dem Gutachten des AUN vom 02.09.2003 als
vorgeschädigt eingeschätzten Bäume. 3.2.6. Straßenbeleuchtung: Die Beleuchtungsanlage ist beidseitig durchgängig vorhanden. Nach Angaben der NUON-Stadtlicht GmbH ist die überwiegende Mehrzahl der vorhandenen Beleuchtungsmaste etwa 60 Jahre alt. Es handelt sich um Stahlmaste nach TGL in Peitschenmastausführung. Der Zustand ist altersentsprechend, und das Ende der wirtschaftlichen Lebensdauer erreicht. Die vorhandenen Mastabstände beruhen auf der ehemaligen
Planung nach den zum Zeitpunkt der Anlagenerrichtung geltenden Bestimmungen. 3.2.7.
Straßenentwässerung: Auf der östlichen Seite des
1. Bauabschnitts der Friedrich-Engels-Straße befindet sich fast über die
gesamte Länge ein Bestandskanal der Straßenentwässerung. Vom
Pastor-Niemöller-Platz bis zur Kuckhoffstraße ist dieser mit einer Nennweite
von DN 300 ausreichend dimensioniert. Von Bau-km 0+400 (Kuckhoffstraße) bis
Bau-km 0+550 (Hausnummer 40) liegt ein Entwässerungskanal mit einer Nennweite
von DN 150, der für die Straßenentwässerung unterdimensioniert ist. Auf der westlichen
Straßenseite existieren bisher keine Anlagen der Straßenentwässerung. 3.3. Beschreibung und
Erforderlichkeit der vorgesehenen Ausbaumaßnahme Die Friedrich-Engels-Straße
ist in allen ihren Teileinrichtungen grundhaft, d. h. Neubau der
Straßenbefestigung einschließlich Unterbau, zu erneuern bzw. teilweise neu zu
bauen. Für die Straßenentwässerung ist eine Erweiterung erforderlich. Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 des
Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der
Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers (Tiefbauamt) so zu bauen, zu
unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem
regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. Auf Grund des unter Punkt
3.2. beschriebenen schlechten baulichen Gesamtzustandes 1. Bauabschnitts der
Friedrich-Engels-Straße ist ein verkehrssicherer und dem regelmäßigen
Verkehrsbedürfnis genügender Zustand nicht mehr gegeben, so dass die grundhafte
Erneuerung unabdingbar und die Verbesserung der einzelnen Teileinrichtungen
erforderlich ist. Der Ausbau der
Friedrich-Engels-Straße erfolgt nach geltenden Mindeststandards gemäß Berliner
Straßengesetz (BerlStrG) vom 13.07.1999, zuletzt geändert durch Artikel VI des
Gesetzes vom 11.07.2006 und den dazugehörigen Ausführungsvorschriften,
insbesondere zu § 7 BerlStrG (AV Geh – und Radwege) sowie der
Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85 / 95),
Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV 93) und der
Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RST 01). Mit der geplanten grundhaften
Erneuerung der Friedrich-Engels-Straße erhalten Fahrbahn und Gehwege eine neue
Befestigung. Dabei soll die
Friedrich-Engels-Straße zu einer leistungsfähigen und umweltverträglichen
Verkehrsanlage umgebaut werden. Zur sicheren Führung der
Radfahrer sollen im Zusammenhang mit der Fahrbahn Angebotsradfahrstreifen
markiert werden. Im Bereich der einmündenden
Straßen sollen Aufpflasterungen die Verkehrssicherheit des Fußgängerverkehrs
längs der Friedrich-Engels-Straße erhöhen. Die Option zur zweigleisigen
Führung der Straßenbahn soll erhalten bleiben, darum wird die dafür benötigte
Trasse freigehalten. An Querungsstellen für den
Fußgängerverkehr über die Gleisanlage sollen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit ausreichend bemessene Aufstellflächen angelegt und damit
auch jeglicher ruhender Verkehr ferngehalten werden. Der umfangreiche und alte
Baumbestand soll erhalten bleiben. Die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme zu
fällenden und gegenwärtig bereits fehlenden Bäume werden durch Neupflanzungen
ersetzt. Beiderseits
soll der Baumstreifen durch Rasenansaat begrünt werden. Innerhalb des
Baumstreifens werden Parkflächen angelegt. Es
ist der komplette Neubau der vorhandenen Beleuchtungsanlage vorgesehen, weil
der Straßenquerschnitt geändert wird und somit die derzeitigen Standorte der
Beleuchtungsmaste nicht beibehalten werden können. Darüber hinaus ist das Ende
der wirtschaftlichen Lebensdauer der Beleuchtungsanlage – wie unter
3.2.6. bereits erläutert - erreicht. Im
Bereich von Hausnummer 8 bis Kuckhoffstraße ist der Regenwasserkanal
ausreichend dimensioniert und wird folglich nicht verändert. Von
Kuckhoffstraße bis Haunummer 40 ist der Regenwasserkanal unterdimensioniert.
Auf Grund dessen ist eine Erneuerung und Erweiterung geplant. Die Zahl der
Regenabläufe wird erhöht, um die regelgerechte Ableitung des Regenwassers zu
erreichen und zukünftig Pfützenbildungen zu vermeiden. Da sich
auf der gesamten westlichen Straßenseite (vom Pastor-Niemöller-Platz bis zur
Platanenstraße) kein Regenwasserkanal befindet, wird er dort erstmalig baulich
angelegt. Die grundhafte Erneuerung,
Erweiterung und Verbesserung aller Teileinrichtungen entsprechend den derzeit
geltenden und an Kostenminimierung orientierten Standards führt zu einer
dauerhaft verbesserten Qualität des gesamten Straßenraumes. Der gemäß § 7 Abs. 2 BerlStrG
erforderliche verkehrssichere und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügende
Zustand der Fahrbahnen des 1. Bauabschnitts der Friedrich-Engels-Straße kann
nicht mehr mit Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die lediglich eine
Sanierung der Deckschicht umfassen würden, hergestellt bzw. erhalten werden.
