Drucksache - VI-0093  

 
 
Betreff: Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-35d
Einschränkung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan XIX-35 und redaktionelle Berichtigung der Nummerierung in XIX-35b
Einschränkung des Geltungsbereichs für den BebauungsplanXIX-35a
Aufstellung des Bebauungsplans 3-11 zur planungsrechtlichen Sicherung des Life Science Centers im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
07.03.2007 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 5. Tagung, 07.03.2007
LSC Buch Anlage BVV B-Plan 3-11
LSC Buch Anlage BVV B-Plan XIX-35 b
LSC Buch Anlage BVV B-Plan XIX-35-a

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin 2007

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                            2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                           Drucksache Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gem. § 15 BezVG

 

 

Betr.: 

-           Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-35d

-           Einschränkung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan XIX-35 und redaktionelle Berichtigung der Nummerierung in XIX-35b

-           Einschränkung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan XIX-35a

-           Aufstellung des Bebauungsplans 3-11 zur planungsrechtlichen Sicherung des Life Science Centers im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am       Januar 2007 beschlossen:

 

I.                Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-35d für einen Abschnitt der Wiltbergstraße zwischen dem Grundstück Wiltbergstraße 37/39 und der S- und Bahntrasse, entlang der S- und Bahntrasse bis zum Südzugang des S- Bahnhofs Buch, Teilflächen des Grundstücks Wiltbergstraße 29A sowie die Grundstücke Wiltbergstraße 29/35 im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch wird eingestellt.

Der Beschluss vom 22.09.1998 (ABl. S. 3790) zur Aufstellung des Bebauungs­plans ist damit aufgehoben.

 

II.       Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XIX-35 wird um die Grundstücke Am Sandhaus 13/15 (Flurstück 133 teilweise, Flurstück 134), Am Sandhaus (Flurstücke 135, 136, 137), Am Sandhaus 5/7 (teilweise) und Wiltbergstraße 37/39 (Flurstück 138) eingeschränkt. Gleichzeitig wird die Nummerierung des Bebauungsplans XIX-35 redaktionell in XIX-35b berichtigt.

 

III.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XIX-35b umfasst jetzt das Gelände zwischen dem Bucher Forst, der Straße Am Sandhaus, dem Zick-Zack-Graben in verlängerter Linie bis zur Bahntrasse, der Bahntrasse sowie den nördlichen Grenzen der Flurstücke 28 und 42 nördlich der Autobahn A 10 und Hobrechtsfelder Chaussee 22 im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch.

 

 

 

III.             Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XIX-35a wird um Teilflächen der Grundstücke Wiltbergstraße 37/39 (Flurstück 139), Wiltbergstraße 29A (Flurstücke 124, 125), Am Sandhaus 5/7 und Am Sandhaus (Flurstück 128 teilweise) eingeschränkt.

IV.          Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XIX-35a umfasst jetzt Teilflächen des Grundstücks Am Sandhaus (Flurstücke 127, 128 teilweise), Wiltbergstraße 29A (Flurstücke 120 teilweise, 121, 122, 126) sowie den Weg entlang der Bahntrasse im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch.

 

VI.     Für die Grundstücke Am Sandhaus 13/15 (teilweise), Am Sandhaus (Flurstücke 128 teilweise, 135, 136, 137), Am Sandhaus 5/7, Wiltbergstraße 29/39, Wiltbergstraße 29A (teilweise) sowie angrenzende Abschnitte der Straße Am Sandhaus, der Wiltbergstraße und des Wegs entlang der Bahntrasse im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch wird der Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-11 aufgestellt.

 

VII.    Mit der Durchführung der Beschlüsse wird das Amt für Planen und Genehmigen beauftragt.

 

 

 

Begründung

 

Zu I. – VI.

Bebauungsplan 3-11

Mit Beschluss Nr. V-1342/2006 vom 4. April 2006 hat das Bezirksamt Pankow die prinzipielle Bereitschaft erklärt, die Trägerschaft im Sinne der GA-Richtlinie zum Bau und Betrieb eines Life Science Centers (LSC) in Buch zu übernehmen. Mit dem Beschluss vom 28.06.2006 über die Drucksache V-1270/2006 stimmte die Bezirksverordnetenversammlung nach umfangreicher Beratung dem ebenfalls zu. Bereits 2001 war im Masterplan Berlin-Buch die Errichtung eines Life Science Centers empfohlen worden.

Gemäß Bezirksamtsbeschluss vom 05.12.2006 wurde die BVV im Zwischenbericht zur Drucksache V-1270/2006 über den Maßnahme- und Zeitplan zur Erarbeitung des GA-Antrages LSC in Kenntnis gesetzt. Die Aufstellung des Bebauungsplans 3-11 ist eine der benannten erforderlichen Maßnahmen, um den GA-Antrag stellen zu können.

