Drucksache - VI-0129  

 
 
Betreff: Aufhebung der Martin-Luther-King-Oberschule (03T02)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.04.2007 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. BA zur Beschlussfassung, 6. Tagung, 25.04.2007
Anlage, Aufhebung der Martin-Luther-King-Oberschule

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                .03.2007

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Aufhebung der Martin-Luther-King-Oberschule (03T02)

 

2.   Beschlussentwurf

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.          Die Martin-Luther-King-Oberschule (03T02), Danziger Straße 50 in 10405 Berlin wird zum 31.07.2007 aufgehoben.

 

 

 

3.   Begründung

 

Mit dem Beschluss zur Fortschreibung der bezirklichen Schulentwicklungsplanung, Teil Oberschulen (Stand 30.4.2004), wurde der mittelfristige und langfristige Bedarf an Oberschulplätzen im Bezirk Pankow für die Schularten Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule eingeschätzt. Im Rahmen dieser Analyse wurden für die Schuljahre 2005/2006 bis 2007/2008 die geringsten Schülerzahlen in Klasse 7 erwartet. Ab 2008/2009 wurde ein Anstieg der Schülerzahlen in der Klassenstufe 7 prognostiziert. Bezogen auf die Schulart Gesamtschule wurde zum damaligen Zeitpunkt angenommen, dass in den Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe

Kurt-Schwitters-Oberschule, Ortsteil Prenzlauer Berg,     Kapazitätsgröße 6 Züge

Kurt-Tucholsky-Oberschule, Ortsteil Pankow,                                Kapazitätsgröße 5 Züge

Robert-Havemann-Oberschule, Ortsteil Karow,                Kapazitätsgröße 8 Züge

die gewünschten Schülerplätze in den schulorganisatorisch notwendigen Größen  (mindestens vier Züge) bereitgestellt werden können. Für die Martin-Luther-King-Oberschule, eine Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe im Ortsteil Prenzlauer Berg und einer Kapazitätsgröße von 4 Zügen, wurde die Annahme getroffen, dass die Organisation dieser Schule für einen begrenzten Überganszeitraum mit nur zwei Klassen pro Jahrgang möglich sei. So sah die damalige Planung vor, neben den drei o.g. Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe auch die Martin-Luther-King weiter im Schulnetz zu belassen.

Diese Überlegungen setzten voraus, dass ca. 25% der Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs beim Übergang zur Oberschule in der Klassenstufe 7 die Schulform „Gesamtschule“ wählen und dass der Bezirk als Schulträger ggf. eine Ausnahmegenehmigung zur Unterschreitung der festgelegten Mindestzügigkeit die durch die zuständige Senatsverwaltung erhält.

Bei der Einrichtung des Schuljahres 2005/06 zeichnete sich ab, dass die Anmeldezahlen für die Klassenstufe 7 der Oberschulen des Bezirkes geringer ausfallen würden als prognostiziert. Durch die Umgestaltung des Schulnetzes veränderte sich auch das Anmeldeverhalten der Eltern. So wurden verstärkt Schulen gewählt, die nicht in den Umgestaltungsprozess einbezogen waren sowie benachbarte Schulen anderer Bezirke, bei denen es ebenfalls verstärkt freie Kapazitäten gab. Auch das Anmeldeverhalten im Bezug auf die Wahl der Schulart veränderte sich, die Anmeldung an Gymnasien stiegt zuungunsten der Gesamt- und Realschulen.

Besonders niedrig waren die Anmeldezahlen für die Martin-Luther-King-Oberschule. Deshalb beantragte der Bezirk eine Ausnahmegenehmigung zur Einrichtung von nur zwei 7. Klassen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport. Die Genehmigung wurde nicht erteilt. Infolge dieser Entscheidung wurden zum Schuljahr 2005/06 erstmalig keine 7. Klasse an dieser Schule eingerichtet.

Diese Situation setzte sich im Schuljahr 2006/2007 fort und wird bis einschließlich 2010 prognostiziert. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass sich ab Schuljahr 2008/2009 keine Schüler mehr an dieser Schule befinden würden.

Aus inhaltlichen und schulorganisatorischen Gründen ist der Erhalt einer Schule mit 3 Klassen einer Klassenstufe im Schuljahr 2007/2008 nicht vertretbar. Somit waren Vorbereitungen zur Aufhebung der Schule zum 31.07.2007 zu treffen.

Dazu ist es notwendig auch bestimmte Gremien in der Schule (Schulkonferenz) und im Bezirk (Bezirksschulbeirat) zu hören. Die Anhörung der Schulkonferenz erfolgte am 14.11.06, die des Bezirksschulbeirats am 27.11.06. Es wurden keine Einwände erhoben.

Die Schulaufhebung ist von der Schulaufsichtsbehörde zu genehmigen.

 

 

4.   Rechtsgrundlage

 

1.   BezVG § 12 (2) 10, § 36 (2) b,

2.   Schulgesetz § 76 (3) 3., §109 (3), und §111 (3) 2.

3.   ZustKat AZG Nr. 16 und AZG § 4 (1)

 

5.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Mit Schließung der o.g. Schule zum 31.07.2007 können 1,00 Stelle „Schulhausmeister/in Vgr. VII/VIb“ und 0,75 Stelle „Angestellte/r (zugleich Schreibkraft) Vgr. VII/VIb“ als Grundausstattung für eine Schule eingespart werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

6.   Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

7. Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Bei der  Aufhebung der Martin-Luther-King-Oberschule können die Aspekte der Kin­der- und Familienverträglichkeit nur im Rahmen der Richtwerte der Ausführungsvor­schriften zur Schulentwicklungsplanung beachtet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                             Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                   Bezirksstadträtin für
                                                                        Gesundheit, Soziales, Schule und Sport

 

 
 

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