Drucksache - VI-0186  

 
 
Betreff: Präzisierung der Sanierungsziele für den öffentlichen Straßenraum und Verkehr für die Sanierungsgebiete Teutoburger Platz, Helmholtzplatz, Kollwitzplatz, Winsstraße und Bötzowstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
13.06.2007 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
BA , VzK 15, 7, Tagung, 13.06.2007

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                       05.06.2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:VI-0186

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

Präzisierung der Sanierungsziele für den öffentlichen Straßenraum  für die  Sanierungsgebiete Teutoburger Platz, Helmholtzplatz, Kollwitzplatz, Winsstraße und Bötzowstraße

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.06.2007 folgenden Beschluss gefasst:

 

I.   Die in den Anlagen dargestellten Präzisierungen der Sanierungsziele für den
     öffentlichen Straßenraum und Verkehr für die Sanierungsgebiete Teutoburger
     Platz, Helmholtzplatz, Kollwitzplatz, Winsstraße und Bötzowstraße werden
     bestätigt.

 

II.  Die Abteilung Öffentliche Ordnung wird beauftragt, die aufgeführten Maßnahmen
     umzusetzen und den aus den Empfehlungen des Gutachtens und der Ergebnisse
     der Erörterungen abgeleiteten Handlungsbedarf bzw. die aufgeführten
     Prüfaufträge abzuarbeiten.

 

 

Begründung

 

Mit Beschluss der BVV vom 31. August 2005 (Drs. V – 1084/05 – Sanierungszieländerung Verkehr – öffentlicher Raum) wurde das Anliegen des Bezirksamtes unterstützt, die Sanierungsziele Verkehr für die Sanierungsgebiete im Ortsteil Prenzlauer Berg zu überarbeiten. Nach zu überwindenden multiplen Schwierigkeiten und dadurch bedingten zeitlichen Verzögerungen hat der Sanierungsbeauftragte S.T.E.R.N. und das Bezirksamt dem Sanierungsbeirat am
29. März 2007 die jetzt dargestellten Präzisierungen vorgelegt. Diese wurden einvernehmlich beschlossen. Dem vorangegangen waren umfangreiche Erörterungen und Abstimmungen des Tiefbauamtes / S.T.E.R.N. mit den Betroffenenvertretungen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Weitere Aktivitäten, wie die Workshops zu den Sanierungszielen in der Betroffenenvertretung Helmholtzplatz im September 2006 bzw. in der Betroffenenvertretung Winsstraße im Februar 2007, die Bürgeranträge zur Verkehrssicherheit in der Straße am Friedrichshain oder am Teutoburger Platz haben diese Erörterungen belebt und bereichert und sind in die vorliegenden Präzisierungen eingeflossen.

 

Damit hat ein sehr aufwändiger, nicht immer konfliktfreier, aber letztlich zielorientierter Debattenprozess um die Präzisierung der Sanierungsziele in den 5 Sanierungsgebieten im Ortsteil Prenzlauer Berg seinen vorläufigen Abschluss gefunden.

Der Anlass, die Überprüfung der Sanierungsziele, die Präzisierung selbst als auch der abgeleitete Handlungsbedarf für jedes einzelne Sanierungsgebiet sind den Anlagen zu entnehmen. Hervorhebenswert ist dabei, dass die allgemeinen Sanierungsziele

  • Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Straßenraum für Fußgänger sowie Schulwegsicherung,
  • Reduzierung von Verkehrsbelastungen, Vermeidung von Durchgangsverkehr,
  • Ordnung des ruhenden Verkehrs,
  • Verbesserung der Infrastruktur für Fahrradfahrer

für alle fünf Sanierungsgebiete gleichermaßen gelten.

