Drucksache - VI-0139  

 
 
Betreff: Wahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich - Sozialkommissionen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
25.04.2007 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung 25.04.07
Wahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich Anlage

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                      .04.2007

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Wahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die in der Anlage aufgeführten Bürgerinnen und Bürger werden für die Dauer von 4 Jahren als Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen - gewählt.

 

 

 

3.  Begründung

 

Zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit in den Sozialkommissionen innerhalb des sozialen Bereiches schlägt das Bezirksamt vor, die Mitglieder, die bereits vorläufig tätig sind, als ehrenamtlich Tätige zu wählen.

Damit die Arbeit der Sozialkommissionen nahtlos fortgesetzt werden kann ist es notwendig, die Mitglieder umgehend zu ersetzen, die aus persönlichen oder anderen Gründen nicht mehr ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen können. Um eine Zeitverzögerung zu vermeiden werden daher geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorläufig eingesetzt. Diese vorläufige Benennung  ist auch unter dem Gesichtspunkt des Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutzes unabdingbar. Einige der in dieser Vorlage zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten nehmen daher bereits ihre Aufgaben in den Sozialkommissionen wahr.

 

 

 

 

 

 

4.  Rechtsgrundlage

 

- § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die

  Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung,

  der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen

  vom 26.02.63 i. d. F. vom 28.05.79 (GVBl. S. 826) zuletzt geändert

  durch VO v. 29.05.01 (GVBl. S. 165)

 

- Verwaltungsvorschrift über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen

  Bereich (VV EaD) vom 19.09.06 (ABl. Nr. 50 S. 3710)

 

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Mitglieder der Sozialkommissionen erhalten eine monatliche Entschädigung von 25,56 €, Vorsteher daneben weitere 61,36 €.

Finanzielle Mittel stehen im Kapitel 3933, Titel 41201, in Höhe von 99,6 T € für das Haushaltsjahr 2007, zur Verfügung.

Benötigt wird für die Zahlung der Entschädigungen

 

Mitglieder:                      254 x 25,56 € x 12 Monate = 77.906,88 €

 

zusätzlich für Vorsteher:  36 x 61,36 € x 12 Monate = 26.507,52 €

 

Der Gesamtbetrag beläuft sich demnach auf 104.414,40 €. Die Mehrausgaben im Kapitel 3933 Titel 412 01 ( Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige)  in Höhe von bis zu  4.814,40 € können im Rahmen der Deckungsfähigkeit durch Einsparungen im Titel 427 01 ( Aufwendungen für freie Mitarbeiter) ausgeglichen werden.

Im Bezirk Pankow ist die Zahl der Einwohner in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Dabei liegt der Anteil der Bevölkerung die bereits das 60. Lebensjahr vollendet haben derzeit bei 20,6%. Gemäß Ziffer 1 Abs. 2 der Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich(VV EaD) vom 19. September 2006 bestimmt sich die Anzahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes nach der Einwohnerzahl des Bezirks. So sind vorgeschlagen für 800 Einwohner ein Mitglied vorzusehen. Unter Berücksichtigung dieser Vorgabe würden im Bezirk 434 Mitglieder einzusetzen sein, von denen jedoch nur 254 tatsächlich vorgesehen sind. Die Bezirksstruktur und auch der Anteil der einzubeziehenden Einwohner haben zu der Entscheidung geführt, die vorgesehene Anzahl an Mitgliedern für die Sozialkommissionen zur Wahl zu stellen. Die Erfahrung der letzten Jahre, unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten, haben gezeigt, dass eine erfolgreiche Arbeit nur gewährleistet werden kann, wenn die Anzahl der zu einer Sozialkommission gehörenden Mitglieder auf höchstens 6 zuzüglich eines Vorstandes begrenzt wird. Daraus ergibt sich schlussendlich die Anzahl von 36 Sozialkommissionsvorständen, die zur Wahl vorgeschlagen werden.

 

6.  Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                         Bezirksstadträtin für

                                                                                               Gesundheit, Soziales, Schule

                                                                                               und Sport                                            

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen