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Drucksache - VI-0069
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin . 2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: In
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI – 0069 Vorlage zur
Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Weniger
Unfallgefahren, Lärm- und Gesundheitsbelastungen sowie weniger Bauschäden
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen. In Erledigung der am 31. Januar 2007 angenommenen Empfehlung
der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI – 0069: „Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit
mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geeignete Maßnahmen zu ergreifen,
um die Verkehrssicherheit in der Germanenstraße, im Schönholzer Weg, in der
Edelweißstraße und der Schillerstraße im Ortsteil Niederschönhausen bzw.
Wilhelmsruh zu erhöhen und die Lärmbelastungen zu reduzieren, die durch den
schlechten Zustand der Straße bzw. durch Tempoüberschreitungen des Kfz-Verkehrs
bedingt sind. Folgende Maßnahmen sind zu prüfen: ·
Anordnung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ·
Einrichtung eines
Zebrastreifens vor der Klax-Kita ·
Errichtung von
Mittelinseln als Querungshilfen, insbesondere auf Höhe der
Sachsen-/Walhallastraße sowie der Eisenblätterstraße ·
Standortverlegung
der Glascontainer Germanenstraße/Ecke Sachsenstraße, um die Sichtbeziehungen zu
verbessern ·
Markierung von
Parkständen, um den Straßenraum optisch stärker zu gliedern und ein sicheres
Abstellen von Kfz zu ermöglichen ·
Schaffung von
ausreichender Straßenentwässerungen, um das Überfluten der Straße bzw. der
Gehwege und Grundstücke zu verhindern.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: - 2 - Der Straßenverlauf Schönholzer Weg –
Germanenstraße, die Edelweiß- und die Schillerstraße gehören, entsprechend der
Maßgabe des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP), zum übergeordneten
Straßennetz. Im Bereich zwischen Angerweg – Schillerstraße sowie
Kastanienallee/Hauptstraße ist der Schönholzer Weg bereits heute Bestandteil
einer geschwindigkeitsreduzierten Tempo 30-Zone. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30
km/h im Schönholzer Weg im Bereich der „Klax“-Kita hat die VLB nach
Prüfung bereits mit Schreiben vom 11.09.2006 wie nachstehend abgelehnt: „Eine Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h auf Hauptverkehrsstraßen setzt
grundsätzlich ein besonderes verkehrliches Erfordernis voraus. Eine
Geschwindigkeitsreduzierung ist u.a. dann zulässig und erforderlich, wenn
aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht (z.B.
der Straßenverlauf unvermutete Gefahren in sich birgt, auf welche die
Kraftfahrer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nicht rechtzeitig reagieren
können). Nach meinen Verkehrsbeobachtungen verläuft der Verkehr
im Schönholzer Weg im Allgemeinen geordnet und sicher. Es sind in dieser Straße
ausreichend große Lücken in der Fahrzeugfolge vorhanden, die es den Fußgängern
gestatten, diesen Fahrbahnbereich ohne besondere Gefährdung zu überschreiten. Die dort im Interesse der Verkehrssicherheit
getroffenen verkehrlichen Maßnahmen, Zeichen 136 StVO („Kinder“),
haben sich meines Erachtens bewährt. Aus meiner Sicht sind keine weiteren
verkehrlichen Maßnahmen notwendig. Abschließend weise ich darauf hin, dass nach den
bisherigen Erfahrungen festzustellen ist, dass gerade Kinder im Kita- und
Grundschulalter nicht alleine zur Kita bzw. Schule geschickt werden. Vielmehr
bringen die Eltern überwiegend ihre Kinder mit Pkw in die genannten
Einrichtungen.“ Die Entscheidung über verkehrsbeschränkende Maßnahmen
zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm auf Grundlage des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) trifft für das übergeordnete
Straßennetz nicht die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde. Nach Festlegung im
Ordnungsämtererrichtungsgesetz (OÄErrG) obliegt diese Ordnungsaufgabe
ausschließlich der Verkehrslenkung Berlin, VLB D 2, Gothaer Str. 19 in 10823
Berlin. Ob auf
dieser Grundlage verkehrsbeschränkende Maßnahmen angeordnet werden, kann erst
nach Vorliegen der zu erstellenden Gutachten entschieden werden. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass die vom
Antragsteller benannten Straßen auch vom Buslinienverkehr der BVG befahren
werden und bereits deshalb eine flächenhafte Geschwindigkeitsreduzierung
sicherlich nicht in Betracht kommt, da die hierbei entstehenden
Fahrzeitverzögerungen für den BVG-Linienverkehr nicht hinnehmbar sind. In der
Germanenstraße und im Schönholzer Weg werden die Fahrzeuge längsseitig am
Fahrbahnrand abgestellt (§ 12 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung
–StVO-). Einer weiterreichenden Fahrbahnmarkierung bedarf es hierzu im
vorliegenden Fall nicht. Nach
Überprüfung des Glascontainerstandortes muss festgestellt werden, dass hier aus
straßenverkehrsbehördlicher Sicht kein Änderungsbedarf vorliegt.
