Drucksache - VI-0137  

 
 
Betreff: Geschäftsordnung des Bezirksamtes Pankow von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
25.04.2007 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 6. Tagung, 25.04.2007

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                      .4. 2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:
                                   

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Geschäftsordnung des Bezirksamtes Pankow von Berlin

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ........... 2007 die aus der Anlage ersichtliche Geschäftsordnung beschlossen.

 

Begründung

 

Die Geschäftsordnung des Bezirksamts Pankow von Berlin wurde der Rechtslage und der Verwaltungspraxis angepasst.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Ohne Auswirkungen

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 


 

Geschäftsordnung für das Bezirksamt Pankow von Berlin (GO BA)

 

 

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 17.04.2007 gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) nachstehende Geschäftsordnung beschlossen:

 

Inhaltsübersicht

 

 

I.                         Allgemeines

 

§   1       Das Bezirksamt

§   2       Der Bezirksbürgermeister

§   3       Die Bezirksamtsmitglieder

 

II.                        Verfahren in Bezirksamtsangelegenheiten

 

§   4       Bezirksamtsvorlagen

§   5       Umlauf- und andere Eilsachen

§   6       Vorbereitung der Bezirksamtssitzungen

§   7       Sitzungen des Bezirksamts

§   8       Sitzungsniederschriften, Beschlussausfertigungen,     
              Veröffentlichungen im Intranet

 

III.                        Verkehr mit der Bezirksverordnetenversammlung

 

§   9        Allgemeiner Schriftverkehr

§ 10        Vorlagen an die Bezirksverordnetenversammlung,

                                               Vertretung in Ausschüssen

§ 11        Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung

§ 12        Anfragen in der Bezirksverordnetenversammlung

§ 13        Eingaben und Beschwerden

§ 14        Vorbereitung der Bezirksverordnetenversammlung

                                               durch das Bezirksamt

 

IV.                       Rat der Bürgermeister

 

§ 15         Rat der Bürgermeister

 

V.                       Verkehr mit anderen Stellen

 

§ 16         Verkehr mit anderen Behörden

§ 17         Verkehr mit Presse, Rundfunk und Fernsehen

 

VI.                      Schlussbestimmungen

 

§ 18         Sprachliche Gleichbehandlung

§ 19         Inkrafttreten, Änderungen

 

I. Allgemeines

 

§  1     DAS BEZIRKSAMT

 

(1) Das Bezirksamt, bestehend aus dem Bezirksbürgermeister und den Bezirkstadträten, als die Verwaltungsbehörde des Bezirks berät und beschließt als Kollegialorgan über alle ihm durch Rechtsvorschriften zugewiesenen und in dieser Geschäftsordnung vorbehaltenen Angelegenheiten der Bezirksverwaltung, soweit nicht die Zuständigkeit der Bezirksverordnetenversammlung oder des Senats gegeben ist.

 

(2) Angelegenheiten im Sinne von Abs. 1 sind insbesondere:

 

1.  die Einbringung von Vorlagen zur Beschlussfassung und zur Kenntnisnahme bei der Bezirksverordnetenversammlung;

 

2.  die Aufstellung und Festsetzung von Bebauungs- und Landschaftsplänen, die Änderung und Ergänzung von Bebauungs- und Landschaftsplanentwürfen, die Einstellung von Bebauungs- und Landschaftsplanverfahren, die Änderung, Ergänzung und Aufhebung festgesetzter Bebauungs- und Landschaftspläne, Stellungnahmen zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Flächennutzungsplans, der Erlass von Rechtsverordnungen über baurechtliche Veränderungssperren und naturschutzrechtliche Veränderungsverbote sowie die Festsetzung anderer baurechtlicher Akte, die nach Bundesrecht durch Satzung zu regeln sind; dies gilt nur, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist;

 

3.  die Beanstandung von Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung;

 

4.  die Organisation der Bezirksverwaltung und die Verteilung der Geschäftsbereiche unter die Mitgliedern des Bezirksamts;

 

5.  die Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern des Bezirksamts ;

 

6.  die Bestellung und Abberufung von Vertretern und ihren Stellvertretern im Verwaltungsrat von Eigenbetrieben;

 

7.  der Antrag auf Einberufung der Bezirksverordnetenversammlung;

 

8.  die Festlegung der Zuständigkeit bei Ersuchen und Empfehlungen der Bezirksverordnetenversammlung;

 

9.  die Erteilung von Auskünften des Bezirksamts an die Bezirksverordnetenversammlung oder an einen von dieser eingesetzten Ausschuss, die Verweigerung von Akteneinsicht gegenüber Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung und die Ablehnung von Kontrollmaßnahmen der Bezirksverordnetenversammlung;

 

10. die Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht gegenüber Mitgliedern des Abgeordnetenhauses;

 

  11. die Beantragung von Entscheidungen der Bezirksaufsichtsbehörde gegen Beanstandungen von Bezirksamtsbeschlüssen durch den Bezirksbürgermeister;

 

12. die Benennung und Umbenennung öffentlicher Straßen und Plätze sowie öffentlicher Einrichtungen, Anlagen und Orte und die Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung zur Benennung und Umbenennung von Brücken und Ingenieurbauwerken;

 

13. die Erteilung von General(prozess)vollmachten für Dienstkräfte der Bezirksverwaltung, denen die Befugnis zur rechtsgeschäftlichen Vertretung Berlins in den Geschäftsbereichen mehrerer Bezirksamtsmitglieder gleichzeitig übertragen werden soll;

 

14. Planungen der Abteilungen, soweit ihre Durchführung Angelegenheiten anderer Abteilungen berührt oder den Haushalt belastet;

 

15. Angelegenheiten der Abteilungen, die wegen ihrer Bedeutung für den Bezirk von der Gesamtverantwortung des Bezirksamts zu tragen sind (dazu gehören die Einstellung von Leistungen, die Fortschreibung von Sanierungszielen, Aufstellung von Prüfkriterien für erhaltungsrechtliche Genehmigungen);

 

  16. die Veränderung von Ansprüchen gemäß § 59 Landeshaushaltsordnung (LHO), soweit ein Betrag von mehr als 50.000,-- Euro für länger als 1 Jahr gestundet oder niedergeschlagen oder von mehr als 5.000,-- Euro erlassen werden soll;

 

17. die Einwilligung zum Abschluss von Verträgen mit gewichtigen räumlichen, personellen oder finanziellen Konsequenzen, die vom Bezirksamt zu tragen sind, oder von Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverträgen mit einer festen Laufzeit ab 10 Jahren (einschließlich Optionszeit);

 

  18. die Entscheidung über die Besetzung von LUV- und Serviceeinheitenleiterstellen sowie über die Steuerungsdienstleiterstelle einschließlich der Dauer der Befristung bei der erstmaligen Übertragung dieser Aufgaben, die Entscheidung über die Besetzung der Rechtsamtsleiterstelle, die Entscheidung über die Bestellung einer Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten und die Entscheidung über die Umsetzung, Abordnung und Versetzung des in dieser Ziffer genannten Personenkreises;

 

  19. die Umsetzung von Stellen oder Beschäftigten des höheren Dienstes bzw. vergleichbaren Angestellten aus dem Geschäftsbereich eines Bezirksamtsmitglieds in den eines anderen, wenn eine Einigung zwischen den betroffenen Bezirksamtsmitgliedern auch nach Vermittlung durch den Bezirksbürgermeister nicht hergestellt werden kann;

 

  20. die Entscheidung über die Einleitung und Einstellung von Disziplinarverfahren gegen LUV-Leiter, Leiter von Serviceeinheiten, den Leiter des Steuerungsdienstes sowie den Leiter des Rechtsamts, die Entscheidung über die Anordnung sowie ganz oder teilweise Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung von Beamten, die damit ggf. verbundene Entscheidung über die Einbehaltung der Bezüge bis zu 50% der monatlichen Dienst- oder Anwärterbezüge, die Entscheidung über die Kürzung von Dienstbezügen von Beamten bis zu einer Kürzung um ein Fünftel der Dienstbezüge auf zwei Jahre und die Entscheidung zur Erhebung der Disziplinarklage bei Beamten für die erste Instanz vor dem Verwaltungsgericht;

 

  21. Entscheidungen der Dienstbehörde über und in Verfahren zur Versetzung von Beamten in den Ruhestand, sofern das nach dem Geschäftsverteilungsplan für die beamtenrechtliche Entscheidung zuständige Bezirksamtsmitglied einem amtsärztlichen Gutachten oder dem Antrag des Beamten nicht folgen will oder der Beamte Einwendungen erhebt;

 

  22. die Bestellung des Bezirkswahlleiters und des Abstimmungsleiters sowie der  Vorschlag zur Bestellung des Kreiswahlleiters;

 

  23. die Entscheidung über die Zulässigkeit sowie das Zustandekommen von Bürgerbegehren und die Entscheidung über die Festsetzung eines Abstimmungstermins für einen Bürgerentscheid;

 

  24. die Entscheidung über die Unterrichtung der Einwohnerschaft in allgemein bedeutsamen Angelegenheiten des Bezirks und über städtische Angelegenheiten, soweit sie den Bezirk betreffen sowie über ihre Mitwirkungsrechte und über die Einberufung von Einwohnerversammlungen (§§ 41, 42 BezVG);

 

  25. die Entscheidung über die Einbringung von Vorlagen des Bezirksbürgermeisters an den Rat der Bürgermeister;

 

  26. die Änderung der Geschäftsordnung des Bezirksamts;

 

            27. Anträge an den Verfassungsgerichtshof.

 

(3) Das Bezirksamt berät und beschließt im Übrigen über alle Angelegenheiten,
     deren Erledigung das Bezirksamt sich allgemein oder im Einzelfall vorbehalten
     hat oder an sich zieht oder bei denen ein Bezirksamtsmitglied, dessen Ge-
     schäftsbereich betroffen ist, die Beratung oder die Beschlussfassung durch
     das Bezirksamt beantragt.

 

(4) In den Fällen, in denen das Bezirksamt den Ausgangsbescheid erlassen hat, entscheidet es über den Widerspruch. In allen anderen Angelegenheiten überträgt das Bezirksamt die Befugnis zum Erlass von Widerspruchsbescheiden auf das für den jeweiligen Geschäftsbereich zuständige Bezirksamtsmitglied, sofern dieses Mitglied nicht selbst den Verwaltungsakt, der dem Widerspruchsverfahren zugrunde liegt, erlassen hat.

 

§  2     DER BEZIRKSBÜRGERMEISTER

 

(1) Der Bezirksbürgermeister führt den Vorsitz im Bezirksamt und hat dessen Geschäfte nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung zu leiten. Er übt die Dienstaufsicht über die Bezirksstadträte aus.

 

(2) Der Bezirksbürgermeister nimmt im Rat der Bürgermeister für die Bezirksverwaltung zu den grundsätzlichen Fragen der Gesetzgebung und Verwaltung, nach vorheriger Erörterung im Bezirksamt, Stellung. Er führt den Schriftverkehr mit dem Rat der Bürgermeister.

 

(3) Beanstandet der Bezirksbürgermeister einen Beschluss des Bezirksamts, so benachrichtigt er unverzüglich das für die Durchführung des beanstandeten Beschlusses zuständige bzw. federführende Bezirksamtsmitglied und setzt das Bezirksamt durch eine Vorlage über die Beanstandung in Kenntnis. Die Beanstandung hat innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen. Sie hat aufschiebende Wirkung. Beantragt das Bezirksamt die Entscheidung der Bezirksaufsichtsbehörde, so ist der entsprechende Bezirksamtsbeschluss innerhalb von 2 Wochen nach Unterrichtung des Bezirksamts über die Beanstandung durch den Bezirksbürgermeister der Bezirksaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

(4) Der Bezirksbürgermeister wird bei Abwesenheit oder sonstiger Verhinderung in der Bezirksamtssitzung und im Rat der Bürgermeister durch das zum Stellvertretenden Bezirksbürgermeister gewählte Bezirksamtsmitglied vertreten. Ist auch dieses abwesend oder verhindert, so wird der Bezirksbürgermeister durch das an Dienstjahren als Mitglied des Bezirksamts älteste und bei mehreren Bezirksamtsmitgliedern mit gleichem Dienstalter durch das an Lebensjahren älteste Mitglied des Bezirksamts vertreten.

 

§  3     DIE BEZIRKSAMTSMITGLIEDER

 

(1) Die Mitglieder des Bezirksamts sorgen für die unverzügliche Durchführung der ihren Geschäftsbereich betreffenden Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung (§ 11 dieser Geschäftsordnung) und des Bezirksamts. Im Übrigen entscheidet jedes Mitglied des Bezirksamts in den Angelegenheiten seines Geschäftsbereichs namens des Bezirksamts selbstständig und in eigener Verantwortung, soweit nicht die Zuständigkeit der Bezirksverordnetenversammlung oder die Beschlussfassung des Bezirksamts nach dieser Geschäftsordnung gegeben ist.

