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Drucksache - VI-0340
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .12.2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat
in seiner Sitzung am 04.12.2007 folgende Beschlüsse gefasst: In Auswertung der Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu
den Bezirksverordnetenversammlungen sowie zur Volksabstimmung über die
Neuregelung von Volksbegehren und Volksentscheid in der Verfassung von Berlin
am 17. September 2006 werden zur Vorbereitung der Wahlen im Jahr
2009 folgende Maßnahmen ergriffen: a) Initiierung eines Bündnisses der in der BVV
vertretenen Fraktionen und Grup- b)
Schaffung einer
bezirklichen Arbeitsgruppe Wahlen unter Leitung des Bezirkswahlamtes zur
Verbesserung des Wahlhelfereinsatzes und zur Optimierung organisatorischer
Maßnahmen bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen unter Einbeziehung
von Ämtern und nachgeordneten Einrichtungen, einschließlich der Oberschulen mit
Sekundarstufe II und des Job-Centers bis zum 30.09.08. c) Erarbeitung eines Vorschlages zur Einführung
einer besonderen Würdigung langjähriger Wahlhelfer/innen im Rahmen der Ehrungen
am Tag des Ehrenamtes bis zum 30.06.08. Begründung Das Bezirksamt hat sich in Auswertung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie zur Volksabstimmung über die Neuregelung von Volksbegehren und Volksentscheid in der Verfassung von Berlin am 17. September 2006 ausführlich mit dem Bericht über die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung beschäftigt. In den
vergangenen Monaten wurde die Auswertung und Analyse des Berichtes in einer
Vielzahl von Gesprächen und Beratungen mit dem Ergebnis fortgesetzt, dass
konkrete Handlungsstrategien erarbeitet werden konnten, die zu verbesserten
Rahmenbedingungen bei der Vorbereitung der künftigen Wahlen führen sollen. So wurde in Gesprächen mit den in der BVV vertretenen Fraktionen und Gruppen großes Einvernehmen hinsichtlich der Notwendigkeit der Lösung der vorhandenen Probleme bezüglich fehlenden Wahlhelfern und unerlaubter Wahlwerbung erzielt. Insbesondere kristallisierten sich 3 Arbeitsschwerpunkte heraus: (1) Bildung eines Bündnisses Wahlen aus Vertretern des Wahlamtes und der jeweiligen Bezirks- bzw. Kreisvorstände der Parteien, welche in der BVV Fraktionen und Gruppen bilden um über alle wichtigen Aspekte die Parteien betreffend zu informieren und gemeinsame Handlungsstrategien festzulegen. (2) Festlegung von einheitlichen Regeln zur Vermeidung unerlaubter Wahlwerbung insbesondere am Wahltag. (3) Festlegung von freiwilligen Quoten zur Besetzung von Wahlvorständen (hier vor allem Wahlvorsteher/in und deren Stellvertreter) durch die Parteien, welche in der BVV Fraktionen und Gruppen bilden. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen ist der richtige Schritt zur Reduzierung der am Wahltag eingehenden Beschwerden bezüglich unerlaubter Wahlwerbung und darüber hinaus ein wertvoller Beitrag zur Verbesserung der Situation bei der Gewinnung von Wahlhelfern. Die
Bildung einer bezirklichen Arbeitsgruppe Wahlen, welche unter der
Federführung des Bezirkswahlamtes stehen
sollte, soll 3 grundlegende Aufgaben und Ziele verfolgen: 1.
Verbesserung des Wahlhelfereinsatzes und der Wahlhelferwerbung unter
Einbeziehung der Büroleitungen, bezirkseigener Einrichtungen, Jobcenter,
Oberschulen mit Sekundarstufe II usw. 2.
Optimierung von organisatorischen Maßnahmen und der technischen Durchführung
bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Wahlen unter
Einbeziehung der Schulen und Einrichtungen, in denen Wahllokale untergebracht
werden (Direktoren, Hausmeister, Kita – Eigenbetrieb Nord usw.) 3.
Erarbeitung und Abstimmung einheitlicher Verfahrensweisen bei Bindung der Wahllokale, dem
Einsatz von technischen Personal (Hausmeistern) usw. Nicht nur die letzten Wahlen haben gezeigt, dass das „Ehrenamt Wahlhelfer/in“ in der allgemeinen öffentlichen Wahrnehmung nur noch äußerst begrenzt positiv als solches wahrgenommen wird. Vielmehr zeigt die seit Jahren anhaltende Rückläufigkeit bei den freiwilligen Meldungen eher eine negative Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und steht damit im krassen Gegensatz zu seiner eigentlichen Bedeutung im Prozess der demokratischen Willensbildung. Eine öffentliche Würdigung langjähriger Wahlhelfer kann in diesem Zusammenhang der negativen Entwicklung entgegenwirken und die Bedeutung des Wahlehrenamtes In der öffentlichen Wahrnehmung positiv beeinflussen. Ein in diesem Jahr durchgeführter Empfang für langjährige Wahlhelfer/innen im kleinen Rahmen wurde sehr positiv aufgenommen und war in dieser Hinsicht ein voller Erfolg. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt __________________ __________________ Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat BüWo Matthias Köhne Martin Federlein |
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