Drucksache - VI-0100  

 
 
Betreff: Änderung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Helmholtzplatz für den Standort
Pappelallee 40 - 44 und Lychener Str. 69 und 75/77
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.03.2007 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 5. Tagung, 07.03.2007
Sanierungsgebiet Helmholtzplatz Anlage

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                          20.02.2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Betr.:

 

Änderung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Helmholtzplatz für den Standort

Pappelallee 40 – 44 und Lychener Str. 69 und 75/77

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

               I.      Das Ziel der Erweiterung der Geschossflächen für Infrastruktureinrichtungen auf der Pappelallee 40 wird aufgegeben. Als neues Ziel ist "Wohnen und Gewerbe" als Blockrandschließung mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Infrastrukturobjekte Pappelallee 41A und 41B darzustellen.

             II.      Für die Pappelallee 41B wird das Ziel "Infrastruktureinrichtung" ohne Zweckbestimmung "Musikschule" beibehalten.

            III.      Das Ziel "öffentliches Grün" auf dem privaten Grundstück Pappelallee 43 und 44 wird aufgegeben. Als neues Ziel ist "Wohnen und Gewerbe" als Blockrandschließung darzustellen.

         IV.      Das Ziel "Wohnen" auf dem Grundstück Lychener Straße 69 wird aufgegeben. Als neues Ziel ist "öffentliches Grün und Spielfläche" darzustellen.

           V.      Für die Pappelallee 41A wird das Ziel "Infrastruktureinrichtung" mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte beibehalten.

         VI.      Für die Lychener Straße 75/77 wird das Ziel "Infrastruktureinrichtung" beibehalten und mit der Zweckbestimmung Jugendfreizeitstätte ergänzt.

 

 

 

Begründung:

 

siehe Anlage

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

ist gegeben

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                    Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                         Bezirksstadtrat

für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 

 


Anlage zur

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Änderung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Helmholtzplatz für den Standort

Pappelallee 40 – 44 und Lychener Str. 69 und 75/77

 

 

Anlass

 

Überprüfung der Sanierungsziele auf den Grundstücken Pappelallee 40 – 44 und Lychener Str. 69 und 75/77 in Bezug auf die aktuellen Entwicklungen der Infrastruktureinrichtungen und Bedarfe.

 

 

Bisheriges Sanierungsziel

 

Im Rahmenplan mit Stand 9/99 werden die Grundstücke Pappelallee 40 - 41B und Lychener Straße 75/77 als Infrastrukturstandort mit der Zweckbestimmung "Kindertagesstätte" und "Kultureinrichtung – Musikschule", das Grundstück Pappelallee 43 und das Grundstück Lychener Straße 69 als Blockrandschließung mit "Wohnen" und das Grundstück Pappelallee 44 als "öffentliches Grün" dargestellt.

 

Überprüfung des Sanierungsziels

 

In einer Erörterung am 05.10.2005 wurden die aktuellen Bedarfe mit den jeweils zuständigen Fachämtern, der Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. GmbH und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgestimmt. Für die Infrastrukturnutzungen sind keine Erweiterungsbauten erforderlich.

Mit dem Kultur- und Bildungsentwicklungsplan vom 30.04.2003 wurde die Aufgabe des Musikschulstandortes und dessen Verlagerung zur Senefelderstr. 6 (Eliashof) entschieden. Die Verlagerung wird voraussichtlich im Jahr 2008 abgeschlossen. Damit entfällt die Zweckbestimmung „Musikschule“ für das Grundstück Pappelallee 41B.

Für das landeseigene Grundstück Lychener Straße 69 ist das Ziel von "Wohnnutzung" in "öffentlicher Spielplatz" als Ausgleich zur Aufgabe des Ziels "öffentlicher Spielplatz" auf dem privaten Grundstück Greifenhagener Str. 19 zu ändern.

Das Ziel "öffentliches Grün" auf dem privaten Grundstück Pappelallee 44 in Verbindung mit der begrünten Böschung des Bahneinschnittes wird aus funktionellen und finanziellen Gründen aufgegeben.

 

Überprüfung anderer Sanierungsziele

 

Soziale Infrastruktur

Auf Grund der bestehenden Versorgungssituation und der Fachplanungen für Infrastruktureinrichtungen besteht kein Bedarf an der Sicherung zusätzlicher Flächen.