Dies kann nur im Rahmen eines grundhaften Ausbaus erfolgen. Die Gehwege werden den
geltenden Vorschriften des Landes Berlin entsprechend hergestellt.
Radverkehrsanlagen werden erstmals angelegt. Die detaillierten Angaben zur
Ausbauplanung können der den Fraktionen zugegangenen CD-Rom entnommen werden.
Sie werden in der Anlage 1 beschrieben und sind auch aus den beigefügten
Lageplänen (Anlage 2) ersichtlich. 3.4. Alternative
Ausbauvarianten Noch vor Inkrafttreten des
Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) wurden in frühen Planungsphasen
alternative Ausbauvarianten aufgestellt. Alle durchgeführten
Untersuchungen zu Vorhabensalternativen (Variantenuntersuchungen) beziehen sich
grundsätzlich auf den gesamten Planungsbereich von Pastor-Niemöller-Platz bis
zum Wilhelmsruher Damm/Quickborner Straße. Der hier behandelte 1.
Bauabschnitt von Pastor-Niemöller-Platz bis zur Platanenstraße bietet unter den
bereits beschriebenen Randbedingungen aufgrund der durch die vorhandene Straßenbegrenzungslinie
gegebenen räumlichen Situation und der beizubehaltenden vorhandenen Gleisanlage
der Straßenbahn kaum Gestaltungsspielraum für eine Neuaufteilung des
Straßenraumes. Der Vollständigkeit halber
soll dennoch nachfolgend auf die durchgeführten Untersuchungen eingegangen
werden. Bei der Entwicklung der
Varianten ist zunächst die Grundsatzplanung von SenStadt VII B von März 2003 zu
nennen. Hier wurden zwei Varianten entwickelt. Die Variante 1 ging
von einer Neuordnung des Straßenraumes unter Aufgabe des vorhandenen
Baumbestandes aus und berücksichtigte eine durchgehende zweigleisige
Straßenbahnstrecke in Mittellage. Durch die weitgehend symmetrische Aufteilung
des Straßenraumes entstand eine gestalterisch vorteilhafte durchgängige
Linienführung, allerdings mit erheblichem durchgängigem Grunderwerb, um den
Flächenbedarf für Abbiegespuren und Straßenbahnhaltestellen zu sichern. Die Variante 2 ging
ebenfalls von einer Neuordnung des Straßenraumes aus, versuchte aber den
vorhandenen Baumbestand weitestgehend zu erhalten und berücksichtigte in großen
Abschnitten die vorhandene Eingleisigkeit der Straßenbahn. Die Vorteile der Variante 2
gegenüber der Variante 1 bestanden in -
geringeren
Investitionskosten, -
geringem, nur
punktuellem Grunderwerb, -
besserer
Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes. Aus der Variante 2
wurden im Rahmen der Vorplanung die Untervarianten A und B
entwickelt und untersucht. Beide gehen vom
weitestgehenden Erhalt des vorhandenen Baumbestandes aus. Die Variante A
beinhaltet im vorliegenden 1. Bauabschnitt unter Beibehaltung der vorhandenen
Straßenbahntrasse nur den Umbau des Straßenraumes. Die Umgestaltung erfolgt
derart, dass der ruhende Verkehr in Parkflächen, die in den
fahrbahnbegleitenden Grünanlagen angeordnet sind, untergebracht wird. Auf der jeweiligen
Richtungsfahrbahn werden ein Radfahrangebotsstreifen und eine Fahrspur
angeordnet. Die Gehwege werden durch das Versetzen der Straßenborde in Richtung
Straßenachse verbreitert und damit auch bessere Voraussetzungen für die
Straßenbäume, alte wie neue, geschaffen. Die seitlichen Borde des
besonderen Bahnkörpers der Gleisanlage werden so verschoben, dass sich eine
Bahnkörperbreite von 6,10 m ergibt. Dies erfolgt im Hinblick auf den optionalen
zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn. Die Variante B
verfolgt in diesem Planungsabschnitt einen durchgehenden zweigleisigen Ausbau
der Straßenbahntrasse. Die Straßenaufteilung entspricht der Variante A. Die
zweigleisige Straßenbahntrasse kann in dem 6,10 m breiten besonderen
Gleiskörper untergebracht werden. Unter den Gesichtspunkten der
verkehrlichen Funktion, der Straßenbauausführung und der Einordnung der
Straßenbahn unterscheiden sich beide Varianten im Bereich des 1. Bauabschnittes
nur geringfügig. Aus diesem Grund wurde die
Entscheidung getroffen, die Variante 2/A weiter zu bearbeiten und zur
Beschlussfassung vorzulegen (siehe Anlage 1). Zusammenfassend ist
festzustellen, dass aufgrund des vorhandenen Querschnitts, der vorgegebenen
Straßenbahntrasse und der zu erfüllenden verkehrlichen Funktion sowie der
baulich-technischen Richtlinien und Vorgaben im 1. Bauabschnitt der
Friedrich-Engels-Straße von Anfang an bei minimiertem Grunderwerb nahezu kein
Spielraum für die Aufstellung von Ausbauvarianten bestand. 3.5. Erhebung von Straßenausbaubeiträgen Entsprechend der in der
Anlage 1 dargestellten einzelnen Maßnahmen handelt es sich bei dem geplanten
Ausbau des 1. Bauabschnitts der Friedrich-Engels-Straße nicht nur um eine
Erneuerung, sondern auch um eine Verbesserung und Erweiterung der gesamten
Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 und 3 StrABG. Wie bereits unter Punkt 3.2.
