Drucksache - VI-0331  

 
 
Betreff: Verringerung des Verkehrslärms in der Diesterwegstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.11.2007 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
18.12.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
30.04.2008 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag, SPD, 11. Tagung, 21.11.2007
BE Aussch. Öff. Ord., 13. Tagung, 06.02.2007
VzK 13, SB, 15. Tagung,30.04.2008

Das Bezirksamt wird ersucht, durch geeignete Maßnahmen den Verkehrslärm in der Diesterwegstraße zwischen Fröbelstraße und Pren

Siehe Anlage

 

Auf der Sitzung des Krankenhausbeirates des Vivantes Klinikums Prenzlauer Berg, wurde durch die Klinikleitung der anhaltend ho

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                            .2008

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-0331

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Verringerung des Verkehreslärms in der Diesterwegstraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 13. Tagung der BVV am 06.02.2008 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0331:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht,

 

geeignete Maßnahmen zu prüfen, um die Verkehrsmenge in der Diesterwegstraße zwischen Fröbelstraße und Prenzlauer Allee zu verringern.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Diesterwegstraße ist eine Nebenstraße und als solche Bestandteil einer geschwindigkeitsreduzierten Tempo 30-Zone. Die Straße ist für den öffentlichen Fahrzeugverkehr uneingeschränkt gewidmet.

 

Die Diesterwegstraße ist in ihrer baulichen Situation vergleichbar mit vielen anderen Straßen des untergeordneten Straßennetzes in Pankow.

 

Entsprechend § 45 der Straßenverkehrsordnung -StVO- können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken, verbieten oder den Verkehr umleiten. Gemäß § 39 StVO werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Aufgrund des ansässigen Krankenhausbetriebes wurde bereits durch die straßenverkehrsbehördliche Anordnung des Verkehrszeichens (Z) 260 StVO (Verbot für Krafträder, auch Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas, sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) ausgenommen Anliegerverkehr die Verkehrsmenge deutlich reduziert.

 

 

Hinzu kommt, dass aufgrund der anhaltenden angespannten finanziellen Situation des Landes Berlin in der Diesterwegstraße wie auch in einer Vielzahl anderer Tempo 30-Zonen des Großbezirks Pankow der zuständigen Straßenbaubehörde (Tiefbauamt) lediglich die Beseitigung unmittelbarer Gefahrenstellen möglich ist. Ebenso besteht schon aus rein finanziellen Gründen keine Möglichkeit zum Einbau eines neuen Fahrbahnbelages in der Diesterwegstraße.

 

Weiterhin gilt zu bedenken, dass der Einbau einer glatten Asphaltdecke erfahrungsgemäß auch die Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten hervorrufen würde, was der Verkehrssicherheit wiederum abträglich wäre.

 

In der Diesterwegstraße sind aus den dargelegten Gründen weiterreichende verkehrsbeschränkende oder bauliche Maßnahmen zur Zeit weder möglich noch erforderlich.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                             Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                   Bezirksstadtrat

für Öffentliche Ordnung

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                                                                                                                                                                                        .04.2008

Abt. Jugend und Immobilien

Bezirksstadträtin

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                       Drucksache Nr.

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäss § 12 BezVG

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:

Durch Rücktritt bedingte Nachberufung der beratenden Mitglieder des Kinder- und
Jugendhilfeausschusses der BVV für die VI. Wahlperiode.

 

2. Beschlussentwurf:

Die BVV wolle beschließen:

Die BVV beruft die durch den Bezirkselternausschuss, durch die Religions- und Welt-
anschauungsgemeinschaften und die Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien,
Frau Keil, benannten Mitglieder mit beratender Stimme (Anlage) in den Jugendhilfe-
ausschuss.

3. Begründung:

Nach § 35 Abs. 8 des Gesetzes zur Ausführung des KJHG beruft die BVV die in § 35
Abs. 7 Nr. 3 – 8 AG KJHG bezeichneten und von der Bezirksstadträtin für Jugend und
Immobilien, den Bezirkselternausschuss sowie von Religions- und Weltanschauungs-
gemeinschaften benannten Personen als beratende Mitglieder in den Jugendhilfeaus-
schuss.


4. Rechtsgrundlage:

§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG,

§ 35 AG KJHG

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen:

keine

 

6. Gleichstellung- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen:

keine


7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung:

keine

 

8. Kinder- und Familienverträglichkeit:

entfällt

 

 

Matthias Köhne                                                            Christine Keil

Bezirksbürgermeister                                        Bezirksstadträtin für

                                                                                                                Jugend und Immobilien


Nachwahl der Beratenden Mitglieder Jugendhilfeausschuss                                                                                                                                                                                                                                           Stand: 04.2008

 

Vertreter für

Name

Stellvertreter

Gesetzliche Grundlage

Anschrift

Bezirkselternausschuss der Kita

Norman Noczinski

 

§ 35 AG KJHG Abs.7 Pkt.5  Benennung durch Bezirksstadträtin JugImmo, auf Vorschlag des Bezirkselternausschusses Pankow

 

Evangelische Kirche

Ines Frentz

 

§ 35 AG KJHG Abs.7

Pkt. 7 und Abs. 8 nach

Benennung durch die

Superintendantur

Kirchenkreis Pankow

Parkstr. 48; 13187 Berlin

     Tel.: 4765016

kkpankow.jugend@kva-berlin.de

freigeistige Verbände

Maren Sterzik (1)

Ulla Friedrich (2)

§ 35 AG KJHG Abs.7.7 und Abs.8 Benennung durch den

Humanistischen Verband Landesverband Berlin

(1)     Humanistischer Verband

Ratiborstr. 8, 10999 Berlin

maren@juhu-berlin.de

 

(2)     Kita Mühlengeister

Thomas-Mann-Str. 17/19

10409 Berlin

AG 78

Offene Jugendarbeit

Kai Wegener

 

§ 35 AG KJHG Abs. 7

Pkt. 8

Benennung durch

AG 78, Offene Jugendarbeit

     Atelier 89

     Hanns-Eisler-Str. 7

     10409   Berlin

     Tel:  4234382

 

 

 
 

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