 

(2) Die Mitglieder des Bezirksamts sorgen für eine zweckdienliche Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und Organisationseinheiten der Bezirksverwaltung. In Angelegenheiten, die den Geschäftsbereich mehrerer Bezirksamtsmitglieder berühren, hat das federführende Bezirksamtsmitglied die betroffenen Bezirksamtsmitglieder rechtzeitig zu beteiligen. Das Bezirksamt entscheidet über die Federführung, sofern darüber keine Einigung erzielt werden kann.

 

(3) In allen Angelegenheiten von finanzieller Bedeutung, die sich nicht im Rahmen der laufenden Verwaltung und der planmäßigen Ausführung des Haushaltsplans halten, hat das zuständige bzw. federführende Mitglied des Bezirksamts das für Finanzen zuständige Bezirksamtsmitglied zu beteiligen, bevor Verpflichtungen eingegangen werden.

 

(4) Bei allen Angelegenheiten von erheblicher rechtlicher Bedeutung ist das

     Rechtsamt rechtzeitig zu beteiligen.

 

(5) Die Mitglieder des Bezirksamts sind gehalten, über das wesentliche Ergebnis der Sitzungen der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung, an denen sie teilgenommen haben, in der nächsten ordentlichen Bezirksamtssitzung zu berichten.

 

(6) Die Mitglieder des Bezirksamts vertreten sich bei Abwesenheit oder sonstiger Verhinderung gegenseitig nach Maßgabe des Vertretungsplans. Im internen Dienstbetrieb können sie sich durch leitende Mitarbeiter ihres Geschäftsbereichs vertreten lassen.

 

(7) Beabsichtigt ein Bezirksamtsmitglied, Berlin länger als zwei Tage zu verlassen, so ist der Bezirksbürgermeister davon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Dienstreisen bedürfen der Zustimmung des Bezirksbürgermeisters; Auslandsdienstreisen sind rechtzeitig anzumelden, um die erforderliche Genehmigung einzuholen.

 

     Der Erholungsurlaub der Bezirksamtsmitglieder ist mit dem Bezirksbürgermeister rechtzeitig zur Aufnahme in die Urlaubsliste und zur Regelung der Vertretung zu vereinbaren.

 

(8) Die Mitglieder des Bezirksamts sind verpflichtet, Beschlüsse und Festlegungen  einheitlich zu vertreten.

 

(9) Der Schriftverkehr mit Mitgliedern des Bezirksamts erfolgt grundsätzlich nur durch die Mitglieder des Bezirksamts.

 

 

II. Verfahren in Bezirksamtsangelegenheiten

 

§  4     BEZIRKSAMTSVORLAGEN

 

(1) Zu jeder Angelegenheit, über die das Bezirksamt nach dieser Geschäftsordnung zu beraten und zu beschließen hat, sind von dem zuständigen bzw. federführenden Bezirksamtsmitglied Bezirksamtsvorlagen nach Maßgabe der anliegenden Muster zu fertigen.

 

(2) Berührt eine Bezirksamtsvorlage den Geschäftsbereich mehrerer Mitglieder des Bezirksamts, so ist sie, bevor sie durch das federführende Bezirksamtsmitglied eingebracht wird, den beteiligten Bezirksamtsmitgliedern zur Mitzeichnung vorzulegen. Stimmt ein beteiligtes Bezirksamtsmitglied der Vorlage zu, so zeichnet es die Vorlage mit. Behält es sich vor, eine andere Auffassung zu vertreten, so ist der Vorlage die abweichende Stellungnahme beizufügen. Die Mitzeichnung oder die abweichende Stellungnahme können auch mittels Telefax oder in elektronischer Form (d.h. mit oder ohne qualifizierte elektronische Signatur) abgegeben werden.

 

(3) Bezirksamtsvorlagen sind nach Unterzeichnung durch das zuständige bzw. federführende Bezirksamtsmitglied mit den datierten Mitzeichnungen oder abweichenden Stellungnahmen der beteiligten Bezirksamtsmitglieder in neunfacher Ausfertigung dem Bezirksbürgermeister zuzuleiten. Sie werden parallel zum Postversand in elektronischer Form an das Büro des Bezirksbürgermeisters geleitet, welches die Vorlagen an die weiteren Sitzungsteilnehmer in elektronischer Form weiterleitet.

 

(4) In Ausnahmefällen kann das Bezirksamt nach einstimmiger Zustimmung auch ohne Vorlage beraten und mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen.

 

(5) Zu jeder Angelegenheit, über die ein Bezirksamtsmitglied das Bezirksamt informieren möchte, kann eine Vorlage zur Kenntnisnahme gefertigt werden.

 

(6) Die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte gibt dem Bezirksamt Empfehlungen zur Verwirklichung des Gebots zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Dazu kann sie das Bezirksamt innerhalb einer angemessenen Frist zur Stellungnahme auffordern.

 

In Angelegenheiten, die frauenpolitische Belange oder Fragen der Gleichstellung berühren, kann die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte über das Bezirksamt Vorlagen zur Kenntnisnahme in die Bezirksverordnetenversammlung einbringen.

 

(7) Berührt eine Bezirksamtsvorlage die Aufgaben der Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten, so ist ihr rechtzeitig vor Entscheidung des Bezirksamts Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

§  5     UMLAUF- UND ANDERE EILSACHEN

 

(1) Wird eine vom Bezirksamt zu beschließende Vorlage vom zuständigen bzw. federführenden Bezirksamtsmitglied für so eilbedürftig gehalten, dass er über sie noch vor der nächsten ordentlichen Bezirksamtssitzung einen Beschluss herbeiführen lassen will, und wird eine außerordentliche Bezirksamtssitzung vom Bezirksbürgermeister nicht anberaumt, so kann über die Vorlage im Umlaufverfahren ein Beschluss herbeigeführt werden, wenn nicht ein Bezirksamtsmitglied der Behandlung der Angelegenheit im Umlaufverfahren widerspricht.

 

      Widerspricht ein Bezirksamtsmitglied der Behandlung der Angelegenheit im Umlaufverfahren, ist die Vorlage auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Bezirksamtssitzung zu setzen.

 

Die Vorlage ist vom zuständigen bzw. federführenden Bezirksamtsmitglied nach Mitzeichnung der beteiligten Bezirksamtsmitglieder den anderen Bezirksamtsmitgliedern grundsätzlich im Parallelverfahren vorzulegen. Das Votum kann auch mittels Telefax abgegeben werden. Der Beschluss ist in das Protokoll der nächsten ordentlichen Bezirksamtssitzung aufzunehmen.    

