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Drucksache - VI-0189
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Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage
zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung 1.
Gegenstand der Vorlage Neuwahl
einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 4 im Bezirk Pankow 2.
Beschlussentwurf Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Für die
Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 4 im Bezirk Pankow Frau
Birgit Max Klothildestraße
40 a 13156
Berlin zur
Schiedsperson gewählt. 3.
Begründung Die
Wahlperiode des Schiedsamtes 4 ist seit dem 27.04.2006 beendet. Die bisherige
Schiedsperson Frau Christel Dopslaff steht für eine Wiederwahl gem. § 2 Abs. 4
Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) nicht mehr zur Verfügung. Der
Schiedsamtsbezirk 4 ist seit dem 10.Mai 2006 unbesetzt und wird derzeit durch
den Schiedsamtsbezirk 3 betreut. Zum Zwecke
der Neubesetzung des o. g. Schiedsamts wurde gem. § 3 Abs. 2 BlnSchAG am 20.
Februar 2007 in der Presse, im Internet und durch zahlreiche öffentliche
Aushänge bekannt gemacht, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger um das
Amt bewerben können. Die Bewerbungsfrist endete am 15. März 2007. Es bewarben sich insgesamt
28 Bürgerinnen und Bürger, von denen 15 auf der Grundlage der vorgelegten Bewerbungen
am 23.04., 26.04. und 14.05.2007 zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurden. Die
Gespräche mit den Bewerbern führten die Leiterin des Amtes für Bürgerdienste
und Wohnen, Frau Ruflett, der Leiter des Bürgeramtes Prenzlauer Berg zugleich
Stellvertr. Fachbereichsleiter Bürgerämter, Herr Fromm und die
Geschäftsführerin des Bundes Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner –
Bezirksvereinigung Berlin (BDS) Frau Grasme gemeinsam. Bei der
Vorauswahl der Bewerber/innen wurden folgende Kriterien angewandt: - die
dargelegten Gründe für die Bewerbung lassen deutlich erkennen, dass ein
ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung der verantwortungsvollen Aufgabe
besteht, - sie
verfügen über einschlägige Rechtskenntnisse und besitzen bereits Erfahrungen
auf diesem Gebiet (Einsatz als Schöffe, ehrenamtliche/r Richter/innen,
Streitschlichter, Mediation). Bei der
Auswahl der Bewerber/innen wurden zusätzlich folgende Kriterien zugrunde
gelegt: - Bereitschaft
an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, um sich für die Ausübung des
Schiedsamts fortbilden zu lassen - Ruhiges und sachliches Auftreten,
Wortgewandtheit. Die zu Wahl
vorgeschlagene Schiedsamtskandidatin
erfüllt diese Kriterien aus Sicht des Amtes für Bürgerdienste und Wohnen
und des BDS vollumfänglich. Sie verfügt über einschlägige Rechtskenntnisse,
zeigt ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung der Aufgabe, ist wortgewandt und
tritt sehr ruhig und sachlich auf. Die für die Neuwahl vorgeschlagene
Kandidatin erklärte ferner ihre Bereitschaft, sich für die Ausübung des
Schiedsamts fortbilden zu lassen. Rechtsgrundlage a) § 3
Abs. 1 Berliner Schiedsamtsgesetz
(BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109); b) § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirks- verordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372); c)
§ 4 Abs. 2 der Verordnung über
die Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der
Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger
Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. 165); d)
§ 12 Abs. 2 Ziffer 11 BezVG
e)
§ 16 Abs. 1 c) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der
Fassung
vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2),
geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006
(GVBl. S. 819)
f)
§ 36 Abs. 2 b), Abs. 3 BezVG 5.
Haushaltsmäßige Auswirkungen Schiedspersonen
erhalten für die Bereitstellung und Wartung eigener Räume, einschl.
Ausstattung, Beleuchtung, Beheizung, Instandhaltung und Reinigung eine
monatliche Entschädigung von 48,57 EUR. 6. Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen - keine - 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
- keine - 8. Kinder- und Familienverträglichkeit - entfällt
- _______________________ _______________________ Matthias Köhne Martin FederleinBezirksbürgermeisters Bezirksstadtrat
Bürgerdienste und Wohnen |
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