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Drucksache - VI-0331
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Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin
.2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-0331 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Verringerung des Verkehreslärms in
der Diesterwegstraße Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 13. Tagung der BVV am 06.02.2008
angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung –
Drucksache VI-0331: „Das
Bezirksamt wird ersucht, geeignete
Maßnahmen zu prüfen, um die Verkehrsmenge in der Diesterwegstraße zwischen
Fröbelstraße und Prenzlauer Allee zu verringern.“ wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die
Diesterwegstraße ist eine Nebenstraße und als solche Bestandteil einer
geschwindigkeitsreduzierten Tempo 30-Zone. Die Straße ist für den öffentlichen
Fahrzeugverkehr uneingeschränkt gewidmet. Die Diesterwegstraße ist in ihrer baulichen Situation
vergleichbar mit vielen anderen Straßen des untergeordneten Straßennetzes in
Pankow. Entsprechend § 45 der Straßenverkehrsordnung -StVO-
können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder
Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken,
verbieten oder den Verkehr umleiten. Gemäß § 39 StVO werden örtliche
Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies aufgrund der
besonderen Umstände zwingend geboten ist. Aufgrund des ansässigen
Krankenhausbetriebes wurde bereits durch die straßenverkehrsbehördliche
Anordnung des Verkehrszeichens (Z) 260 StVO (Verbot für Krafträder, auch
Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas, sowie für Kraftwagen und sonstige
mehrspurige Kraftfahrzeuge) ausgenommen Anliegerverkehr die Verkehrsmenge
deutlich reduziert. Hinzu kommt, dass aufgrund der anhaltenden
angespannten finanziellen Situation des Landes Berlin in der Diesterwegstraße
wie auch in einer Vielzahl anderer Tempo 30-Zonen des Großbezirks Pankow der
zuständigen Straßenbaubehörde (Tiefbauamt) lediglich die Beseitigung
unmittelbarer Gefahrenstellen möglich ist. Ebenso besteht schon aus rein
finanziellen Gründen keine Möglichkeit zum Einbau eines neuen Fahrbahnbelages
in der Diesterwegstraße. Weiterhin gilt zu bedenken, dass der Einbau einer glatten
Asphaltdecke erfahrungsgemäß auch die Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten
hervorrufen würde, was der Verkehrssicherheit wiederum abträglich wäre. In der Diesterwegstraße sind aus den dargelegten
Gründen weiterreichende verkehrsbeschränkende oder bauliche Maßnahmen zur Zeit
weder möglich noch erforderlich. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige
Entwicklung
keine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Öffentliche Ordnung Bezirksamt Pankow von Berlin .04.2008 Abt.
Jugend und Immobilien Bezirksstadträtin An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Vorlage zur
Beschlussfassung für
die Bezirksverordnetenversammlung gemäss § 12 BezVG 1. Gegenstand der Vorlage: Durch
Rücktritt bedingte Nachberufung der beratenden Mitglieder des Kinder- und 2. Beschlussentwurf: Die BVV wolle beschließen: Die BVV beruft die durch den
Bezirkselternausschuss, durch die Religions- und Welt- 3. Begründung: Nach
§ 35 Abs. 8 des Gesetzes zur Ausführung des KJHG beruft die BVV die in § 35
§
36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG, §
35 AG KJHG 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine 6. Gleichstellung- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen: keine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung: keine 8. Kinder- und Familienverträglichkeit: entfällt Matthias Köhne Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Jugend
und Immobilien Nachwahl der Beratenden Mitglieder Jugendhilfeausschuss Stand: 04.2008
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