Drucksache - VI-0182  

 
 
Betreff: Benennung einer privaten Erschließungsstraße im OT Karow in Gatterweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
13.06.2007 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 7. Tagung, 13.06.2007

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        . 05.2007

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                           Drucksache-Nr.:

                                                                                                                 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.: Benennung einer privaten Erschließungsstraße im OT Karow in Gatterweg

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08. 05. 2007 folgenden Beschluss gefasst:

Im Ortsteil Karow wird die neu entstehende Verlängerung der Straße Gatterweg in südöstlicher Richtung auf den Ingwäonenweg führend als Privatstraße in Gatterweg benannt.

 

 

Begründung:

Die Benennung erfolgt auf Antrag der Kondor Wessels Wohnen Berlin GmbH. Diese Gesellschaft errichtet auf dem Areal mehrere Wohnhäuser/Doppelhäuser, für deren Erschließung diese Straße notwendig ist.

Die Privatstraße wird an die bestehende öffentliche Straße Gatterweg angebunden und bis an den Ingwäonenweg ausgebaut.

Die Nummerierung des bereits vorhandenen Gatterwegs wird fortgesetzt. Das Vermessungsamt hat die neue Nummerierung bereits festgesetzt.

 

Die Straßenverkehrsbehörde hat keine Bedenken gegen eine Benennung der Privatstraße in Gatterweg.

 

Die Benennung der bestehenden öffentlichen Straße Gatterweg wurde am 15.02.1997 wirksam. Der Name bezieht sich auf eine Bezeichnung für ein altes Hofzeichen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Bildung hat mit Schreiben vom 14.03.2007 empfohlen, dem Namensvorschlag zu folgen.


Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine          

 

 

 

 

- 2 -

 

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Anlage - Lageplan

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                    Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                         Abt. Öffentliche Ordnung

                                                                                               Bezirksstadtrat

                                                                                              

 

 

 
 

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