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Drucksache - VI-0339
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 04.12.2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: - Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der
Bebauungspläne IV-9, IV-24, IV-30,
XIX-4, XIX-5 und XIX-60 Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat
in seiner Sitzung am 04.12.2007 folgende Beschlüsse gefasst: I. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans IV-9 für die Grundstücke Schönhauser Allee 19-21, Metzer Straße 42-43 und Kollwitzstraße 15/35 im Bezirk Prenzlauer Berg wird eingestellt. Der Beschluss vom 05.01.1993 (ABl. S. 123) wird damit aufgehoben. II. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans IV-24 für das Grundstück Zelter Straße 5/11 im Bezirk Prenzlauer Berg wird eingestellt. Der
Beschluss vom 11.03.1994 (ABl. S. 878) wird damit aufgehoben. III. Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans IV-30 für die Grundstücke
Jablonskistraße 29-30, Winsstraße 44 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg
wird eingestellt. Der Beschluss vom 10.07.2001 (ABl. S. 3351) wird damit aufgehoben. IV. Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-4 für das Gelände zwischen
Niederstraße, Tollerstraße, der westlichen Grenze der Kleingartenanlage
“Am Bahnhof Wilhelmsruh“ einschließlich des Grundstücks
Tollerstraße 2/4, der Bezirksgrenze und Kopenhagener Straße, mit Ausnahme der
Grundstücke Kopenhagener Straße 98/100 und Niederstraße1 im Bezirk Pankow,
Ortsteile Niederschönhausen/Rosenthal, Ortslage Wilhelmsruh wird eingestellt.
Der Beschluss vom 15.10.1996 (ABl. S. 4042) wird damit aufgehoben. V. Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-5 für das Gelände zwischen
Kopenhagener Straße, der Bezirksgrenze, der östlichen Grenze des Flurstücks 281
der Flur 136, der Hertzstraße, der Fontanestraße, mit Ausnahme der Grundstücke
Fontanestraße 1/21 einschließlich des Flurstücks 19 der Flur 144 sowie der
südlichen Grenzen der Grundstücke Hielscher Straße 1 und Hauptstraße 2/2A im
Bezirk Pankow, Ortsteile Niederschönhausen/Rosenthal, Ortslage Wilhelmsruh wird
eingestellt. Der Beschluss vom 15.10. 1996 (ABl. S. 4042) wird damit
aufgehoben. VI. Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-60 für die Grundstücke
Schönerlinder Straße 56-61 und 63 einschließlich der Bucher Straße und Bucher
Straße 3,4 im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz wird eingestellt.
Der Beschluss vom 21.03.2000 (ABl. S. 1318) wird damit aufgehoben. Begründung Für die sechs
einzustellenden Bebauungsplanverfahren ist die Erforderlichkeit für Planung
gem. § 1 Abs. 3 BauGB entfallen. Mit Schreiben vom 24.09.2007 wurde der zuständigen
Senatsverwaltung gem. § 5 AGBauGB die geänderte Planungsabsicht - Einstellung
der Verfahren zur Aufstellung - der Bebauungspläne IV-9, IV-24, IV-30, XIX-4,
XIX-5 und XIX-60 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, Ortsteil Wilhelmsruh
und Ortsteil Französisch Buchholz - mitgeteilt. Gemäß Antwortschreiben der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - SenStadt II C, vom 19.10.2007 -
bestehen zur Absicht die Verfahren zur Aufstellung der o. a. Bebauungspläne
einzustellen, bezüglich der dringenden Gesamtinteressen Berlins an
Bebauungsplänen gemäß § 7 AGBauGB keine Bedenken. Mit Bekanntmachung der
Bezirksamtsbeschlüsse zur Einstellung der Bebauungsplanverfahren im Amtsblatt
für Berlin sind die betreffenden Verfahren eingestellt. Zu
1. Der Bebauungsplan IV-9 wurde zur Sicherung einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung und eines pädagogisch betreuten
Spielplatzes vom ehemaligen Bezirks-amt Prenzlauer Berg von Berlin im förmlich
festgelegten Sanierungsgebiet Kollwitz-platz aufgestellt und wurde im Verfahren
bis zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
geführt. Die Bebauung und der o.g. Spielplatz sind hergestellt, ein
Planerfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB besteht nicht mehr, daher war das
Planverfahren einzustellen. Zu 2. Der Bebauungsplan IV-24
wurde zur Sicherung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung
“Spielplatz“ auf einem Privatgrundstück vom ehemaligen Bezirksamt
Prenzlauer Berg von Berlin aufgestellt und ist bis zur Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) im Verfahren geführt worden. Der bestehende
Bedarf an öffentlicher Spielfläche kann in der entsprechenden
Versorgungseinheit auf landeseigenen Flächen gedeckt werden. Das Planerfordernis gem. § 1
Abs. 3 BauGB ist damit entfallen, so dass das Planverfahren einzustellen war.
