Drucksache - VI-0256  

 
 
Betreff: Volksbegehren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.09.2007 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 9. Tagung 19.09.2007
Anlage, Volksbegehren (Ernennung der Bezirksabstimmungsleiterin und ihres Stellvertreters)

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                                                               .09.2007

 

 

 
An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksachen- Nr:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Volksbegehren

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11.09.2007 folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. In Vorbereitung und Durchführung des Volksbegehrens „Tempelhof bleibt Ver-
    kehrsflughafen“ wird zur Bezirksabstimmungsleiterin für den Bezirk Pankow

 

     Frau Christine Ruflett, Obermagistratsrätin

     Leiterin Amt für Bürgerdienste und Wohnen

     Dienstanschrift: Breite Str. 24a-26, 13187 Berlin

     Tel.: 90295 2710

 

     und zu ihrem Stellvertreter

 

     Herr Wolfgang Höwekamp, Magistratsdirektor

     Stellv. Leiter des Rechtsamtes

     Dienstanschrift: Breite Str. 24a-26, 13187 Berlin

     Tel.: 90295 2455

 

            ernannt.

 

2. Die Abteilungen des Bezirksamtes stellen auf Anforderung der Abstimmungsleit-
    erin bezirkseigene Einrichtungen als Auslegungsstellen zur Verfügung.

 

3.   Die erforderlichen Dienstkräfte zur Besetzung der Auslegungsstellen während der Werktage werden durch das Amt für Bürgerdienste und Wohnen gestellt.

 

4.  Zur Absicherung der Öffnungszeiten der Auslegungsstellen an Samstagen,

Sonn- und Feiertagen werden jeweils 4 Dienstkräfte aus den sechs Geschäftsbereichen des Bezirksamtes bis zum 30.09.2007 an die  Bezirksabstimmungsleiterin mit der aus der Anlage zur BVV -Vorlage  ersichtlichen Bereitschaftserklärung gemeldet. Ein Freizeitausgleich für diesen Einsatz erfolgt entsprechend den tariflichen und beamtenrechtlichen Vorschriften

 

 

Begründung

 

Die Senatsverwaltung für Inneres hat die Bezirke aufgefordert, die

Bezirksabstimmungsleiter und deren Stellvertreter zur Vorbereitung und

Durchführung des Volksbegehrens „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen“ zu ernennen. Die Ernennung ist notwendig, da durch die weiteren Fristen bereits ab 15.10.2007 mit dem Beginn der Sammlung der Unterstützungsunterschriften zu rechnen ist.

 

Zuständig für die Ernennung ist gem. § 20 Abs. 2 des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid vom 11. Juni 1997 (GVBl. S. 304) das

Bezirksamt eines jeden Bezirks.

 

Für die Durchführung des Volksbegehrens werden für einen Zeitraum von 4 Monaten Auslegungsstellen im Land Berlin eingerichtet. Der Landeswahlleiter/ Landesabstimmungsleiter plant, diese Auslegungsstellen in den Berliner Bürgerämtern einzurichten und auf weitere Auslegungsstellen zu verzichten. 

 

Nach Vorinformation des Landesabstimmungsleiters werden sich die

Öffnungszeiten der Auslegungsstellen wie folgt gestalten:

 

Mo, Mi, Fr                   08.00 - 15.00 Uhr

Die, Do                       11.00 - 18.00 Uhr

 

An zwei Wochenenden während des Auslegungszeitraumes, voraussichtlich am 17/18.11.07 und der 09./10.02.08, sind die Auslegungsstellen von 10.00 Uhr – 16.00 Uhr zu öffnen. Der Einsatz der Dienstkräfte aus anderen Abteilungen würde sich demnach voraussichtlich nur auf diesen Zeitraum erstrecken.

 

Der Landesabstimmungsleiter hat zu den Auslegungsstellen und zu den Auslegungszeiten gem. § 21 des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid noch keine endgültige Festlegungen getroffen und wird diese jedoch noch gesondert bekannt geben.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

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Matthias Köhne                                                         Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                        Bezirksstadtrat für Bürgerdienste

und Wohnen

 

 

 
 

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