Drucksache - VI-0192  

 
 
Betreff: Renaturierung des Wilhelmsruher Sees
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2007 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.09.2007 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 7 BVV am 13.06.07
VzK 13, SB, 9. Tagung, 19.09.2007

Antrag

 

Siehe Anlage

 

Von Jahr zu Jahr wird der Zustand dieses Sees schlimmer

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                      .9. 2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                Drucksache-Nr.:

                                                                        in Erledigung der Drucksache-Nr.: VI-0192

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Betr.:

 

Renaturierung des Wilhelmsruher Sees

 

Schlussbericht

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung, des in der 7. Sitzung am 13.6. 2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 0192/07 -

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, wie der Wilhelmsruher See an der Tollerstraße wieder  renaturiert werden kann.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Der Zeitpunkt der Entstehung des Wilhelmsruher Sees wird auf etwa 1895 datiert. Bereits im Jahre 1945 wurden im Wilhelmsruher See Bakterien festgestellt und der See wurde für den Badebetrieb gesperrt. Er wurde ausgepumpt und sollte entschlammt werden. Das Projekt scheiterte jedoch schon damals an der Finanzierung.

 

Der See in seiner heutigen Gestaltung ist das Produkt der Baumaßnahmen der 50er Jahre bei der u.a. die heute noch vorhandene künstliche Uferbegrenzung hergestellt wurde.

 

Dem Bezirksamt liegen Erfahrungswerte (Sanierung Kreuzpfuhl in Weißensee) vor, mit denen die Kosten der Sanierung des Wilhelmsruher Sees geschätzt werden können. Diese würden vermutlich ca. 400T€ betragen. Darüber hinaus wäre die Beauftragung eines Gutachtens zur hydrologischen Situation des Wilhelmsruher Sees notwendig, um außer einer Entschlammung auch Maßnahmen für einen zukünftigen stabilen Gewässerzustand benennen zu können. Aus diesem Gutachten könnten ggf. weitere Maßnahmen folgen, die dauerhaft zur Aufrechterhaltung der Wasserqualität des Wilhelmsruher Sees beitragen (z.B. Umwälzpumpen, Brunnen zur Wassereinspeisung während Trockenheitsphasen usw.) und weitere Kosten verursachen würden.

 

Hinzu kämen Kosten für eventuelle Umbaumaßnahmen am Wilhelmsruher See selbst. An erster Stelle ist hier der Rückbau der künstlichen Ufereinfassung zu nennen. Sollten solche Maßnahmen vorgesehen werden, ist eine vorherige Begutachtung des Sees durch einen Fachgutachter zwingende Vorraussetzung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass speziell eine naturnahe Ufergestaltung des Sees – sofern sie vorgesehen werden soll – mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abzustimmen ist und – für den Fall, dass die Wasserlinie des Sees verändert wird – sogar ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten wäre.

 

Aufgrund der zur Verfügung stehenden geringen Finanzmittel sieht sich das Bezirksamt nicht in der Lage, in absehbarer Zeit die Renaturierung des Wilhelmsruher Sees zu beauftragen.

 

Um den Wilhelmsruher See zumindest von Sperrmüll (z. B. Altreifen, Fahrräder, Kühlschränke) zu befreien, ist für das Jahr 2008, gemeinsam mit der Stiftung Naturschutz und dem Verein „Junge Tauchpioniere“, eine Tauchaktion vorgesehen. Ähnliche Aktionen wurden erfolgreich im Weißen See und im Baggersee Arkenberge durchgeführt.

 

 

Wir bitten, die o. g. Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Keine

 

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen.

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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