Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0048
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Die Bezirksverordneten der Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin werden hinsichtlich einer Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS
überprüft. 2. Dabei wird wie folgt verfahren: 2.1. Der Vorsteher der BVV reicht zeitnah
Überprüfungsanträge bei der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes (BstU) ein. 2.2. Die BVV bildet unter Leitung ihres Vorstehers ein
Vertrauensgremium, welches aus jeweils einem Mitglied jeder Fraktion besteht. 2.3. Dieses Vertrauensgremium nimmt in vertraulicher
Beratung den Rücklauf der oben genannten Anträge zur Kenntnis. Bezirksverordnete,
zu denen Erkenntnisse bei der BstU über eine Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS
vorliegen, werden vom Vertrauensgremium gehört. 2.4. Das Vertrauensgremium wägt im Konsens ab, ob die BVV
über eingegangene Ergebnisse der Nachfragen in geschlossener Sitzung
informiert wird. Im Falle einer Behandlung in geschlossener
Sitzung gibt das Vertrauensgremium dort eine Stellungnahme ab. Dann erhalten
die/der betroffene Bezirksverordnete und seine/ihre Fraktion dort Gelegenheit
zur Stellungnahme. 3. Das weitere Verfahren ist den Fraktionen überlassen. 4. Bei Nachrückern wird zum Zeitpunkt ihrer Bestellung als
Bezirksverordnete entsprechend verfahren. Auch fünfzehn Jahre nach dem Umbruch der Jahre 1989/1990 ist
die Rolle des MfS/AfNS weder in allen Teilaspekten hinlänglich geklärt, noch
personell aufgearbeitet. Die BVV Pankow von Berlin hat in den letzten Wahlperioden -
sowie zuvor in den Teilbezirken - stets die Überprüfung der Bezirksverordneten
auf eine frühere Tätigkeit für diese Dienste als eine Form des Umgangs mit
diesem Erbe der DDR angesehen. Dahinter stand in der Regel auch die Frage, ob
als Bezirksverordneter jetzt tätig sein soll, wer geheimdienstlich zum Schaden
seiner Mitmenschen gewirkt hat. Die bisherigen Erfahrungen mit der Aufarbeitung des
MfS/AfNS-Erbes lehren aber auch, dass in jedem Falle eine Einzelfall-Prüfung
vorzunehmen ist, da Absichten und/oder Folgen geheimdienstlicher Tätigkeit
durchaus divergieren können. Dazu sind Vorkehrungen zu treffen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |