Drucksache - VI-0285  

 
 
Betreff: Grundstücksangelegenheit Sportplatz Pfeilstraße 3 bis 8 in 13156 Berlin (OT Pankow)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.10.2007 
10. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. BA zur Beschlussf., 10. Tagung, 24.10.1007

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                         .10.2007

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Grundstücksangelegenheit Sportplatz Pfeilstraße 3 bis 8 in 13156 Berlin (OT Pankow)

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Sportplatz Pfeilstraße 3 bis 8 in 13156 Berlin wird als bezirkliche Einrichtung aufgegeben.

 

 

3.  Begründung

 

Ist-Zustand

 

Die ca. 600 m voneinander entfernt gelegenen Sportplätze Pfeilstraße 3 bis 8 in 13156 Berlin und Pichelswerderstr. 7 in 13187 Berlin befinden sich beide in einem qualitativ schlechten Zustand. Besonders in den Herbst- und Wintermonaten kommt es zu erheblichen Einschränkungen, da weder Belag noch Beleuchtung beider Sportstätten einen geregelten Übungs- und Spielbetrieb gestatten.

 

Der Sportplatz Pfeilstraße verfügt nur über ungenügende sanitäre Einrichtungen in einem baulich sehr mangelhaften Funktionsgebäude. Die Gebäude sind nicht mehr sanierungsfähig und müssten nach Abriss neu gebaut werden. Der Sportplatz würde nur mit einer umfangreichen Investitionsmaßnahme von ca. 1,5 Mio. € eine dauerhafte Nutzungsperspektive haben. Dafür fehlen dem Bezirk jedoch die finanziellen Mittel.

 

Lösungsvorschlag:

 

Der Bezirk gibt das Grundstück Pfeilstraße an den Liegenschaftsfonds ab und wird dadurch in die Lage versetzt, aus den Verkaufserlösen einen die gesamte - zuvor auf zwei Sportplätzen verteilten - Nachfrage befriedigenden Sportplatz in der Pichelswerderstraße herzurichten.

 

Durch den Umbau der Naturrasenfläche auf dem Standort Pichelswerderstraße (Fachvermögen Sport) in einen modernen Kunstrasenbelag mit Trainingsbeleuchtung und der Sanierung bzw. dem Neubau des Funktionsgebäudes würde hier eine moderne Sportanlage mit einem im Vergleich zu den jetzigen Nutzungsmöglichkeiten beider Sportanlagen um gut 50% erweiterten Kapazitätsumfang entstehen, der den Sportlern/innen des gesamten Wohngebietes zu jeder Jahreszeit Trainings- und Spielmöglichkeiten sichert. Gleichzeitig erfahren die wintertauglichen Plätze aus der näheren Umgebung eine erhebliche Entlastung und können den großen Nachfragen weiterer Sportler dienen.

 

Rechtliche Würdigung gemäß § 7 Abs. 2 SportFG

 

Die Aufgabe von öffentlichen Sportanlagen setzt gemäß § 7 Abs. 2 SportFG ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer anderen Nutzung sowie die Zustimmung des Abgeordnetenhauses voraus.

 

Obwohl für eine Interessenabwägung kein konkretes Vorhaben vorliegt, sprechen die dargestellten Rahmenbedingungen für ein öffentliches Interesse an der Aufgabe der Sportanlage Pfeilstraße. Ohne Aufgabe der Sportanlage Pfeilstraße können allein aus fiskalischen Gründen die im Sinne von Sportentwicklungs- und Sportanlagenentwicklungsplanung des Bezirks für beide veralteten Sportanlagen notwendigen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden.