Der Ausschuss Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 22. 05. 2007 die Präzisierung der Sanierungsziele zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Finanzierung der umzusetzenden Maßnahmen geschieht im Rahmen der Kosten- und Finanzierungsübersichten für die Sanierungsgebiete.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Musterblatt

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch die deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Sanierungsgebieten und die spürbare Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum werden die Sanierungsgebiete noch attraktiver für Kinder, Jugendliche und Familien.

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                 Jens – Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                                       Bezirksstadtrat für

                                                                                                            Öffentliche Ordnung

 

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie


X
X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen


X
X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege






X
X



X

X




X


X

X




X

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 


X

X

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.


 
Bezirksamt Pankow von Berlin

Abteilung Öffentliche Ordnung

                                                                                                                  ANLAGE 1

 

PRÄZISIERUNG DES SANIERUNGSZIELS für den öffentlichen Straßenraum und Verkehr

 

 

Sanierungsgebiet:

 

Berlin Pankow Sanierungsgebiet Teutoburger Platz

Rechtsverordnung:

 

10. RV

Grundstück/e:

 

Öffentliches Straßenland

 

Anlass

Die mit der förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete formulierten Sanierungsziele sind nach angemessenen Zeiträumen zu überprüfen und gegebenenfalls zu präzisieren oder neu zu formulieren. Die bisherigen Sanierungsziele wurden in den vergangenen Jahren durch Gutachten auf ihre Realisierbarkeit hin untersucht. Die abgestimmten Ergebnisse erfordern eine Anpassung der Sanierungsziele für den öffentlichen Raum und Verkehr an die inzwischen eingetretene Entwicklung.

 

Bisheriges Sanierungsziel

 

Die bisherigen (nicht beschlossenen) Sanierungsziele zu „Verkehr“ sind dem Rahmenplan 2000 zu entnehmen.

 

Überprüfung anderer Sanierungsziele

 

Zur Überprüfung der bisherigen Aussagen zu den Sanierungszielen „Verkehr“ im Rahmenplan und ihrer Umsetzungsmöglichkeiten wurde ein Gutachten (Öffentlicher Raum und Verkehr - Straße als Lebensraum) erstellt. Die nachfolgenden Präzisierungen basieren auf abgestimmten Empfehlungen dieses Gutachtens. Dabei werden die verschiedenen Zuständigkeitsebenen, die Entscheidungskompetenz des Bezirksamts und die unterschiedlichen Realisierungszeiträume während des Sanierungsprozesses berücksichtigt.

 

Präzisierung des Sanierungszieles

 

Die Sanierungsziele:

-          Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Straßenraum für Fußgänger sowie Schulwegsicherung,

-          Reduzierung von Verkehrsbelastungen, Vermeidung von Durchgangsverkehr

-          Ordnung des ruhenden Verkehrs,

-          Verbesserung der Infrastruktur für Fahrradfahrer

 

sind mit folgenden Maßnahmen umzusetzen:

-          Tempo 30 für sämtliche Straßen innerhalb des Sanierungsgebiets,

-          Gehwegvorstreckungen in Kreuzungsbereichen und in Straßenbereichen vor Spielplätzen und sozialen Infrastruktureinrichtungen sowie als Querungshilfe auf langen Straßenabschnitten,

-          Qualifizierung vorhandener Gehwegvorstreckungen (Zionskirchstr./Templiner Str., vor Zionskirchstr. 73/75, Zionskirchstr./Christinenstraße, Templiner Str./Fehrbelliner Str.)

-          Flächendeckende Fahrradabstellmöglichkeiten in Geschäftsstraßen und integriert in die Gehwegvorstreckungen,

-          Erneuerung von Gehwegen mit hohem Schadensgrad

 

 

 

Aus den Empfehlungen des Gutachtens und den Ergebnissen der Erörterungen leitet sich folgender weiterer Handlungsbedarf ab

 

 

 