 

Die für den Bau vorgesehenen Flächen befinden sich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Da das Life Science Center kein „privilegiertes Vorhaben“ im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB ist und auch nicht als sonstiges Vorhaben gemäß  § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden kann, ist die planungsrechtliche Sicherung durch einen Bebauungsplan erforderlich.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 3-11 soll entsprechend § 1 Abs. 3 BauGB die städtebauliche Entwicklung und Ordnung gesichert werden.

(Siehe auch Begründung zum Bebauungsplan in der Anlage)

 

Da der neue Geltungsbereich Flächen bereits laufender Bebauungsplanverfahren umfasst, müssen diese entsprechend angepasst werden:

 

Bebauungsplan XIX-35d

Der Bebauungsplan XIX-35d wurde zur Entwicklung des Zentrums von Berlin-Buch zwischen Wiltbergstraße und dem Südzugang des S-Bahnhofs Buch am 22. September 1998 vom Bezirksamt Pankow aufgestellt und im Verfahren - noch als Teilfläche des Bebauungsplans XIX-35 - bis zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB durchgeführt.

Alle Flächen innerhalb des Geltungsbereichs XIX-35d sollen Bestandteil des neu aufzustellenden Bebauungsplans 3-11 werden. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans soll aufgehoben werden.

 

Bebauungsplan XIX-35

Am 08.07.1997 hat das Bezirksamt von Pankow die Aufstellung des Bebauungsplans XIX-35 beschlossen. Das Verfahren wurde bis zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB durchgeführt.

Für die Aufstellung des Bebauungsplans 3-11 zur planungsrechtlichen Sicherung des Life Science Centers ist es erforderlich, den Geltungsbereich des Bebauungsplans XIX-35 um einen Teilbereich an der Straße Am Sandhaus einzuschränken. Alle von der Einschränkung betroffenen Flächen sollen Bestandteil des neu aufzustellenden Bebauungsplans 3-11 werden.

 

Mit dem Planverfahren XIX-35 sollten die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung des Gebiets Buch V als Standort für einen verdichteten Einfamilienhausbau gesichert werden. Da die Bebauung in mehreren Teilabschnitten angedacht war, sollten aus dem Bebauungsplan XIX-35 die entsprechenden Teilbebauungspläne entwickelt werden. Mit Beschluss des Bezirksamts Pankow vom 22.09.1998 wurde der Bebauungsplan XIX-35 im nördlichen Teil des Geltungsbereichs geteilt. Infolge dessen wurden die beiden Teilbebauungspläne XIX-35a und XIX-35d aufgestellt und für den „Restplan“ die Nummer XIX-35 beibehalten. Grundsätzlich sind bei einer Teilung die Nummern der davon betroffenen Bebauungspläne mit den Zusätzen „a“, „b“ und ggf. so weiter zu versehen. Das wurde damals für den Bebauungsplan XIX-35 versäumt. Aus diesem Grund soll gleichzeitig mit dem Bezirksamtsbeschluss zur Einschränkung des Geltungsbereichs redaktionell die Bebauungsplannummer korrigiert werden. Der Bebauungsplan erhält nunmehr die Bezeichnung XIX-35b.

 

Bebauungsplan XIX-35a

Am 22.September 1998 hat das Bezirksamt Pankow die Aufstellung des Bebauungsplans XIX-35a beschlossen. Das Verfahren wurde bis zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Für die Aufstellung des Bebauungsplans 3-11 zur planungsrechtlichen Sicherung des Life Science Centers ist es erforderlich, den Geltungsbereich des Bebauungsplans XIX-35a um Teilflächen einzuschränken. Alle von der Einschränkung betroffenen Flächen sollen Bestandteil des neu aufzustellenden Bebauungsplans 3-11 werden.

 

Mitteilung der Planungsabsicht

Mit Schreiben vom 27.09.2006 wurde der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 5 AGBauGB die geänderte Planungsabsicht - Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-35d - mitgeteilt. Gemäß Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, SenStadt II C, vom 18.10.2006 wurden gegen die Einstellung des Bebauungsplans XIX-35d keine Bedenken erhoben.

 

Die Einschränkung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne XIX-35a und XIX-35 (nunmehr XIX-35b) und die Aufstellung des Bebauungsplans 3-11 im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch wurde der zuständigen Senatsverwaltung mit Schreiben vom 13.10.2006 mitgeteilt. Mit Schreiben SenStadt IB 23 vom 08.11.2006 hat die Senatsverwaltung gegen die Aufstellung des Bebauungsplans 3-11 keine Bedenken erhoben. Sie stellt fest, dass das Bebauungsplanverfahren 3-11 mit der Wiltbergstraße als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dringende Gesamtinteressen des Landes Berlin i. S. von § 7 Abs. 1 Nr. 2 AGBauGB berührt.

Daraus ergibt sich, dass der Bezirk das Verfahren unter Wahrung der, die Verbreiterung und den Ausbau der Wiltbergstraße betreffenden, dringenden Gesamtinteressen des Landes Berlin durchführen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gemäß AV Unterrichtungsverpflichtung informieren wird.