Der Standort Lychener Str. 75/77 wird z. Z. als Sportjugendzentrum durch einen freien Träger genutzt und soll als solcher langfristig erhalten bleiben. 

Die Anbindung der Kindertagesstätte und der Musikschule an die Pappelallee zur Gewährleistung des Versorgungs- und Notverkehrs muss öffentlich-rechtlich gesichert werden.

 

Öffentliche Grünfläche

Der Grundstücksteil Lychener Straße 69 befindet sich im Fachvermögen der Abteilung Jugend, Schule und Sport. Es wird derzeit von einem Steinmetz als Lagerfläche genutzt. Die Verfügbarkeit von landeseigenen Flächen für Infrastrukturnutzungen muss ausgeschlossen werden können, bevor private Flächen in Anspruch genommen werden.

 

In der Versorgungseinheit 4A befinden sich gegenwärtig keine öffentlichen Spielplätze. Das Grundstück Lychener Str. 69 ist in der derzeitigen Fortschreibung des Spielplatzentwicklungsplanes als öffentlicher Kleinkinderspielplatz zur Minimierung des Defizits vorgesehen.

Die Freifläche der Kita Pappelallee 41A und der zu errichtende Kleinkinderspielplatz auf der Lychener Straße 69 sollen nach einem Gesamtkonzept gestaltet werden.

 

Gewerbliche Nutzung

Die Zielstellung einer gewerblichen Nutzung mit den baulichen Möglichkeiten der Blockrandschließung würde den allgemeinen Sanierungszielen der Stärkung des Gebiets als Wohngebiet entgegenstehen.

 

Wohnen

Ein wesentliches und grundsätzliches Sanierungsziel ist die Stärkung des Gebietes als Wohngebiet. Die Schaffung familiengerechten Wohnraums mit hohem Freiflächen- bzw. Grünanteil im Rahmen von Neubauvorhaben ist allgemeines Sanierungsziel. Der Standort bietet Voraussetzungen für die Erfüllung dieses Ziels.

 

Präzisierung des Sanierungszieles

 

Im Ergebnis der Überprüfung werden die Sanierungsziele wie folgt präzisiert:

 

               I.      Das Ziel der Erweiterung der Geschossflächen für Infrastruktureinrichtungen auf der Pappelallee 40 wird aufgegeben. Als neues Ziel ist "Wohnen und Gewerbe" als Blockrandschließung mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Infrastrukturobjekte Pappelallee 41A und 41B darzustellen.

             II.      Für die Pappelallee 41B wird das Ziel "Infrastruktureinrichtung" ohne Zweckbestimmung "Musikschule" beibehalten.

            III.      Das Ziel "öffentliches Grün" auf dem privaten Grundstück Pappelallee 43 und 44 wird aufgegeben. Als neues Ziel ist "Wohnen und Gewerbe" als Blockrandschließung darzustellen.

         IV.      Das Ziel "Wohnen" auf dem Grundstück Lychener Straße 69 wird aufgegeben. Als neues Ziel ist "öffentliches Grün und Spielfläche" darzustellen.

           V.      Für die Pappelallee 41A wird das Ziel "Infrastruktureinrichtung" mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte beibehalten.

         VI.      Für die Lychener Straße 75/77 wird das Ziel "Infrastruktureinrichtung" beibehalten und mit der Zweckbestimmung Jugendfreizeitstätte ergänzt.

 


Betroffenenbeteiligung

 

Über die Änderung der Sanierungsziele wurde die Betroffenenvertretung am 20.09.2005 und letztmalig am 04.04.2006 durch die Sanierungsbeauftragte S.T.E.R.N. GmbH informiert. Weder mündlich noch schriftlich wurden Einwände von der Betroffenenvertretung vorgetragen.

 

Mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. GmbH ist die Änderung abgestimmt.

 

In seiner Sitzung am 07.12.2006 hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dafür ausgesprochen, das Sanierungsziel "Musikschule" entsprechend des Beschlusses zum Kultur- und Bildungsentwicklungsplan vom 30.04.2003 aufzugeben.

 

 

 

 

 

 

 

Anlage            Ausschnitt aus dem Rahmenplan 1999 und

                        Ausschnitt mit geändertem Sanierungsziel 12/2006

 

 
 

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