Drucksache - VI-0097  

 
 
Betreff: Pankower Aktionsplan gegen häusliche Gewalt - 1. Fortschreibung 2007-2008
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
07.03.2007 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 5. Tagung, 07.03.2007

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:

 

                                                                                               

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Pankower Aktionsplan gegen häusliche Gewalt – 1. Fortschreibung 2007-2008

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt Pankow hat in der Sitzung am 13.02.2007 die 1. Fortschreibung zum Pankower Aktionsplans gegen häusliche Gewalt beschlossen.

 

Begründung

 

Im Pankower Aktionsplan gegen häusliche Gewalt ist eine Fortschreibung alle 2 Jahre festgelegt. Die 1. Fortschreibung enthält die Vorhaben und Maßnahmen für die Jahre 2007–2008  (s. Anlage). 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen         

 

keine

                                   

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen       

 

Da deutlich mehr Frauen als Männer Opfer von Gewalttaten in partnerschaftlichen Beziehungen werden, dienen die im Pankower Aktionsplan gegen Häusliche Gewalt festgelegten Maßnahmen vorrangig der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und deren Kinder.

                                   

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung                              

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit                                                     

 

Berücksichtigung der besonderen Situation von Kindern in Fällen häuslicher Gewalt.

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister


Anlage

 

                                                                         Februar 2007

 

 

Pankower Aktionsplan gegen häusliche Gewalt – 1. Fortschreibung 2007-2008

 

Der im Juni 2004 vom Bezirksamt beschlossene Aktionsplan gegen häusliche Gewalt (V-702/2004) legt eine Berichterstattung und Fortschreibung alle 2 Jahre fest. Der erste Bericht wurde dem Bezirksamt Pankow am 22. August 2006 zur Kenntnis gegeben

(V-1504/2006). Die vorliegende Fortschreibung umfasst die Maßnahmen für den Zeitraum Januar 2007 – Dezember 2008.

 

Vorbemerkung

 

Arbeit und Aktivitäten gegen häusliche Gewalt gingen bis Mitte der 90er Jahre in Berlin fast ausschließlich von Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und Beratungsstellen aus. Maßnahmen erschöpften sich weitgehend auf die Bereitstellung und Sicherung von Hilfe- und Unterbringungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder.

Eine Veränderung dieser Situation wurde mit der Gründung des Berliner Interventionsprojektes gegen Häusliche Gewalt (BIG) 1995 eingeleitet. Über die Entwicklung interdisziplinärer Arbeitsgruppen und „Runder Tische“ gelang es, weitere Institutionen, Berufsgruppen und Politikbereiche in die Arbeit gegen häusliche Gewalt einzubinden.  BIG wurde als Modellprojekt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) und die Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen finanziert und wissenschaftlich begleitet.

 

Seitdem ist die Prävention von häuslicher Gewalt neben den Maßnahmen der Intervention und des Opferschutzes zunehmend in den Mittelpunkt der staatlichen und institutionellen Bemühungen gerückt. Die Erfahrungen anderer Länder (USA, Österreich, Großbritannien) haben gezeigt, dass ein solcher Paradigmenwechsel in der Praxis nur durch eine verbesserte  Kooperation aller beteiligten Institutionen und Einrichtungen und durch die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen erreicht werden kann.  Diese beinhalten einerseits eine angemessene strafrechtliche Verfolgung und Sanktionierung der Täter und andererseits Maßnahmen, die einen umfassenden Schutz und die Unterstützung von Frauen und Kindern gewährleisten.

 

Die Bilanz der Arbeit des Berliner Interventionsprojektes zeigt, dass es gelungen ist, den angestrebten  Paradigmenwechsel  in der Anti-Gewalt-Arbeit einzuleiten. Die Umsetzung der Aktionspläne zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf Bundes- und Landesebene liefert dafür zahlreiche Beispiele.

 

Eine übereinstimmende Erfahrung war es, dass ein entscheidender Fortschritt durch die Zusammenarbeit aller am Thema beteiligten Institutionen und Einrichtungen erzielt werden konnte. Die Entwicklung neuer Kooperationsformen, wie beispielsweise die Fort- und Ausbildung der Berliner Polizei durch Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen und Frauenhäusern, hat zu wesentlichen Verbesserungen der Situation von Frauen geführt, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Mit dem Gewaltschutzgesetz, das seit Januar 2002 bundesweit in Kraft ist, sind rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen worden, die eine Erweiterung der rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für Opfer der häuslichen Gewalt darstellen.

 

 

Konzeptioneller und struktureller Rahmen des Pankower Aktionsplanes

 

Der bezirkliche Aktionsplan folgt in seiner Begrifflichkeit, seinem Grundanliegen und in seinen Zielsetzungen dem Berliner Aktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt (http://www.berlin.de/sen/frauen/gewalt/haeusliche.html).

 

Der Begriff häusliche Gewalt umfasst nach der Definition von BIG die Formen der

physischen, sexuellen, psychischen, sozialen und emotionalen Gewalt, die zwischen erwachsenen Menschen stattfindet, die in nahen Beziehungen zueinander stehen oder gestanden haben. Das sind in erster Linie Erwachsene in ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, aber auch in anderen Verwandtschaftsbeziehungen. Leben Kinder in einer Familie, in der häusliche Gewalt ausgeübt wird, sind sie von dieser immer mitbetroffen.

 

Der Pankower Aktionsplan enthält 6 Zielsetzungen, die im Rahmen der Fortschreibungen jeweils mit konkreten Maßnahmen untersetzt werden.

