Drucksache - VI-0067  

 
 
Betreff: Ausbau der Malchower Straße (Ortsteil Heinersdorf) von Industriebahn bis Blankenburger Straße (2. Bauabschnitt)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.01.2007 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
21.02.2007 
Sonder-Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
07.03.2007 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl.BA zur Beschlussf., 4. Tagung, 31.01.2007
BE Öffentl. Ordnung, 5. Tagung, 07.03.2007

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage 1

 

Die Begründung des Beschlusstextes wird durch folgende Feststellung erweitert:

Die von der Baumaßnahme betroffenen Anlieger der Malchower Straße haben der vorliegenden Ausbauplanung mit überwiegender Mehrheit zugestimmt.

 

Die Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes wird durch folgende Anlagen ergänzt, die Bestandteil des Beschlusses werden:

 

- Vermerk über den Verlauf der Bürgerversammlung

- tabellarische Aufschlüsselung der umlagefähigen Teilkosten

- Präzisierung des Abwägungsergebnisses.

 

Abstimmung im Ausschuss: mehrheitlich – bei einer Gegenstimme

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Der Ausschuss war sich darin einig, dass das gegenwärtige Verfahren zur Entscheidungsfindung über den Ausbau der Malchower Straße prototypischen Charakter hat, weil dieser Ausbau nicht nur der erste im Bezirk sondern der erste im Land Berlin ist, der nach dem neuen Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) realisiert wird. Auf Erfahrungen kann also nicht zurückgegriffen werden, sie müssen insbesondere vom Bezirksamt und der BVV erst gemacht werden. Ebenso fehlt bis heute eine Ausführungsvorschrift zum StrABG. Andrerseits war das Planungsverfahren zum Ausbau der Malchower Straße aber schon bis zum Punkt des letztendlichen BVV-Beschlusses fortgeschritten.

 

Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass im Ausschuss eine intensive Debatte vor allem auch darüber geführt wurde, welche Ansprüche die Bezirksverordneten an eine Vorlage zur Beschlussfassung gemäß § 3 Abs. 3 StrABG stellen. Die Ergänzungen des Beschlusses sind Ergebnis dieser Debatte.

 

Das Bezirksamt hat den ersten Schritt zu einem standardisierten Verfahren bei Straßenneubaumaßnahmen nach StrABG unternommen, dass den Fraktionsvorsitzenden und Verkehrspolitischen Sprechern der Fraktionen am 16. 1. 2007 vorgestellt wurde, und das Zustimmung fand. Dieses Verfahren sieht eine zweimalige Beteiligung des Fachausschusses bei der Planung der jeweiligen Maßnahme vor, so dass alle Beteiligten davon ausgehen, dass zukünftig der BVV hinlänglich beratene und qualifizierte Vorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich – bei einer Gegenstimme – Zustimmung zur so ergänzten Beschlussvorlage.

 

 

 
 

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