Drucksache - VI-0076  

 
 
Betreff: Ombudsstelle für Hartz IV- Betroffene im BA Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.01.2007 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales federführender Ausschuss
27.02.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales vertagt   
13.03.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales vertagt   
17.04.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
25.04.2007 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
11.07.2007 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke, 4. Tagung, 31.01.2007
ÄA Frakt. Bü90/Gr. , 4. Tagung, 31.01.2007
BE GesArbSoz., 6. Tagung, 25.04.2007
VzK 13, SB, 8. Tagung, 11.07.2007

Das Bezirksamt wird ersucht, bis Juni 2007 eine Ombudsstelle einzurichten, die eingegangene Beschwerden von Betroffenen des Re

 

Siehe Anlage

Betreff: Ombudsstelle für Hartz IV- Betroffene- im BA Pankow

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                . 07. 2007

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                               Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0076/07

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Ombudsstelle für Hartz IV-Betroffene im BA Pankow

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 6. ordentlichen Tagung am 25.04.2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VI-0076/07:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bis zum September 2007 in Zusammenarbeit mit dem JobCenter eine Ombudsstelle einzurichten, die Beschwerden von ALG II Betroffenen erfasst und einer Klärung zuführt. Dabei ist insbesondere zu gewährleisten, dass andere Produkte und Fachbereiche des Bezirkes finanziell nicht belastet werden.

 

Erforderliche Regelungen z.B. über die Möglichkeit der Akteneinsicht sind mit dem JobCenter zu treffen. Die Ombudsstelle arbeitet auch mit Arbeitsloseninitiativen, Verbänden und Gewerkschaften zusammen.

 

Darüber hinaus ist eine einheitliche bezirksübergreifende Regelung mit Unterstützung durch die zuständigen Senatsverwaltungen anzustreben.

 

Über vorliegende Beschwerden, ihre Bearbeitung und Entscheidung ist regelmäßig im Ausschuss Gesundheit, Arbeit und Soziales zu berichten.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Bei seinen Überlegungen zur Einrichtung einer Ombudsstelle ist das Bezirksamt davon ausgegangen, dass Mitarbeiter/innen einer Ombudsstelle im Sinne der Betroffenen als Vermittler zwischen diesen und dem JobCenter fungieren und im Einzelfall helfend und klärend eingreifen und als Bindeglied zwischen Verwaltung und BürgerInnen fungieren könnten.

Von diesem Leitgedanken ausgehend hatte das Bezirksamt ein erstes Konzept mit den Schwerpunkten:

-          Angebotstruktur/Leistungen der Ombudsstelle Pankow

-          Beschreibung des Aufgabenkreises des/der Inhaber/in der Ombudsstelle

-          Finanzielle Auswirkungen

-          Personelle Auswirkungen

-          Problemstellungen

-          Zielsetzung

erarbeitet.

 

Zeitgleich wurden etwaige Möglichkeiten der Errichtung einer Ombudsstelle auch auf verschiedenen anderen bezirklichen und Landesebenen thematisiert, so u.a. auf mehreren Sitzungen der Bezirksstadträtinnen und –räte, gegenüber der Senatsverwaltung und in Gesprächen mit dem JobCenter. Ebenso wurde der Berliner Anwaltsverein angeschrieben und um sein Engagement geworben, ggfs. in Pankow eine Ombudsstelle in Form eines Pilotprojektes für das Land Berlin zu entwickeln. Sämtliche Initiativen verliefen erfolglos.

 

Das Bezirksamt hatte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 9. Mai 2007 um eine einheitliche bezirksübergreifende Regelung hinsichtlich der Einrichtung von Ombudsstellen für Alg II – Betroffene gebeten.

 

Diese antwortete mit Schreiben vom 04. Juni 2006 wie folgt:

 

„Nach Auffassung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist die Einrichtung von bezirklichen Ombudsstellen nicht zielführend. Die Schaffung von Ombudsstellen führt zu Erwartungen in der Bevölkerung, die die Ombudsstellen aus rechtlichen wie ausstattungsbedingten Gründen nicht erfüllen werden können. Mitarbeiter/innen einer Ombudsstelle werden insbesondere Entscheidungen der JobCenter weder aufheben noch ersetzten können. Mit dem in den JobCentern und in der Regionaldirektion Berlin – Brandenburg installierten Stellen für Kundenreaktionsmanagement haben Beschwerdeführer/innen – neben dem Widerspruchs- und Klageverfahren – bereits direkte Anlaufstellen für ihre Anregungen und Beschwerden. Unser gemeinsames Ziel sollte es daher sein, die Leistungsfähigkeit des Kundenreaktionsmanagements vor Ort zu verbessern.