 

 

Zielsetzungen

 

1.   Verbesserung der Kooperation zwischen Institutionen und Einrichtungen, die im Bezirk mit häuslicher Gewalt befasst sind

2.   Information und Sensibilisierung der Pankower Öffentlichkeit zum Themenfeld „häusliche Gewalt“

3.   Fortbildung von Mitarbeiter/innen in Interventionsbereichen

4.   Maßnahmen zur Gewaltprävention

5.   Verbesserung der Situation und der Angebote für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder

6.   Angebote für Gewalttäter (Täterarbeit)

 

Das Kooperationsgremium hat sich im Rahmen der 1. Fortschreibung zu folgenden thematischen Schwerpunkten verständigt:

 

1.   Intervention bei häuslicher Gewalt im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung

2.   Migrantinnen und Aussiedlerinnen im Kontext häuslicher Gewalt

 

 

Ziel 1

Verbesserung der Kooperation zwischen Institutionen und Einrichtungen, die im Bezirk mit häuslicher Gewalt befasst sind

·        Fortführung des ressortübergreifenden Kooperationsgremiums zur Umsetzung des Aktionsplanes gegen häusliche Gewalt

Aufgrund der Schwerpunktthemen „Betroffenheit von Migrantinnen“ sowie „gesundheitliche Folgen von häuslicher Gewalt“ wird sich die Fachgruppe erweitern um:

-         die Migrantenbeauftragte

-         1 Vertreter/in des Gesundheitsamtes

 

·        Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendamt und Polizei bei Vorfällen von häuslicher Gewalt

 

 

Ziel 2

Information und Sensibilisierung der Pankower Öffentlichkeit

 

·        Erstellen/Aktualisieren von Öffentlichkeitsmaterialien - auch  mehrsprachig

 

·        Pflege und Aktualisierung des Internetauftritts

 

·        Veranstaltungen und Aktionen im Rahmen des Aktionstages „NEIN zur Gewalt an Frauen“ am 25. November in Kooperation mit den Frauenprojekten

 

Ziel 3

Fortbildung von Mitarbeiter/innen in Interventionsbereichen

 

·        Sensibilisierung und Intervention bei häuslicher Gewalt im medizinischen Versorgungsbereich

-          Einbindung der Rettungsstelle und gynäkologischen Station der Maria Heimsuchung Caritas-Klinik Pankow in die Intervention bei häuslicher Gewalt. Diese Maßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem S.I.G.N.A.L. e.V. erfolgen (Informationsgespräche, Fortbildung, Begleitung bei der Entwicklung eines tragfähigen Interventionskonzeptes)

-          Aufbau von Kontakten zu Arztpraxen (Informationsgespräche, Fortbildungsangebote, Verteilung Informationsmaterial, Einführung des S.I.G.N.A.L.  - Dokumentationsbogens bei häuslicher Gewalt)

-          Informationsveranstaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Bezirksamt Pankow. Empfohlen wird ein Weiterbildungsumfang von 8 Unterrichtsstunden.

 

·        Organisation eines Fachtages zum Thema „Kinder im Kontext häuslicher Gewalt“ in Kooperation mit dem Jugendamt und BIG e.V. im 2. Halbjahr 2007

 

Ziel 4

Maßnahmen zur Gewaltprävention

 

·        Erhalt der bezirklichen  Angebote für Frauen und Migrantinnen

 

·        Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen in Kitas (Kita-Eigenbetrieb) zum Thema häusliche Gewalt. Empfohlen wird ein Weiterbildungsumfang von 2 x 5 Stunden.

Aufgrund der Umstrukturierung der Kitalandschaft konnte die Maßnahme im letzten Berichtszeitraum nicht umgesetzt werden.

 

Ziel 5

Verbesserung der Situation und der Angebote für Frauen und ihre Kinder

 

·        Erhalt des Antigewaltprojektes bei Paula Panke e.V.

 

·        Verbesserung der Situation von gewaltbetroffenen Frauen im ALG II- Bezug;

Kooperationsgremium der Mitarbeiterinnen der Antigewaltprojekte mit dem Geschäftsführer und der Beauftragten für Chancengleichheit des Jobcenters

 

·        Erarbeitung von Empfehlungen/Kriterien zur Umsetzung des Umgangsrechtes bei häuslicher Gewalt für Mitarbeiter/innen des Jugendamtes

 

·        Spezifische Angebote für Aussiedlerinnen und Migrantinnen im Kontext häuslicher Gewalt

-          Enge Kooperation zwischen der Migrantenbeauftragten, der Opferschutzbeauftragten und den Präventionsbeauftragten der Pankower Polizeiabschnitte.

-          Thematisierung des Problems im neuen Spätaussiedlerprojekt Französisch-Buchholz im Rahmen des Frauenfrühstücks bzw. Unterstützung  beim Zustandekommen einer Frauengesprächsgruppe mit dem Ziel der Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit diesem Thema.

-          Öffentlichkeitsarbeit in Pankower Projekten/Kontaktstellen für Migrantinnen und Aussiedlerinnen

-          Sensibilisierung der MitarbeiterInnen in Ämtern und Behörden in der Beratung und im Umgang mit von Gewalt betroffenen Frauen mit Migrationshintergrund

-          Integrations- und Deutschkurse in Pankow, auch für Spätaussiedlerinnen evt. mit begleitender Kinderbetreuung

-          Herstellen von Transparenz der Beantragung von gesetzlichen Leistungen im Bezirksamt Pankow

 

Ziel 6

Angebote für Gewalttäter (Täterarbeit)

 

·        Gegenseitige Information über Entwicklungen im Bereich der Täterarbeit und Prüfung von Möglichkeiten der Einbindung und Nutzung entsprechender Angebote.

 

 

Festlegungen zur Umsetzung des Aktionsplanes

 

Berichterstattung und Fortschreibung alle 2 Jahre

 

 

 

 

 
 

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