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Drucksache - VI-0279
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 18.09.2007
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Bebauungsplanentwurf XVIII-23 für das Gebiet zwischen den Straßen Am Danewend,
Hubertusdamm, Bahnhofstraße und dem Bahngelände sowie angrenzende Abschnitte
der Straßen Am Danewend, Hubertusdamm und Bahnhofstraße im Bezirk Pankow,
Ortsteil Karow. Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.09.2007 folgende
Beschlüsse gefasst: I. Dem Ergebnis der Auswertung und
Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt. II. Für den Bebauungsplanentwurf XVIII-23
soll nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB durchgeführt werden. Begründung Zu I. Für den Bebauungsplan XVIII-23 wurde nach § 13a BauGB die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 09.01.2007 begonnen. Stellungnahmen konnten
innerhalb der in § 4 Abs. 2 BauGB genannten Frist von einem Monat abgegeben
werden. Bis zum Ende des Beteiligungszeitraums gingen die Schreiben
von den Behörden und TÖB ein. Fünf TÖB haben nicht geantwortet. Eine
Stellungnahme ging nach der genannten Frist am 20. März 2007 ein und wurde noch
in die Abwägung einbezogen. Im Ergebnis der Trägerbeteiligung wurden folgende Punkte
überarbeitet: 1 Planzeichnung
Die Kerngebietsfläche wird in die Teilflächen MK 1, MK 2 und
MK 3 unterteilt. Die Fläche MK 1 des Kerngebiets wird im Bebauungsplanentwurf
durch eine Knotenlinie auf eine Fläche von 1110 m² im Baufenster begrenzt, in
der Handelsbetriebe allgemein zulässig sind. Die textliche Festsetzung Nr. 8 wird wie folgt geändert: In
den Teilflächen MK 2 und MK 3 des Kerngebiets sind großflächige
Einzelhandelsbetriebe unzulässig. In der textlichen Festsetzung Nr. 6 wird
„immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel“ durch
Emissionskontingent nach der DIN 45691 (Geräuschkontingentierung) vom Dezember
2006 entsprechend ersetzt. Die Baugrenze wird auf einen Abstand von ca. 5 m zur Grenze
des Bahngeländes festgelegt. Durch textliche Festsetzung wird geregelt, dass ebenerdige
Stellplätze durch Flächen, die zu bepflanzen sind, gegliedert werden. Je acht
Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen. Eine Fläche im Kerngebiet in einer Breite von 3 m entlang
des Bahngeländes soll mit Bindungen zum Anpflanzen festgesetzt werden. Durch
textliche Festsetzung wird geregelt, dass die nicht überbaubaren
Grundstücksflächen mit Bindungen zum Anpflanzen mit Sträuchern und Stauden zu
bepflanzen sind. 2 Begründung Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung werden in der
Begründung zum Bebauungsplanentwurf ergänzt. Unter dem Punkt Altlasten wird ergänzt, dass
Bodenuntersuchungen auf den Grundstücken Hubertusdamm 53-56 keine Belastungen
zeigten. Der Punkt StEP Verkehr der Begründung wird um den Satz
„Der Hubertusdamm bleibt Ergänzungstrasse“ ergänzt. Die Auflistung der Baudenkmale (S-Bahnhof Karow und
Bahnhofstraße 1) wird unter Punkt I.2.2.5.
