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Drucksache - VI-0222
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .07.2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand
der Vorlage Fortschreibung des Freizeitstättenentwicklungsplanes (FEP) Pankow von Berlin 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Fortschreibung der Freizeitstättenentwicklungsplanung Pankow von Berlin in der Fassung vom 12. Juni 2007 wird bestätigt (Anlage). 3. Begründung: Das Jugendamt hat dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 08.05.2007 die aktuelle Fortschreibung des Freizeitstättenentwicklungsplanes (FEP) Pankow von Berlin zur 1. Lesung und weiteren Beratung vorgelegt. Im aktuellen Dokument (siehe Anlage –
Freizeitstättenentwicklungsplan) wird entsprechend BVV-Beschluss Drs.
–Nr. V- 1296/06 zu folgenden Punkten berichtet:
Nach Beteiligung der Gremien lag dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss die überarbeitete Fassung vom 12.06.2007 vor und wurde beschlossen. Wir bitten, zugleich
die Drs.-Nr. V – 1296/06 als erledigt zu betrachten. 4. Rechtsgrundlage: SGB VIII, AGKJHG § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 12 BezVG 5. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine 6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung8. Kinder- und
Familienverträglichkeit Freizeitstätten bilden eines der wichtigsten Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und teilweise auch ihrer Familien. Die Einrichtungen fördern die Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, regen zu sinnvollen und gruppenbezogenen Freizeittätigkeiten an. Ein breites Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche wirkt sich positiv auf die Lebensqualität der Bewohnerinnen aller Altersgruppen aus, stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist ein wichtiger Bestandteil der präventiven Leistungen und Angebote der Jugendhilfe. Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezriksstadträtin für Jugend und Immobilien Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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