 

Ein öffentliches Interesse an der Aufgabe der Sportanlage Pfeilstraße und damit an einer anderen Nutzung gemäß § 7 Abs. 2 SportFG ist unabhängig von einer konkreten Anschlussnutzung dadurch gegeben, dass die unter Berücksichtigung der Verkaufserlöse kostenneutral durchzuführende Investitionsmaßnahme Pichelswerderstraße die Vorhaltung eines modernen zeitgemäßen Sportangebots bei gleichzeitiger Optimierung von Auslastung und Qualitätsentwicklung sowie angemessener Berücksichtigung der Belange von Kindern und Jugendlichen, älteren Mitbürger/innen und Menschen mit Behinderungen ermöglicht. Der Wohnstandort erhält anstelle von zwei veralteten Sportanlagen ein modernes und attraktives Sportangebot und erfährt dadurch eine qualitative Aufwertung.

Zudem wird die Anlage Pfeilstraße durch die in der Sportanlage Pichelswerderstraße entstehenden zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten tatsächlich nicht mehr benötigt, da die gesamte Kapazität der Sportanlage Pfeilstraße aufgefangen werden kann. Darüber hinaus werden zusätzliche Platz- und Aufnahmekapazitäten für Vereine und sporttreibende Pankower Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Eine Aufrecht­erhaltung der Anlage Pfeilstraße wäre angesichts des dann fehlenden Bedarfs und des hohen Sanierungsaufwandes auch nicht mehr zu vertreten.

Zudem befindet sich auf der Sportanlage Pichelswerderstraße die Bogenschießanlage (separater Standort), die zugleich Landes-Leistungszentrum ist.

 

Beteiligung gemäß § 7 Abs. 4 SportFG

 

Am 18. Juni 2007 erfolgte die für die parlamentarische Zustimmung notwendige Anhörung nach § 7 Abs. 4 SportFG. Die Voten des Bezirkssportbundes Berlin Pankow e.V., des Landessportbundes Berlin e. V. und des Landesschulamtes schlossen sich der  oben dargestellten geplanten Vorgehensweise des Bezirks an. Dem Vorhaben wurde von allen Beteiligten zugestimmt.

 

 

4.  Rechtsgrundlage

 

§ 12 Abs.2 Ziff.10. BezVG

 

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit ihrem Schreiben vom 13. Juli 2007 unter Verweis auf Nr. 2.2.2. AV § 24 LHO die Aufstellung von Planungsunterlagen für die Baumaßnahme „Aufwertung der Sportanlage Pichelswerderstr. 7“ zugelassen.

 

Der Gesamtfinanzierungsaufwand beträgt ca. 1.200 T€. Die Maßnahme wird vom Bezirk gegen Zusage einer nach dem Eingang des Kaufpreises für den Verkauf des Grundstücks Pfeilstr. 3-8, 13156 Berlin erfolgenden Basiskorrektur von SenFin in Höhe von max. 1.200 T€ durch den Einsatz der für Investitionen vorhandenen Rücklage vorfinanziert. Über diesen Betrag hinaus ergibt sich auf Basis der AV zu § 26a LHO eine 20 %-ige Erlösbeteiligung über den Restbetrag (Kaufpreis abzüglich gedeckelte Vorfinanzierung in Höhe von bis zu 1.200 T€).

 

Der Bezirk muss demnach keine eigenen Mittel aufwenden, um das Vorhaben zu realisieren.

 

Die Aufgabe des Sportplatzes Pfeilstraße 3-8, 13156 Berlin fließt in das Konsolidierungskonzept des Bezirks ein.

 

Durch den Wegfall des Infrastrukturkostenträgers (Sportanlage Pfeilstraße) und der damit verbundenen Kostenarten bei Erhalt bzw. Erhöhung der Produktmengen ergibt sich eine anteilige Entlastung der Kosten- und Leistungsrechnung für den Produktbereich Sport.

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

s. Anlage

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Mit der standardgerechten Umgestaltung bzw. Neugestaltung der Sportanlage in der Pichelswerderstraße 07 werden nicht nur die Trainingszeiten in den Herbst- und Wintermonaten optimal ausgenutzt und teilweise erweitert, sondern auch die Arbeit im Nachwuchsbereich ist unter qualitativ besseren Voraussetzungen zu leisten.

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                         Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadträtin

Abt. Gesundheit Soziales, Schule und Sport


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

x

x

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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