beschrieben ist der Gesamtszustand des 1. Bauabschnitts der
Friedrich-Engels-Straße sehr schlecht. In großen Teilen ist die Lebensdauer der
Straße längst abgelaufen. Wie schon unter Punkt 3.3.
aufgeführt, kann der gemäß § 7 Abs. 2 BerlStrG erforderliche verkehrssichere
und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügende Zustand der
Friedrich-Engels-Straße nicht mehr mit Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,
die lediglich eine Sanierung der Deckschicht umfassen würden, hergestellt bzw.
erhalten werden. Dies ist nur im Rahmen eines grundhaften Ausbaus möglich. Deshalb sind gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 StrABG für den
Ausbau des in Rede stehenden Abschnitts der Friedrich-Engels-Straße von den
anliegenden Grundstückseigentümern nach Abschluss der Baumaßnahme
Straßenausbaubeiträge zu erheben. Durch die am 25.03.2006 in Kraft getretene Änderung
des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) ist die Friedrich-Engels-Straße aus dem
Erschließungsbeitragsrecht entlassen (§ 15 a Abs. 1 EBG). Die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen ist somit ausgeschlossen. 3.6. Voraussichtliche Kosten der Ausbaumaßnahme /
Umlagefähiger Aufwand gemäß § 7 StrABG Bei der Friedrich-Engels-Straße handelt es sich
– wie unter Punkt 3.1 bereits ausgeführt - um eine Hauptverkehrsstraße,
so dass für die Berechnung der Anliegeranteile § 10 StrABG anzuwenden ist. Die Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes und –
daraus resultierend – der auf die einzelnen Anliegergrundstücke
entfallende Ausbaubeitrag erfolgt unter Einbeziehung der Grundstücksfläche (§
13 StrABG) sowie der Art und dem Maß der baulichen Nutzung des jeweiligen
Grundstücks (§§ 14 und 15 StrABG). Die Kostenbeteiligung der Anlieger beträgt –
differenziert nach den einzelnen Teileinrichtungen – zwischen 25% und 50
% der Baukosten (§ 10 Abs. 2 StrABG). Nach derzeitiger Sach – und Rechtslage wurde ein
umlagefähiger Aufwand in Höhe von 772.100,43 € errechnet. Dieser setzt
sich entsprechend der Kosten für die Teileinrichtungen und den prozentualen
Anteilen der Beitragspflichtigen gemäß § 10 Absatz 2 Spalte III StrABG wie folgt zusammen:
rechnerischer Anteil der Beitragspflichtigen: 772.100,43 € tatsächlicher Anteil der
Beitragspflichtigen nach Berücksichtigung von
§ 21 Abs. 3 Satz 2 StrABG
(Mehrfacherschließung):
622.385,94 € *Die „unaufgeteilten Gemeinkosten“ bestehen u. a. aus den Kosten für die Herstellung und den Abbruch von Baustellenzufahrten, für provisorische Verkehrssicherungseinrichtungen, für den Abbruch und die Entsorgung von Verkehrsschildern, für die Baustelleneinrichtung, Honorarkosten (für Planungsleistungen, Vermessung, Kosten gemäß Baustellenverordnung für Sicherheits- und Gesundheitskoordination, Baugrundgutachten etc) sowie Kosten für Unvorhergesehenes. Die Position
„Unvorhergesehenes“ ist ein bei jeder Baumaßnahme üblicher Ansatz,
um für eventuell anfallende Leistungen, deren Notwendigkeit während der
Entwurfsarbeiten nicht erkennbar war, (z. B. Mehrleistungen wegen
unterirdischer Hindernisse) Reserven zu bilden (siehe II Nr. 16 Anweisung Bau). Aufgrund der fehlenden
Ausführungsvorschriften zum StrABG ist noch nicht geklärt, wie mit den
unaufgeteilten Gemeinkosten zu verfahren ist. Es ist davon auszugehen, dass die
Kosten Sachaufwendungen i. S. d. § 4 Abs. 2 StrABG darstellen und somit zum
umlagefähigen Aufwand gehören (siehe dazu Driehaus, Erschließungs- und
Ausbaubaubeiträge, 7. Auflage § 33 Randnummer 10 und 38). Eine Verteilung auf
die einzelnen Teileinrichtungen wurde nicht vorgenommen, dafür der Mittelwert
beim Anteil der Beitragspflichtigen i. H. v. 42,5 % angenommen. 3.7. Beteiligung der
Beitragspflichtigen Mit Schreiben des Tiefbauamtes vom 09.05.2007 sind
alle beitragspflichtigen Anlieger gemäß § 3 Abs. 3 StrABG über die
Ausbaumaßnahme und den nach derzeitiger Sach– und Rechtslage
voraussichtlich auf das jeweilige Grundstück entfallenden Ausbaubeitrag
informiert worden. Gleichzeitig erhielten sie Gelegenheit, die
Planungsunterlagen einzusehen und schriftlich zum Bauvorhaben Stellung zu
nehmen (siehe Anlage 3). Am 14.06.2007 fand in der Dorfkirche Rosenthal,
