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Drucksache - VI-0097
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von BerlinAn die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Pankower Aktionsplan gegen häusliche Gewalt – 1.
Fortschreibung 2007-2008 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt Pankow hat in der Sitzung am 13.02.2007 die 1. Fortschreibung zum Pankower Aktionsplans gegen häusliche Gewalt beschlossen.Begründung
Im Pankower
Aktionsplan gegen häusliche Gewalt ist eine Fortschreibung alle 2 Jahre
festgelegt. Die 1. Fortschreibung enthält die Vorhaben und Maßnahmen für die
Jahre 2007–2008 (s. Anlage). Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen Da deutlich
mehr Frauen als Männer Opfer von Gewalttaten in partnerschaftlichen Beziehungen
werden, dienen die im Pankower Aktionsplan gegen Häusliche Gewalt festgelegten
Maßnahmen vorrangig der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und deren Kinder. Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit Berücksichtigung
der besonderen Situation von Kindern in Fällen häuslicher Gewalt. Matthias
Köhne Bezirksbürgermeister Anlage
Februar
2007 Pankower Aktionsplan gegen häusliche Gewalt – 1. Fortschreibung
2007-2008
Der im Juni 2004 vom Bezirksamt beschlossene Aktionsplan gegen häusliche Gewalt (V-702/2004) legt eine Berichterstattung und Fortschreibung alle 2 Jahre fest. Der erste Bericht wurde dem Bezirksamt Pankow am 22. August 2006 zur Kenntnis gegeben (V-1504/2006). Die vorliegende Fortschreibung umfasst die Maßnahmen für den Zeitraum Januar 2007 – Dezember 2008. Vorbemerkung Arbeit und Aktivitäten gegen häusliche Gewalt gingen bis Mitte der 90er Jahre in Berlin fast ausschließlich von Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und Beratungsstellen aus. Maßnahmen erschöpften sich weitgehend auf die Bereitstellung und Sicherung von Hilfe- und Unterbringungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Eine Veränderung dieser Situation wurde mit der Gründung des Berliner Interventionsprojektes gegen Häusliche Gewalt (BIG) 1995 eingeleitet. Über die Entwicklung interdisziplinärer Arbeitsgruppen und „Runder Tische“ gelang es, weitere Institutionen, Berufsgruppen und Politikbereiche in die Arbeit gegen häusliche Gewalt einzubinden. BIG wurde als Modellprojekt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) und die Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen finanziert und wissenschaftlich begleitet. Seitdem ist die Prävention von häuslicher Gewalt neben den Maßnahmen der Intervention und des Opferschutzes zunehmend in den Mittelpunkt der staatlichen und institutionellen Bemühungen gerückt. Die Erfahrungen anderer Länder (USA, Österreich, Großbritannien) haben gezeigt, dass ein solcher Paradigmenwechsel in der Praxis nur durch eine verbesserte Kooperation aller beteiligten Institutionen und Einrichtungen und durch die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen erreicht werden kann. Diese beinhalten einerseits eine angemessene strafrechtliche Verfolgung und Sanktionierung der Täter und andererseits Maßnahmen, die einen umfassenden Schutz und die Unterstützung von Frauen und Kindern gewährleisten. Die Bilanz der Arbeit des Berliner Interventionsprojektes zeigt, dass es gelungen ist, den angestrebten Paradigmenwechsel in der Anti-Gewalt-Arbeit einzuleiten. Die Umsetzung der Aktionspläne zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf Bundes- und Landesebene liefert dafür zahlreiche Beispiele. Eine übereinstimmende Erfahrung war es, dass ein entscheidender Fortschritt durch die Zusammenarbeit aller am Thema beteiligten Institutionen und Einrichtungen erzielt werden konnte. Die Entwicklung neuer Kooperationsformen, wie beispielsweise die Fort- und Ausbildung der Berliner Polizei durch Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen und Frauenhäusern, hat zu wesentlichen Verbesserungen der Situation von Frauen geführt, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Mit
dem Gewaltschutzgesetz, das seit Januar 2002 bundesweit in Kraft ist,
sind rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen worden, die eine Erweiterung
der rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für Opfer der häuslichen Gewalt
darstellen. Konzeptioneller und struktureller Rahmen des Pankower
Aktionsplanes Der bezirkliche Aktionsplan folgt in seiner Begrifflichkeit, seinem Grundanliegen und in seinen Zielsetzungen dem Berliner Aktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt (http://www.berlin.de/sen/frauen/gewalt/haeusliche.html). Der Begriff häusliche Gewalt
umfasst nach der Definition von BIG die Formen der physischen, sexuellen,
psychischen, sozialen und emotionalen Gewalt, die zwischen erwachsenen Menschen
stattfindet, die in nahen Beziehungen zueinander stehen oder gestanden haben.
