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Drucksache - VI-0192
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .9. 2007An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in
Erledigung der Drucksache-Nr.: VI-0192 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Betr.: Renaturierung
des Wilhelmsruher Sees Schlussbericht Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung, des in der 7. Sitzung am 13.6. 2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 0192/07 - „Das
Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, wie der Wilhelmsruher See an der
Tollerstraße wieder renaturiert werden
kann.“ wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Der
Zeitpunkt der Entstehung des Wilhelmsruher Sees wird auf etwa 1895 datiert.
Bereits im Jahre 1945 wurden im Wilhelmsruher See Bakterien festgestellt und
der See wurde für den Badebetrieb gesperrt. Er wurde ausgepumpt und sollte
entschlammt werden. Das Projekt scheiterte jedoch schon damals an der
Finanzierung. Der See in
seiner heutigen Gestaltung ist das Produkt der Baumaßnahmen der 50er Jahre bei
der u.a. die heute noch vorhandene künstliche Uferbegrenzung hergestellt wurde.
Dem
Bezirksamt liegen Erfahrungswerte (Sanierung Kreuzpfuhl in Weißensee) vor, mit
denen die Kosten der Sanierung des Wilhelmsruher Sees geschätzt werden können.
Diese würden vermutlich ca. 400T€ betragen. Darüber hinaus wäre die
Beauftragung eines Gutachtens zur hydrologischen Situation des Wilhelmsruher
Sees notwendig, um außer einer Entschlammung auch Maßnahmen für einen
zukünftigen stabilen Gewässerzustand benennen zu können. Aus diesem Gutachten
könnten ggf. weitere Maßnahmen folgen, die dauerhaft zur Aufrechterhaltung der
Wasserqualität des Wilhelmsruher Sees beitragen (z.B. Umwälzpumpen, Brunnen zur
Wassereinspeisung während Trockenheitsphasen usw.) und weitere Kosten
verursachen würden. Hinzu kämen
Kosten für eventuelle Umbaumaßnahmen am Wilhelmsruher See selbst. An erster
Stelle ist hier der Rückbau der künstlichen Ufereinfassung zu nennen. Sollten
solche Maßnahmen vorgesehen werden, ist eine vorherige Begutachtung des Sees
durch einen Fachgutachter zwingende Vorraussetzung. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass speziell eine naturnahe Ufergestaltung des Sees –
sofern sie vorgesehen werden soll – mit der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung abzustimmen ist und – für den Fall, dass die Wasserlinie
des Sees verändert wird – sogar ein Planfeststellungsverfahren
einzuleiten wäre. Aufgrund
der zur Verfügung stehenden geringen Finanzmittel sieht sich das Bezirksamt
nicht in der Lage, in absehbarer Zeit die Renaturierung des Wilhelmsruher Sees
zu beauftragen. Um den
Wilhelmsruher See zumindest von Sperrmüll (z. B. Altreifen, Fahrräder,
Kühlschränke) zu befreien, ist für das Jahr 2008, gemeinsam mit der Stiftung
Naturschutz und dem Verein „Junge Tauchpioniere“, eine Tauchaktion
vorgesehen. Ähnliche Aktionen wurden erfolgreich im Weißen See und im Baggersee
Arkenberge durchgeführt. Wir bitten, die o. g. Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen KeineGleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen auf die nachhaltige
Entwicklung
Keine Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine
Auswirkungen. Matthias
Köhne Bezirksbürgermeister |
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