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Drucksache - VI-0092
Sieh Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin ...06.2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Drucksache Nr.: VI-0092 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht: Telefonanschlüsse Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 4. Sitzung am 31.01.2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0092/2007 „Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Den Fraktionen werden zur Durchführung ihrer Aufgaben Zuschüsse für den personellen und sachlichen Aufwand einschließlich der Unterhaltung ihrer Büros gewährt. Gemäß den Hinweisen der Senatsverwaltung für Inneres vom 06.11.2006 gehören die Telefongebühren eindeutig zu den Kosten, die durch die gewährten Zuschüsse abzudecken sind. Der derzeitige Stand der Abrechnung der Telekommunikation ist in der Anlage dargestellt. Es wird ersichtlich, dass die Telefongebühren für die von der Verwaltung gestellten Anschlüsse nicht von den Fraktionen bezahlt werden. Es war nun Aufgabe der SE Immobilienservice zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin bietet als Lösung für das Problem den Fraktionen für alle in der Anlage aufgeführten Anschlüsse, für die bisher keine Rechnungslegung erfolgte, eine verbrauchsabhängige einzelfallbezogene Abrechnung an. Diese Abrechnung gibt es monatlich in einer separaten Anlage. Über Anzahl und gewünschte Freischaltungen der Anschlüsse entscheiden die Fraktionen und Gruppen selbst. Der Entschluss ist der Verwaltung (ImmID 1, Tel. 7503) mitzuteilen. Dabei können sie folgende Stufen wählen: „Hausberechtigung“ Telefonieren nur innerhalb des Komplexes Fröbelstr. 17 möglich, auch das Berliner Verwaltungsnetz ist nicht anwählbar Kosten fallen nicht an „Berlin und Umland“ Telefonieren innerhalb Berlin und einiger weniger Bereiche im Umland möglich Kosten fallen an, wenn über die 90 gewählt wird. (Citygespräch) Berliner Verwaltungsnetz kostenfrei „Berlin und Handy“ Telefonieren innerhalb Berlin und in alle Bereiche des Umlands sowie in alle Mobilfunknetze möglich Kosten fallen an für Citygespräche und Mobilfunknetze Berliner Verwaltungsnetz kostenfrei „Bundesweit und Handy“ Telefonieren bundesweit und in alle Mobilfunknetze möglich Kosten fallen an für Citygespräche, Mobilfunknetze und Ferngespräche Berliner Verwaltungsnetz kostenfrei „Weltweit“ Telefonieren weltweit und in alle Mobilfunknetze Kosten fallen an Berliner Verwaltungsnetz kostenfrei Die Anschlüsse sind in das Berliner Verwaltungsnetz geschaltet. Telefonieren innerhalb des Netzes ist nur mit der Verwendung der internen Nummern möglich (z.B. 912 anstelle 9012 für die Einwahl in das ITDZ, 9294 anstelle 90294 für die Einwahl in das BA Reinickendorf usw.). Bei dem Versuch, Teilnehmer im Verwaltungsnetz über die 90 zur erreichen, zeigt das System „nicht möglich“ an. So wird kostenpflichtiges Telefonieren verhindert, kostenfreies praktisch erzwungen. Mit der Anwahl 90 wird das Verwaltungsnetz verlassen und es ist möglich, Teilnehmer außerhalb zu erreichen. Die Nutzung von ISDN oder DSL über die Anschlüsse des Berliner Verwaltungsnetzes ist mit der vorhandenen zentralen Telefonanlage aus technischen Gründen nicht möglich. Die Carriergebühren (Verbindungsentgelte) sind vertraglich vereinbart und werden sekundengenau abgerechnet. Grundgebühren fallen generell nicht an. 1 Gesprächsminute (netto) kostet: - im City-Bereich 0,0162 € - bei Ferngesprächen 0,0383 € - aus dem Festnetz in ein Mobilfunknetz D1 und D2 0,1984 € E-plus und O2 0,2500 € Da der Leistungszeitraum und der Zeitpunkt der
Rechnungslegung derzeit aus Gründen, die die SE Immobilienservice nicht
beeinflussen kann, ein Vierteljahr auseinanderliegen, ist damit zu rechnen,
dass die Rechnung für den Juli 2007 erst im Oktober 2007 vorliegen wird. Verträge, die durch die Verwaltung zur Nutzung von ISDN oder DSL mit anderen Anbietern von Telekommunikationsleistungen abgeschlossen wurden, bleiben weiterhin bestehen. Auf Wunsch der Fraktionen und entsprechend der vertraglichen Fristen können sie, wie auch die Form der Rechnungslegung, jederzeit geändert werden. Bei direkten Vertragsabschluss mit einem externen Partner ist die Fernmeldestelle (Imm HB 3330, Tel. 4210) vorab einzubeziehen.
Wir bitten, von einer Beschlussfassung gemäß Punkt 3 des Ersuchens abzusehen und die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen Minderausgaben für Telefongebühren in nicht zu beziffernder Höhe. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen Auswirkungen auf die nachhaltige EntwicklungKinder- und Familienverträglichkeit
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien |
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