Drucksache - VI-0120  

 
 
Betreff: Brücken bauen im Mauerpark - Erholung ohne Umwege
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion der CDU
   Gruppe der FDP
   Gruppe Die Grauen
   Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.03.2007 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
11.07.2007 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion SPD, 5. BVV am 07.03.07
2. Ausfertigung Antrag 7.3.07
VzK 13, SB, 8. Tagung, 11.07.2007

Das Bezirksamt wird ersucht, sich für die Herstellung der Verbindung des geteilten Spazierwegs im Naherholungsgebiet Mauerpar

 

Siehe Anlage

Die momentane Situation ist höchst unbefriedigend; viele Mitbürger empfinden sie als Schikane: Fußgänger, die von der einen au

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                      .7. 2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                            Drucksache-Nr.:

                                                                                    in Erledigung der Drucksache-Nr.: VI-0120

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Betr.:

 

Brücken bauen im Mauerpark – Erholung ohne Umwege

 

 

Schlussbericht

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung, des in der 5. Sitzung am 7.3. 2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 0120/07 -

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich für die Herstellung der Verbindung des geteilten Spazierwegs im Naherholungsgebiet Mauerpark einzusetzen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 29. März dieses Jahres an die Eigentümerin des Grundstücks, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), gewandt und vorgeschlagen, in einem Gespräch das Problem der legalen Überquerung des Gleimtunnels zu erörtern sowie zu beraten, ob dieses durch den Bau einer Steganlage zu lösen ist. Letztlich fand sich die BIMA, trotz mehrer Nachfragen durch das Bezirksamt, zu einem Gespräch nicht bereit. Sie begründete dies damit, dass ihr entsprechende Vorgaben aus dem Bundesministerium der Finanzen fehlen würden.

 

Parallel wandte sich u.a. der Pankower Bundestagsabgeordnete an das Bundesministerium der Finanzen, um auf eine Lösung zu drängen. Im Ergebnis dieser Bemühungen ist festzustellen, dass Voraussetzung für den Bau einer Überquerung des Gleimtunnels eine Übertragung des Bauwerks vom Bund auf das Land Berlin ist. Damit wäre auch die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch das Land Berlin verbunden. Dazu ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht bereit. Der Bezirk Pankow hat angeboten, die Verkehrssicherungspflicht für die Steganlage zu übernehmen, dies für das Brückenbauwerk und den Tunnel aber explizit abgelehnt, weil damit unkalkulierbare Risiken für den Bezirk verbunden wären.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei anhaltender Ablehnung der Eigentümerin für das Bezirksamt keine weitere Möglichkeit besteht, den Bau einer Steganlage über den Gleimtunnel zu befördern.

 

Wir bitten, die o. g. Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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