Drucksache - VI-0183  

 
 
Betreff: Änderung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz
Grundstück: Schwedter Straße 37 - 40 im Block 110 003
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
13.06.2007 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 7. Tagung, 13.06.2007
Anlage, Änderung Sanierungsziele Teutoburger Platz Anlage VzK § 15

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                          24.04.2007

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

 

Betr.: Änderung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz

Grundstück: Schwedter Straße 37 - 40 im Block110 003

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

               I.      Das Ziel "Gewerbe und Wohnen" und "öffentliches Grün mit Spielplatz" wird aufgegeben.

             II.      Als neues Ziel ist im Rahmenplan "Neubau Wohnen" mit der Gebäudekonfiguration gemäß Ergebnis des kooperativen Gutachterverfahrens sowie eine von der Bebauung des Grundstücks umschlossene, an die Schwedter Straße angebundene, öffentlich zugängliche und nutzbare Grünfläche darzustellen.

Begründung:

 

siehe Anlage

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

ist gegeben

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                    Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                         Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung


Anlage

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Änderung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz

Grundstück: Schwedter Straße 37 - 40 im Block110 003

 

 

 

Begründung

 

Anlass

 

Der Block 110 003 wird durch die Schwedter Straße, Kastanienallee und Oderberger Straße umschlossen. Das Grundstück Schwedter Straße 37 - 40 hat eine Größe von 12.390 m² und befindet sich im Privateigentum.

 

Nachdem der Investor, der das Grundstück in der gegenwärtig im Rahmenplan, auf der Grundlage des Bezirksamtsbeschlusses Nr. 192/00 vom 30.05.2000, dargestellten Weise entwickeln wollte, von seinem Vorhaben endgültig Abstand genommen hat, soll die Festlegung der Sanierungsziele überprüft und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.

 

 

Bisherige Sanierungsziele

 

Für das Grundstück Schwedter Straße 37 - 40 ist im Rahmenplan als Ziel "Neubau Gewerbe und Wohnen" sowie "öffentliches Grün mit Spielplatz" dargestellt. Die Fläche für das öffentliche Grün sollte 3.000 m² umfassen und weitere 3.000 m² private Grünflächen sollten weitestgehend öffentlich zugänglich sein.

 

 

Überprüfung der Sanierungsziele

 

·        Grünflächen

 

Der Versorgungsbereich 2A des Spielplatzentwicklungsplans umfasst die beiden Blöcke zwischen der Schwedter Straße, der Kastanienallee und der Eberswalder Straße.

In diesem Versorgungsbereich befindet sich die durch Bezirksamtsbeschluss vom 16.05.2006 festgelegte Grün- und Spielfläche im Blockinnenbereich des Blocks

110 001 (Erweiterung des Hirschhofes). Mit der sanierungsrechtlichen Sicherung

der Fläche des Hirschhofes in Verbindung mit Teilen des Flurstücks 4010 und der Oderberger Straße 19, ist die Voraussetzung für eine bedarfs- und funktionsgerechte öffentliche Grünfläche mit Spielplatz geschaffen worden. Die Erweiterungsfläche des Hirschhofes beträgt ca. 3000 m² und ist somit in etwa die Fläche, die bisher im Rahmen der Sanierungsziele als Grün- und Spielplatzfläche auf dem Grundstück Schwedter Str. 37 - 40 vorgesehen ist.

 

 

 

 

Eine weitere Inanspruchnahme einer Teilfläche des Grundstücks Schwedter Straße 37 - 40 als Grün- und Spielplatzfläche ist damit nicht mehr begründbar.

 

·        Soziale Infrastruktureinrichtungen

 

In den Fachplanungen des Bezirkes sind keine Infrastruktureinrichtungen ausgewiesen, mit denen die Inanspruchnahme des Grundstücks, auch teilweise, gerechtfertigt werden könnte.

 

·        Gewerbliche Nutzung

 

Das Grundstück Schwedter Straße 37 - 40 ist überwiegend von Wohnbebauung umgeben und ist laut Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche W1 eingestuft. Deshalb wäre dort nur wohnverträgliches Gewerbe, wie z. B. Büronutzung zulässig. Das Angebot an Büroflächen im Innenstadtbereich Berlins übersteigt jedoch deutlich die Nachfrage. Eine Entwicklung und Bebauung des Grundstücks mit einer Nutzung, die dem bisherigen Sanierungsziel „Gewerbe“ entspricht, ist nicht absehbar. Nicht realisierbare Ziele müssen aufgegeben werden.