 

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales beabsichtigt darüber hinaus, im Rahmen der Neustrukturierung des Beschwerdemanagements im eigenen Haus, Beschwerden künftig gezielt daraufhin auszuwerten, welche Verbesserungspotenziale sich für den Leistungserbringungsprozess der JobCenter aus den Beschwerden ableiten lassen. Die Erkenntnisse aus diesen Auswertungen wären dann mit den zuständigen Akteuren/innen, insbesondere den Geschäftsführer/innen der JobCenter, zu erörtern. In diesem Zusammenhang sollten wir ein Verfahren finden, das sicherstellt, das mein Haus auch von den an die Bezirksämter gerichteten Beschwerden, die auf strukturelle Probleme von grundsätzlicher Art in den JobCentern hindeuten, Kenntnis erlangt.“

Das Bezirksamt hat sämtliche Argumente abgewogen und ist zu der Auffassung gelangt, dass eine auf Bezirksebene geschaffene Ombudsstelle nicht die mit dem Konstrukt ArGe verbundenen Problemstellungen zu lösen vermag.

Zudem verfügt das JobCenter Pankow bereits über ein funktionierendes Kundenreaktionsmanagement. Dort erfolgt eine quantitative und qualitative Auswertung von Kundenanliegen. Durch die Implementierung einer zusätzlichen unabhängigen Anlaufstelle würden lediglich Prioritäten verschoben und Ungleichbehandlungen (Beschwerden genießen Vorrang) Vorschub geleistet. Ein großer Teil der Beschwerden von Bürger/innen und Bürgern resultiert jedoch aus fehlenden Entscheidungen überhaupt und aus den daraus resultierenden Folgeproblemen.

 

Deshalb muss prioritäre Zielsetzung sein, die einer Beschwerdestelle vorgelagerten Prozesse zu optimieren und insbesondere die Qualität der Leistungsbearbeitung zu verbessern. Mittel dazu sind die Verbesserung von Organisationsabläufen und eine angemessene Personalausstattung. Dabei handelt es sich um einen permanenten Entwicklungsprozess, mit dem sich auch die Trägervertretung regelmäßig in ihren Sitzungen befasst.

Beispielhaft sei erwähnt, dass die Geschäftsführung in der Sitzung der Trägervertretung am 8. Juni 2007 um die Vorlage eines Maßnahmeplans zum Abbau der hohen Zahl unerledigter Vorgänge gebeten wurde. Gleichzeitig wurde über eine Erhöhung der Personaldimension beschlossen und Maßnahmen zur Anpassung des Qualifizierungsniveaus nicht nur der neu eingestellten Kolleg/innen erörtert.

 

Das Bezirksamt ist auch der Auffassung, dass mit der beabsichtigten Einführung eines Kundenreaktionsmanagements auf der Ebene der Senatsverwaltung berlineinheitliche Regelungen gewährleistet werden und die Einrichtung einer Ombudsstelle für den Bezirk Pankow nicht notwendig und aus Transparenzgründen sowie zur Vermeidung von Doppelstrukturen auch nicht geboten ist.

 

 

Mit dem an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gerichteten Schreiben hatte das Bezirksamt auch um Mitteilung gebeten, inwieweit im SGB II – Bereich die Einrichtung von Widerspruchsbeiräten in Analogie zum SGB XII möglich wäre. Die Senatsverwaltung antwortete dazu wie folgt:

 

„Die Errichtung von Widerspruchsbeiräten bei den Arbeitsgemeinschaften wird ohne Rechtsänderung nicht zu realisieren sein. Da von den JobCentern sowohl Leistungen der Bundesagentur für Arbeit als auch kommunale Leistungen erbracht werden, sollten Widerspruchsbeiräte – wenn sie errichtet werden – auch für Leistungen beider Leistungsträger zuständig sein. Eine Zuständigkeit beispielsweise nur für KdU-Leistungen wäre den betroffenen Bürger/innen nicht zu vermitteln. Das SGB II enthält zurzeit – anders als das frühere BSHG, das in § 114 Abs. 2 die beratende Beteiligung sozial erfahrener Personen vor dem Erlass eines Widerspruchsbescheides vorsah – keine Regelung zu Widerspruchsbeiräten. Es ist deshalb zu prüfen, ob im Rahmen einer der kommenden Novellierungen des SGB II ein Vorschlag für die Aufnahme einer Regelung zu Widerspruchsbeiräten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende zielführend sein könnte.“

 

 

Ich bitte, die Angelegenheit als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                        Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                    Bezirksstadträtin für     

                                                                                    Gesundheit, Soziales, Schule
                                     und Sport

 

 

 
 

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