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Drucksache - VI-0206
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Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass jährlich auf Grundlage der polizeilichen Kriminalitätsstatistik eine auf die Bezirke und Ortsteile heruntergebrochene Statistik vorgelegt wird.
Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik nach Bezirken bzw. Stadtteilen hat sich bereits in einigen deutschen Städten wie Hamburg oder Erfurt über die letzten Jahre als wirksames Instrument der polizeilichen Präventionsarbeit bewährt. Dadurch können Erkenntnisgewinn und die Fähigkeit zur Analyse bei der räumlichen Verteilung und Art der registrierten Kriminalität gesteigert werden. |
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