 

·        Wohnnutzung

 

Ein wesentliches und grundsätzliches Sanierungsziel ist die Stärkung des Gebietes als Wohngebiet. Die Schaffung familiengerechten Wohnraums mit hohem Freiflächen- bzw. Grünanteil im Rahmen von Neubauvorhaben ist allgemeines Sanierungsziel. Der Standort bietet gute Voraussetzungen für die Erfüllung dieses Ziels. Das großflächige Grundstück Schwedter Str. 37 - 40 eignet sich sehr gut als innerstädtischer Wohnstandort mit einem hohen Anteil an privater Grünfläche.

 

 

Geändertes Sanierungsziel

 

Aufgrund der Herstellung der erweiterten Grün- und Spielfläche im Block 110 001 (Hirschhof) muss auf den Standort Schwedter Straße 37 - 40 hinsichtlich einer öffentlichen Grünfläche mit Spielplatz verzichtet werden.

 

Das Sanierungsziel "Neubau Gewerbe und Wohnen" und "öffentliches Grün mit Spielplatz" wird aufgegeben. Als neues Ziel ist im Rahmenplan "Neubau Wohnen" mit der Gebäudekonfiguration gemäß Ergebnis des kooperativen Gutachterverfahrens sowie eine von der Bebauung des Grundstücks umschlossene, an die Schwedter Straße angebundene, öffentlich zugängliche und nutzbare Grünfläche darzustellen.

 

 

Erörterungen

 

Die Änderung der Sanierungsziele wurde mit der Betroffenenvertretung (BV) in den monatlichen Sitzungen der BV erörtert. Eine schriftliche Stellungnahme der BV liegt seit dem 24.02.06 vor. Eine Erörterung erfolgte darüber hinaus im Kontext der Sanierungszieländerung für das Grundstück Oderberger Str. 19.

 

 

Eine weitere Erörterung mit der Betroffenenvertretung fand am 12.04.2006 mit dem Leiter der Abteilungen Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste sowie mit dem Leiter der Abteilung Stadtentwicklung statt.

In Folge des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung zur "Änderung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz, Schwedter Straße 37 - 40"
(Nr. V-1346 vom 27.09.2006) wurde das Änderungsverfahren vom Bezirksamt ausgesetzt.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung führt in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt für diesen Standort ein kooperatives Gutachterverfahren in zwei Etappen durch. Die erste Etappe zur Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes ist bereits abgeschlossen. Die Bezirksamtsvorlage VI-70/2007 vom 27.02.2007 zum ersten Zwischenbericht zur BVV-Drucksache V-1346 enthält auch das Protokoll der 3. Obergutachtersitzung, die am 29.01.2007 stattfand, mit dem abgestimmten städtebaulichen Konzept. Die Betroffenenvertretung Teutoburger Platz nimmt als Sachverständiger an dem Verfahren teil. Im zweiten Teil des Verfahrens sollen Vorschläge für die architektonische Gestaltung ausgewählter Baukörper entwickelt werden, deren Ergebnisse sich nicht mehr auf die Formulierung der Sanierungsziele auswirken werden.

 

 

 

Handlungsbedarf

 

Zur Untersetzung des grundsätzlichen Sanierungsziels "Wohnen" ist im Rahmenplan die im kooperativen Verfahren abgestimmte städtebauliche Figur darzustellen. Der Antragsteller ist so zu beraten, dass

·        die von der Bebauung des Grundstücks umschlossene, an die Schwedter Straße angebundene Grünfläche öffentlich zugänglich und nutzbar gestaltet wird und

·        eine Ablösung der Verpflichtung zur Anlage von Kinderspielplätzen gemäß "AV Notwendige Kinderspielplätze" ausgeschlossen ist.

 

 

 

 

 

Anlage            Ausschnitte aus dem Rahmenplan "Teutoburger Platz" mit bisherigem und geändertem Sanierungsziel Stand 03/2007

 

 

 
 

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