Drucksache - VI-0302  

 
 
Betreff: Benennung einer privaten Erschließungsstraße im Ortsteil Französisch Buchholz in "Am Kirschgarten"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.11.2007 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 11. Tagung, 21.11.2007

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                     .11.2007

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                           Drucksache-Nr.:VI-0302

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.: Benennung einer privaten Erschließungsstraße im Ortsteil Französisch
          Buchholz in „Am Kirschgarten“

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 23.10.2007 folgenden Beschluss gefasst:

 

Im Ortsteil Französisch Buchholz wird die geplante, nördlich des Nordgrabens von der Schönhauser Straße abzweigende, neu entstehende private Erschließungsstraße in „Am Kirschgarten“ benannt (siehe Anlage).                  

 

Begründung:

 

Die Benennung erfolgt auf Antrag der Gartenstadt Französisch Buchholz GmbH & Co. Entwicklungs- und Vertriebs KG.

Diese Gesellschaft plant auf dem Areal an der Schönhauser Str. 50 – 54 (nördlich des Nordgrabens) die Errichtung einer Wohnsiedlung mit 50 Einfamilienhäusern. Die neu entstehenden Grundstücke sollen über die neue Erschließungstraße erschlossen werden. Für eine eindeutige Nummerierung der Grundstücke ist die Benennung dieser Straße erforderlich.

 

Auf dem derzeit noch unbebauten Areal an der Schönhauser Straße befindet sich ein alter Obstgarten, der erhalten bleibt und der u. a. mit Kirschbäumen bepflanzt ist. Auf der geplanten Freifläche (parkähnlich) sowie in den Vorgärten dieser Siedlung ist die Pflanzung von weiteren Kirsch- und anderen Obstbäumen vorgesehen.

Aus diesem Grund wurde der Straßenname „Am Kirschgarten“ beantragt.

 

Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern in Berlin hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind. Die Straßenverkehrsbehörde hat keine Bedenken gegen die vorgeschlagene Benennung der Privatstraße.

Demnach ist eine Benennung in „Am Kirschgarten“ entsprechend § 5 Berliner Straßengesetz zulässig.

 

Der Ausschuss für Kultur und Bildung hat mit Schreiben vom 27.09.2007 empfohlen, dem Namensvorschlag zu folgen.

 

Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

 

 

 

 

Anlage - Lageplan

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                    Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                         Abt. Öffentliche Ordnung

                                                                                               Bezirksstadtrat

                                                                                              

 

 

 

 

 
 

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