Hauptstraße 138 in 13158 Berlin zudem eine Informationsveranstaltung statt, an
der ca. 200 Anlieger und interessierte Bürger aus den angrenzenden
Bauabschnitten teilnahmen. Die Anlieger sind dort durch den Bezirksstadtrat für
Öffentliche Ordnung, den Tiefbauamtsleiter, das mit der Planung beauftragte
Ingenieurbüro VEPRO und die zuständige Mitarbeiterin des Tiefbauamtes über das
Bauvorhaben informiert worden. Gleichzeitig erhielten die Anlieger Gelegenheit
zur Unterbreitung von Einwendungen und Vorschlägen. Weiterhin wurden durch die
zuständige Sachbearbeiterin des Tiefbauamtes Fragen zum Straßenausbaubeitrag
beantwortet. Die einzelnen Einwendungen der Anlieger und die
Bewertung durch das Bezirksamt sind zusammenfassend im Protokoll der
Informationsveranstaltung enthalten (siehe Anlage 4). Die weiteren schriftlichen
Einwendungen und das entsprechende Abwägungsergebnis des Tiefbauamtes sind aus
der Niederschrift zur „Bewertung der schriftlichen Einwände und
Vorschläge der betroffenen Anlieger“ (siehe Anlage 5) ersichtlich. Im Ergebnis ist erkennbar,
dass keine Änderungen an der Ausbauplanung vorgenommen werden mussten. Die
Einwendungen bezogen sich z.B. auf die angenommene, nicht mehr hinreichende
Zahl von Stellplätzen für Pkw, deren Anzahl aufgrund der gegebenen Platzverhältnisse
nicht wesentlich erhöht werden kann. Vorschläge, nur einen
einseitigen Radfahrstreifen für beide Richtungen anzulegen, sind
verkehrstechnisch nicht umsetzbar und aus Verkehrssicherheitsgründen nicht
vertretbar. Als kostengünstige Ausbauvariante
wurde vorgetragen, Parktaschen und Einmündungen zu asphaltieren statt zu
pflastern. Dieses ist abzulehnen, da die Qualität der Ausführung in kleinen
Flächen nicht gegeben und ggf. nur durch den Einsatz von Gussasphalt zu
erzielen ist. Damit würden die erhofften Kostenvorteile entfallen. Abgewogen wurde, an Stelle
des Kleinsteinpflasters in Beton die Einmündungen mit vorhandenem Großpflaster
zu befestigen. Dagegen spricht die längere Lebensdauer des Kleinsteinpflasters
in Beton und die letztlich für den einzelnen Straßenausbaubeitragspflichtigen
nicht spürbare Kostenreduzierung. 3.8. Hinweise zum
Bauablauf Die Straßenbauarbeiten sollen
in den Jahren 2008 bis 2010 durchgeführt werden. Der Anlieger- und
Lieferverkehr ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet. 4. Rechtsgrundlagen § 12 Abs. 2 Ziffer 11
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i. V. m § 3 Abs. 3 Straßenausbaubeitragsgesetz
(StrABG) 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen Ausgaben i. H. v. 7.970.000,00 € bei
Kapitel 4212 Titel 72516 in den
Haushaltsjahren 2006 bis 2011 (entsprechend der Investitionsplanung) für die
Gesamtbaumaßnahme bzw. 1.810.000,00 € für den 1. Bauabschnitt im
Zeitraum 2008 bis 2010. Voraussichtliche Einnahmen (Straßenausbaubeiträge) i. H. v. 622.385,94 €
bei Kapitel 4212 Titel 34104 in
den Jahren 2012 – 2016 für den 1. Bauabschnitt Die spätere konkrete Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen erfolgt nach tatsächlich entstandenen Kosten (§ 4 Abs. 1
StrABG). Diese sind erst nach Abschluss der Baumaßnahme und Vorliegen der Schlussrechnung etwa im
Jahr 2011 feststellbar. Gemäß § 16 Abs. 2 StrABG würden zu diesem Zeitpunkt
auch die sachlichen Beitragspflichten entstehen. Bei der Erhebung des
Straßenausbaubeitrages sind in formaler Hinsicht die Vorschriften des Dritten
Abschnitts des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) entsprechend anzuwenden (§
22 StrABG). Demnach beträgt die Frist für die Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in
dem die Beitragspflicht entstanden ist (§ 21 Abs. 2 und 3 EBG). Die Einnahmen werden
demzufolge voraussichtlich in den Jahren 2012 – 2016 erfolgen. 6. Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe Musterblatt 8. Kinder- und Familienverträglichkeit Erstmalig werden
Radfahrangebote in beiden Richtungen zur gefahrloseren Führung des Radverkehrs
geschaffen. Es entstehen somit insgesamt
verbesserte Bedingungen für Familien mit Kindern, mobilitätsbehinderte Menschen
und Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs. Die Umgestaltung der
Einmündungsbereiche trägt zur Verkehrssicherheit des Fußgängerverkehrs bei,
