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Drucksache - VI-0139
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .04.2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand
der Vorlage Wahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen 2.
Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die in der Anlage aufgeführten Bürgerinnen und Bürger werden für die Dauer von 4 Jahren als Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen - gewählt. 3. Begründung Zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit in den Sozialkommissionen innerhalb des sozialen Bereiches schlägt das Bezirksamt vor, die Mitglieder, die bereits vorläufig tätig sind, als ehrenamtlich Tätige zu wählen. Damit die Arbeit der Sozialkommissionen nahtlos fortgesetzt werden kann ist es notwendig, die Mitglieder umgehend zu ersetzen, die aus persönlichen oder anderen Gründen nicht mehr ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen können. Um eine Zeitverzögerung zu vermeiden werden daher geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorläufig eingesetzt. Diese vorläufige Benennung ist auch unter dem Gesichtspunkt des Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutzes unabdingbar. Einige der in dieser Vorlage zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten nehmen daher bereits ihre Aufgaben in den Sozialkommissionen wahr. 4.
Rechtsgrundlage - § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 26.02.63 i. d. F. vom 28.05.79 (GVBl. S. 826) zuletzt geändert durch VO v. 29.05.01 (GVBl. S. 165) - Verwaltungsvorschrift über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 19.09.06 (ABl. Nr. 50 S. 3710) 5.
Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Mitglieder der Sozialkommissionen erhalten eine monatliche Entschädigung von 25,56 €, Vorsteher daneben weitere 61,36 €. Finanzielle Mittel stehen im Kapitel 3933, Titel 41201, in Höhe von 99,6 T € für das Haushaltsjahr 2007, zur Verfügung. Benötigt wird für die Zahlung der Entschädigungen Mitglieder: 254 x 25,56 € x 12 Monate = 77.906,88 € zusätzlich für Vorsteher: 36 x 61,36 € x 12 Monate = 26.507,52 € Der Gesamtbetrag beläuft sich demnach auf 104.414,40 €. Die Mehrausgaben im Kapitel 3933 Titel 412 01 ( Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige) in Höhe von bis zu 4.814,40 € können im Rahmen der Deckungsfähigkeit durch Einsparungen im Titel 427 01 ( Aufwendungen für freie Mitarbeiter) ausgeglichen werden. Im
Bezirk Pankow ist die Zahl der Einwohner in den letzten Jahren kontinuierlich
gewachsen. Dabei liegt der Anteil der Bevölkerung die bereits das 60.
Lebensjahr vollendet haben derzeit bei 20,6%. Gemäß Ziffer 1 Abs. 2 der
Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich(VV
EaD) vom 19. September 2006
bestimmt sich die Anzahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes nach der
Einwohnerzahl des Bezirks. So sind vorgeschlagen für 800 Einwohner ein Mitglied
vorzusehen. Unter Berücksichtigung dieser Vorgabe würden im Bezirk 434
Mitglieder einzusetzen sein, von denen jedoch nur 254 tatsächlich vorgesehen
sind. Die Bezirksstruktur und auch der Anteil der einzubeziehenden Einwohner
haben zu der Entscheidung geführt, die vorgesehene Anzahl an Mitgliedern für
die Sozialkommissionen zur Wahl zu stellen. Die Erfahrung der letzten Jahre,
unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten, haben gezeigt, dass eine
erfolgreiche Arbeit nur gewährleistet werden kann, wenn die Anzahl der zu einer
Sozialkommission gehörenden Mitglieder auf höchstens 6 zuzüglich eines
Vorstandes begrenzt wird. Daraus ergibt sich schlussendlich die Anzahl von 36
Sozialkommissionsvorständen, die zur Wahl vorgeschlagen werden. 6.
Gleichstellungsrelevante Auswirkungen keine 7. Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine 8. Kinder- und
Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und
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