 

(2) Der Bezirksbürgermeister und in seiner Abwesenheit der Stellvertretende Bezirksbürgermeister sowie das nach der Geschäftsverteilung federführende Bezirksamtsmitglied haben gemeinsam die Befugnis, eine Entscheidung ohne die nach § 1 dieser Geschäftsordnung erforderliche Beratung und Beschlussfassung durch das Bezirksamt zu treffen, sofern es sich um eine Angelegenheit handelt, die keinerlei Aufschub zulässt; dies gilt nicht für Angelegenheiten, die kraft Rechtsvorschrift dem Kollegium zur Entscheidung zugewiesen sind. Vor der Entscheidung sollen die nach § 3 Abs. 2 bis 4 dieser Geschäftsordnung erforderlichen Beteiligungen durchgeführt werden. Der Bezirksbürgermeister hat das Bezirksamt in der nächsten Bezirksamtssitzung von der Eilentscheidung zu unterrichten und, sofern er und das federführende Bezirksamtsmitglied nur eine vorläufige Entscheidung zu treffen brauchten, die endgültige Entscheidung durch das Bezirksamt herbeizuführen.

 

 

§  6     VORBEREITUNG DER BEZIRKSAMTSSITZUNGEN

 

(1) Ordentliche Sitzungen des Bezirksamts finden grundsätzlich einmal in jeder Woche jeweils dienstags statt. Außerordentliche Sitzungen beraumt der Bezirksbürgermeister nach Bedarf an. Er hat das Bezirksamtskollegium unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens drei Bezirksamtsmitglieder es verlangen.

 

(2) Die Tagesordnung der Bezirksamtssitzungen setzt der Bezirksbürgermeister fest. Das Einladungsschreiben mit der Tagesordnung und je einem Abdruck der zu beratenden Vorlagen muss den Mitgliedern des Bezirksamts, dem Leiter des Rechtsamts und dem Leiter des Steuerungsdienstes spätestens am 2. Arbeitstag vor der Sitzung zugehen; dies gilt nicht für außerordentliche Sitzungen. Der Bezirksbürgermeister kann die Aufnahme eines Gegenstandes in die Tagesordnung ablehnen, wenn die Bestimmungen des § 4 Abs. 1 bis 3 dieser Geschäftsordnung nicht beachtet worden sind.

 

(3) Vorlagen an das Bezirksamt sind bei dem Büro des Bezirksbürgermeisters bis zum 3. Arbeitstag – also regelmäßig bis zum Donnerstag - vor der Bezirksamtssitzung bis 12.00 Uhr in schriftlicher und elektronischer Form einzureichen. Später eingereichte Vorlagen werden als Dringlichkeitsvorlagen nur dann auf die Tagesordnung gesetzt, wenn sie spätestens am letzten Arbeitstag vor der Sitzung bis 12.00 Uhr in schriftlicher und elektronischer Form beim Bezirksbürgermeister eingehen und dieser die Dringlichkeit bejaht.

 

(4) Die Bezirksamtsvorlagen werden entsprechend ihrem Eingang fortlaufend nummeriert.

 

(5) Vorlagen, die von der Tagesordnung abgesetzt sind, werden auf die Tagesordnung der folgenden Sitzung gesetzt, sofern die Mängel bzw. Hinderungsgründe bis zum 3. Arbeitstag vor der folgenden Sitzung behoben sind.

 

(6) Der Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten ist rechtzeitig Einsicht in die Tagesordnung zu gewähren.

 

§  7     SITZUNGEN DES BEZIRKSAMTS

 

(1) Die Sitzungen des Bezirksamts sind nicht öffentlich.

 

(2) An den Sitzungen nehmen außer den Bezirksamtsmitgliedern ständig ein vom Bezirksbürgermeister bestellter Schriftführer und mit beratender Stimme der Leiter des Rechtsamts sowie der Leiter des Steuerungsdienstes oder ihre Stellvertreter teil. Das Bezirksamt kann zu einzelnen Tagesordnungspunkten die Teilnahme weiterer Personen an einer Sitzung zulassen, wenn ihm dies sachdienlich erscheint.

 

(3) Das Bezirksamt ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Bezirksbürgermeisters bzw. bei dessen Abwesenheit die Stimme des Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters.

 

(4) Ein Bezirksamtsmitglied darf weder an den Beratungen noch an den Abstimmungen über Angelegenheiten teilnehmen, in denen es nach § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) befangen ist und deswegen nicht tätig werden darf.

      Entsprechendes gilt für den Leiter des Rechtsamts und den Leiter des Steuerungsdienstes sowie ihre Stellvertreter.

 

(5) Das Bezirksamt kann durch Beschluss Besprechungspunkte ohne Vorlagen auf die Tagesordnung setzen oder Gegenstände von der Tagesordnung absetzen und auf einen anderen Sitzungstag verweisen. Entsprechendes gilt für die Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung.

 

(6) Tischvorlagen, d.h. Vorlagen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, werden nur auf die Tagesordnung gesetzt, wenn das Bezirksamt dies beschließt.

 

(7) Jedes Bezirksamtsmitglied kann von ihm eingereichte Vorlagen zurückstellen oder zurückziehen. Zurückgestellte Vorlagen werden grundsätzlich auf die Tagesordnung der folgenden Sitzung gesetzt. Zurückgezogene Vorlagen müssen neu (neue Nummerierung) eingereicht werden. Vorlagen, die in „1., 2. usw. Lesung“ eingereicht werden, werden nach Beratung im Bezirksamt wie zurückgestellte Vorlagen behandelt.

 

(8) Die Mitglieder des Bezirksamts sind verpflichtet, das Bezirksamt über wichtige Angelegenheiten ihres Geschäftsbereichs, insbesondere in planerischer, personeller und finanzieller Hinsicht zu informieren. Jedes Mitglied des Bezirksamts kann in den Sitzungen Anträge stellen und Auskünfte auch über Angelegenheiten verlangen, die nicht seinen Geschäftsbereich berühren.

 

(9) Die Beratungen des Bezirksamtskollegiums, insbesondere die Meinungsäußerungen der einzelnen Bezirksamtsmitglieder bei der Stimmenabgabe und das Abstimmungsverhältnis bei der Beschlussfassung, sind vertraulich. Mitteilungen hierüber an Dritte bedürfen der Ermächtigung durch einen einstimmigen Beschluss aller Bezirksamtsmitglieder; dies gilt nicht, wenn mit der Offenbarung zwingenden Rechtsvorschriften oder einem höherwertigen, rechtlich geschützten öffentlichen Interesse Rechnung getragen werden muss.

 

 

§  8     SITZUNGSNIEDERSCHRIFTEN, BESCHLUSSAUSFERTIGUNGEN,

           VERÖFFENTLICHUNGEN IM INTRANET

 

(1) Über jede Sitzung des Bezirksamts wird eine Niederschrift aufgenommen, die vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

 

(2) Die Sitzungsniederschrift enthält die in der Sitzung gefassten Bezirksamtsbeschlüsse einschließlich der wesentlichen Beschlussgründe, soweit sich diese nicht bereits aus den Bezirksamtsvorlagen ergeben. In der Niederschrift ist ferner anzugeben, wann und wo die Sitzung stattgefunden hat, wann sie begonnen und wann geendet hat, wer an ihr teilgenommen hat, welche Anträge gestellt und welche Gegenstände behandelt worden sind und wie über die Anträge und Gegenstände - ggf. auch ohne formelle Beschlussfassung – beraten und entschieden worden ist. Das Votum der einzelnen Sitzungsteilnehmer wird nicht in die Niederschrift aufgenommen. Auf Verlangen eines Bezirksamtsmitgliedes, des Leiters des Rechtsamts bzw. seines Stellvertreters oder des Leiters des Steuerungsdienstes bzw. seines Stellvertreters sind Ausführungen aus der Aussprache in die Niederschrift aufzunehmen.

 

(3) Eine Exemplar der Niederschrift wird den Bezirksamtsmitgliedern, dem Leiter des Rechtsamts und dem Leiter des Steuerungsdienstes mit den Vorlagen für die darauffolgende Bezirksamtssitzung zum persönlichen Gebrauch übermittelt. Über Einwendungen gegen die Richtigkeit der Sitzungsniederschrift entscheidet das Bezirksamt grundsätzlich in der darauffolgenden Sitzung. Nach Bestätigung bzw. beschlossener Änderung der Sitzungsniederschrift wird dem vorgenannten Personenkreis eine vom Bezirksbürgermeister unterzeichnete Ausfertigung der Sitzungsniederschrift zur darauffolgenden Sitzung ebenfalls zum persönlichen Gebrauch übersandt.

 

      Die bestätigten Niederschriften über die Sitzungen und die Beschlüsse des Bezirksamts werden an den Bezirksverordnetenvorsteher und an die Vorsitzenden der Fraktionen übersandt, sofern deren Übermittlung nach den bestehenden Rechtsvorschriften, insbesondere dienstrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen, zulässig ist. Die Übermittlung darf das Bezirksamt verweigern, wenn es durch Beschluss feststellt, dass das Bekanntwerden der Niederschriften über die Sitzungen dem Wohle des Bundes, eines deutschen Landes oder eines Bezirks erhebliche Nachteile bereiten würde.   

 

(4) Die Tagesordnungen und Protokolle der Bezirksamtssitzungen werden für den in § 7 Abs. 2 Satz 1 dieser Geschäftsordnung genannten Personenkreis im Intranet des Bezirksamts bereitgestellt (Geschlossene Benutzergruppe). Die Dokumente werden mit Schreibschutz versehen.

 

(5) Die Beschlüsse des Bezirksamts werden offen ins Intranet gestellt; ausgenommen hiervon sind Beschlüsse in Personaleinzel- und Grundstücksangelegenheiten.

 

 

 

 

 

III. Verkehr mit der Bezirksverordnetenversammlung

 

§  9     ALLGEMEINER SCHRIFTVERKEHR

 

Die Bezirksamtsmitglieder führen den Schriftverkehr mit dem Bezirksverordnetenvorsteher über den Bezirksbürgermeister. Den Schriftverkehr mit den Vorsitzenden der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung führen die Bezirksamtsmitglieder über den Bezirksbürgermeister und über den Bezirksverordnetenvorsteher.

 

 

§ 10    VORLAGEN AN DIE BEZIRKSVERORDNETENVERSAMMLUNG,
           VERTRETUNG IN AUSSCHÜSSEN

 

(1) Vorlagen an die Bezirksverordnetenversammlung werden je nach den Erfordernissen des Einzelfalls als „Vorlage zur Beschlussfassung“ oder als „Vorlage zur Kenntnisnahme“ nach Maßgabe der anliegenden Muster eingebracht. Die Vorlagen werden vom Bezirksbürgermeister und vom zuständigen bzw. federführenden Mitglied bzw. der Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten des Bezirksamts unterzeichnet; sie werden in der Bezirksverordnetenversammlung regelmäßig von dem zuständigen bzw. federführenden Mitglied des Bezirksamts vertreten.

 

(2) In den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung wird das Bezirksamt durch die Bezirksamtsmitglieder vertreten, deren Verwaltungsbereiche mit den Geschäftsbereichen der Ausschüsse korrespondieren. Wird darüber hinaus die Anwesenheit weiterer Bezirksamtsmitglieder verlangt, sorgt das zuständige bzw. federführende Bezirksamtsmitglied für die Unterrichtung der weiteren eingeladenen Bezirksamtsmitglieder. Ist die Anwesenheit eines Bezirksamtsmitglieds gefordert, so hat dieses im Verhinderungsfall rechtzeitig gemäß § 3 Abs. 6 Satz 1 dieser Geschäftsordnung für seine Vertretung zu sorgen.

 

§ 11    BESCHLÜSSE DER BEZIRKSVERORDNETENVERSAMMLUNG

 

(1) In der auf den Eingang der Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung folgenden Sitzung des Bezirksamts ist die Zuständigkeit gemäß § 1 Abs. 2 Ziff. 8 dieser Geschäftsordnung festzulegen.

    

(2) Bei der Beanstandung von Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 18 BezVG ist § 11 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung entsprechend anzuwenden.

 

(3) Entsprechen die Maßnahmen des Bezirksamts nicht in vollem Umfang dem von der Bezirksverordnetenversammlung angeregten Verwaltungshandeln, so sind die Gründe hierfür von dem zuständigen bzw. federführenden Mitglied des Bezirksamts darzulegen; die Maßnahmen sind nicht vor Kenntnisnahme durch die Bezirksverordnetenversammlung zu vollziehen, es sei denn, es handelt sich um Fälle, die keinen Aufschub zulassen, oder bei denen eine Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 BezVG ausgeschlossen ist.

 

(4) Der Bezirksbürgermeister sorgt dafür, dass die Maßnahmen des Bezirksamts unverzüglich der Bezirksverordnetenversammlung nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung zur Kenntnis gebracht werden. Das Gleiche gilt hinsichtlich der Ergebnisse solcher Empfehlungen, für deren Verwirklichung sich das Bezirksamt mangels eigener Zuständigkeit bei einer anderen Stelle eingesetzt hat.

 

§ 12    ANFRAGEN IN DER BEZIRKSVERORDNETENVERSAMMLUNG

 

(1) Große Anfragen sollen möglichst in der auf ihren Eingang beim Bezirksamt folgenden ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom zuständigen bzw. federführenden Mitglied des Bezirksamts mündlich beantwortet werden.

 

(2) Kleine Anfragen werden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen, vom zuständigen bzw. federführenden Bezirksamtsmitglied schriftlich beantwortet, vom Bezirksbürgermeister abgezeichnet und über den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung dem Fragesteller im Original sowie in elektronischer Form zugeleitet.

 

(3) Mündliche Anfragen und Einwohneranfragen werden grundsätzlich in der Bezirksverordnetenversammlung mündlich beantwortet.

 

(4) Berichtsersuchen werden durch eine „Vorlage zur Kenntnisnahme“ an die Bezirksverordnetenversammlung erledigt.

 

§ 13    EINGABEN UND BESCHWERDEN

 

(1) Die dem Bezirksamt von der Bezirksverordnetenversammlung überwiesenen Eingaben und Beschwerden werden vom Bezirksbürgermeister unverzüglich dem zuständigen bzw. federführenden Bezirksamtsmitglied zugeleitet. Kann eine von der Bezirksverordnetenversammlung oder ihren Ausschüssen erbetene Stellungnahme nicht binnen 3 Wochen nach Überweisung der Eingabe oder Beschwerde an das Bezirksamt beantwortet werden, so sollen dem Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung oder den Ausschussvorsitzenden über den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung die Gründe der Verzögerung und der vermutliche Termin der Erledigung mitgeteilt werden. Für die Stellungnahme zu den Eingaben und Beschwerden an den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung und den Zwischenbescheid gilt § 9 dieser Geschäftsordnung entsprechend.

 

(2) Bei der Bearbeitung von Petitionen ist § 24 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil (GGO I) zu beachten.

 

§ 14    VORBEREITUNG DER BEZIRKSVERORDNETENVERSAMMLUNG DURCH

           DAS BEZIRKSAMT

 

In Vorbereitung der nächsten Bezirksverordnetenversammlung wird rechtzeitig im Bezirksamt abgestimmt, welches Bezirksamtsmitglied zu den einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung nimmt. Ausfertigungen der Tagesordnung sowie der Drucksachen sind den Bezirksamtsmitgliedern sowie dem Leiter des Rechtsamts und dem Leiter des Steuerungsdienstes rechtzeitig auszuhändigen.

 

IV. Rat der Bürgermeister

 

§ 15    RAT DER BÜRGERMEISTER

 

(1) Auf der der jeweiligen Sitzung des Rats der Bürgermeister vorausgehenden Bezirksamtssitzung verständigt sich das Bezirksamt zu den einzelnen Vorlagen des Rats der Bürgermeister und bestimmt, ob und durch wen dem Bezirksbürgermeister kurze schriftliche Stellungnahmen zugesandt werden. Entsprechendes gilt für Stellungnahmen zu den grundsätzlichen Fragen der Gesetzgebung und Verwaltung sowie für Gesetzesanträge aus der Mitte des Abgeordnetenhauses.

 

(2) Stellungnahmen für Ausschüsse des Rats der Bürgermeister werden vom zuständigen bzw. federführenden Bezirksamtsmitglied mit Schlusszeichnung des Bezirksbürgermeisters gefertigt und dem Ausschussvorsitzenden des Rats der Bürgermeister im Original sowie nach Abzeichnung durch den Bezirksbürgermeister in elektronischer Form zugeleitet. Sind an einer Stellungnahme zwei oder mehrere Abteilungen beteiligt, legt der Bezirksbürgermeister die Federführung fest.

 

V. Verkehr mit anderen Stellen

 

§ 16    VERKEHR MIT ANDEREN BEHÖRDEN

 

(1) Der Verkehr mit ausländischen Behörden und Missionen sowie mit den obersten Behörden anderer Bundesländer und des Bundes obliegt dem Bezirksbürgermeister unter Beachtung der Bestimmungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II). Ausgenommen hiervon ist der Verkehr des Kreiswahlleiters oder seines Stellvertreters mit dem Bundeswahlleiter.

 

(2) Der Verkehr mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, der Senatskanzlei, dem Senat und den Bezirksbürgermeistern ist dem Bezirksbürgermeister vorbehalten. In Angelegenheiten ihres Geschäftsbereichs verkehren die Mitglieder des Bezirksamts mit den Mitgliedern des Senats unmittelbar. Über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung im Verkehr zwischen den Bezirksamtsmitgliedern und den Mitgliedern des Senats ist der Bezirksbürgermeister zu unterrichten. Im Übrigen gilt Abschnitt IV der GGO I.

 

§ 17    VERKEHR MIT PRESSE, RUNDFUNK UND FERNSEHEN

 

Auskünfte an Presse, Rundfunk und Fernsehen dürfen von jedem Bezirksamtsmitglied im Rahmen seines Geschäftsbereichs unter Beachtung von § 28 GGO I gegeben werden. Presseerklärungen sind grundsätzlich über die Pressestelle des Bezirksbürgermeisters zu leiten.

 

VI. Schlussbestimmungen

 

§ 18    Sprachliche Gleichbehandlung

 

Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in dieser Geschäftsordnung in der männlichen Sprachform gebraucht werden, gelten auch in der entsprechenden weiblichen Form.

 

§ 19    INKRAFTTRETEN, ÄNDERUNGEN

 

(1) Diese Geschäftsordnung tritt am 18.04.2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 16.04.2002, geändert am 23.11.2004 außer Kraft.

 

(2) Änderungen oder Neufassungen dieser Geschäftsordnung dürfen nur in einer Sitzung beschlossen werden, in der das Bezirksamtskollegium vollzählig anwesend ist. Ihr hat eine Bezirksamtssitzung vorauszugehen, in der die Änderung oder Neufassung der Geschäftsordnung beraten wird.

 


 

Muster 1 –  BA-Vorlage zur Kenntnisnahme für BVV gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                Datum

Abt. ....

Bezirksbürgermeister / Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

Bezirksamtsvorlage zur Beschlussfassung

für die Sitzung am Dienstag, dem ...

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

z.B. Bebauungsplan ......... vom ........ für die Grundstücke ... im Bezirk Pankow,
       Ortsteil ...