weil die Überquerungswege verkürzt werden und eine Geschwindigkeitsreduzierung
des abbiegenden Kraftfahrzeugverkehrs erreicht wird. Anlagen:
Anlage 1: Zur
Beschlussfassung vorgesehene Ausbauvariante
Anlage 2: Lagepläne
Anlage 3: Bürgerinformationsschreiben
des Tiefbauamtes
vom 09.05.2007
Anlage 4: Protokoll über den Verlauf der
Bürgerversammlung
vom 15.062007
Anlage 5: Niederschrift
des Abwägungsergebnisses zu den schriftlich eingereichten Einwendungen und
Vorschlägen vom
19.11.2007 Anlage 6: Musterberechnung eines fiktiven
Ausbaubeitrages Matthias Köhne Jens–Holger
Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Öffentliche
Ordnung Anlage 1 Zur
Beschlussfassung vorgesehene Ausbauvariante Beschreibung der
einzelnen Ausbaumaßnahmen 1. Geplanter Querschnitt: 2. Befestigungen: 2.1. Fahrbahn: Die Zuordnung der Bauklasse
wurde gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von
Verkehrsflächen (RStO 01) vorgenommen. Demnach entspricht die
Friedrich-Engels-Straße der Bauklasse II. Laut Baugrundgutachten stehen
im Baubereich Böden der Frostempfindlichkeitsklasse 1 (enggestufte Böden nach
DIN 18186) an. Gemäß RSTO 01, Tafel 1, Zeile 2.3 ergibt sich bei Vorhandensein von F1 Boden folgender Fahrbahnaufbau: 3,5 cm Splittmastixasphalt
0/8 S 8,5 cm Asphaltbinder
0/16 S 10,0 cm Asphalttragschicht
0/22 Typ CS, 50/70 15,0 cm Bodenverfestigung Planum Ev2 45
MN/m² 37,0
cm Gesamtdicke Die Fahrbahn erhält eine
Einfassung aus zu liefernden Betonborden, H 15 x 30. Die Gehwege werden mit
Betonkantensteinen Größe 3, Form C eingefasst. Die Verlegung der Borde und
Kantensteine erfolgt auf Beton mit Rückenstütze 2.2. Gehwege
(Plattenbahn): 5,0 cm Gehwegplatten,
Gr. 350, ungeschliffene Oberfläche 2,0 cm Kalkmörtelbett 3,0 cm Pflasterbettung Planum Ev2 45
MN/m² 10,0
cm Gesamtdicke 2.3. Gehwege (Ober –
und Unterstreifen): 5,0 cm Mosaiksteinpflaster,
Gr. 2 3,0 cm Pflasterbettung Planum Ev2
45MN/m² 8,0 cm Gesamtdicke 2.4. Gehwegüberfahrten: 10,0 cm Kleinsteinpflaster, DIN 18 502 3,0 cm Zementmörtel 12,0
cm Betontragschicht C12/15 25,0
cm Gesamtdicke 2.5. Radwege: Die jeweiligen Radwege werden
in Form eines Angebotsradfahrstreifens auf der entsprechenden Fahrbahn
hergestellt und durch eine Fahrbahnmarkierung kenntlich gemacht. Der bauliche
Aufbau entspricht dem der Fahrbahn (siehe Punkt 2.1.) 2.6. Parkflächen: 6,0 cm Pflastersand 30,0 cm Schottertragschicht 0/32, gebrauchtes Material 50,0
cm Gesamtdicke 3. Kreuzungen und
Einmündungen, Änderungen im Wegenetz: Im 1. Bauabschnitt befinden
sich im Zuge der Friedrich-Engels-Straße folgende Kreuzungen bzw. Einmündungen: §
Pastor-Niemöller-Platz §
Wilhelm-Wolff-Straße §
Skladanowskystraße §
Kuckhoffstraße §
Am Iderfenngraben §
Platanenstraße Die Anbindung der
Nebenstraßen erfolgt aus Gründen der Verkehrsberuhigung über eine Pflasterung
aus Kleinsteinpflaster in Beton. Die Ein- und Ausfahrradien
werden wegen der geringen Geschwindigkeiten nur mit einfachen Radien von R = 8
m ausgebildet. Zur Reduzierung der Querungswege für Fußgänger werden die Borde
als Gehwegvorstreckung soweit verschoben, dass eine 6,0 m breite
Straßeneinmündung entsteht. Aus Gründen der
Verkehrssicherheit, der Verkehrsführung und der geringen Verkehrsbelastung der
Nebenstraßen werden die Querungsmöglichkeiten des Bahnkörpers und damit die
Überfahrbarkeit für den Fahrzeugverkehr an der Skladanowskystraße und Am
Iderfenngraben geschlossen. Das Gutachten des AUN vom 02.09.2003 über den Zustand der vorhandenen Straßenbäume hat zu der Feststellung geführt, dass 2 Bäume vorgeschädigt und in schlechtem Zustand sind. Weitere 3 Bäume müssen wegen des Straßenumbaus gefällt werden. Der Fällung dieser 5 Bäume steht die geplante Neuanpflanzung von 16 Bäumen gegenüber. Die
vorhandene Straßenbeleuchtung wird beidseitig auf der gesamten Straßenlänge
erneuert, da der Straßenquerschnitt geändert wird und somit die derzeitigen
Standorte der Beleuchtungsmasten nicht beibehalten werden können. Darüber
hinaus ist das Ende der wirtschaftlichen Lebensdauer der Beleuchtungsanlage
längst erreicht. Die geplanten 29 Lichtmaste
werden gegenüber versetzt im Abstand von ca. 47 m angeordnet. Die Leuchtenstandorte
wurden entsprechend der Straßenplanung und unter Beachtung des Baumbestandes
festgelegt. 6.
