Drucksache - VI-0092  

 
 
Betreff: Telefonanschlüsse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.01.2007 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2007 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
11.07.2007 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
05.09.2007 
Fortführung der 8. Öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantr. CDU-Frakt., 4. Tagung, 31.01.2007
VzK 13, SB, 7. Tagung, 13.06.2007
Anlage zur Drs. VI-0092-VI, VzK 13

1

 

Sieh Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                               ...06.2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:

 

                                                                                                                                                                                                                                                 in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0092

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht:

 

 

Telefonanschlüsse

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 4. Sitzung am 31.01.2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0092/2007

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die Berechtigung für das deutschlandweite Telefonnetz und das Mobilfunknetz für die Anschlüsse aller in der BVV Pankow von Berlin vertretenen Fraktionen und Gruppen wiederherzustellen.

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, zeitnah eine Vorlage zu erarbeiten, die darstellt, wie und wann die jeweils einzelfallbezogene Abrechnung der Telefonhauptanschlüsse der Fraktionen und Gruppen zu realisieren ist.

 

  1. Diese Vorlage ist der BVV Pankow von Berlin zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

zu 1:

 

Bereits im Februar d. J. wurde die Berechtigung für das deutschlandweite Telefon- und Mobilfunknetz wieder hergestellt.

 

zu 2 und 3.:

 

Den Fraktionen werden zur Durchführung ihrer Aufgaben Zuschüsse für den personellen und sachlichen Aufwand einschließlich der Unterhaltung ihrer Büros gewährt. Gemäß den Hinweisen der Senatsverwaltung für Inneres vom 06.11.2006 gehören die Telefongebühren eindeutig zu den Kosten, die durch die gewährten Zuschüsse abzudecken sind. Der derzeitige Stand der Abrechnung der Telekommunikation ist in der Anlage dargestellt. Es wird ersichtlich, dass die Telefongebühren für die von der Verwaltung gestellten Anschlüsse nicht von den Fraktionen bezahlt werden. Es war nun Aufgabe der SE Immobilienservice zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

 

Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin bietet als Lösung für das Problem den Fraktionen für alle in der Anlage aufgeführten Anschlüsse, für die bisher keine Rechnungslegung erfolgte, eine verbrauchsabhängige einzelfallbezogene Abrechnung an. Diese Abrechnung gibt es monatlich in einer separaten Anlage.

 

Über Anzahl und gewünschte Freischaltungen der Anschlüsse entscheiden die Fraktionen und Gruppen selbst. Der Entschluss ist der Verwaltung (ImmID 1, Tel. 7503) mitzuteilen.

Dabei können sie folgende Stufen wählen:

 

„Hausberechtigung“             Telefonieren nur innerhalb des Komplexes Fröbelstr. 17 möglich, auch das Berliner Verwaltungsnetz ist nicht anwählbar

                                               Kosten fallen nicht an

„Berlin und Umland“             Telefonieren innerhalb Berlin und einiger weniger Bereiche im Umland möglich

                                               Kosten fallen an, wenn über die 90 gewählt wird.

                                               (Citygespräch)

Berliner Verwaltungsnetz kostenfrei

„Berlin und Handy“                Telefonieren innerhalb Berlin und in alle Bereiche des Umlands sowie in alle Mobilfunknetze möglich

                                               Kosten fallen an für Citygespräche und Mobilfunknetze

                                               Berliner Verwaltungsnetz kostenfrei

„Bundesweit und Handy“     Telefonieren bundesweit und in alle Mobilfunknetze möglich

                                               Kosten fallen an für Citygespräche, Mobilfunknetze und

                                               Ferngespräche

                                               Berliner Verwaltungsnetz kostenfrei

„Weltweit“                              Telefonieren weltweit und in alle Mobilfunknetze

                                               Kosten fallen an

                                                Berliner Verwaltungsnetz kostenfrei

 

Die Anschlüsse sind in das Berliner Verwaltungsnetz geschaltet. Telefonieren innerhalb des Netzes ist nur mit der Verwendung der internen Nummern möglich (z.B. 912 anstelle 9012 für die Einwahl in das ITDZ, 9294 anstelle 90294 für die Einwahl in das BA Reinickendorf usw.). Bei dem Versuch, Teilnehmer im Verwaltungsnetz über die 90 zur erreichen, zeigt das System „nicht möglich“ an. So wird kostenpflichtiges Telefonieren verhindert, kostenfreies praktisch erzwungen.

Mit der Anwahl 90 wird das Verwaltungsnetz verlassen und es ist möglich, Teilnehmer außerhalb zu erreichen. 

Die Nutzung von ISDN oder DSL über die Anschlüsse des Berliner Verwaltungsnetzes ist mit der vorhandenen zentralen Telefonanlage aus technischen Gründen nicht möglich. 

Die Carriergebühren (Verbindungsentgelte) sind vertraglich vereinbart und werden sekundengenau abgerechnet. Grundgebühren fallen generell nicht an.

 

1 Gesprächsminute (netto) kostet:

- im City-Bereich                                                                   0,0162 €

- bei Ferngesprächen                                                           0,0383 €

- aus dem Festnetz in ein Mobilfunknetz

  D1 und D2                                                                           0,1984 €

  E-plus und O2                                                                      0,2500 €

 

Die Zahlung beginnt ab dem Monat, für den das ITDZ eine einzelfallbezogene, verbrauchsabhängige Abrechnung stellt, frühestens jedoch ab Juli 2007.

Die Rechnungslegung erfolgt monatlich von der Verwaltung direkt an die Fraktionen und Gruppen.

Da der Leistungszeitraum und der Zeitpunkt der Rechnungslegung derzeit aus Gründen, die die SE Immobilienservice nicht beeinflussen kann, ein Vierteljahr auseinanderliegen, ist damit zu rechnen, dass die Rechnung für den Juli 2007 erst im Oktober 2007 vorliegen wird.

 

Verträge, die durch die Verwaltung zur Nutzung von ISDN oder DSL mit anderen Anbietern von Telekommunikationsleistungen abgeschlossen wurden, bleiben weiterhin bestehen. Auf Wunsch der Fraktionen und entsprechend der vertraglichen Fristen können sie, wie auch die Form der Rechnungslegung, jederzeit geändert werden.

Bei direkten Vertragsabschluss mit einem externen Partner ist die Fernmeldestelle

(Imm HB 3330, Tel. 4210) vorab einzubeziehen.

 

Wir bitten, von einer Beschlussfassung gemäß Punkt 3 des Ersuchens abzusehen und die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Minderausgaben  für Telefongebühren in nicht zu beziffernder Höhe.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

                                                                                                                                   

Matthias Köhne                                                                     Christine Keil                        

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadträtin für

                                                                                                Jugend und Immobilien

 

 
 

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