Drucksache - VI-0077  

 
 
Betreff: Schallschutzmaßnahmen Naherholungsgebiet Weißensee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionAusschuss für Umwelt und Natur
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.01.2007 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Natur federführender Ausschuss
22.02.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
07.03.2007 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke, 4. Tagung, 31.01.2007
BE Aussch. Um/Nat, 5. Tagung, 07.03.2007

Das Bezirksamt wird beauftragt, ein geeignetes Verfahren vorzuschlagen, dauerhafte Schallschutzmaßnahmen für das Naherholungsg

Das Bezirksamt wird beauftragt, ein geeignetes Verfahren vorzuschlagen, dauerhafte Schallschutzmaßnahmen für das Naherholungsgebiet „Park am Weißen See“ zu schaffen, insbesondere im Bereich des Spielplatzes sowie am Straßenabschnitt der  Berliner Allee (wo das Gebiet direkt an die Berliner Allee grenzt und nicht durch Bebauung geschützt ist).

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrags

Abstimmung im Ausschuss: 3 ja / 5 nein / 2 enthalten

Das hohe Verkehrsaufkommen der B2 mit der einmündenden Indira-Gandhi-Str

 

Begründung des Antrages:

 

Das hohe Verkehrsaufkommen der B2 mit der einmündenden Indira-Gandhi-Str. in diesem Abschnitt führt zu einer starken Beeinträchtigung der Erholungsqualität im Südostteil des Parkes. Im Interesse einer weiteren Aufwertung von Weißensee als Stadtteil sowie des Parkes als Naherholungsgebiet (im betroffenen Bereich befindet sich u.a. ein großer Spielplatz) ist es notwendig, das Gebiet dauerhaft gegen die hohe Lärmbelästigung zu schützen.

 

 

Begründung des Ausschusses:

 

Vertreter des Bezirksamtes erläuterten die Lage des Kinderspielplatzes, als eine abgewogene Entscheidung zu Beginn des 90 ziger Jahre. Auch ist das Bezirksamt damals nicht auf die von Investoren vorgeschlagen Schallschutzmaßnahme: „Randbebauung des Parks“ eingegangen. Durch die abschüssige Gestaltung im hinteren Teil des Parks ist dieser dort vor Straßenlärm weitgehend geschützt. Eine Lärmschutzwand zur Straße hin würde den Parkblick verhindern und eine zusätzliche  Buschbegrünung hätte eine zu geringe akustische Wirkung.

Dieser Argumentation schloss sich die Ausschussmehrheit an und empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrags.

                                                                                    3 ja / 5 nein / 2 enthalten

 

Minderheiten Votum:

Einfache Lösungen sind durch den Antrag nicht verlangt. Das Bezirksamt soll nach innovativen Lösungen suchen. Dabei muss versucht werden landschaftliche Gegebenheiten mit den Erfordernissen des Schallschutzes zu verbinden.

 

 

 

 

 
 

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