Das Grundstück ist nach § 34 BauGB bebaubar. Zu 3. Der Bebauungsplan IV-30 wurde zur Sicherung einer
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Spielplatz“ im
förmlich festgelegten Sanierungsgebiet “Winsstraße“ vom ehemaligen
Bezirksamt Prenzlauer Berg von Berlin aufgestellt und ist bis zur Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB im Verfahren geführt
worden. Im Rahmen der Fortschreibung der bezirklichen
Spielplatzplanung im Jahre 2006 wurde durch die Fachabteilung festgestellt,
dass die entsprechende Versorgungseinheit 1A inzwischen ausreichend mit
Spielplätzen versorgt ist und kein weiterer Planungsbedarf für den
Bebauungsplan IV-30 besteht. Daraufhin hat das Bezirksamt Pankow beschlossen,
das Sanierungsziel „Öffentliches Grün mit Spielplatz“ zugunsten
einer jetzt möglichen Wohnnutzung aufzugeben. Ein Planerfordernis gem. § 1
Abs. 3 BauGB ist damit entfallen, so dass das Planverfahren einzustellen war.
Das Grundstück ist nach § 34 BauGB bebaubar. Zu 4. und 5. Die Bebauungspläne XIX-4 und
XIX-5 wurden zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung, mit dem
Ziel Planungsrecht für Wohnungsbau von gesamtstädtischer Bedeutung und
Mischgebiete zu schaffen, vom ehemaligen Bezirks-amt Pankow von Berlin
aufgestellt. Des Weiteren sollten die Bebauungspläne einen Abschnitt des übergeordneten
Mauergrünzugs einschließlich eines öffentlichen Spielplatzes und einer Kita
sichern. Für das Verfahren des
Bebauungsplans XIX-4 wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 (1) BauGB und für das Bebauungsplanverfahren XIX-5 die frühzeitige Beteiligung
der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt. Die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung hat am 24.05.2007 beschlossen, im Bezirk Pankow, Ortsteile
Niederschönhausen und Wilhelmsruh den Bebauungsplan 3-15 (Mauergrünzug Schönholz)
aufzustellen. Der Geltungsbereich erfasst u.a. Teilflächen der im Verfahren
befindlichen Bebauungspläne XIX-4 und XIX-5. Ein Planerfordernis gem. §
1 Abs. 3 BauGB ist entfallen, das Verfahren für den Bebauungsplan XIX-5 war
daher einzustellen. Die verbleibende Fläche im Geltungsbereich des im
Bebauungsplans XIX-5 ist nach § 34 BauGB bebaubar. Auf dem überwiegenden Teil
der Flächen im Geltungsbereich des Plangebiets XIX-4 beabsichtigt ein privater
Investor großflächigen Einzelhandel und Wohnen zu entwickeln. Das Baurecht
soll über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen werden. Das Verfahren für den
Bebauungsplan XIX-4 war daher einzustellen. Zu 6. Der Bebauungsplan XIX-60
wurde vom ehemaligen Bezirksamt Pankow von Berlin vorrangig aus der
Notwendigkeit einen leistungsfähigen Verkehrsknoten, der auch den zukünftigen
Erfordernissen der Verkehrssicherheit und Verkehrstechnik gerecht wird, zu
schaffen, aufgestellt. Mit der Ausbildung des Knotenpunktes wurden teilweise
Grundstücke in Anspruch genommen oder durchschnitten, so dass eine Neuordnung
boden- und nutzungsrechtlich erforderlich war. Das Verfahren wurde bis zur
frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt. Der erforderliche Grunderwerb für die Durchführung der
Straßenplanung und die Neuordnung der Grundstücke ist abgeschlossen, eine
Bebauung der privaten Grundstücke wurde gemäß § 34 BauGB zwischenzeitlich
realisiert. Da das Planerfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB für
diesen Bebauungsplan entfallen ist, war das Planverfahren einzustellen. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt ............................................... ................................................ Matthias Köhne Dr.
Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Kultur, Wirtschaft
und Stadtentwicklung |
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