Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0129
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .03.2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der Vorlage Aufhebung der Martin-Luther-King-Oberschule (03T02) 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Die Martin-Luther-King-Oberschule
(03T02), Danziger Straße 50 in 10405 Berlin wird zum 31.07.2007 aufgehoben. 3. Begründung Mit dem Beschluss zur Fortschreibung der bezirklichen
Schulentwicklungsplanung, Teil Oberschulen (Stand 30.4.2004), wurde der
mittelfristige und langfristige Bedarf an Oberschulplätzen im Bezirk Pankow für
die Schularten Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule eingeschätzt.
Im Rahmen dieser Analyse wurden für die Schuljahre 2005/2006 bis 2007/2008 die
geringsten Schülerzahlen in Klasse 7 erwartet. Ab 2008/2009 wurde ein Anstieg
der Schülerzahlen in der Klassenstufe 7 prognostiziert. Bezogen auf die
Schulart Gesamtschule wurde zum damaligen Zeitpunkt angenommen, dass in den
Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe Kurt-Schwitters-Oberschule, Ortsteil Prenzlauer Berg, Kapazitätsgröße 6 Züge Kurt-Tucholsky-Oberschule, Ortsteil Pankow, Kapazitätsgröße 5 Züge Robert-Havemann-Oberschule, Ortsteil Karow, Kapazitätsgröße 8 Züge die gewünschten Schülerplätze in den schulorganisatorisch notwendigen Größen (mindestens vier Züge) bereitgestellt werden können. Für die Martin-Luther-King-Oberschule, eine Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe im Ortsteil Prenzlauer Berg und einer Kapazitätsgröße von 4 Zügen, wurde die Annahme getroffen, dass die Organisation dieser Schule für einen begrenzten Überganszeitraum mit nur zwei Klassen pro Jahrgang möglich sei. So sah die damalige Planung vor, neben den drei o.g. Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe auch die Martin-Luther-King weiter im Schulnetz zu belassen. Diese Überlegungen setzten voraus, dass ca. 25% der Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs beim Übergang zur Oberschule in der Klassenstufe 7 die Schulform „Gesamtschule“ wählen und dass der Bezirk als Schulträger ggf. eine Ausnahmegenehmigung zur Unterschreitung der festgelegten Mindestzügigkeit die durch die zuständige Senatsverwaltung erhält. Bei der Einrichtung des Schuljahres 2005/06 zeichnete sich ab, dass die Anmeldezahlen für die Klassenstufe 7 der Oberschulen des Bezirkes geringer ausfallen würden als prognostiziert. Durch die Umgestaltung des Schulnetzes veränderte sich auch das Anmeldeverhalten der Eltern. So wurden verstärkt Schulen gewählt, die nicht in den Umgestaltungsprozess einbezogen waren sowie benachbarte Schulen anderer Bezirke, bei denen es ebenfalls verstärkt freie Kapazitäten gab. Auch das Anmeldeverhalten im Bezug auf die Wahl der Schulart veränderte sich, die Anmeldung an Gymnasien stiegt zuungunsten der Gesamt- und Realschulen. Besonders niedrig waren die Anmeldezahlen für die Martin-Luther-King-Oberschule. Deshalb beantragte der Bezirk eine Ausnahmegenehmigung zur Einrichtung von nur zwei 7. Klassen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport. Die Genehmigung wurde nicht erteilt. Infolge dieser Entscheidung wurden zum Schuljahr 2005/06 erstmalig keine 7. Klasse an dieser Schule eingerichtet. Diese Situation setzte sich im Schuljahr 2006/2007 fort und wird bis einschließlich 2010 prognostiziert. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass sich ab Schuljahr 2008/2009 keine Schüler mehr an dieser Schule befinden würden. Aus inhaltlichen und schulorganisatorischen Gründen ist der Erhalt einer Schule mit 3 Klassen einer Klassenstufe im Schuljahr 2007/2008 nicht vertretbar. Somit waren Vorbereitungen zur Aufhebung der Schule zum 31.07.2007 zu treffen. Dazu ist es notwendig auch bestimmte Gremien in der Schule (Schulkonferenz) und im Bezirk (Bezirksschulbeirat) zu hören. Die Anhörung der Schulkonferenz erfolgte am 14.11.06, die des Bezirksschulbeirats am 27.11.06. Es wurden keine Einwände erhoben. Die Schulaufhebung ist von der Schulaufsichtsbehörde zu genehmigen.
4. Rechtsgrundlage 1. BezVG § 12 (2) 10, § 36 (2) b, 2. Schulgesetz § 76 (3) 3., §109 (3), und §111 (3) 2. 3. ZustKat AZG Nr. 16 und AZG § 4 (1) 5.
Haushaltsmäßige Auswirkungen Mit Schließung der o.g. Schule zum 31.07.2007 können 1,00 Stelle „Schulhausmeister/in Vgr. VII/VIb“ und 0,75 Stelle „Angestellte/r (zugleich Schreibkraft) Vgr. VII/VIb“ als Grundausstattung für eine Schule eingespart werden. 6. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine 7. Kinder- und Familienverträglichkeit Bei der Aufhebung der Martin-Luther-King-Oberschule können die Aspekte der Kinder- und Familienverträglichkeit nur im Rahmen der Richtwerte der Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung beachtet werden. Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |