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Drucksache - VI-0285
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .10.2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand
der Vorlage Grundstücksangelegenheit
Sportplatz Pfeilstraße 3 bis 8 in 13156 Berlin (OT Pankow) 2.
Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Sportplatz Pfeilstraße 3 bis 8 in 13156 Berlin wird als bezirkliche Einrichtung aufgegeben. 3. Begründung Ist-ZustandDie ca. 600 m voneinander entfernt gelegenen
Sportplätze Pfeilstraße 3 bis 8 in 13156 Berlin und Pichelswerderstr. 7 in
13187 Berlin befinden sich beide in einem qualitativ schlechten Zustand.
Besonders in den Herbst- und Wintermonaten kommt es zu erheblichen
Einschränkungen, da weder Belag noch Beleuchtung beider Sportstätten einen
geregelten Übungs- und Spielbetrieb gestatten. Der Sportplatz Pfeilstraße verfügt nur über
ungenügende sanitäre Einrichtungen in einem baulich sehr mangelhaften
Funktionsgebäude. Die Gebäude sind nicht mehr sanierungsfähig und müssten nach
Abriss neu gebaut werden. Der Sportplatz würde nur mit einer
umfangreichen Investitionsmaßnahme von ca. 1,5 Mio. € eine
dauerhafte Nutzungsperspektive haben. Dafür fehlen dem Bezirk jedoch die
finanziellen Mittel. Lösungsvorschlag: Der Bezirk gibt das Grundstück Pfeilstraße
an den Liegenschaftsfonds ab und wird dadurch in die Lage versetzt, aus den
Verkaufserlösen einen die gesamte - zuvor auf zwei Sportplätzen verteilten -
Nachfrage befriedigenden Sportplatz in der Pichelswerderstraße herzurichten. Durch den Umbau der Naturrasenfläche auf dem Standort
Pichelswerderstraße (Fachvermögen Sport) in einen modernen Kunstrasenbelag mit
Trainingsbeleuchtung und der Sanierung bzw. dem Neubau des Funktionsgebäudes
würde hier eine moderne Sportanlage mit einem im Vergleich zu den jetzigen
Nutzungsmöglichkeiten beider Sportanlagen um gut 50% erweiterten
Kapazitätsumfang entstehen, der den Sportlern/innen des gesamten Wohngebietes
zu jeder Jahreszeit Trainings- und Spielmöglichkeiten sichert. Gleichzeitig
erfahren die wintertauglichen Plätze aus der näheren Umgebung eine erhebliche
Entlastung und können den großen Nachfragen weiterer Sportler dienen. Rechtliche Würdigung gemäß § 7 Abs. 2 SportFGDie Aufgabe von öffentlichen Sportanlagen setzt gemäß § 7 Abs. 2 SportFG ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer anderen Nutzung sowie die Zustimmung des Abgeordnetenhauses voraus. Obwohl für eine Interessenabwägung kein
konkretes Vorhaben vorliegt, sprechen die dargestellten Rahmenbedingungen für
ein öffentliches Interesse an der Aufgabe der Sportanlage Pfeilstraße. Ohne
Aufgabe der Sportanlage Pfeilstraße können allein aus fiskalischen Gründen die
im Sinne von Sportentwicklungs- und Sportanlagenentwicklungsplanung des Bezirks
für beide veralteten Sportanlagen notwendigen Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden. Ein öffentliches Interesse an der Aufgabe
der Sportanlage Pfeilstraße und damit an einer anderen Nutzung gemäß § 7 Abs. 2
SportFG ist unabhängig von einer konkreten Anschlussnutzung dadurch gegeben,
dass die unter Berücksichtigung der Verkaufserlöse kostenneutral
durchzuführende Investitionsmaßnahme Pichelswerderstraße die Vorhaltung eines
modernen zeitgemäßen Sportangebots bei gleichzeitiger Optimierung von
Auslastung und Qualitätsentwicklung sowie angemessener Berücksichtigung der Belange von Kindern und Jugendlichen, älteren
Mitbürger/innen und Menschen mit Behinderungen ermöglicht. Der Wohnstandort
erhält anstelle von zwei veralteten Sportanlagen ein modernes und attraktives
Sportangebot und erfährt dadurch eine qualitative Aufwertung. Zudem wird die Anlage Pfeilstraße durch
die in der Sportanlage Pichelswerderstraße entstehenden zusätzlichen
Nutzungsmöglichkeiten tatsächlich nicht mehr benötigt, da die gesamte Kapazität
der Sportanlage Pfeilstraße aufgefangen werden kann. Darüber hinaus werden
zusätzliche Platz- und Aufnahmekapazitäten für Vereine und sporttreibende
Pankower Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Eine Aufrechterhaltung der Anlage
Pfeilstraße wäre angesichts des dann fehlenden Bedarfs und des hohen
Sanierungsaufwandes auch nicht mehr zu vertreten. Zudem befindet sich auf der Sportanlage Pichelswerderstraße
die Bogenschießanlage (separater Standort), die zugleich
Landes-Leistungszentrum ist. Beteiligung gemäß § 7 Abs. 4 SportFGAm 18. Juni 2007 erfolgte die für die
parlamentarische Zustimmung notwendige Anhörung nach § 7 Abs. 4 SportFG. Die
Voten des Bezirkssportbundes Berlin Pankow e.V., des Landessportbundes
Berlin e. V. und des Landesschulamtes schlossen sich der oben dargestellten geplanten Vorgehensweise
des Bezirks an. Dem Vorhaben wurde von allen Beteiligten zugestimmt. 4.
Rechtsgrundlage § 12 Abs.2 Ziff.10. BezVG 5.
Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Senatsverwaltung für Finanzen
hat mit ihrem Schreiben vom 13. Juli 2007 unter Verweis auf Nr. 2.2.2. AV § 24
LHO die Aufstellung von Planungsunterlagen für die Baumaßnahme
„Aufwertung der Sportanlage Pichelswerderstr. 7“ zugelassen. Der Gesamtfinanzierungsaufwand
beträgt ca. 1.200 T€. Die Maßnahme wird vom Bezirk gegen Zusage einer
nach dem Eingang des Kaufpreises für den Verkauf des Grundstücks Pfeilstr. 3-8,
13156 Berlin erfolgenden Basiskorrektur von SenFin in Höhe von max. 1.200 T€
durch den Einsatz der für Investitionen vorhandenen Rücklage vorfinanziert.
Über diesen Betrag hinaus ergibt sich auf Basis der AV zu § 26a LHO eine 20
%-ige Erlösbeteiligung über den Restbetrag (Kaufpreis
abzüglich gedeckelte Vorfinanzierung in Höhe von bis zu 1.200 T€). Der
Bezirk muss demnach keine eigenen Mittel aufwenden, um das Vorhaben zu
realisieren. Die Aufgabe des Sportplatzes
Pfeilstraße 3-8, 13156 Berlin fließt in das Konsolidierungskonzept des Bezirks
ein. Durch den Wegfall des
Infrastrukturkostenträgers (Sportanlage Pfeilstraße) und der damit verbundenen
Kostenarten bei Erhalt bzw. Erhöhung der Produktmengen ergibt sich eine
anteilige Entlastung der Kosten- und Leistungsrechnung für den Produktbereich
Sport. 6.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungs. Anlage 8. Kinder- und
Familienverträglichkeit Mit der
standardgerechten Umgestaltung bzw. Neugestaltung der Sportanlage in der
Pichelswerderstraße 07 werden nicht nur die Trainingszeiten in den Herbst- und
Wintermonaten optimal ausgenutzt und teilweise erweitert, sondern auch die
Arbeit im Nachwuchsbereich ist unter qualitativ besseren Voraussetzungen zu
leisten. Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin Abt. Gesundheit Soziales, Schule und Sport Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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