 

Gegen die Einschränkung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne XIX-35 und XIX-35a wurden mit Schreiben SenStadt IIC 31 vom 23.11.2003 keine grundsätzlichen Bedenken erhoben. Es erfolgte der Hinweis, dass die übergeordnete Hauptverkehrsstraße Wiltbergstraße mit dem Anschluss zur Straße Am Sandhaus in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-11 aufgenommen werden sollte. Diesem Hinweis wurde gefolgt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Durch die Beschlüsse, die Aufstellung des Bebauungsplans XIX-35d einzustellen und die Geltungsbereiche der Bebauungspläne XIX-35a und XIX-35 (nunmehr     XIX-35b) einzuschränken, entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

Auch der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 3-11 hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge. Eine Finanzierung des Life Science Centers einschließlich der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen durch das Land Berlin wird ausgeschlossen. Diese soll mittels einer Zuwendung zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA-Mittel) erfolgen sowie mittels Sponsoring für den hierbei zu erbringenden Eigenanteil. Der erforderliche GA-Antrag soll demnächst durch das Bezirksamt Pankow bei der für die Vergabe zuständigen Senatsverwaltung gestellt werden.

Für die Verbreiterung der Wiltbergstraße und der Straße Am Sandhaus ist in geringfügigem Ausmaß der Erwerb von privaten Grundstücksflächen erforderlich.

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Im weiteren Verfahren werden die Auswirkungen ermittelt.

 

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Das Angebot des Life Science Centers soll besonders für Familien mit Kindern konzipiert werden. Kindern und Jugendlichen soll spielerisch und interessant Wissen vermittelt werden.

 

 

Anlagen: - Räumliche Geltungsbereiche der Bebauungspläne XIX-35a, XIX-35b, 3-11

                 - Begründung zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 3-11

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                         Bezirksstadtrat für

Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 


1

 
Bezirksamt Pankow von Berlin

Abteilung Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

Amt für Planen und Genehmigen

 

 


Begründung zum

 

Bebauungsplan 3-11

für die Grundstücke Am Sandhaus 13/15 (teilweise), Am Sandhaus (Flurstücke 128 teilweise, 135, 136, 137), Am Sandhaus 5/7, Wiltbergstraße 29/39, Wiltbergstraße 29A (teilweise) sowie angrenzende Abschnitte der Straße Am Sandhaus, der Wiltbergstraße und des Wegs entlang der Bahntrasse

 

im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch

 

 

 

 

Übersichtskarte Geltungsbereich Bebauungsplanvorentwurf 3-11

 

A Begründung........................................................................................................................ 8

 

I. Planungsgegenstand........................................................................................................ 8

 

1. Anlass und Erforderlichkeit................................................................................................. 8

 

2. Plangebiet............................................................................................................................. 8

2.1 Geltungsbereich................................................................................................................. 8

2.2 Eigentumsverhältnisse...................................................................................................... 8

2.3 Lage und Bestand.............................................................................................................. 9

2.4 Erschließung....................................................................................................................... 9

3. Planerische Ausgangssituation........................................................................................ 10

 

3.1 Flächennutzungsplan....................................................................................................... 10

3.2 Landschaftsprogramm.................................................................................................... 10

3.3 Bereichsentwicklungsplan.............................................................................................. 11

3.4 Zentrenkonzept des Bezirkes Pankow von Berlin........................................................ 11

3.5 Masterplan........................................................................................................................ 11

3.6 Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin........................................................................... 12

3.7 Stadtentwicklungsplan Wohnen..................................................................................... 12

3.8 Bestehende Bauleitpläne................................................................................................ 12

 

II. Planinhalt........................................................................................................................... 12

 

1. Entwicklung der Planungsüberlegungen.......................................................................... 12

 

2. Intention der Planung......................................................................................................... 14

 

3. Wesentlicher Planinhalt..................................................................................................... 14

 

III. Umweltbericht................................................................................................................. 15

 

IV. Auswirkungen des Bebauungsplans...................................................................... 15

 

1. Haushaltsmäßige Auswirkungen...................................................................................... 15

 

V. Verfahren.......................................................................................................................... 16

 

B Rechtsgrundlagen.......................................................................................................... 16


A Begründung

I. Planungsgegenstand

1. Anlass und Erforderlichkeit

Mit Beschluss Nr. V-1342/2006 vom 4. April 2006 hat das Bezirksamt Pankow die prinzipielle Bereitschaft erklärt, die Trägerschaft zum Bau und Betrieb eines Life Science Centers in Buch zu übernehmen. Mit dem Beschluss vom 28.06.2006 über die Drucksache V-1270 stimmte die Bezirksverordnetenversammlung nach umfang-reicher Beratung dem ebenfalls zu.