Das sind in erster Linie Erwachsene in ehelichen und nichtehelichen
Lebensgemeinschaften, aber auch in anderen Verwandtschaftsbeziehungen. Leben
Kinder in einer Familie, in der häusliche Gewalt ausgeübt wird, sind sie von
dieser immer mitbetroffen. Der Pankower Aktionsplan enthält 6 Zielsetzungen, die im Rahmen der Fortschreibungen jeweils mit konkreten Maßnahmen untersetzt werden. Zielsetzungen
1. Verbesserung der Kooperation
zwischen Institutionen und Einrichtungen, die im Bezirk mit häuslicher Gewalt
befasst sind 2. Information und Sensibilisierung der
Pankower Öffentlichkeit zum Themenfeld „häusliche Gewalt“ 3. Fortbildung von Mitarbeiter/innen in
Interventionsbereichen 4. Maßnahmen zur Gewaltprävention 5. Verbesserung der Situation und der
Angebote für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder 6. Angebote für Gewalttäter
(Täterarbeit) Das
Kooperationsgremium hat sich im Rahmen der 1. Fortschreibung zu folgenden
thematischen Schwerpunkten verständigt: 1. Intervention bei häuslicher Gewalt
im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung 2. Migrantinnen und Aussiedlerinnen im
Kontext häuslicher Gewalt Ziel 1 Verbesserung
der Kooperation zwischen Institutionen und Einrichtungen, die im Bezirk mit
häuslicher Gewalt befasst sind ·
Fortführung des ressortübergreifenden
Kooperationsgremiums zur Umsetzung des Aktionsplanes gegen häusliche Gewalt Aufgrund der Schwerpunktthemen „Betroffenheit von
Migrantinnen“ sowie „gesundheitliche Folgen von häuslicher
Gewalt“ wird sich die Fachgruppe erweitern um: -
die
Migrantenbeauftragte -
1
Vertreter/in des Gesundheitsamtes ·
Erarbeitung
einer Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendamt und Polizei bei Vorfällen von
häuslicher Gewalt Ziel 2 Information und Sensibilisierung der
Pankower Öffentlichkeit
·
Erstellen/Aktualisieren
von Öffentlichkeitsmaterialien - auch
mehrsprachig ·
Pflege
und Aktualisierung des Internetauftritts ·
Veranstaltungen
und Aktionen im Rahmen des Aktionstages „NEIN zur Gewalt an Frauen“
am 25. November in Kooperation mit den Frauenprojekten Ziel 3 Fortbildung von Mitarbeiter/innen in
Interventionsbereichen
·
Sensibilisierung
und Intervention bei häuslicher Gewalt im medizinischen Versorgungsbereich -
Einbindung
der Rettungsstelle und gynäkologischen Station der Maria Heimsuchung
Caritas-Klinik Pankow in die Intervention bei häuslicher Gewalt. Diese Maßnahme
wird in enger Zusammenarbeit mit dem S.I.G.N.A.L. e.V. erfolgen
(Informationsgespräche, Fortbildung, Begleitung bei der Entwicklung eines
tragfähigen Interventionskonzeptes) -
Aufbau
von Kontakten zu Arztpraxen (Informationsgespräche, Fortbildungsangebote,
Verteilung Informationsmaterial, Einführung des S.I.G.N.A.L. - Dokumentationsbogens bei häuslicher Gewalt) -
Informationsveranstaltung
für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes im
Bezirksamt Pankow. Empfohlen wird ein Weiterbildungsumfang von 8
Unterrichtsstunden. ·
Organisation
eines Fachtages zum Thema „Kinder im Kontext häuslicher Gewalt“ in
Kooperation mit dem Jugendamt und BIG e.V. im 2. Halbjahr 2007 Ziel 4 Maßnahmen zur Gewaltprävention
·
Erhalt
der bezirklichen Angebote für Frauen und
Migrantinnen ·
Sensibilisierung
von Mitarbeiterinnen in Kitas (Kita-Eigenbetrieb) zum Thema häusliche Gewalt.
Empfohlen wird ein Weiterbildungsumfang von 2 x 5 Stunden. Aufgrund der Umstrukturierung der Kitalandschaft konnte die
Maßnahme im letzten Berichtszeitraum nicht umgesetzt werden. Ziel 5
Verbesserung der Situation und der Angebote
für Frauen und ihre Kinder
·
Erhalt
des Antigewaltprojektes bei Paula Panke e.V. ·
Verbesserung
der Situation von gewaltbetroffenen Frauen im ALG II- Bezug; Kooperationsgremium der Mitarbeiterinnen der
Antigewaltprojekte mit dem Geschäftsführer und der Beauftragten für
Chancengleichheit des Jobcenters ·
Erarbeitung
von Empfehlungen/Kriterien zur Umsetzung des Umgangsrechtes bei häuslicher
Gewalt für Mitarbeiter/innen des Jugendamtes ·
Spezifische
Angebote für Aussiedlerinnen und Migrantinnen im Kontext häuslicher Gewalt -
Enge
Kooperation zwischen der Migrantenbeauftragten, der Opferschutzbeauftragten und
den Präventionsbeauftragten der Pankower Polizeiabschnitte. -
Thematisierung
des Problems im neuen Spätaussiedlerprojekt Französisch-Buchholz im Rahmen des
Frauenfrühstücks bzw. Unterstützung beim
Zustandekommen einer Frauengesprächsgruppe mit dem Ziel der Sensibilisierung
und Auseinandersetzung mit diesem Thema. -
Öffentlichkeitsarbeit in Pankower Projekten/Kontaktstellen für Migrantinnen
und Aussiedlerinnen -
Sensibilisierung der MitarbeiterInnen in Ämtern und Behörden in
der Beratung und im Umgang mit von Gewalt betroffenen Frauen mit
Migrationshintergrund -
Integrations- und Deutschkurse in Pankow, auch für Spätaussiedlerinnen
evt. mit begleitender Kinderbetreuung -
Herstellen von Transparenz der Beantragung von gesetzlichen
Leistungen im Bezirksamt Pankow Ziel 6 Angebote
für Gewalttäter (Täterarbeit) ·
Gegenseitige Information über Entwicklungen im Bereich der
Täterarbeit und Prüfung von Möglichkeiten der Einbindung und Nutzung
entsprechender Angebote. Festlegungen
zur Umsetzung des Aktionsplanes Berichterstattung
und Fortschreibung alle 2 Jahre |
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