Straßenentwässerungsanlagen: Das anfallende
Straßenoberflächenwasser in der Friedrich-Engels-Straße wird über Bordrinnen /
Pendelrinnen gesammelt und über Straßenabläufe und im weiteren über das
Regenwasserkanalnetz der Vorflut zugeführt. Im 1. Bauabschnitt liegt über
fast der gesamten Länge auf der östlichen Seite ein Bestandskanal der
Regenentwässerung. Beginnend bei Bau-km 0+100 (Hausnummer 8) bis Bau-km 0+400
(KP Kuckhoffstraße) ist dieser Regenwasserkanal ausreichend dimensioniert. In
diesem Bereich erfolgt keine bauliche Änderung des Regenwasserkanals. An den vorhandenen
Regenwasserkanal werden die neugeplanten Straßenabläufe, die an der östlichen Bordkante
liegen, angeschlossen. Ab Bau-km 0+400 (KP
Kuckhoffstraße) bis ca. Bau-km 0+550 (Hausnummer 40) ist der Regenwasserkanal
unterdimensioniert. Hier wird der alte Kanal durch eine neue Sammelleitung
(Nennweite DN 250) ersetzt, an die die weiteren östlichen Abläufe angeschlossen
werden. Auf der westlichen
Straßenseite existieren bisher keine Straßenentwässerungsanlagen. Hier wird im
Zuge des Straßenneubaus ein weiterer Regenwasserkanal DN 250 bzw. DN 300
vorgesehen, an den die am westlichen Bord liegenden Abläufe angeschlossen
werden. Diese neuen Abläufe an den
Kanal auf der Ostseite anzuschließen ist nicht möglich, da dieser für die
Einleitung des Regenwassers von der Westseite mit der erforderlichen
Gefälleneigung der Anschlussleitungen der Abläufe nicht tief genug liegt. Ein
zusätzliches technologisches Problem würde die Unterquerung der dazwischen
liegenden Gleisanlage darstellen, weil dies einem kompletten Gleisneubau gleich
kommen würde. Diese hier dargestellten
Maßnahmen sind von den hierfür zuständigen Berliner Wasserbetrieben geplant und
vom Tiefbauamt in das Projekt übernommen worden. 7. Grunderwerb: Die Baumaßnahme wird in den
vorhandenen Straßenbegrenzungslinien erfolgen, so dass in diesem 1.
Bauabschnitt Grunderwerb nicht erforderlich ist. 8. Baumaßnahmen der BVG: (kein umlagefähiger Aufwand gemäß § 4 StrABG und daher kostenmäßig nicht in die Berechnung eingehend, sondern nur zur Information) Im 1. Bauabschnitt wird
seitens der BVG vorerst keine Gleisbauabsicht angezeigt. Der bestehende
Bahnkörper soll unverändert bleiben. Die Lage der Haltestellen
wird optimiert. Das Haltestellenpaar
Skladanowskystraße wird an die Kuckhoffstraße verlegt. Die Haltestelle
Platanenstraße entfällt. Als Vorzugsvariante wurde für
die Haltestelle Kuckhoffstraße eine Lösung mit beidseitigen 2,45 m breiten
Haltestelleninseln gewählt. Hierbei wird Gleisbau erforderlich, denn das Gleis
muss um ca. 1,20 m in die Mittellage verzogen werden. Die minimale
Haltestellenbreite von 2,45 m wird durch die Reduzierung der Breite des
Grünstreifens auf 1,40 m geschaffen. Die Einordnung von
Stellplätzen im Grünstreifen ist hier nicht möglich. Anlage 3
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Abteilung Öffentliche Ordnung
Ordnungsamt, Tiefbauamt,
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Bezirksstadtrat
GeschZ. BzStR Ord Dienstgebäude:
Darßer
Str. 203 13088
Berlin Telefon: (030) 90295-8500 Telefax: (030) 90295-8537 E-Mail-Adresse: jens-holger.kirchner@ ba-pankow.verwalt-berlin.de (E-Mail-Adresse nicht
für Dokumente mit elektronischer
Signatur) Mai 2007 Bezirksamt Pankow von Berlin Postfach 73 01 13 –
13062 Berlin (Postanschrift)
Information zum Ausbau der Friedrich-Engels-Straße, 1.
Bauabschnitt, von Pastor-Niemöller-Platz bis Platanenstraße im Ortsteil
Niederschönhausen Grundstück Friedrich-Engels-Straße......... in 13156
Berlin (Grundbuch von Berlin-Pankow, Blatt XY N) Sehr geehrte/r Frau / Herr , die Friedrich-Engels-Straße von Pastor-Niemöller-Platz bis zum Knotenpunkt Wilhelmsruher Damm/ Quickborner Straße in den Ortsteilen Niederschönhausen und Rosenthal soll in den nächsten Jahren grundhaft ausgebaut werden. Es ist geplant, demnächst mit dem Ausbau des 1. Bauabschnittes von Pastor-Niemöller-Platz bis Platanenstraße im Ortsteil Niederschönhausen zu beginnen. Ich möchte Sie, als anliegenden Eigentümer im genannten Abschnitt, mit diesem Schreiben über die beabsichtigte Baumaßnahme informieren und zu der am
Donnerstag, den 14.Juni 2007 um 19.00 Uhr in
der Dorfkirche Rosenthal, Hauptstraße 138 in 13158 Berlin stattfindenden Informationsveranstaltung einladen. Mit dem Ausbau erhalten Fahrbahn und Gehwege der Friedrich-Engels-Straße im o. g. Bauabschnitt eine neue Befestigung. Im Bereich des Grünstreifens werden beidseitig Parkbuchten angeordnet und entlang der Fahrbahn Radfahrstreifen angelegt. Die Überwege an den Seitenstraßen und Überquerungshilfen werden behindertengerecht durch Bordabsenkung und Mosaikstreifen als Leiteinrichtung für Sehbehinderte hergestellt. Im Rahmen der Baumaßnahme wird der wertvolle Baumbestand erhalten und das Straßenbegleitgrün ergänzt. Es ist vorgesehen, die vorhandene Beleuchtungsanlage komplett auszutauschen.Der Regenwasserkanal für die Straßenentwässerung wird durch einen größer dimensionierten R-Kanal ersetzt (Nordfahrbahn) bzw. erstmalig mit entsprechenden Abläufen angelegt (Südfahrbahn). Durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin ist mit Wirkung vom 25.03.2006 das Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG, GVBl. S. 265) in Kraft getreten. Entsprechend dieses Gesetzes sind die bezirklichen Tiefbauämter gesetzlich verpflichtet, nach Abschluss einer Straßenausbaumaßnahme Straßenausbaubeiträge (§ 1 Abs. 1 StrABG) zu erheben. Gemäß § 3 Abs. 3 dieses Gesetzes sind alle anliegenden Eigentümer (Beitragspflichtigen) über die für ihr jeweiliges Grundstück voraussichtlich anfallenden Ausbaubeiträge rechtzeitig zu informieren. Auf Ihr Grundstück werden voraussichtlich
Straßenausbaubeiträge in Höhe von Euro
entfallen. Die Angabe des geschätzten Straßenausbaubeitrages ist rechtsunverbindlich und bezieht sich auf die derzeitige Sach- und Rechtslage. Zukünftige Änderungen sind deshalb nicht auszuschließen. Abweichungen des hier geschätzten Beitrages vom später durch Bescheid und auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten festgesetzten Straßenausbaubeitrag sind zu erwarten. Die herstellungsbedingten Mehrkosten für die Gehwegüberfahrten werden gemäß § 9 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) in der Neufassung vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380), zuletzt geändert durch Art. VI des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) mit einem gesonderten Bescheid erhoben. Der Gesetzgeber hat zur Vermeidung unbilliger Härten auch
Zahlungserleichterungen (z. B. Ratenzahlungen) vorgesehen, die jedoch erst dann
beantragt werden können, nachdem Sie einen Beitragsbescheid erhalten haben.