 

 

2.   Berichterstatter

 

Bezirksstadtrat der jeweiligen Abteilung bzw. Bezirksbürgermeister jeweils
mit Namensangabe

 

 

3.   Beschlussentwurf

 

Das Bezirksamt beschließt:

 

I.   Beschlusstext

 

II.  Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage ist der Bezirksverordnetenversammlung
     zur Kenntnis zu geben.

 

 

4.   Begründung

 

siehe Anlage

 

 

5.   Bezirksverordnetenversammlung

 

siehe Anlage


 

 

 

 

 

6.   Rechtsgrundlage

 

Die dem Beschlussentwurf zu Grunde liegende Vorschrift eintragen sowie zusätzlich

§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 15 BezVG.

 

 

7.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

siehe Anlage

 

 

8.   Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

siehe Anlage

 

 

9.   Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage



10. Kinder- und Familienverträglichkeit

 

siehe Anlage

 

 

11. Mitzeichnung

 

ohne, oder

Leiter der Abteilung xy vom ....


 

 

Unterschrift des jeweiligen

Berichterstatters

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage zum Muster 1

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                Datum

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

-   siehe Betreff der BA-Vorlage bei

     „Gegenstand der Vorlage“   -

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Hier entweder den Beschlusstext in Vergangenheitsform aufnehmen,

z.B. das Amt für Planen und Genehmigen  wurde beauftragt, für die Grundstücke ...

einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung XIX ... aufzustellen ...

 

oder der Beschlusswiedergabe folgenden Satz voranstellen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ……… folgende/n Beschluss/Beschlüsse gefasst:

 

Begründung

 

Text einfügen

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine, oder Auswirkungen darstellen

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine, oder Auswirkungen darstellen

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine, oder Musterblatt verwenden

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt, oder Auswirkungen darstellen

 

 

 

 

Unterschrift des                                                                     Unterschrift des Bericht-

Bezirksbürgermeisters                                                         erstatters, wenn nicht mit

                                                                                                BzBm identisch


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.


Muster 2 – BA-Vorlage zur Kenntnisnahme für BVV im Zusammenhang

mit Ersuchen/Empfehlung gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                Datum

Abt. ....

Bezirksbürgermeister / Bezirksstadtrat

 

 

 

 

Bezirksamtsvorlage zur Beschlussfassung

für die Sitzung am Dienstag, dem ...

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Titel des Ersuchens / der Empfehlung in Kurzform

 

 

2.   Berichterstatter

 

Bezirksstadtrat der jeweiligen Abteilung bzw. Bezirksbürgermeister jeweils
mit Namensangabe

 

 

3.   Beschlussentwurf

 

Das Bezirksamt beschließt:

 

Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage ist der Bezirksverordnetenversammlung

zur Kenntnis zu geben.

 

 

4.   Begründung

 

siehe Anlage

 

 

5.   Bezirksverordnetenversammlung

 

siehe Anlage


6.   Rechtsgrundlage

 

Die dem Beschlussentwurf zu Grunde liegende Vorschrift eintragen sowie zusätzlich

§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 13 BezVG 

 

 

 

7.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

siehe Anlage

 

8.   Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

siehe Anlage

 

9.   Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

10. Kinder- und Familienverträglichkeit

 

siehe Anlage

 

 

11. Mitzeichnung

 

ohne, oder

Leiter der Abteilung xy vom ...

 

 

 

 

Unterschrift des jeweiligen

Berichterstatters


Anlage zum Muster 2

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                        Datum

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.: ...

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

x-ter Zwischenbericht oder Schlussbericht

 

 

Betreff des Ersuchens / der Empfehlung in Kurzform

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des (der) in der ... Sitzung am ... angenommenen Ersuchens (Empfehlung) der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: ...

 

(vollständigen Text des Ersuchens / der Empfehlung zitieren)

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Beantwortungstext einfügen

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine, oder Auswirkungen darstellen

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine, oder Auswirkungen darstellen

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine, oder Musterblatt verwenden

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt, oder Auswirkungen darstellen

 

 

Unterschrift des                                                                     Unterschrift des Bericht-

Bezirksbürgermeisters                                                         erstatters, wenn nicht mit

                                                                                                BzBm identisch


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.


Muster 3 – BA-Vorlage zur Beschlussfassung für BVV

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                Datum

Abt. ....

Bezirksbürgermeister / Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

 

Bezirksamtsvorlage zur Beschlussfassung

für die Sitzung am Dienstag, dem ...

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

z.B. Bebauungsplan …..für die Grundstücke ……im Bezirk Pankow, Ortsteil……..

 

 

2.   Berichterstatter

 

Bezirksstadtrat der jeweiligen Abteilung bzw. Bezirksbürgermeister jeweils
mit Namensangabe

 

 

3.   Beschlussentwurf

 

Das Bezirksamt beschließt:

 

Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage ist der Bezirksverordnetenversammlung

zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

4.   Begründung

 

siehe Anlage

 

 

5.   Bezirksverordnetenversammlung

 

siehe Anlage


6.   Rechtsgrundlage

 

Die dem Beschlussentwurf zu Grunde liegende Vorschrift eintragen sowie zusätzlich

§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Ziff. .. bzw. § 16 BezVG

 

 

7.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

siehe Anlage

 

 

8.   Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

siehe Anlage

 

 

9.   Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage



10. Kinder- und Familienverträglichkeit

 

siehe Anlage

 

 

11. Mitzeichnung

 

ohne, oder

Leiter der Abteilung xy vom ...

 

 

 

 

Unterschrift des jeweiligen

Berichterstatters

 


Anlage zum Muster 3

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                    Datum

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

wie Gegenstand der Bezirksamtsvorlage

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Hier den Beschlussentwurf für die BVV aufnehmen, z.B.

 

Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans ……. vom ………. für die Grundstücke ……….. im Bezirk Pankow, Ortsteil ……… einschließlich Begründung wird beschlossen.

 

 

3.  Begründung

 

Text einfügen

 

4.  Rechtsgrundlage

 

Die dem Beschlussentwurf zu Grunde liegende Vorschrift eintragen sowie zusätzlich

 § 12 Abs. 2 Ziff. .. bzw. § 16 BezVG

 

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine, oder Auswirkungen darstellen

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine, oder Auswirkungen darstellen

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine, oder Musterblatt verwenden

 


8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt, oder Auswirkungen darstellen

 

 

 

 

 

Unterschrift des                                                                     Unterschrift des Bericht-

Bezirksbürgermeisters                                                         erstatters, wenn nicht mit

                                                                                                BzBm identisch


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.


Muster 4 – BA-Vorlage zur Beschlussfassung ohne Beteiligung der BVV

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                    Datum

Abt. ....

Bezirksbürgermeister / Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

Bezirksamtsvorlage zur Beschlussfassung

für die Sitzung am Dienstag, dem ...

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Titel der Vorlage

 

.

2.   Berichterstatter

 

Bezirksstadtrat der jeweiligen Abteilung bzw. Bezirksbürgermeister jeweils
mit Namensangabe

 

 

3.   Beschlussentwurf

 

Das Bezirksamt beschließt:

 

Beschlusstext einfügen

 

4.   Begründung

 

hier Begründung einfügen

 

 

5.   Rechtsgrundlage

 

Die dem Beschlussentwurf zu Grunde liegende Vorschrift eintragen.

 

 

6.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

 

keine, oder Auswirkungen darstellen

 

 

7.   Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine, oder Auswirkungen darstellen

8.   Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine, oder Musterblatt verwenden



9. Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt, oder Auswirkungen darstellen

 

 

10. Mitzeichnung

 

ohne, oder

Leiter der Abteilung xy vom ....

 

 

 

 

Unterschrift des jeweiligen

Berichterstatters

 

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.


 

Muster 5 – BA-Vorlage zur Kenntnisnahme

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                Datum

Abt. ....

Bezirksbürgermeister / Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Sitzung am Dienstag, dem

 

 

Gegenstand der Vorlage

 

 

Titel der Vorlage

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

Text der Vorlage

 

 

 

 

 

 

Unterschrift

des Berichterstatters

 


 

Muster 6 – BA-Vorlage für Widerspruchsbescheid

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                Datum

Abt. ....

Bezirksbürgermeister / Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

Bezirksamtsvorlage zur Beschlussfassung

für die Sitzung am Dienstag, dem

 

 

1. Gegenstand der Vorlage

 

 

Widerspruch des - Name oder Firma des Widerspruchsführers -

gegen den Bescheid der Abt. ... vom ...

 

 

2. Berichterstatter

 

 

Bezirksstadtrat der jeweiligen Abteilung bzw. Bezirksbürgermeister jeweils mit

Namensangabe.

 

 

3. Beschlussentwurf

 

 

Das Bezirksamt beschließt:

z.B.:

 

a)         Der Widerspruch wird zurückgewiesen.

 

b)         Die Kosten des Widerspruchsverfahrens hat der Widerspruchsführer zu
            tragen.

 

 

4. Begründung

 

Begründungstext einfügen

 

 

 

 

5. Rechtsgrundlage

 

Die dem Beschlussentwurf zu Grunde liegende Vorschrift eintragen sowie zusätzlich § 27 Abs. 1 b AZG bzw. § 67 Satz 2 ASOG Bln (bei Ordnungsangelegenheiten).

 

 

6. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine, oder Auswirkungen darstellen

 

 

7. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine, oder Auswirkungen darstellen

 

 

8. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine, oder Musterblatt verwenden

 


9. Kinder und Familienverträglichkeit

 

entfällt, oder Auswirkungen darstellen

 

 

10. Mitzeichnung

 

ohne, oder

Leiter der Abteilung xy vom ...

 

 

 

 

 

Unterschrift

des Berichterstatters

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.


 

Muster 7 – BA-Vorlage zur Beschlussfassung im Umlaufverfahren

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                Datum

Abt. ....

Bezirksbürgermeister / Bezirksstadtrat

 

 

 

Bezirksamtsvorlage
zur Beschlussfassung im Umlaufverfahren gem. § 5 GO BA

 

 

1. Gegenstand der Vorlage

 

Titel der Vorlage einfügen

 

 

2. Berichterstatter

 

 

Bezirksstadtrat der jeweiligen Abteilung bzw. Bezirksbürgermeister jeweils mit

Namensangabe

 

 

3. Beschlussentwurf

 

 

Das Bezirksamt beschließt:

 

Beschlusstext einfügen

 

4. Begründung

 

 

Begründungstext einfügen

 

 

5. Rechtsgrundlage

 

 

Die dem Beschlussentwurf zu Grunde liegende Vorschrift eintragen.

 

 

6. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine, oder Auswirkungen eintragen

 

 

7. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine, oder Auswirkungen eintragen

 

 

8. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine, oder Musterblatt verwenden



9. Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt, oder Auswirkungen darstellen

 

 

10. Mitzeichnung

 

ohne, oder

Leiter der Abteilung xy vom ...

 

 

Unterschrift

des Berichterstatters

 

 

 

 

ggf. ankreuzen

  

Nein, ich stimme der Behandlung der Angelegenheit im Umlaufverfahren nicht zu.

 

 

________________

Datum, Unterschrift

 

 

Votum im Umlaufverfahren:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

Datum

BzBm

 

 

 

 

BzStR’in JugImm

 

 

 

 

BzStR Ord

 

 

 

 

BzStR‘in GesSozSchul

 

 

 

 

BzStR BüWo

 

 

 

 

BzStR KultWiStadt

 

 

 

 

 

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.


Muster 8 – Beantwortung von Kleinen Anfragen der Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                Datum

Abt...

Bezirksbürgermeister / Bezirksstadtrat

                                                                       

 

Frau / Herrn Bezirksverordnete(n)  xy

 

über

 

den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung

Pankow von Berlin

 

über

 

den Bezirksbürgermeister

 

 

 

Kleine Anfrage yx

 

über

 

 

Betreff eintragen

 

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

Hier Text der Kleinen Anfrage zitieren und beantworten.

Bei mehreren Fragen jede Frage einzeln zitieren und jeweils beantworten.

 

z.B. 3 Fragen:

 

Zitat 1. Frage

Antwort

 

Zitat 2. Frage

Antwort

 

Zitat 3. Frage

Antwort

 

 

Unterschrift

Bezirksbürgermeister / Bezirksstadtrat

 


 

Muster 9 – Formblatt für Zwischenberichte an die Bezirksverordnetenversammlung ohne Bezirksamtsbeschluss

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                Datum

Abt...

Bezirksbürgermeister / Bezirksstadtrat

                                                                       

 

Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung

Pankow von Berlin

 

über

 

den Bezirksbürgermeister

 

 

 

Drs. Nr.:          VI -  xy / 0x                - Betreff eintragen -

 

 

Beschluss der BVV vom: .....

 

Gemäß § 63 der Geschäftsordnung der BVV möchte ich der Berichtspflicht über den gegen-wärtigen Stand der Bearbeitung zur o.g. Drucksache nachkommen:

 

 

 

Hier aktuellen Sachstand eintragen

 

 

 

 

 

 

 

 

Unterschrift

Bezirksbürgermeister / Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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