-          Prüfung der Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten von

o       Parkraumbewirtschaftung,

o       Car-Sharing,

-          Prüfung der Voraussetzung und Umsetzungsmöglichkeiten zusätzlicher verkehrsberuhigender Maßnahmen

o       im Bereich Teutoburger Platz durch Anordnung Schrittgeschwindigkeit oder stellenweise Aufpflasterung oder Bodenschwellen oder FGÜ,

o       in der Schwedter Straße durch Markierung der Fahrbahn durch T-30 Zeichen,

o       in der Fehrbelliner Str. zwischen Schönhauser Allee/Christinen Str. Änderung der Parkordnung (Verschwenkung der Verkehrsführung),

-          Prüfung von Verbesserungsmöglichkeiten zur sicheren Überquerung der Schönhauser Allee im Bereich der Fehrbelliner Straße,

-          Prüfung der Einrichtung einer Sackgasse in der Templiner Str. zwischen Zionskirch- und Schwedter Straße,

-          Prüfung der Ausweisung der Choriner Straße als Fahrradstraße

 

 

Zustimmung erteilt auf der Sitzung des Sanierungsbeirates am 29.3.07

 

Für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Referat Stadterneuerung, IVC

 

Für das Bezirksamt Pankow

 

BzStR für öffentliche

Ordnung

 

Für das Stadtplanungsamt

 

Amtsleiter

 

Für den Sanierungsbeauftragten

S.T.E.R.N. GmbH, Fachgebiet Gebietsbetreuung

 

Für den Bedarfsträger

 

Tiefbauamt

 

 

 

 

 

 

 

 
Bezirksamt Pankow von Berlin

Abteilung Öffentliche Ordnung

                                                                                                                   ANLAGE 2

 

PRÄZISIERUNG DES SANIERUNGSZIELS für den öffentlichen Straßenraum und Verkehr

 

Sanierungsgebiet:

 

Berlin – Pankow Sanierungsgebiet Helmholtzplatz

Rechtsverordnung:

 

9. RV

Grundstück/e:

 

Öffentliches Straßenland

 

Anlass

Die mit der förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete formulierten Sanierungsziele sind nach angemessenen Zeiträumen zu überprüfen und gegebenenfalls zu präzisieren oder neu zu formulieren.

Die bisherigen Sanierungsziele wurden in den vergangenen Jahren durch Gutachten auf ihre Realisierbarkeit hin untersucht. Die abgestimmten Ergebnisse erfordern eine Anpassung der Sanierungsziele für den öffentlichen Raum und Verkehr an die inzwischen eingetretene Entwicklung.

 

Bisheriges Sanierungsziel:

 

Die bisherigen (nicht beschlossenen) Sanierungsziele zu „Verkehr“ sind dem Rahmenplan 1999 zu entnehmen.

 

Überprüfung anderer Sanierungsziele

 

Zur Überprüfung der bisherigen Aussagen zu den Sanierungszielen „Verkehr“ im Rahmenplan und ihrer Umsetzungsmöglichkeiten wurde ein Gutachten (Öffentlicher Raum und Verkehr - Straße als Lebensraum) erstellt. Die nachfolgenden Präzisierungen basieren auf abgestimmten Empfehlungen dieses Gutachtens. Dabei werden die verschiedenen Zuständigkeitsebenen, die Entscheidungskompetenz des Bezirksamts und die unterschiedlichen Realisierungszeiträume während des Sanierungsprozesses berücksichtigt.

 

Präzisierung des Sanierungszieles

 

Die Sanierungsziele:

-          Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Straßenraum für Fußgänger sowie Schulwegsicherung,

-          Reduzierung von Verkehrsbelastungen, Vermeidung von Durchgangsverkehr,

-          Ordnung des ruhenden Verkehrs,

-          Verbesserung der Infrastruktur für Fahrradfahrer

 

 

 

sind mit folgenden Maßnahmen umzusetzen:

-          Tempo 30 für sämtliche Straßen innerhalb des Sanierungsgebiets,

-          Gehwegvorstreckungen in Kreuzungsbereichen und Straßenbereichen vor Spielplätzen und sozialen Infrastruktureinrichtungen sowie als Querungshilfe auf langen Straßenabschnitten, ggf. Qualifizierung vorhandener, nicht funktionsgerechter Gehwegvorstreckungen,

-          Flächendeckende Fahrradabstellmöglichkeiten in Geschäftsstraßen und integriert in die Gehwegvorstreckungen,

-          Erneuerung von Gehwegen mit hohem Schadensgrad,

-          Ausweisung verkehrsberuhigter Bereich nach VZ 325 Göhrener Straße 9-14 (Göhrener Ei)

 

 

 

 

Aus den Empfehlungen des Gutachtens und den Ergebnissen der Erörterungen leitet sich folgender weiterer Handlungsbedarf ab

 

 

 

-          Prüfung der Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten von

o       Parkraumbewirtschaftung,

o       Car-Sharing,

o       Verkehrsberuhigter Geschäftbereiche,

-          Prüfung der Ausweisung verkehrsberuhigter Bereich Gethsemanestraße 4-8 nach Umbau,

-          Prüfung Tempo 30 Ausweisung in der Pappelallee,

-          Prüfung verkehrsberuhigter Bereich in der Lettestraße,

-          Prüfung der Anbringung von Fahrbahnschwellen in der Raumer- und Gneiststraße als Modellprojekt

 

 

 

 

 

Zustimmung erteilt auf der Sitzung des Sanierungsbeirates am 29.03.2007

 

Für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

 

Referat Stadterneuerung, IVC

 

Für das Bezirksamt Pankow

 

BzStRat für öffentliche Ordnung

 

Für das Stadtplanungsamt

 

Amtsleiter

 

Für den Sanierungsbeauftragten

S.T.E.R.N. GmbH, Fachgebiet Gebietsbetreuung

 

Für den Bedarfsträger

 

Tiefbauamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Bezirksamt Pankow von Berlin

Abteilung Öffentliche Ordnung

 

                                                                                                                  ANLAGE 3

PRÄZISIERUNG DES SANIERUNGSZIELS für den öffentlichen Straßenraum und Verkehr

 

Sanierungsgebiet:

 

Berlin Pankow  Sanierungsgebiet Kollwitzplatz

Rechtsverordnung:

 

9. RV

Grundstück/e:

 

Öffentliches Straßenland

 

Anlass

Die mit der förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete formulierten Sanierungsziele sind nach angemessenen Zeiträumen zu überprüfen und gegebenenfalls zu präzisieren oder neu zu formulieren.

Die bisherigen Sanierungsziele wurden in den vergangenen Jahren durch Gutachten auf ihre Realisierbarkeit hin untersucht. Die abgestimmten Ergebnisse erfordern eine Anpassung der Sanierungsziele für den öffentlichen Raum und Verkehr an die inzwischen eingetretene Entwicklung.

 

Bisheriges Sanierungsziel:

 

Die bisherigen (nicht beschlossenen) Sanierungsziele zu „Verkehr“ sind dem Rahmenplan 2000 zu entnehmen.

 

Überprüfung anderer Sanierungsziele

 

Zur Überprüfung der bisherigen Aussagen zu den Sanierungszielen „Verkehr“ im Rahmenplan und ihrer Umsetzungsmöglichkeiten wurde ein Gutachten erstellt (Öffentlicher Raum und Verkehr – Straße als Lebensraum). Die nachfolgenden Präzisierungen basieren auf abgestimmten Empfehlungen dieses Gutachtens. Dabei werden die verschiedenen Zuständigkeitsebenen, die Entscheidungskompetenz des Bezirksamts und die unterschiedlichen Realisierungszeiträume während des Sanierungsprozesses berücksichtigt.

 

Präzisierung des Sanierungszieles

 

 

Die Sanierungsziele:

-          Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Straßenraum für Fußgänger sowie Schulwegsicherung,

-          Reduzierung von Verkehrsbelastungen, Vermeidung von Durchgangsverkehr,

-          Ordnung des ruhenden Verkehrs,

-          Verbesserung der Infrastruktur für Fahrradfahrer

 

 

sind mit folgenden Maßnahmen umzusetzen:

-          Tempo 30 für sämtliche Straßen innerhalb des Sanierungsgebiets,

-          Gehwegvorstreckungen in Kreuzungsbereichen und in Straßenbereichen vor Spielplätzen und sozialen Infrastruktureinrichtungen sowie als Querungshilfe auf langen Straßenabschnitten,

-          Flächendeckende Fahrradabstellmöglichkeiten in Geschäftsstraßen und integriert in die Gehwegvorstreckungen,

-          Erneuerung von Gehwegen mit hohem Schadensgrad

 

 

Aus den Empfehlungen des Gutachtens und den Ergebnissen der Erörterungen leitet sich folgender weiterer Handlungsbedarf ab

 

 

-          Prüfung der Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten von

o       Car-Sharing,

o       Parkraumbewirtschaftung

 

-          Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten zusätzlicher verkehrsberuhigender Maßnahmen:

o       Schließung des Straßenabschnitts Wörther Straße zwischen Kollwitzstraße und Husemannstraße zur Erweiterung des Freiflächenangebots zwischen „Schöner Ecke“ und Kollwitzplatz

 

 

Zustimmung

 

Für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

 

Referat Stadterneuerung, IVC

 

Für das Bezirksamt Pankow

 

BzStRat für öffentliche Ordnung

 

Für das Stadtplanungsamt

 

Amtsleiter

 

Für den Sanierungsbeauftragten

S.T.E.R.N. GmbH, Fachgebiet Gebietsbetreuung

 

Für den Bedarfsträger

 

Tiefbauamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Bezirksamt Pankow von Berlin

Abteilung Öffentliche Ordnung

 

                                                                                                                   ANLAGE 4

PRÄZISIERUNG DES SANIERUNGSZIELS für den öffentlichen Straßenraum und Verkehr

 

Sanierungsgebiet:

 

Berlin – Pankow Sanierungsgebiet Winsstraße

Rechtsverordnung:

 

10. RV

Grundstück/e:

 

Öffentliches Straßenland

 

Anlass

Die mit der förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete formulierten Sanierungsziele sind nach angemessenen Zeiträumen zu überprüfen und gegebenenfalls zu präzisieren oder neu zu formulieren.

Die bisherigen Sanierungsziele wurden in den vergangenen Jahren durch Gutachten auf ihre Realisierbarkeit hin untersucht. Die abgestimmten Ergebnisse erfordern eine Anpassung der Sanierungsziele für den öffentlichen Raum und Verkehr an die inzwischen eingetretene Entwicklung.

 

Bisheriges Sanierungsziel:

 

Die bisherigen (nicht beschlossenen) Sanierungsziele zu „Verkehr“ sind dem Rahmenplan 2001 zu entnehmen.

 

Überprüfung anderer Sanierungsziele

 

Zur Überprüfung der bisherigen Aussagen zu den Sanierungszielen „Verkehr“ im Rahmenplan und ihrer Umsetzungsmöglichkeiten wurde ein Gutachten erstellt (Öffentlicher Raum und Verkehr – Straße als Lebensraum). Die nachfolgenden Präzisierungen basieren auf abgestimmten Empfehlungen dieses Gutachtens. Dabei werden die verschiedenen Zuständigkeitsebenen, die Entscheidungskompetenz des Bezirksamts und die unterschiedlichen Realisierungszeiträume während des Sanierungsprozesses berücksichtigt.

