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Drucksache - VI-0123
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 30.05.2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0123 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Wahlplakatierung – saubere Laternen nach der Wahl Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 05. Sitzung am 07.03.2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0123 Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwieweit Verfahren anderer Berliner Bezirke zur Entfernung der Wahlplakatierung und zur Sicherung von Forderungen aus Ersatzvornahmen auch in Pankow angewendet werden können. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die von der BVV empfohlene Einforderung von Sicherheitsleistungen, um bei nicht fristgerechter Beräumung Ersatzvornahmen finanzieren zu können, ist geprüft worden. Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Sie setzt jedoch voraus, dass nach Fristablauf der Erlaubnis (7 Tage nach der Wahl) alle nicht beräumten Schilder erfasst werden, um die Rückzahlung vornehmen zu können. Dies ist ein unverhältnismäßig hoher Aufwand, der durch Ressourcenbindung von Mitarbeitern die Bearbeitung anderer wichtiger Aufgaben verzögert, was nicht im Sinne der Bürgerfreundlichkeit sein kann. Durch Rückfragen bei den Verwaltungen der anderen Bezirke konnte festgestellt werden, dass dort die gleichen Probleme bestehen und von der Einforderung von Sicherheitsleistungen daher Abstand genommen wird. Vielmehr sollte bei den Parteien die moralische Verantwortung für die Einhaltung der Erlaubnis geweckt und eine Vorbildwirkung für die Wähler geschaffen werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Christine Keil Jens-Holger Kirchner Stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung |
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