Drucksache - VI-0213  

 
 
Betreff: Umstrukturierung des Amtes für Planen und Genehmigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtentwicklung und WirtschaftsförderungBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.07.2007 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.11.2007 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Aussch. Stadt/Wirtsch., 8. Tagung, 11.07.07
VzK 13, SB, 11. Tagung, 21.11.2007

Die BVV ersucht das Bezirksamt, die institutionelle Umstrukturierung des Amtes für Planen und Genehmigen zu prüfen

 

Siehe Anlage

 

Die Vorgänge um die Aufstellung einer Umstrukturierungssatzung und die Erteilung einer Baugenehmigung im Quartier der „Grünen

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                           23.10.2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0213

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Umstrukturierung des Amtes für Planen und Genehmigen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 8. Sitzung am 11.07.2007 angenommenen Ersuchens des der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0213 –

 

„Die BVV ersucht das Bezirksamt, die institutionelle Umstrukturierung des Amtes für Planen und Genehmigen zu prüfen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die derzeit bestehende Struktur innerhalb des LuV’s Planen und Genehmigen (PG) ist auf den BA-Beschluss V-777/2004 vom 31.08.2004 zurückzuführen. Diesen Beschluss erhielt die BVV mit Drucksache Nr. V-786/04 am 29.09.2004 zur Kenntnis.

 

Die damals in der Begründung dargelegte Verteilung der Fachbereiche Stapl und BWAD in den einzelnen Bezirken im Land Berlin wird hiermit aktualisiert. Auf Grund des RdB-Beschlusses Nr. R-98/2007 vom 31.05.2007 hinsichtlich einer berlinweit einheitlichen Ämterstruktur wird in der Darstellung nunmehr auch der Fachbereich Vermessung mit einbezogen.

 

Bezirk

Abteilung

LuV

LuV

LuV

Mitte

Stadtentwicklung

Planen und Genehmigen (BWA, einschl. UD)

Vermessung

 

Friedrichshain-Kreuzberg

Stadtentwicklung und Bauen

Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauaufsicht (einschl. UD)

 

 

Pankow

Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

Amt für Planen und Genehmigen (BWA, einschl. UD)

Vermessung

 

Charlottenburg-Wilmersdorf

Bauwesen

Stadtplanungs- und Vermessungsamt (einschl. UD)

BWA

 

Spandau

Bauen, Planen und Umweltschutz

Stadtplanungsamt und Bau- und Wohnungsaufsichtsamt (einschl. UD)

Vermessung

 

Steglitz-Zehlendorf

Bauen, Stadtplanung und Naturschutz

Bauordnungsamt (Stapl, UD, BWA, Verm)

 

 

Tempelhof-Schöneberg

Bauwesen

Amt für Planen, Genehmigen (BWA) und Denkmalschutz

Vermessung

 

Neukölln

Bauwesen

Amt für Planen, Bauordnung (BWA) und Vermessung (einschl. UD und Landschaftsplanung)

 

 

Treptow-Köpenick

Bauen und Stadtentwicklung

Stadtplanung

BWA (einschl. UD)

Vermessung

Marzahn-Hellersdorf

Ökologische Stadtentwicklung

Amt für Stadtplanung und Vermessung

BWA (einschl. UD)

 

Lichtenberg-Hohenschönhausen

Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

Amt für Planen und Vermessen (einschl. UD)

BWA

 

Reinickendorf

Bauwesen und Sport

Planen, Ordnen (BWA) und Vermessung (einschl. UD)

 

 

 

Die gemäß RdB-Beschluss Nr. R-98/2007 vom 31.05.2007 angestrebte Ämterstruktur (Stadtplanung, BWA, Vermessung und UD in einem LuV) besteht bereits in vier Bezirken (Friedrichshain-Kreuzberg, Steglitz-Zehlendorf, Neukölln und Reinickendorf). Die selbe Ämterstruktur wie in Pankow ist in weiteren drei Bezirken (Mitte, Spandau und Tempelhof-Schöneberg) zu finden. Weitere drei Bezirke (Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg-Hohenschönhausen) weisen eine Struktur von Stadtplanung und Vermessung in einem Amt ohne BWA auf.

 

Lediglich in Treptow-Köpenick bilden die Bereiche Stadtplanung, Vermessung und BWA jeweils ein eigenständiges Amt.

 

Unbeachtlich einer Bewertung der in der Begründung des BVV-Beschlusses angeführten Kommunikationsprobleme innerhalb des LuV 9 bzw. zwischen dem LuV, dem Bezirksstadtrat und der BVV, erscheint eine Rückkehr zur Trennung in zwei LuV´s BWA (+UD) und Stadtplanung (bzw. Stadtentwicklung) weder geeignet Kommunikationsprobleme zu lösen, noch angesichts der angestrebten einheitlichen Ämterstruktur in den Berliner Bezirken opportun zu sein.

 

Bauordnungsrechtliche Vorgänge (Bauvorbescheide, Baugenehmigungen) sind mit planungsrechtlichen Bewertungen, mit den Steuerungsinstrumenten des besonderen Städtebaurechts (Sanierungs- und Erhaltungsrechtsverordnungen) sowie mit Orientierungen der Bauleitplanung eng verknüpft, so dass die Zusammenarbeit in einer Organisationsstruktur, einem LuV durchaus gedeihlich und vorteilhaft sein kann.

Bestehende Kommunikations- und Führungsprobleme sind innerhalb eines LuV´s lösbar. Die bestehende innere Organisationsstruktur des LuV´s Planen und Genehmigen wird hinsichtlich einer Verbesserung der Kommunikationswege und eines besser abgestimmten Agierens der Teilstrukturen einer vertiefenden Evaluation unterzogen. Über die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung wird der Fachausschuss unaufgefordert bei deren Vorliegen informiert.

 

Die von der BVV erbetene Prüfung hat zum Ergebnis, dass eine Aufspaltung des LuV 9 in ein LuV Stadtentwicklung und ein LuV BWAD nicht sinnvoll ist. Sollte sich die Empfehlung des RdB realisieren, so werden auch im Bezirk Pankow LuV 9 und LuV 10 zu einem einheitlichen LuV Stadtentwicklung vereint.

 

Aus diesen vor genannten Gründen sieht das Bezirksamt keine Notwendigkeit, an der bestehenden Aufgabenzuordnung innerhalb des LuV´s Planen und Genehmigen Veränderungen vorzunehmen.

 

Es wird gebeten, das Ersuchen als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne                                                 Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                         Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft

                                                                        und Stadtentwicklung

 

 
 

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