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Drucksache - VI-0070
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .1. 2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr. Vorlage zur Beschlussfassungfür die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand
der Vorlage
Nachschiebeliste zur Anmeldung für die
Investitionsplanung 2007 bis 2011
Bezirk Pankow
2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die
Tiefbaumaßnahme Neubau des Bahnhofsvorplatzes und Buswendeanlage am Nordausgang
S-Bahnhof Karow wird im Kapitel 4212 / Titel 738 27 mit einem Baubeginn im Jahr
2008 und einem Haushaltsansatz in Höhe von 405 T€ in die bezirkliche
Anmeldung zur Investitionsplanung 2007 bis 2011 aufgenommen. Zur Einhaltung der
pauschalen Zuweisung werden als Ausgleich die Maßnahmen Neubau der Florastraße
von Berliner Straße bis Mühlenstraße - Kapitel 4212 / Titel 738 01 um 65
T€ und Umbau der Berliner Straße von Breite Straße bis Granitzstraße - Kapitel 4212 / Titel 738 02 um 340 T€
jeweils im Haushaltsjahr 2008 reduziert. Die daraus folgenden Änderungen
ergeben sich aus den beigefügten Austauschblättern. 3. Begründung Gemäß 1. Aufstellungsrundschreiben zur Aufstellung der
Investitionsplanung 2007 bis 2011 – Teilbereich Bezirke – (1.AR
07/11 Bez.) vom 27.9. 2006 können neue Maßnahmen in Ausnahme nur im Austausch
gegen bereits enthaltene Vorhaben in gleicher Größenordnung aufgenommen werden. Der Bezirk
Pankow fordert seit langem einen zusätzlichen Nordausgang am S- und
Regionalbahnhof Karow. Nachdem die Bahn AG nun endgültig das Planverfahren für
2007 und die Realisierung für 2008 zugesagt hat, müssen auch von Seiten des
Bezirkes die entsprechenden planerischen und baulichen Vorkehrungen getroffen
werden. Der am 9.1.
2007 mit BA-Beschluss 40/2007 aufgestellte B-Plan XVIII-23 schafft hierfür,
neben anderen wichtigen stadtplanerischen Festlegungen, die planungs-rechtlichen
Voraussetzungen. Der B-Plan soll 2007/08 in einem beschleunigten Verfahren
festgesetzt werden. Die Realisierung dieses neuen Bahnhofszugangs mit Buswende-
und Halteplatz soll dann parallel zur Herstellung des neuen Bahnhofs-zugangs
2008 erfolgen. Die
Finanzierung dieser Baumaßnahme einschließlich des notwendigen Grund-erwerbs
wird innerhalb der pauschalen Zuweisung für den Bereich Tiefbau gesichert. 4. Rechtsgrundlage
§ 12 Bezirksverwaltungsgesetz §§ 27 und
31 Landeshaushaltsordnung 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Ergeben sich im Rahmen der Einstellung der angemeldeten
Maßnahmen in die Bezirkshaushaltspläne der jeweiligen Haushaltsjahre. 6. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen
entfällt
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Sicherung der sozialen Infrastruktur 8. Kinder- und Familienverträglichkeit
Verbesserung der Verkehrssicherheit beim Umsteigen am S-Bahnhof KarowMatthias Köhne |
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