Drucksache - VI-0070  

 
 
Betreff: Nachschiebeliste zur Anmeldung für die Investitionsplanung 2007 bis 2011 Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.01.2007 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. des BA zur Beschlussf., 4. Tagung, 31.01.2007
Drs. 0070, Anlage

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                                          .1. 2007

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                      Drucksache-Nr.

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

1.  Gegenstand der Vorlage

 

Nachschiebeliste zur Anmeldung für die Investitionsplanung 2007 bis 2011

Bezirk Pankow

 

 

2.  Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Tiefbaumaßnahme Neubau des Bahnhofsvorplatzes und Buswendeanlage am Nordausgang S-Bahnhof Karow wird im Kapitel 4212 / Titel 738 27 mit einem Baubeginn im Jahr 2008 und einem Haushaltsansatz in Höhe von 405 T€ in die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung 2007 bis 2011 aufgenommen. Zur Einhaltung der pauschalen Zuweisung werden als Ausgleich die Maßnahmen Neubau der Florastraße von Berliner Straße bis Mühlenstraße - Kapitel 4212 / Titel 738 01 um 65 T€ und Umbau der Berliner Straße von Breite Straße bis Granitzstraße  - Kapitel 4212 / Titel 738 02 um 340 T€ jeweils im Haushaltsjahr 2008 reduziert. Die daraus folgenden Änderungen ergeben sich aus den beigefügten Austauschblättern.

 

 

3.  Begründung

 

Gemäß 1. Aufstellungsrundschreiben zur Aufstellung der Investitionsplanung 2007 bis 2011 – Teilbereich Bezirke – (1.AR 07/11 Bez.) vom 27.9. 2006 können neue Maßnahmen in Ausnahme nur im Austausch gegen bereits enthaltene Vorhaben in gleicher Größenordnung aufgenommen werden.

 

Der Bezirk Pankow fordert seit langem einen zusätzlichen Nordausgang am S- und Regionalbahnhof Karow. Nachdem die Bahn AG nun endgültig das Planverfahren für 2007 und die Realisierung für 2008 zugesagt hat, müssen auch von Seiten des Bezirkes die entsprechenden planerischen und baulichen Vorkehrungen getroffen werden.

 

Der am 9.1. 2007 mit BA-Beschluss 40/2007 aufgestellte B-Plan XVIII-23 schafft hierfür, neben anderen wichtigen stadtplanerischen Festlegungen, die planungs-rechtlichen Voraussetzungen. Der B-Plan soll 2007/08 in einem beschleunigten Verfahren festgesetzt werden. Die Realisierung dieses neuen Bahnhofszugangs mit Buswende- und Halteplatz soll dann parallel zur Herstellung des neuen Bahnhofs-zugangs 2008 erfolgen.

 

Die Finanzierung dieser Baumaßnahme einschließlich des notwendigen Grund-erwerbs wird innerhalb der pauschalen Zuweisung für den Bereich Tiefbau gesichert.

 

 

4.  Rechtsgrundlage

 

§ 12 Bezirksverwaltungsgesetz

§§ 27 und 31 Landeshaushaltsordnung

 

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Ergeben sich im Rahmen der Einstellung der angemeldeten Maßnahmen in die Bezirkshaushaltspläne der jeweiligen Haushaltsjahre.

 

 

6.  Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

entfällt

 

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Sicherung der sozialen Infrastruktur

 

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Verbesserung der Verkehrssicherheit beim Umsteigen am S-Bahnhof Karow

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

 

 

 

 
 

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