Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0264
Zur
Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude und Liegenschaften des Bezirks
Pankow wird ein Eigenbetrieb „Gebäude-, Energie- und
Technikmanagement“ nach dem Berliner Eigenbetriebsgesetz gegründet. Die
für die Verwaltung des Bezirks Pankow notwendigen Bürodienstgebäude werden nach
dem Mieter-Vermieter-Modell von dem Eigenbetrieb angemietet. Das
Bezirksamt wird ersucht, 1.
den
aktuellen Raumbedarf der Abteilungen und Ämter zu ermitteln und dieses Ergebnis
der BVV bis zur 11. Tagung am 21.11.2007 als Vorlage zur Kenntnisnahme
vorzulegen, 2.
bis
Ende des Jahres 2007 eine Satzung nach dem Eigenbetriebsgesetzes (EigG)
vorzubereiten und nach § 2, Abs. 1 EigG als Vorlage zur Beschlussfassung der
BVV vorzulegen. In kaum
einem Leistungsbereich von Kommunen sind die Einsparmöglichkeiten so groß wie
im Immobilienbereich. Städte wie u. a. Jena, Erfurt, Schwerin oder Bremen
nutzen erfolgreich die Rechtsform des Eigenbetriebs für die Bewirtschaftung und
Unterhaltung der Immobilien. Der Bezirk
Pankow steht aufgrund der Haushaltsnotlage vor der Entscheidung, wichtige
Angebote und Leistungen weitgehend einzuschränken oder sogar einzustellen. Um
den Bürgerinnen und Bürgern ein möglichst vielfältiges und qualitativ gutes
Angebot bereitzustellen, müssen dringend bestehende Effizienzpotentiale genutzt
werden. Die
Rechtsform eines Eigenbetriebes hat folgende Vorteile: -
eine
Unternehmensführung nach kaufmännischen Gesichtspunkten wird möglich, -
die
vom Senat überhöhten budgetunwirksamen Kosten fallen weg und der Bezirk kann
Büroflächen zu derzeit marktübliche Mietkosten anmieten, -
eine
drohende Übertragung der Immobilien an die BIM und somit eine Privatisierung
der Immobilienverwaltung wird verhindert, -
es
entsteht Handlungsspielraum für dringend notwendige Investitionen in der
Bauunterhaltung und zur Energieeinsparung, -
die
Möglichkeit günstiger kommunaler Kreditangebote der KfW können genutzt werden, -
durch
die Rechtsform des Eigenbetriebs besteht eine enge Verbindung zwischen
Eigenbetrieb und Bezirks-Verwaltung sowie BVV, so dass die Einheit der
Bezirksverwaltung nicht in Frage gestellt wird, -
eine
ausreichende Kontrolle durch Bezirksamt und BVV kann gewährleistet werden. |
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |