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Drucksache - VI-0090
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Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin . 05. 2007 An
die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache-Nr.: VI-0090 Vorlage
zur Kenntnisnahme für
die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht
Verbesserung
des öffentlichen Raumes in den Sanierungsgebieten Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der
Sitzung am 07.03.2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung
– Drucksache-Nr. VI-0090 – „ Das Bezirksamt wird
ersucht,
wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die derzeitigen Zustände des
öffentlichen Straßenlandes des Bezirkes Pankow im Allgemeinen wie auch die
Zustände der Gehwege in den Sanierungsgebieten im Speziellen sind Auswirkungen
des schlechten Ausgangszustandes und der ständigen Unterfinanzierung der
Straßenunterhaltung seit Mitte der 90er Jahre. - 2 - Die Gründe für diese
Unterfinanzierung liegen einerseits in der allseits bekannten angespannten
finanziellen Situation des Landes Berlin und andererseits auch in der
politischen Schwerpunktsetzung der Bezirksverordnetenversammlung und des
Bezirksamtes Pankow zu Ungunsten der baulichen Unterhaltung in den letzten
Jahren. Die Gegenüberstellung der
Bedarfsermittlung (verminderter Modellbedarf nach SenStadt) und der
Haushaltsansätze (incl. pauschaler Minderausgaben) des Bezirkes Pankow für die
Straßenunterhaltung ergibt allein für die Jahre 2001 bis 2007 eine Unterfinanzierung
in Höhe von rd. 36,5 Mio. EURO für den gesamten Bezirk. Dass diese dauerhafte
Unterfinanzierung sichtbare und auch „fühlbare“ Spuren im
öffentlichen Raum hinterlässt, muss wohl akzeptiert werden. Selbst
„nur“ die Instandsetzung der Gehwege sprengt die vorhandenen Mittel
in den Sanierungsgebieten. Mit Schreiben vom 02.04.2007
hat das Bezirksamt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
gebeten die grundsätzliche Möglichkeit der Finanzierung von
Gehweginstandsetzungsarbeiten in Sanierungsgebieten im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
(GA)“, hier touristische Infrastrukturmaßnahmen, zu prüfen. Die Prüfung ergab, dass eine
Förderung von Fuß- und Gehwegen nicht mit den Förderregeln vereinbar ist
und in Folge dessen derartige Anträge abgelehnt werden würden (siehe auch Ziff.
2.3. des Beschlussauszuges des Unterausschusses GA). Somit sind
Gehweginstandsetzungen - und diese sind nicht nur in den Sanierungsgebieten des
Bezirkes dringend notwendig – aus dem eigenen Haushalt zu finanzieren. Einzelmaßnahmen in den
Sanierungsgebieten, hier vor allem zur Verbesserung der Verkehrssicherheit,
werden bereits jetzt und auch zukünftig über verschiedene Mittel der
Sanierungsverwaltung realisiert. So werden u.a. derzeit die
Umbauten der Seitenräume der Greifswalder Straße und der Hufelandstraße, der
Einbau von Querungshilfen (Gehwegvorstreckungen) an den Kreuzungen
Kollwitzstr./Sredzkistr., Wörther Str./Kollwitzstr. wie auch Lychener
Str./Stargarder Str., der Umbau der Gehwege in der Meyerbeerstraße und in der
Neuen Schönholzer Straße aus Sanierungsmitteln finanziert. Zahlreiche weitere
Einzelmaßnahmen sind hier mit den Sanierungsträgern und dem Bezirksamt in
Vorbereitung, insbesondere auch im Rahmen des neuen Sonderprogramms
„Städtebaulicher Denkmalschutz“. Trotz dieser geschilderten
Bemühungen ist es nicht realistisch, alle Gehwege in den Sanierungsgebieten bis
zur Entlassung dieser aus der Förderung saniert zu haben. - 3 - Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und
Familienverträglichkeit entfällt Christine Keil Jens-Holger
Kirchner Stellv.
Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Öffentliche Ordnung |
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