 

Präzisierung des Sanierungszieles

 

Die Sanierungsziele:

-          Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Straßenraum für Fußgänger sowie Schulwegsicherung,

-          Reduzierung von Verkehrsbelastungen, Vermeidung von Durchgangsverkehr,

-          Ordnung des ruhenden Verkehrs,

-          Verbesserung der Infrastruktur für Fahrradfahrer

 

 

sind mit folgenden Maßnahmen umzusetzen:

-          Tempo 30 für sämtliche Straßen innerhalb des Sanierungsgebiets,

-          Gehwegvorstreckungen in Kreuzungsbereichen sowie in Straßenbereichen vor Spielplätzen und sozialen Infrastruktureinrichtungen und als Querungshilfe auf langen Straßenabschnitten, ggf. Qualifizierung vorhandener, nicht funktionsgerechter Gehwegvorstreckungen, ggf. Qualifizierung vorhandener, nicht funktionsgerechter Gehwegvorstreckungen,

-          Flächendeckende Fahrradabstellmöglichkeiten in Geschäftsstraßen und integriert in die Gehwegvorstreckungen,

-          Erneuerung von Gehwegen mit hohem Schadensgrad

 

 

 

Aus den Empfehlungen des Gutachtens und den Ergebnissen der Erörterungen leitet sich folgender weiterer Handlungsbedarf ab

 

 

-          Prüfung der Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten von

o       Car-Sharing,

o       Parkraumbewirtschaftung,

-          Prüfung der Voraussetzung und Umsetzungsmöglichkeiten zusätzlicher verkehrsberuhigender Maßnahmen:

o       Einrichtung Verkehrsberuhigter Bereiche und an den entsprechenden Kreuzungszugängen in der Marienburger- und Winsstraße (Winsstraße 55 bis 60 und 44 bis 54 / Marienburger Straße 36 bis 47 und 32 bis 35),

o       Einrichtung Verkehrsberuhigter Bereiche in der Christburger Str., Jablonskistr. zwischen Winsstr. und Greifswalder Str. sowie Heinrich-Roller-Straße 17 bis 21,

o       Schaffung neuer Parkplätze durch zusätzliche Querparkplätze in der Winsstraße sowie durch Qualifizierung der vorhandenen Gewegvorstreckungen Heinrich-Roller Str./Winsstr.,

o       Markierung der Fahrbahnen sämtlicher Straßen- und Kreuzungsbereiche mit T-30 Zeichen,

o       Aufstellen „Achtung-Kinder“ Schilder an der Prenzlauer Allee/Heinrich-Roller-Straße,

-          Prüfung von Low-Budget-Maßnahmen bei der Schaffung der angestrebten verkehrsberuhigten Bereiche.

-          Prüfung der Einführung von Tempo 30 in der Straße Prenzlauer Berg sowie Bau einer Querungshilfe.

-          Prüfung der Einrichtung von Fahrrad-Stellplätzen auf der Fahrbahn im Zuge der Neuordnung des ruhenden Verkehrs.

 


Zustimmung erteilt auf der Sitzung des Sanierungsbeirates am 29.03.2007

 

Für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

 

Referat Stadterneuerung, IVC

 

Für das Bezirksamt Pankow

 

BzStRat für öffentliche Ordnung

 

Für das Stadtplanungsamt

 

Amtsleiter

 

Für den Sanierungsbeauftragten

S.T.E.R.N. GmbH, Fachgebiet Gebietsbetreuung

 

Für den Bedarfsträger

Tiefbauamt

 

 
Bezirksamt Pankow von Berlin

Abteilung Öffentliche Ordnung

 

                                                                                                                  ANLAGE 5

PRÄZISIERUNG DES SANIERUNGSZIELS für den öffentlichen Straßenraum und Verkehr

 

Sanierungsgebiet:

 

Berlin – Pankow Sanierungsgebiet Bötzowstraße

Rechtsverordnung:

 

11. RV

Grundstück/e:

 

Öffentliches Straßenland

 

Anlass

Die mit der förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete formulierten Sanierungsziele sind nach angemessenen Zeiträumen zu überprüfen und gegebenenfalls zu präzisieren oder neu zu formulieren.

