Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0121
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin 2007 An
die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache-Nr.: VI-0121 Vorlage
zur Kenntnisnahme für
die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Erst
prüfen, dann entscheiden! Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 7.
Tagung der BVV am 23.05.2007 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung der - Drucksache-Nr.: VI-0121 „Das Bezirksamt wird ersucht, den geplanten
Fußgängerbereich nördlich des Kollwitzplatzes (Wörther Straße zwischen
Husemannstraße und Kollwitzstraße) erst dann zu realisieren, wenn vorher eine
Entscheidung (positiv oder negativ) über die Einführung der
Parkraumbewirtschaftung sowie begleitende Maßnahmen wie Car-Sharing-Stellplätze
im Kietz um den Kollwitzplatz getroffen wurde. Anstelle des Fußgängerbereiches
sind Maßnahmen zur Gehwegsanierung vorzuziehen.“ wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: In Übereinkunft mit dem
Sanierungsträger S.T.E.R.N., dem Planungsbüro, der Polizei und der unteren
Straßenverkehrsbehörde wurde kürzlich entschieden, den baulich umzugestaltenden
Straßenabschnitt der Wörther Straße zwischen Husemann- und Kollwitzstraße
zunächst als verkehrsberuhigten Bereich mittels Verkehrszeichen 325/326 der
Straßenverkehrsordnung (StVO) auszuweisen. Die Zufahrtsbereiche zur Husemann-
und Kollwitzstraße werden aufgepflastert und als Gehwegüberfahrten ausgebildet.
Die dann innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches vorhandenen 12
Pkw-Stellplätze bleiben erhalten, werden jedoch markiert. Die Maßnahme steht nicht in
sachlichem Zusammenhang mit geplanten Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung
bzw. zur Ausweisung von Car-Sharing-Stellplätzen. Vielmehr ist die nunmehr durchgeführte Baumaßnahme ein beschlossenes und somit umzusetzendes Sanierungsziel am Kollwitzplatz, trägt sie doch entscheidend zur Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Straßenraum für Fußgänger sowie Schulwegsicherung, zur Reduzierung von Verkehrsbelastungen sowie zur Vermeidung des Durchgangsverkehrs bei. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung Durch den jetzt angeordneten
verkehrsberuhigten Bereich werden eine deutliche Steigerung der
Verkehrssicherheit, eine deutliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität im
Straßenraum und eine durchaus mögliche Verringerung der Verkehrs- und Umweltbelastungen
erreicht. Kinder- und
Familienverträglichkeit Durch den jetzt angeordneten
verkehrsberuhigten Bereich wird die Querung der Wörther Straße gerade im
Abschnitt vor dem Zugang zum Spielplatz auf dem Kollwitzplatz entschieden
sicherer. Es bleiben, anders als ursprünglich beabsichtigt, Kfz –
Stellplätze in diesem Abschnitt erhalten. Daher bleibt festzuhalten:
mit der Umsetzung des eigentlichen geplanten Fußgängerbereiches wäre die
Aufenthaltsqualität in diesem Straßenabschnitt zu Gunsten von Kindern und
Familien gerade im Zusammenhang mit dem Spielplatz auf dem Kollwitzplatz und
dem parkähnlichen Ensemble um die Lange Bank an der Ecke Wörther Straße /
Kollwitzstraße wesentlich höher. Durch das Ersuchen der BVV wurde eine
Entscheidung zu Gunsten von Kfz - Stellplätzen getroffen. Matthias Köhne Jens-Holger
Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für
Öffentliche Ordnung |
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |