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Drucksache - VI-0067
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Siehe Anlage 1 Die Begründung des Beschlusstextes wird durch folgende Feststellung erweitert: Die von der Baumaßnahme betroffenen Anlieger der Malchower Straße haben der vorliegenden Ausbauplanung mit überwiegender Mehrheit zugestimmt. Die Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes wird durch folgende Anlagen ergänzt, die Bestandteil des Beschlusses werden: - Vermerk über den Verlauf der Bürgerversammlung - tabellarische Aufschlüsselung der umlagefähigen Teilkosten - Präzisierung des Abwägungsergebnisses. Abstimmung im Ausschuss: mehrheitlich – bei einer Gegenstimme Der Ausschuss war sich darin einig, dass das gegenwärtige Verfahren zur Entscheidungsfindung über den Ausbau der Malchower Straße prototypischen Charakter hat, weil dieser Ausbau nicht nur der erste im Bezirk sondern der erste im Land Berlin ist, der nach dem neuen Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) realisiert wird. Auf Erfahrungen kann also nicht zurückgegriffen werden, sie müssen insbesondere vom Bezirksamt und der BVV erst gemacht werden. Ebenso fehlt bis heute eine Ausführungsvorschrift zum StrABG. Andrerseits war das Planungsverfahren zum Ausbau der Malchower Straße aber schon bis zum Punkt des letztendlichen BVV-Beschlusses fortgeschritten. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass im Ausschuss eine intensive Debatte vor allem auch darüber geführt wurde, welche Ansprüche die Bezirksverordneten an eine Vorlage zur Beschlussfassung gemäß § 3 Abs. 3 StrABG stellen. Die Ergänzungen des Beschlusses sind Ergebnis dieser Debatte. Das Bezirksamt hat den ersten Schritt zu einem standardisierten Verfahren bei Straßenneubaumaßnahmen nach StrABG unternommen, dass den Fraktionsvorsitzenden und Verkehrspolitischen Sprechern der Fraktionen am 16. 1. 2007 vorgestellt wurde, und das Zustimmung fand. Dieses Verfahren sieht eine zweimalige Beteiligung des Fachausschusses bei der Planung der jeweiligen Maßnahme vor, so dass alle Beteiligten davon ausgehen, dass zukünftig der BVV hinlänglich beratene und qualifizierte Vorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich – bei einer Gegenstimme – Zustimmung zur so ergänzten Beschlussvorlage. |
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