Drucksache - VI-0189  

 
 
Betreff: Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 4 im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
13.06.2007 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
BE BA, 7. Tagung, 13.06.2007

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                           .2007                          

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                             Drucksache-Nr.:                                                  

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1. Gegenstand der Vorlage

 

Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 4 im Bezirk Pankow

 

 

2. Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 4 im Bezirk Pankow

 

Frau

Birgit Max

Klothildestraße 40 a

13156 Berlin

 

zur Schiedsperson gewählt.

 

 

3. Begründung

 

Die Wahlperiode des Schiedsamtes 4 ist seit dem 27.04.2006 beendet. Die bisherige Schiedsperson Frau Christel Dopslaff steht für eine Wiederwahl gem. § 2 Abs. 4 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) nicht mehr zur Verfügung. Der Schiedsamtsbezirk 4 ist seit dem 10.Mai 2006 unbesetzt und wird derzeit durch den Schiedsamtsbezirk 3 betreut.

 

Zum Zwecke der Neubesetzung des o. g. Schiedsamts wurde gem. § 3 Abs. 2 BlnSchAG am 20. Februar 2007 in der Presse, im Internet und durch zahlreiche öffentliche Aushänge bekannt gemacht, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger um das Amt bewerben können. Die Bewerbungsfrist endete am 15. März 2007.

 

Es bewarben sich insgesamt 28 Bürgerinnen und Bürger, von denen 15 auf der Grundlage der vorgelegten Bewerbungen am 23.04., 26.04. und 14.05.2007 zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurden. Die Gespräche mit den Bewerbern führten die Leiterin des Amtes für Bürgerdienste und Wohnen, Frau Ruflett, der Leiter des Bürgeramtes Prenzlauer Berg zugleich Stellvertr. Fachbereichsleiter Bürgerämter, Herr Fromm und die Geschäftsführerin des Bundes Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner – Bezirksvereinigung Berlin (BDS) Frau Grasme gemeinsam.

 

Bei der Vorauswahl der Bewerber/innen wurden folgende Kriterien angewandt:

 

-           die dargelegten Gründe für die Bewerbung lassen deutlich erkennen, dass ein ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung der verantwortungsvollen Aufgabe besteht,

 

-           sie verfügen über einschlägige Rechtskenntnisse und besitzen bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet (Einsatz als Schöffe, ehrenamtliche/r Richter/innen, Streitschlichter, Mediation).

 

Bei der Auswahl der Bewerber/innen wurden zusätzlich folgende Kriterien zugrunde gelegt:

 

-           Bereitschaft an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, um sich für die Ausübung des Schiedsamts fortbilden zu lassen

 

-           Ruhiges und sachliches Auftreten, Wortgewandtheit.

 

Die zu Wahl vorgeschlagene Schiedsamtskandidatin  erfüllt diese Kriterien aus Sicht des Amtes für Bürgerdienste und Wohnen und des BDS vollumfänglich. Sie verfügt über einschlägige Rechtskenntnisse, zeigt ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung der Aufgabe, ist wortgewandt und tritt sehr ruhig und sachlich auf. Die für die Neuwahl vorgeschlagene Kandidatin erklärte ferner ihre Bereitschaft, sich für die Ausübung des Schiedsamts fortbilden zu lassen.

 

 

Rechtsgrundlage

 

 

a)   §  3 Abs. 1  Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109);

 

b)   §  9 Abs. 1  des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirks-    verordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372);

 

c)    §  4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der  Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. 165);

 

d)       § 12 Abs. 2 Ziffer 11 BezVG

 

e)       § 16 Abs. 1 c) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung                              vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819)

 

f)     § 36 Abs. 2 b), Abs. 3 BezVG

 

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Schiedspersonen erhalten für die Bereitstellung und Wartung eigener Räume, einschl. Ausstattung, Beleuchtung, Beheizung, Instandhaltung und Reinigung eine monatliche Entschädigung von 48,57 EUR.

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

- keine -

 

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

- keine -

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

- entfällt -

 

 

 

 

_______________________                                                          _______________________

 

Matthias Köhne                                                         Martin Federlein

Bezirksbürgermeisters                                             Bezirksstadtrat Bürgerdienste und

                                                                                    Wohnen

 

 

 

 

 

 

 
 

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