Die bisherigen Sanierungsziele wurden in den vergangenen Jahren durch Gutachten auf ihre Realisierbarkeit hin untersucht. Die abgestimmten Ergebnisse erfordern eine Anpassung der Sanierungsziele für den öffentlichen Raum und Verkehr an die inzwischen eingetretene Entwicklung.

 

Bisheriges Sanierungsziel:

 

Die bisherigen (nicht beschlossenen) Sanierungsziele zu „Verkehr“ sind dem Rahmenplan 2000 zu entnehmen.

 

Überprüfung anderer Sanierungsziele

 

Zur Überprüfung der bisherigen Aussagen zu den Sanierungszielen „Verkehr“ im Rahmenplan und ihrer Umsetzungsmöglichkeiten wurde ein Gutachten (Öffentlicher Raum und Verkehr - Straße als Lebensraum) erstellt. Die nachfolgenden Präzisierungen basieren auf abgestimmten Empfehlungen dieses Gutachtens. Dabei werden die verschiedenen Zuständigkeitsebenen, die Entscheidungskompetenz des Bezirksamts und die unterschiedlichen Realisierungszeiträume während des Sanierungsprozesses berücksichtigt.

 

Präzisierung des Sanierungszieles

 

 

Die Sanierungsziele:

-          Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Straßenraum für Fußgänger sowie Schulwegsicherung,

-          Reduzierung von Verkehrsbelastungen, Vermeidung von Durchgangsverkehr,

-          Ordnung des ruhenden Verkehrs,

-          Verbesserung der Infrastruktur für Fahrradfahrer

 

 

sind mit folgenden Maßnahmen umzusetzen:

-          Tempo 30 für sämtliche Straßen innerhalb des Sanierungsgebiets,

-          Gehwegvorstreckungen in Kreuzungsbereichen und in Straßenbereichen vor Spielplätzen und sozialen Infrastruktureinrichtungen sowie als Querungshilfe auf langen Straßenabschnitten, ggf. Qualifizierung vorhandener, nicht funktionsgerechter Gehwegvorstreckungen,

-          Flächendeckende Fahrradabstellmöglichkeiten in Geschäftsstraßen und integriert in die Gehwegvorstreckungen,

-          Erneuerung von Gehwegen mit hohem Schadensgrad

 

 

 

Aus den Empfehlungen des Gutachtens und den Ergebnissen der Erörterungen leitet sich folgender weiterer Handlungsbedarf ab

 

 

 

-          Prüfung der Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten von

o       Car-Sharing,

o       Parkraumbewirtschaftung

 

-          Prüfung der Voraussetzung und Umsetzungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Unfallgefahren durch den KFZ-Verkehr und der Barrierewirkung der Straße am Friedrichshain durch:

o       FGÜ am Eingang zum Volkspark Friedrichshain im Bereich Käthe-Niederkirchner-Straße,

o       FGÜ an bestehender Querung Höhe Hufelandstraße,

o       Anordnung Tempo-30 zwischen Danziger Straße und Kreuzung Am Friedrichshain/Friedensstraße,

o       Drängelgitter im Bereich Zugang Spielplatz im Volkspark Friedrichshain,

o       Angebotsstreifen für Fahrradverkehr,

o       Veränderung der Parkordnung zur Verbesserung der Sichtbeziehung

 

 

 

Zustimmung erteilt auf der Sitzung des Sanierungsbeirates am 29.03.2007

 

Für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

 

Referat Stadterneuerung, IVC

 

Für das Bezirksamt Pankow

 

BzStRat für öffentliche Ordnung

 

Für das Stadtplanungsamt

 

Amtsleiter

 

Für den Sanierungsbeauftragten

S.T.E.R.N. GmbH, Fachgebiet Gebietsbetreuung

 

Für den Bedarfsträger

 

Tiefbauamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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