Dieser kann Sie erst nach Beendigung der angekündigten Baumaßnahme innerhalb
der Erhebungsfrist (ungefähr ab 2012) erreichen, so dass ich Sie bitte, von
vorsorglichen Anträgen abzusehen. Fragen zum Straßenausbaubeitrag richten Sie
bitte an Frau Engmann (Tel. 90295-8620). Sie können auch zu der beabsichtigten Planung für den 1. Bauabschnitt der Friedrich-Engels-Straße schriftlich Stellung nehmen, Einwände äußern oder Vorschläge unterbreiten. Hierzu können von Ihnen ab sofort bis zum 12.07.2007 diesbezügliche Ausbauunterlagen im Tiefbauamt eingesehen werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und unnötige Wartezeiten zu verhindern, bitte ich um telefonische Voranmeldung unter der Rufnummer 90295-8603 (Frau Mücke). Bitte sehen Sie von unangemeldeten Besuchen ab, da sonst sachdienliche Informationen nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden können. Da es sich bei dieser Mitteilung lediglich um ein durch den Gesetzgeber vorgeschriebenes Informationsschreiben handelt, welches keinen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) darstellt, ist es auch nicht widerspruchsfähig. Diese Information wurde aus Kostengründen nur an einen Eigentümer Ihres Grundstücks versandt, so dass ich Sie bitte, ggf. vorhandene weitere Eigentümer des o.g. Grundstücks über den Inhalt dieses Schreibens in Kenntnis zu setzen. Mit freundlichen Grüßen Jens-Holger Kirchner Anlage 4 Abt. Öffentliche Ordnung 15.06.2007 Tiefbauamt Tief 11 ( 8665 ProtokollBürgerinformationsveranstaltung
am 14.06.2007, 19.00 Uhr Dorfkirche
Rosenthal Vorstellung der
Baumaßnahme Friedrich – Engels – Straße von Pastor –
Niemöller – Platz bis Platanenstraße (1. BA) Teilnehmer: Herr Kirchner (Ord BzStR) Frau Pätzold (Ord Ref) Herr Lexen (Tief AL) Frau Mücke (Tief 22) Frau Engmann (Tief 1121) Frau Gammert (Tief 11) Herr Schmidt (Ingenieurbüro VEPRO) Frau Piede (Ingenieurbüro VEPRO) Die betroffenen Anlieger des 1. BA und die anderen interessierten Bürger – überwiegend Anlieger des 2. und 3. BA - (ca. 200 Anwesende) wurden durch Ord BzStR begrüßt. Weiterhin erläuterte Ord BzStr das Verfahren der Bürgerbeteiligung und – information gemäß § 3 Abs. 3 StrABG (Dauer: ca. 10 Minuten). Die Erläuterung der Baumaßnahme erfolgte durch Tief 22 und das Ingenieurbüro VEPRO (Dauer: ca. 45 Minuten). Anschließend hatten die Bürger ca. 2 Stunden Gelegenheit, nachzufragen und Einwendungen zu äußern. Die Nachfragen wurden durch Ord BzStR, Tief AL sowie Tief 111 beantwortet und durch Tief 11 protokolliert. Die Veranstaltung endete um 22.00 Uhr.
