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Drucksache - VI-0098
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Änderung
der Sanierungsziele für den Standort Kanzowstraße 13 und 14 im Sanierungsgebiet
Helmholtzplatz Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat beschlossen: Das Ziel "öffentliche
Grünfläche mit Kinderspielplatz" wird für die bestehende Nutzung auf den
Grundstücken Kanzowstraße 12 und 13 (teilweise) beibehalten und für die
Kanzowstraße 13 (teilweise) und 14 aufgegeben. Für die Grundstücke Kanzowstraße
13 (teilweise) und 14 wird im Rahmenplan eine Blockrandbebauung für Wohnen
ausgewiesen. Begründung: siehe Anlage Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
ist gewährleistet Matthias
Köhne Dr.
Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung Anlage Vorlage zur
Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Änderung der Sanierungsziele für den
Standort Kanzowstraße 13-14 im Sanierungsgebiet Helmholtzplatz
Begründung
Anlass
Die
Grundstücke Kanzowstraße 12 bis 14 befinden sich in der für die bezirkliche
Spielplatzplanung relevanten Versorgungseinheit 9 D. Auf dem Grundstück
Kanzowstraße 12 und auf einer Teilfläche des Grundstücks Kanzowstraße 13
besteht eine öffentliche Grünfläche mit einem Spielplatz. Im
Spielplatzentwicklungsplan mit Stand März 2006 wird für die Versorgungseinheit
9 D folgendes Resümee gezogen:
"Im Vergleich zum
Jahre 2003 nimmt die Bevölkerung in der VE 9 D um 102 Personen zu. Der
Kinderanteil sinkt jedoch um 1,1 %. Das bestehende Versorgungsdefizit liegt bei
72,7 %. Im Rahmen der Standortplanung ist vorgesehen, durch
Nettospielflächenerweiterung auf dem bestehenden Objekt (Kanzowstraße 12 und
13) das Angebot zu vergrößern. Dazu ist Grundstückserwerb erforderlich
(Teilfläche Kanzowstraße 13). Außerdem ist ein Planungsstandort im
Sanierungsgebiet Helmholtzplatz (Wichertstraße / Kanzowstraße) vorgesehen. Nach
Realisierung dieser Vorhaben würde sich das Defizit auf 0 % verringern. Mit
einer Dringlichkeit von Stufe 4 wäre die Einheit 9 D dann als ausreichend
versorgt zu betrachten." Bisherige Sanierungsziele
Im Rahmenplan sind für die Grundstücke Kanzowstraße 12 und
13 (teilweise) und 14 "Öffentliches Grün mit Spielplatz" als Bestand
und für die Grundstücke Kanzowstraße 13 (teilweise) und 14 "Öffentliches
Grün mit Spielplatz" als Planung dargestellt. Überprüfung der Sanierungsziele
Nach
der Aufgabe der bisherigen geplanten Nutzung auf dem Grundstück Kanzowstraße 13
(teilweise) und 14 durch den Fachplanträger waren andere Ziele zu prüfen: ·
soziale
Infrastruktureinrichtungen ·
gewerbliche
Nutzung ·
Wohnnutzung Fortgeschriebene Sanierungsziele
Im Ergebnis der Abwägung
wird das Sanierungsziel wie folgt geändert: 1.
Das Ziel
"öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplatz" wird für die bestehende
Nutzung auf den Grundstücken Kanzowstraße 12 und 13 (teilweise) beibehalten und
für die Kanzowstraße 13 (teilweise) und 14 aufgegeben. 2.
Für die
Grundstücke Kanzowstraße 13 (teilweise) und 14 wird im Rahmenplan eine
Blockrandbebauung für Wohnen ausgewiesen. Erörterung
Die Änderung des Sanierungsziels wurde mit der
Betroffenenvertretung Helmholtzplatz am 10.10.2006 durch die
Sanierungsbeauftragte S.T.E.R.N. erörtert. Im Ergebnis der Erörterung stimmte
die Betroffenenvertretung Helmholtzplatz der beabsichtigten
Sanierungszieländerung für das Grundstück Kanzowstraße 13 und 14 zu und regt
an, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die angestrebte Wohnbebauung auf
dem Grundstück Kanzowstraße 14 und der Hälfte von Kanzowstraße 13 dafür
Vorsorge zu treffen, dass die Nutzung des Spielplatzes (Kinderlärm usw.) nicht
durch mögliche Beschwerden / Klagen des Eigentümers bzw. der Mieter
eingeschränkt und beeinträchtigt wird. Dieser Anregung kann durch Anwendung des § 15 Abs. 1 der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) nachgekommen werden. Die Begründung für die Änderung der Sanierungsziele wurde
mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Sanierungsbeauftragten
S.T.E.R.N. GmbH und dem Amt für Umwelt und Natur abgestimmt. In seiner Sitzung am 25.01.2007 nahm der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Änderung der Sanierungsziele
zustimmend zur Kenntnis. Anlage: Ausschnitt
aus dem Rahmenplan (1999) und
geändertes Sanierungsziel mit Stand (06/2006) |
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