Drucksache - VI-0132  

 
 
Betreff: Verfahren für Straßenausbaumaßnahmen in Anwendung des § 3 Absatz 3
Straßenausbaubeitragsgesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
25.04.2007 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 6. Tagung, 25.04.2007
Anlage, Verfarhen für Straßenausbaumaßnahmen

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                  . 2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Betreff : 

 

Verfahren für Straßenausbaumaßnahmen in Anwendung des § 3 Absatz 3
Straßenausbaubeitragsgesetz

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen :

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 20.03.2007 das aus der Anlage ersichtliche Verfahren für Straßenausbaumaßnahmen beschlossen.

 

Begründung

 

Mit Inkrafttreten des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) am 25. März 2006 wurde gemäß § 3 Abs. 3 StrABG zum Bauprogramm und zur Bürgerbeteiligung das Verhältnis zwischen Beitragspflichtigen, Behörde und Bezirksverordnetenversammlung (BVV) geregelt. Dabei obliegt es dem Bezirksamt, „vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante“ die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung einzuholen. Deshalb war nicht nur dieser Punkt im Verfahren zu regeln, sondern generell das Verfahren zur Meinungsbildung über die Ausbauvariante zwischen den Verfahrensschritten „BVV entscheidet über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung“ und „BVV stimmt der durchzuführenden Ausbauvariante zu“ zu klären. 

Das Bezirksamt legt großen Wert auf die frühzeitige Einbeziehung der BVV bereits ab dem „Vorentwurfsstadium“. Erst danach werden die nächsten Schritte im Verfahren: -Informationsschreiben an die Anlieger, Informationsveranstaltung und Abwägungsprozess eingeleitet. Um eine hohe Verbindlichkeit im Verhältnis Bezirksamt / BVV zu erreichen, wurde im Verfahren ein Baustein : „gezielte Hinweise zur Änderung des Vorentwurfs“ aufgenommen.

Das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen, Vorschläge und Einwendungen nach der Informationsveranstaltung wird der BVV vorgestellt. Durch die Einfügung des Verfahrensbausteins „ gezielte Hinweise zum Abwägungsergebnis“ soll erreicht werden, dass die Hinweise der BVV in das Abwägungsergebnis einfließen.

Nach Beschluss der BVV werden unverzüglich die Ausführungsplanung und alle weiteren Leistungsphasen nach HOAI begonnen.

 

 

 

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 3 Absatz 3 Straßenausbaubeitragsgesetz

§ 15 BezVG in Verbindung mit § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine


Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                             Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                  Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

 

 

Anlage: Verfahren für Straßenausbaumaßnahmen

 

 
 

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