Verkehrsgefährdungen durch den jetzigen Standort sind weder dem Bezirksamt noch
der Polizei bekannt. - 3 - Die
Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten obliegt ebenfalls nicht dem Bezirk
Pankow sondern der Polizeibehörde. Geschwindigkeitsmessungen werden durch die
Polizeidirektion 1 Zentrale Aufgaben Verkehrsdienst, Am Nordgraben 7, 13437
Berlin veranlasst. Auffällige
Unfallhäufungen bzw. überdurchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungen sind
der Straßenverkehrsbehörde für die genannten Straßenzüge aktuell nicht bekannt. Die Prüfung
des Wunsches, vor der „Klax“-Kita im Schönholzer Weg ein
Fußgängerüberweg einzurichten obliegt ebenfalls der VLB. Mit Schreiben des
Bezirksamtes Pankow vom 5.12.2006 wurde die VLB bereits aufgefordert, einen
entsprechenden Antrag zu prüfen. Zwischenzeitlich
fand hier ein Ortstermin mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der
VLB, der Polizei und verschiedenen Vertretern des Bezirkes statt. Im Ergebnis
hat das von der Senatsverwaltung für die Umsetzung des FGÜ - Programms
beauftragte Planungsbüro Unterlagen zur Einordnung eines Fußgängerüberweges in
Verbindung mit einer Mittelinsel im Bereich Schönholzer Weg/Edelweißstraße
gefertigt. Diese sind derzeitig bei der VLB zur verkehrsbehördlichen Anordnung.
Es wird davon ausgegangen, dass nach erfolgter Anordnung die Bauunterlagen
gefertigt werden und die Maßnahmen nach Mittelbereitstellung durch SenStadt im
II. Quartal 2008 umgesetzt werden. Weiterhin
wird die Einordnung einer Mittelinsel im Bereich Schönholzer Weg/Schillerstraße
geprüft. Um den allgemeinen nicht befriedigenden baulichen Zustand
des angesprochenen Straßenzuges zu verbessern, hatte das Bezirksamt einzelne
Bereiche für das Sonderprogramm Straßensanierungsmaßnahmen bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angemeldet. Zwischenzeitlich hat die
Senatsverwaltung mitgeteilt, dass das geplante Sonderprogramm 2008/09 entfällt. Somit muss eine Instandsetzung über die reguläre bezirkliche
Straßenunterhaltung erfolgen. Auf Grund der bekannten finanziellen Ausstattung
des Titels der Straßenunterhaltung und des hohen Sanierungsbedarfs im
Gesamtbezirk kann hier nur eine abschnittsweise Deckensanierung erfolgen. Diese
Bauabschnitte werden sich allerdings bedeutend kleinteiliger als die im 1.
Zwischenbericht zur Drucksache mitgeteilten Anmeldungen für das Sonderprogramm
darstellen. Begonnen werden soll noch im Jahr 2007 mit der
Deckensanierung eines ersten Abschnittes der Germanenstraße im Bereich
Heegermühler Weg (stadteinwärtige Fahrbahn). Der Wertumfang dieser Maßnahme
wird ca. 20.000,‑ € betragen. Die bereits für dieses Jahr geplante Deckschichterneuerung
der Schillerstraße verschiebt sich auf Grund umfangreicher eigener Baumaßnahmen
der BWB auf das Jahr 2008. Diese Maßnahme ist von der Senatsverwaltung
bestätigt und wird derzeitig weiter vorbereitet. Nach Aussagen der BWB ist die vorhandene Regenentwässerung
im Straßenzug Germanenstraße – Schönholzer Weg grundsätzlich als
ausreichend zu betrachten. Ob im Einzelfall die vorhandene Regenentwässerung
der Straßen eventuell optimiert werden kann, muss dann die Einzelabstimmung zu
den konkreten Bauabschnitten ergeben. - 4 - Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige
Entwicklung: keine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Jens-Holger
Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Öffentliche
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