 

Bereits 2001 war im Masterplan Berlin-Buch die Errichtung eines Life Science Cen-ters empfohlen worden. Als „zeitgemäße und zukunftsorientierte Initiative wäre die Errichtung eines Life Science Centers – eine Einrichtung, welche die für Buch typi-schen Wissenschaften für jedermann erlebbar und nachvollziehbar macht, und damit als Edutainment-Zentrum zur touristischen Attraktion wird.“[1]

 

Die für den Bau vorgesehenen Flächen befinden sich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Da das Life Science Center kein „privilegiertes Vorhaben“ im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB ist und auch nicht als sonstiges Vorhaben gemäß  § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden kann, ist die planungsrechtliche Sicherung durch einen Bebauungsplan erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 3-11 soll entsprechend § 1 Abs. 3 BauGB die städtebauliche Entwicklung und Ordnung gesichert werden.

 

2. Plangebiet

2.1 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst ca. 5,9 ha. Das Plangebiet wird ca. zur Hälfte aus einer Teilfläche des Grundstücks Wiltbergstraße 29A gebildet. Nordöstlich befinden sich die Grundstücke Wiltbergstraße Nr. 29 bis 39. Die östliche Begrenzung stellt die Bahntrasse mit dem S-Bahnhof Buch und den beiden Zugängen dar. Die Straße Am Sandhaus zwischen dem Grundstück Am Sandhaus 13/15 bis zur Einmündung in die Wiltbergstraße bildet die nördliche Plangebietsgrenze.

2.2 Eigentumsverhältnisse

Der überwiegende Teil der Flächen befindet sich im Eigentum des Landes Berlin. Der evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Buch, der Stadtentwicklungsgesellschaft Buch mbH, der GESOBAU AG Berlin und der Wohnungsbaugesellschaft Pankow mbH gehören die weiteren Flächen.

2.3 Lage und Bestand

Die Bahntrasse teilt den Ortskern von Buch in einen östlichen und einen westlichen Teil, die durch die Wiltbergstraße verbunden sind. Die Flächen innerhalb des Plangebiets liegen am westlichen Rand des Ortskerns, südlich der Wiltbergstraße und erstrecken sich bis an die Straße Am Sandhaus. Die Straße Am Sandhaus und die Wiltbergstraße sind in Teilabschnitten Bestandteil des Plangebiets.

An der Wiltbergstraße befinden sich neben der Grundschule am Sandhaus, deren Hauptgebäude 2 und 4 Vollgeschosse aufweisen, eingeschossige Gewerbebauten und ein Wohnhaus mit 3 Vollgeschossen in offener Bauweise. Für die Grundschule wurden südwestlich angrenzend Sportfreiflächen neu angelegt. Sowohl das Gebäude der Grundschule als auch der an das Plangebiet unmittelbar angrenzende S-Bahnhof Buch stehen unter Denkmalschutz. An der Straße Am Sandhaus ist lediglich das Grundstück Nr. 5/7 mit zweigeschossigen Gebäuden und Nebenanlagen bebaut.

Das Flurstück 137 Am Sandhaus weist mehrere kleinere Gebäude mit Nebenanlagencharakter auf. Die Grundstücke Am Sandhaus 5/7 und Wiltbergstraße 29/39 (außer 29A) sind planungsrechtlich dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen.

 

Südlich zurückgesetzt von der Wiltbergstraße zwischen Bahntrasse, Autobahn, Hobrechtsfelder Chaussee und Bucher Forst wurden im 19. Jahrhundert Rieselfelder für die Berliner Abwässer angelegt, deren Nutzung 1986 aufgegeben wurde. Das Plangebiet erstreckt sich auf Teilflächen der ehemaligen Rieselfelder, die mittlerweile brach liegen und zum Teil einen hohen Baumbestand aufweisen. Eine Bebauung auf diesen Flächen ist aufgrund der ehemaligen Nutzung nicht vorhanden. Ein von Süden kommender Entwässerungsgraben, angelegt im Rahmen der Rieselfeldwirtschaft, endet im Plangebiet. Er führt jedoch kein Wasser mehr. Alle ehemaligen Rieselfeld-Flächen sind planungsrechtlich dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.

 

Diese ehemaligen Rieselfeldflächen waren in den 90er Jahren des vergangen Jahrhunderts als Wohnungsbaupotential vorgesehen. Zur planungsrechtlichen Sicherung wurde der Bebauungsplan XIX-35 aufgestellt (Buch V). Auf der Grundlage des Bebauungsplanvorentwurfs sind Flurstücksbildungen auf den ehemaligen Rieselfeldflächen erfolgt.

 

2.4 Erschließung

Verkehrliche Erschließung

Die Hauptverkehrsstraße von Buch ist die Wiltbergstraße. Die Flurstücke 19, 20 und 115 an der Wiltbergstraße sind für den öffentlichen Verkehr gewidmete Flächen. Über das Flurstück 114, das ebenfalls dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist, verläuft parallel zur Bahntrasse ein Weg, der als Erschließung für den südlichen S-Bahnausgang und das südwestlich außerhalb des Plangebiets befindliche Übungsgrundstück des Technischen Hilfswerks sowie zum Parken benutzt wird. Die Straße Am Sandhaus hat die Funktion einer bislang gering belasteten Wohnerschließungsstraße.

Buch hat über die Wiltbergstraße, die Hobrechtsfelder Chaussee und die Bucher Straße Anschluss an den Autobahnzubringer A 114.

Die wichtigste öffentliche Verkehrsanbindung für Buch ist die S-Bahn. Die hier verkehrende S-Bahnlinie 2 ist eine der Radialen im S-Bahnnetz, die Randgebiete Berlins und das Umland direkt mit dem Stadtzentrum, aber auch der Ringbahn und dem U-Bahnnetz verbinden. Buslinien verkehren an der Wiltbergstraße innerörtlich und nach Bernau sowie zu umliegenden Ortsteilen.

 

Technische Ver- und Entsorgung

Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Regenwasser, Strom, Gas und Fernwärme verlaufen in der Wiltbergstraße und teilweise auch in der Straße Am Sandhaus.

 

3. Planerische Ausgangssituation

3.1 Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom      08. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 29. Juni 2006 (ABl. S. 2426) stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche M 2 und die Wiltbergstraße als übergeord-nete Hauptverkehrsstraße dar. Eine Einzelhandelkonzentration ist entlang der Wiltbergstraße im Bereich des S-Bahnhofs Buch symbolisch dargestellt. Durch Planzeichen weist der FNP auf die Lage in einem Wasserschutzgebiet hin.

 

3.2 Landschaftsprogramm

Im Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) für Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994 (ABl. S. 2331), zuletzt geändert am 27.06.2006 (ABl. S. 2350) ist das Plangebiet in den einzelnen Teilplänen differenziert dargestellt.

 

Teilbereich Biotop- und Artenschutz

Das Plangebiet ist als städtisch geprägter Übergangsbereich mit Mischnutzungen dargestellt, in dem vorrangig Arten der Feldfluren und Wiesen entwickelt werden sollen. Folgende ausgewählte Entwicklungsziele und Maßnahme werden benannt:

  • Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna sowie Kompensation von Nutzungsintensivierungen durch Dach- und Wandbegrünung
  • Erhalt wertvoller Biotope und Entwicklung örtlicher Biotopverbindungen bei Siedlungserweiterungen und Nachverdichtungen
  • Schutz, Pflege und Wiederherstellung von natur- und kulturgeprägten Landschaftselementen (z. B. Pfuhle, Gräben)

 

Aus dem Ergänzungsplan zum Biotop- und Artenschutz ist ersichtlich, dass das Plangebiet nicht in einem Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet liegt.

 

Teilbereich Naturhaushalt/Umweltschutz

Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III/Vorranggebiet Grundwasserschutz. Ausgewählte Entwicklungsziele und Maßnahmen sind:

  • Vermeidung von Bodenversiegelungen, die eine wesentliche Verminderung der Grundwasserneubildungsrate oder des Grundwasserdargebots zur Folge haben
  • Vorrangige Altlastensuche und -sanierung
  • Keine Verwendung von wassergefährdenden Stoffen bei Baumaßnahmen

 

Teilbereich Landschaftsbild

Das Plangebiet ist dem städtischen Übergangsbereich mit Mischnutzungen zugeordnet. Die Flächen sind als übergeordnete Strukturelemente mit prägenden oder gliedernden Grün- und Freiflächen dargestellt. Ausgewählte Entwicklungsziele und Maßnahmen sind:

  • Entwicklung des Grünanteils in Gewerbegebieten und auf Infrastrukturflächen (Dach- und Wandbegrünung, Sichtschutzpflanzungen im Randbereich zu sensiblen Nutzungen)
  • Erhalt und Entwicklung prägender Landschaftselemente; Anlage ortsbildprägender Freiflächen, begrünter Straßenräume und Stadtplätze bei Siedlungserweiterungen

 

Teilplan Erholung und Freiraumnutzung

Das Plangebiet ist als sonstige Freifläche dargestellt mit dem Hinweis, dass bei Nut-zungsänderung gemäß Flächennutzungsplan die entsprechenden Entwicklungsziele und Maßnahmen für Wohnquartiere bzw. für sonstige Siedlungsgebiete gelten.

3.3 Bereichsentwicklungsplan

Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) für den Mittelbereich Pankow 3 (Buch) ist im Jahr 1997 vom Bezirksamt Pankow beschlossen worden.

Die BEP stellt in ihrem Nutzungskonzept für einen Großteil der Flächen des Plange-biets eine Erweiterung des Ortszentrums mit Dienstleistungs- und Handelseinrich-tungen dar, die eine verbesserte Versorgung der vorhandenen und insbesondere der für Buch V geplanten Einwohner gewährleisten sollte. Die Fläche parallel zur S- und Bahnstrecke ist als Mischgebiet ausgewiesen und die Fläche südlich der Grundschu-le als Wohnbaufläche.

3.4 Zentrenkonzept des Bezirkes Pankow von Berlin

Das bezirkliche Zentrenkonzept (BA-Beschluss vom 6. Dezember 2005) ordnet den überwiegenden Teil des Plangebiets dem Ortsteilzentrum Buch - Wiltbergstraße zu, in dem neben Einrichtungen des Einzelhandels auch Dienstleistungen, Finanzinstitute, Gastronomie, öffentliche Einrichtungen, Kultur und Freizeiteinrichtungen angesiedelt werden sollen.

3.5 Masterplan

Im Dezember 2001 wurde im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) ein Masterplan für die planerische Entwicklung des Ortsteils Buch erar-beitet. Eine aktuelle Fortschreibung wurde am 24. Februar 2004 vom Senat be-schlossen.

Als zielorientiertes Planwerk baut der Masterplan auf den Planungen der 1990er Jah-re auf, insbesondere auf der Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Pankow 3. Er bil-det als Grundlage für Strategie- und Finanzierungskonzepte den Entwicklungsrah-men für Buch und konkretisiert das Leitbild für den Ortsteil. Die räumliche und funkti-onale Mitte von Buch soll schrittweise neu gestaltet und aufgewertet werden und das Straßennetz dieser Entwicklung angepasst werden. Um das Bucher Profil des Wis-senschafts- und Gesundheitsstandorts zu stärken und weiter zu entwickeln, wird die Errichtung eines Life Science Centers als zeitgemäße und zukunftsorientierte Initiati-ve empfohlen. Der Bereich zwischen Am Sandhaus und südlich der Wiltbergstraße soll als Optionsfläche Buch V für eine Stadterweiterung vorgehalten werden.

3.6 Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin

Am 8. Juli 2003 hat der Senat von Berlin den Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr beschlossen. Der StEP Verkehr stellt die Wiltbergstraße im Bestand als übergeord-nete Straßenverbindung der Stufe II dar. In der Perspektivplanung bis 2015 ist die Wiltbergstraße ebenfalls als übergeordnete Straßenverbindung der Stufe II dargestellt.

3.7 Stadtentwicklungsplan Wohnen

Im Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen vom 10. August 1999, Teilplan Strategien und Maßnahmen, ist das Plangebiet als Flächenpotential Buch V zur Entwicklung von Wohnbauflächen nach Marktfähigkeit dargestellt.

3.8 Bestehende Bauleitpläne

Für den Geltungsbereich des beabsichtigten Bebauungsplans 3-11 gibt es keine festgesetzten Bebauungspläne.

Das Plangebiet grenzt an die Geltungsbereiche der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne XIX-35a und XIX-35b.

 

II. Planinhalt

1. Entwicklung der Planungsüberlegungen

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat erstmals 2001 einen Masterplan zur Entwicklung des Ortsteils Buch erarbeiten lassen, der in seinem Strategie- und Maßnahmekonzept die Errichtung eines Life Science Centers vorschlägt. Bereits 2001 wurde im Auftrag der Berliner Landesentwicklungsgesellschaft eine Konzeptstudie für ein Life Science Center in Buch erarbeitet. Als Rahmenkonzept beschreibt diese Studie den grundsätzlichen Charakter einer solchen Einrichtung. 2002 beauftragte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine darauf aufbauende Machbarkeitsstudie, in der die wirtschaftliche Tragfähigkeit sowie Finanzierungsmöglichkeiten und alternative Trägermodelle dargestellt wurden. Zur Ermittlung eines geeigneten Standorts innerhalb des Ortsteils Buch wurde 2003 ebenfalls von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine vergleichende Untersuchung für 4 Standorte beauftragt. Ergebnis war, dass sich sowohl die Fläche westlich des S-Bahnhofs Buch als auch eine Fläche am Lindenberger Weg, unmittelbar an der Kreuzung Karower Chaussee/Karower Straße/Wiltbergstraße, besonders eignen. Aufgrund seiner zentralen Lage wurde jedoch der Standort am S-Bahnhof (Plangebiet) präferiert. Darüber hinaus befinden sich die anvisierten Flächen im Eigentum des Landes Berlin. In einer weiteren vergleichenden Studie wurde dieser Bucher Standort mit Alternativen in der Berliner Innenstadt verglichen. Für 5 Standorte wurden die jeweiligen Vor- und Nachteile unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte bewertet. Das Ergebnis war, dass aufgrund der guten Erreichbarkeit und der moderaten Bodenpreise Buch der Vorzug als dem am besten geeigneten Standort gegeben wurde.

 

Aus der Broschüre „Profil Berlin–Buch – Gesundheits-, Wissenschafts- und Techno-logiestandort der Metropole“, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin 2005:

lsc

Life Science Center am S-Bahnhof Buch - Studie

“Nichts ist faszinierender als das Rätsel Leben. Mit Begeisterung versuchen Wissen-schaft und Forschung, die Bausteine der Natur und des menschlichen Wesens zu entschlüsseln und zu verstehen. In einem Life Science Center soll die Lehre des Le-bens für jedermann erfahrbar werden. Als Neuheit auf dem europäischen Freizeit- und Tourismusmarkt soll das Life Science Center Berlin-Buch auf ca. 5.400 m² Nutz-fläche für ein steigendes Aufkommen an Tages- und Übernachtungsgästen sorgen. Pro Jahr wird mit einem Aufkommen von circa 325.000 Besuchern gerechnet.

Die inhaltliche Ausgestaltung orientiert sich am Begriff der Life Sciences. In der Kon-zeptstudie heißt es: „Life Sciences erklären die Aspekte des Lebens in seinen vielen Ausprägungen und seiner Komplexität und die damit zusammenhängenden Mecha-nismen.“

Im Mittelpunkt steht das Leben, fokussiert auf das, was den Besucher am meisten interessiert: Das menschliche Leben. Das wesentliche Merkmal des Life Science Centers wird sein, dass die Besucher mit wissenschaftlichen Phänomenen, Prozes-sen und Produkten in einen spielerisch unterhaltenden und interaktiven Kontakt tre-ten können. Sie können experimentieren, anfassen, begreifen, staunen und sich ü-berraschen lassen. So entsteht eine Erlebnisumgebung für neuartige Lernerfahrun-gen. Das Life Science Center wird damit eine Brücke zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit schlagen und das Informations- sowie das lernorientierte Unterhal-tungsbedürfnis miteinander verbinden. Darüber hinaus wird es als überregional aus-strahlende Besucherattraktion der Gesundheitsregion Berlin-Buch und der gesamten Stadt Berlin neue Impulse verleihen.

Die Machbarkeitsstudie sieht im Life Science Center eine gute Chance, den Standort nachhaltig touristisch zu stärken und zu beleben. Durch die enge Verbindung mit dem Biotechnologiestandort Berlin-Buch besteht ein deutlicher Standortbezug des Life Science Centers, der Glaubwürdigkeit und Standortauthentizität vermittelt.

Über seine Medienwirkung kann das Life Science Center Berlin-Buch die Bekannt-heit, die touristische Attraktivität und die Kompetenz des Standortes überregional kommunizieren - ein „Leuchtturm” für den Standort, der als Publikumsmagnet den Stadtteil belebt.

Die vergleichende Standortuntersuchung empfiehlt, das Life Science Center in direk-ter Nähe des S-Bahnhofs anzusiedeln. Dieser zentrumsnahe Standort stärkt den Ortskern und verbessert die stadträumliche Situation am Bahnhofsvorplatz. Bisher ungeklärt ist jedoch die Finanzierung. Der Bau eines solchen Zentrums kann mit Mit-teln aus der Gemeinschaftsaufgabe unterstützt werden. Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass durch den Betrieb die laufenden Kosten eines solchen Zentrums erwirtschaftet werden können. Günstig für den Betrieb sind die Erfahrun-gen mit dem Gläsernen Labor sowie die Kompetenzen, die im Netzwerk vereint sind. Für die künftige Betreibergesellschaft des Life Science Center bieten diese Struktu-ren bereits eine ideale Plattform.“

 

Mit Schreiben vom 15.05.2006 erklärte die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Finanzen die Befürwortung und Unterstützung für die Ansiedlung eines Life Science Centers in Berlin-Buch.

 

2. Intention der Planung

Entsprechend der planerischen Zielsetzung soll der Bebauungsplan die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Life Science Centers schaffen. Es sollen eine sonstige Sondergebietsfläche gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO sowie die für deren Erschließung und den ruhenden Verkehr erforderlichen Flächen gesichert werden.

Des Weiteren sollen eine Kerngebietsfläche gemäß § 7 BauNVO an der Wiltbergstraße, eine Mischgebietsfläche gemäß § 6 BauNVO an der Straße Am Sandhaus und entsprechend dem Bestand eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ ausgewiesen werden. Die Festsetzungen sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Ortskerns sichern.

 

Darüber hinaus sollen Verkehrsflächen für den Ausbau der Wiltbergstraße und der Straße Am Sandhaus sowie für den überregionalen Europaradweg RR 6 und

Radfernweg Berlin-Usedom entlang der Bahnlinie planungsrechtlich gesichert werden.

 

3. Wesentlicher Planinhalt

Als Art der Nutzung soll der Bebauungsplanvorentwurf auf den für das Life Science Center geplanten Flächen (ca. 17.500 m2) ein sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Life Science Center“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO ausweisen.

 

Die Grundstücke an der Wiltbergstraße zwischen S-Bahnhof Buch und der Grundschule am Sandhaus sollen gemäß § 7 BauNVO als Kerngebietsflächen (MK) ausgewiesen werden. Diese Ausweisung soll, entsprechend der Darstellung im FNP, die städtebauliche Entwicklung des Zentrums von Buch am S-Bahnhof fördern.

 

Die Grundstücke an der Straße Am Sandhaus, mit Ausnahme der Zuwegung zum Life Science Center, sollen als Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen werden. Diese Ausweisung eröffnet den Eigentümern neben der weiterhin möglichen Wohnnutzung, auch andere mit dem Wohnen verträgliche gewerbliche Nutzungen, die sich aus der Nähe zum Zentrum ergeben können.

Im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB soll eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ für den Standort der dort befindlichen Grundschule am Sandhaus ausgewiesen werden.

 

Die Erschließung des Plangebiets ist über die Wiltbergstraße und die Straße Am Sandhaus sowie die Verkehrsfläche entlang der Bahntrasse geplant. Die öffentlichen Straßenverkehrsflächen sollen mittels Straßenbegrenzungslinien gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB ausgewiesen werden. Von vier privaten Grundstücken werden entsprechend der bisherigen Planungen geringfügig Flächen zur Verbreiterung der Verkehrsflächen in Anspruch genommen.

 

Die geplanten Festsetzungen sind aus dem FNP entwickelbar. Dies betrifft wegen des eingeschränkten Umfangs (< 3 ha) auch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Life Science Center“.

 

Im weiteren Verfahren sollen Festsetzungen zum Maß der Nutzung und zur überbaubaren Grundstücksfläche geprüft und ausgewiesen werden. Entsprechend der Machbarkeitsstudie sind für das Life Science Center als Nutzungsmaß eine Geschossfläche von ca. 5. 400 m² sowie maximal 4 Vollgeschosse erforderlich.

Des Weiteren soll auch der konkrete Flächenbedarf für die Erschließung und den ruhenden Verkehr geprüft werden. Die vorliegenden Untersuchungen gehen von ca. 325.000 Besuchern pro Jahr und von einem Stellplatzbedarf für 220 bis 260 Pkw sowie für 6 bis 10 Busse aus.

 

III. Umweltbericht

 

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB soll für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt werden, in der die voraus-sichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht entsprechend dem Stand des Planverfahrens beschrieben und bewertet werden.

Der Bebauungsplan bereitet ein Vorhaben vor, das mit Eingriffen in Natur und Land-schaft verbunden ist. Im weiteren Verfahren wird eine Eingriffs-/Ausgleichsbilan-zierung erfolgen, auf deren Grundlage Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringe-rung und zum Ausgleich festgelegt werden sollen.

 

IV. Auswirkungen des Bebauungsplans

1. Haushaltsmäßige Auswirkungen

Das Bezirksamt Pankow hat mit dem Beschluss vom 4. April 2006 seine prinzipielle Bereitschaft zur Übernahme der Trägerschaft im Sinne der GA-Richtlinie zum Bau und Betrieb eines Life Science Centers in Buch bekundet. Eine Finanzierung des Vorhabens einschließlich der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen durch das Land Berlin wird ausgeschlossen. Diese soll mittels einer Zuwendung zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA-Mittel) erfolgen sowie mittels Sponsoring für den hierbei zu erbringenden Eigenanteil. Der erforderliche GA-Antrag soll demnächst bei der für die Vergabe zuständigen Senatsverwaltung gestellt werden. Der zehnprozentige Eigenanteil an der GA-Förderung soll durch die Berlin Buch Management GmbH unentgeltlich eingeworben werden.

Für die Verbreiterung der Wiltbergstraße und der Straße Am Sandhaus ist in geringfügigem Ausmaß der Erwerb von privaten Grundstücksflächen erforderlich.

 

V. Verfahren

 

Mit Schreiben vom 13.10.2006 wurden die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) und die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg (GL 8) über die Absicht des Bezirksamts, den Bebauungsplan 3-11 aufzustellen, gemäß § 5 AGBauGB informiert.

 

In der Stellungnahme vom 8.11.2006 hat SenStadt mitgeteilt, dass durch das Planverfahren dringende Gesamtinteressen Berlins im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 2 AGBauGB berührt sind. Die Wiltbergstraße als übergeordnete Straßenverbindung Berlins und die Anlagen des S-Bahnhofs Buch sind als verkehrliche Belange von gesamtstädtischer Bedeutung zu beachten.

 

Mit Schreiben vom 17.11.2006 teilte die GL 8 mit, dass der Bebauungsplanvorentwurf 3-11 den Zielen der Raumordnung angepasst ist.

 

 

B Rechtsgrundlagen

 

  • Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)
  • Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom           3. November 2005 (GVBl. S. 692)
  • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsver-ordnung - BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zu-letzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466)

 

 

 

Aufgestellt:     Berlin, 29.12.2006

                        Bezirksamt Pankow von Berlin

                        Abt. Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

                        Amt für Planen und Genehmigen

 

 

                                    gez. Carrasco

 

 

 

 



[1] Aus der Broschüre „Profil Berlin-Buch – Gesundheits-, Wissenschafts- und Technologiestandort der Metropole“, SenStadt 4/2005

 
 

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