Zusammenfassung: Die Anfragen und Einwände ergaben zwei größere Teilkomplexe. Über die Anfragen zur Beitragspflicht und zur Berechnung der Beiträge konnten die entsprechenden Auskünfte gegeben werden. In diesem Zusammenhang wurden auch Fragen zu den einzelnen drei Bauabschnitten gestellt. Andererseits wurden Fragen zur verkehrlichen Lösung und zum Straßenausbau beantwortet. Bedenken waren bezogen auf geplante Bauteile (z.B. Parktaschen, Straßenentwässerung, Einmündungsbereiche kreuzender Straßen). Diese konnten ausgeräumt werden. Sofern das Bauvorhaben abgelehnt wurde, war dies eher eine Artikulation über die Unzufriedenheit mit der Zahlungspflicht oder aber auch Resultat eines mangelnden Verständnisses für die komplexen Anforderungen an einen neu zu gestaltenden Straßenraum. Von den Anwohnern des 2. und 3. Bauabschnitts wurde moniert, dass dort der Baubeginn noch einige Jahre auf sich warten lässt, obwohl in diesem Bereich schlechte Straßenverhältnisse vorherrschen. Dies liegt jedoch in den durch das Planfeststellungsverfahren notwendigen Zeitabläufen begründet. Schlussendlich wurde aber die Notwendigkeit einer grundhaften Erneuerung der Friedrich – Engels – Straße und damit auch die vorgestellte Lösung mehrheitlich akzeptiert. aufgestellt: Gammert Mücke (Tief 11) (Tief 22) bestätigt: Lexen Kirchner (Tief AL) (Ord BzStR) Anlage: Teilnehmerliste (kein Anspruch auf Vollständigkeit, da Eintragung freiwillig war und sich nicht alle Teilnehmer tragen wollten) Anlage 5 Abt. Öffentliche Ordnung 19.11.2007 Tiefbauamt Tief 11/111 ( 8665/8620 Bauvorhaben
Friedrich-Engels-Straße einschließlich
Wilhelmsruher Damm vom Pastor-Niemöller-Platz bis Knoten Wilhelmsruher Damm/
Quickborner Straße, 1. Bauabschnitt von Pastor-Niemöller-Platz bis zur
Platanenstraße, (OT Niederschönhausen) Bewertung der schriftlichen Einwände und
Vorschläge der betroffenen Anlieger
Engmann Gammert Mücke (Tief 111) (Tief
11) (Tief
22) Lexen (Tief AL) OrdBzStR z. K.: Anlage 6 Bezirksamt Pankow von Berlin 17.09.2007 Abt. Öffentliche Ordnung Tiefbauamt Musterberechnung des Straßenausbaubeitrages für ein
Anliegergrundstück Grundstücksdaten: • Grundstücksgröße
gemäß Grundbuch = 600 qm (§ 13 StrABG) • Bebauung bzw.
Bebauungsmöglichkeit mit zwei Vollgeschossen ↓ Grundstücksfläche ist mit
Nutzungsfaktor gemäß §§ 14 bzw. 15 StrABG zu multiplizieren
→ aufgrund der Bebauung
/ Bebauungsmöglichkeit mit 2 Vollgeschossen ist die Grundstücksfläche von 600
qm mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren = 900 qm ↓ Bei gewerblicher Nutzung
ist von erhöhtem Ziel - und Quellverkehr auszugehen, daher ist die oben
errechnete Grundstücksfläche von 900 qm unabhängig von der
Geschossigkeit noch einmal mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren = 1.350
qm (§ 15 Abs. 1 StrABG) = anrechenbare Grundstücksfläche. Diese Berechnung wird für
alle betroffenen Grundstücke vorgenommen. Man erhält somit die sog. Gesamtverteilungsfläche
für die Verkehrsanlage. ↓ 900.000 € umlagefähige Kosten (gemäß §§ 8 – 11 StrABG) :
125.000 qm Gesamtverteilungsfläche = 7,20 € / qm anrechenbarer
Grundstücksfläche ↓ 7,20 € / qm sind mit anrechenbarer Grundstücksfläche 1.350 qm
zu multiplizieren = 9.720 € = zu erwartender Ausbaubeitrag für
das Grundstück Beispielrechnung
für das kleinste Wohngrundstück (ohne Ecklage) in der Friedrich-Engels-Straße: Bei
einer Grundstücksfläche von 447 m² und einer 2-geschossigen Bebauung errechnet
sich folgender Beitrag: 447 m²
multipliziert mit dem Nutzungsfaktor 1,5 (2 Vollgeschosse) ergibt eine
Verteilungsfläche von 670,50 m². Diese wird mit dem voraussichtlichen Beitrag
von 7,92 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche multipliziert, so dass man
einen voraussichtlichen Ausbaubeitrag in Höhe von 5.310,36 € erhält. Ein
vergleichbares Eckgrundstück (504 m²) kommt auf einen voraussichtlichen Beitrag
von 3991,68 € (geringster Anliegerbeitrag in der
Friedrich-Engels-Straße). Beispielrechnung
für den maximalen voraussichtlichen Beitrag von 68.444,64 €,
Mehrfamilienhaus mit Wohnungs- und Teileigentumen (mit Ecklage): Bei
einer Grundstücksfläche von 4.321 m² und einer 5-geschossigen Bebauung
errechnet sich folgender Beitrag: 4.321 m²
multipliziert mit dem Nutzungsfaktor 3,0 (5 Vollgeschosse) ergibt eine
Verteilungsfläche von 12.963,00 m². Diese wird mit dem voraussichtlichen
Beitrag von 7,92 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche multipliziert, so
dass man einen voraussichtlichen Ausbaubeitrag in Höhe von 68.444,64 €
erhält. Dieser verteilt sich auf 141 Teileigentume. Beispielrechnung
für ein Gewerbegrundstück (mit Ecklage): Bei
einer Grundstücksfläche von 558 m² und einer 2-geschossigen Bebauung errechnet
sich folgender Beitrag: 558 m²
multipliziert mit dem Nutzungsfaktor 1,5 (2 Vollgeschosse) sowie dem
Nutzungsfaktor 1,5 für gewerbliche Nutzung ergibt eine Verteilungsfläche von
1.255,50 m². Diese wird mit dem voraussichtlichen Beitrag von 7,92 €/m²
multipliziert, so dass man einen voraussichtlichen Ausbaubeitrag in Höhe von
9.943,56 € erhält. Wegen
der Ecklage ist gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 StrABG ein Teilerlass von einem
Drittel vorzusehen, d. h. der voraussichtliche Beitrag beträgt 6.629,04
€. |
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