Drucksache - VI-0106  

 
 
Betreff: Elektronische Zeiterfassungssysteme
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der FDPAusschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.03.2007 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal federführender Ausschuss
15.03.2007 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
25.04.2007 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Gruppe FDP, 5. BVV am 07.03.07
BE Fin. 6. Tagung, 25.04.2007

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ein einheitliches elektronisches Zeiterfassungssystem für die Mitarbeiter der Bezirksv

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ein einheitliches elektronisches Zeiterfassungssystem für die Mitarbeiter der Bezirksverwaltung in Pankow einzuführen.

 

 

 

 

Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal empfiehlt die Ablehnung der Drucksache.

Für die Drucksache stimmten zwei Ausschussmitglieder, dagegen 10, bei keinen Enthaltungen.

 

 

Das bisherige Modell der handschriftlich geführten Anwesenheitslisten ist nicht mehr zeitgemäß

Bei der Beratung der Drucksache erläuterte der Bezirksbürgermeister Hr. Köhne die bestehende Praxis, die bei der Zeiterfassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes durchgeführt wird.

 

Jede/jeder Mitarbeiter/Mitarbeiterin füllt täglich ihren/seinen Arbeitszeitbogen aus. Laut Dienstvereinbarung werden die Arbeitszeitbögen drei Monate am Arbeitsplatz des/der Mitarbeiters/Mitarbeiterin aufbewahrt. Sie sind Grundlage für die Abrechnung der individuellen Dienstzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Unterschiedlich diskutiert wurde, ob das Einführen eines elektronischen Zeiterfassungssystems eine Verbesserung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellen könnte. Die vorgesehene Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystem bei den Berliner Finanzämtern weist jedoch auf erhebliche Investitionskosten hin. Entsprechende Mittel sind derzeit nicht im Haushalt vorgesehen.

 

Der Ausschuss empfiehlt deshalb eine Ablehnung der Drucksache VI-0106.

 

 
 

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