ergänzt. Die Begründung wird unter „Auswirkungen auf den
Haushalt des Landes Berlin“ ergänzt: Die Tiefbaumaßnahme Neubau des
Bahnhofsvorplatzes und Buswendeanlage am Nordausgang S-Bahnhof Karow wurde im
Kapitel 4212 / Titel 738 27 mit einem Baubeginn im Jahr 2008 in die bezirkliche
Anmeldung zur Investitionsplanung 2007 bis 2011 aufgenommen. Das Ergebnis der Wirkungsanalyse Einzelhandel
(Einzelhandelsgutachten) vom Februar 2007 wird unter Punkt II.1.2. in der
Begründung ergänzt. Die Ergebnisse der Artenschutzrechtlichen Untersuchung des
Plangebiets werden in der Begründung unter Punkt III.1. ergänzt. Das detaillierte Ergebnis der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ist der anliegenden Begründung zur
öffentlichen Auslegung unter Punkt IV. 7. (Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange) zu entnehmen. Zu II.: Im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB gelten bei der öffentlichen Auslegung die
Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, in dem
der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb
angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt werden kann. Um ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben, wird die Auslegung auf die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB
ausgewählt. Von der Möglichkeit der Verfahrenserleichterung einer verkürzten
Frist als Ausnahme, die restriktiv anzuwenden wäre, wird daher abgesehen. In der
ortsüblichen Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung wird darauf hingewiesen,
dass das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB)
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird. Es werden auch die
verfügbaren umweltbezogenen Informationen (Schalltechnische Untersuchung,
Artenschutzrechtliche Untersuchung) öffentlich ausgelegt. Haushaltsmäßige Auswirkungen Für den
Bahnhofsvorplatz am geplanten 2. Ausgang des Bahnhofs Karow müssen
Grundstücksflächen erworben werden. Der 2.
Ausgang ist bei der Deutschen Bahn AG bestellt und sie führt ein Verfahren zur
Plangenehmigung durch. Die
Sicherung des Bahnhofsvorplatzes als Zuwegung vom Hubertusdamm zum 2. Ausgang
des Bahnhofs mit einer Buswendeanlage, Fahrradabstellanlage,
Behindertenstellplätzen und Taxistand erfordert den Erwerb der Grundstücke
Hubertusdamm 60, 61 und einer Teilfläche des Grundstücks Hubertusdamm 62 mit
einer Gesamtfläche von ca. 2740 m², dessen Finanzierung das Bezirksamt Pankow
sichern muss. Auf den Bezirk kommen haushaltsmäßige Auswirkungen in Höhe von
ca. 350 T€ für Grunderwerbskosten, Herstellungskosten für den
Bahnhofsvorplatz zu. Bei der weiteren Präzisierung der Baumaßnahme sind auch
die Kosten der Kompensationsmaßnahmen für eine fachgerechte Umsetzung der auf
dem Grundstück Hubertusdamm 61 vorkommenden Amphibien (Teichmolch und
Teichfrosch) sowie eine Aufwertung eines Gewässers zu berücksichtigen. Der
Gesamtkostenrahmen der geplanten Baumaßnahme darf hierdurch nicht überschritten
werden. Die
Eigentümer sind bereit, die für den Bahnhofsvorplatz erforderlichen Flächen an
den Bezirk zu verkaufen. Die
Tiefbaumaßnahme Neubau des Bahnhofvorplatzes und Buswendeanlage am Nordausgang
des Bahnhofs Karow wurde im Kapitel 4212 /Titel 738 27 mit einem Baubeginn im
Jahre 2008 und einem Haushaltsansatz in Höhe von 405 T€ in die bezirkliche
Anmeldung zur Investitionsplanung 2007 bis 2011 aufgenommen. Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen Auswirkungen auf die nachhaltige EntwicklungSiehe Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage) Kinder- und Familienverträglichkeit
Durch die Verbesserung der Umsteigesituation für Busse durch eine Endhaltestelle direkt am Zugang zum Bahnsteig des Bahnhofs Karow werden Gefährdungen und Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern auf dem Hubertusdamm vermieden. Es entstehen somit verbesserte Bedingungen für Familien mit Kindern, alte und behinderte Menschen, insbesondere für behinderte Verkehrsteilnehmer und Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs. Den Fraktionen und Gruppen der BVV wird je eine CD-Rom mit
Dateien von B-Plan-entwurf und Begründung im pdf-Format durch das Amt für
Planen und Genehmigen übergeben. Anlage Begründung
zum Bebauungsplanentwurf XVIII-23 zur öffentlichen Auslegung Matthias Köhne Dr.
Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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