Drucksache - VI-0107  

 
 
Betreff: Beflaggung des BVV-Saals
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Michael RauschenbachBV Michael Rauschenbach
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.03.2007 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Rauschenbach, REP, 5. BVV am 07.03.07
2. Ausf. Antr. BV Rauschenbach, REP, 5. Tagung, 07.03.2007

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt Pankow wird aufgefordert, unverzüglich die ordnungs-, verfassungs- und gesetzesgemäße Beflaggung des BVV-Saals herzustellen und deshalb an dessen Stirnwand, von links nach rechts, das Bundes- sowie das Landesbanner (Blickrichtung des Bären zum Bundesbanner) anzubringen. Falls die Gliederung der Stirnwand oder die Größe der vorhandenen Banner eine gleich große Darstellung letzterer nicht zuläßt, ist an der rechten Seite nur das Landesbanner anzubringen. Das zur Zeit angebrachte EU-Banner ist zu entfernen.

 

 

In der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude und Verkehrsmittel (Beflaggungsverordnung) ist folgendes geregelt:

In der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude und Verkehrsmittel (Beflaggungsverordnung) heißt es in § 4 (3):

 

·                     "Bei bezirklicher Beflaggung kann neben der Bundes- und der Landesflagge an der rechten Seite die Bezirksflagge gesetzt werden."

 

Außerdem heißt es in der Verfassung von Berlin, Artikel 5:

 

·                     "Berlin führt Flagge, Wappen und Siegel mit dem Bären, die Flagge mit den Farben Weiß-Rot."

 

Auch das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin, § 1 (2) sieht vor:

 

·                     "Die Bezirke führen das Landeswappen. (...)"

 

Das zur Zeit angebrachte EU-Banner entspricht nicht diesen Vorgaben. Soweit es dem Einreicher bekannt ist, sind die BVV-Säle in den anderen Berliner Bezirken auch vorschriftsmäßig beflaggt, so z.B. in Tiergarten/Wedding/Mitte und in Neukölln.

 

 

 
 

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