Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0039
Antrag 1.
Der
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal und das für Finanzen
zuständige Bezirksamtsmitglied werden beauftragt, für die Aufstellung des
Doppel-Haushaltes 2010/2011 ein Verfahren für eine umfassende Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln. 2.
Ziel
des Beteiligungsverfahrens ist es, Bürgerinnen und Bürgern durch eine
transparente Darstellung des Haushaltes sowie durch geeignete
Beteiligungsstrukturen zu ermöglichen, eigene Vorschläge für den Einsatz der
Haushaltsmittel im Bereich der freiwilligen Leistungen und der bezirklichen
Investitionen zu erarbeiten und in das Verfahren zur Aufstellung des
Bezirkshaushaltes einzubringen. 3.
In
einem ersten Schritt wird die BVV im ersten Halbjahr 2007 eine Fachanhörung zum
Thema Bürgerhaushalt bzw. Beteiligungshaushalt durchführen. Hierbei werden
insbesondere die Erfahrungen bei der Einführung des Bürgerhaushaltes im Bezirk
Lichtenberg betrachtet. Unterschiedliche Modelle wie Community Fonds bzw.
Quartierfonds sollten in die Diskussion einbezogen werden. 4.
Das
Bezirksamt wird ersucht, bereits bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes
2008/2009 erste Schritte für eine transparentere Darstellung des Haushaltes
vorzusehen. Hierfür werden im Verfahren der Haushaltsaufstellung Kriterien
erarbeitet. 5.
Im
Haushalt 2008/2009 wird die Einführung von Bürgerbeteiligungsverfahren für den
Bezirks-Haushalt berücksichtigt. Das Bezirksamt wird ersucht, bereits bei der
Erstellung des Entwurfs des Haushaltsplans die finanziellen Auswirkungen zu
berücksichtigen. Der Bezirk
Lichtenberg hat bei der Einführung des so genannten Bürgerhaushaltes eine
Vielzahl von Erfahrungen gesammelt. Die Möglichkeiten, die die Bürgerinnen und
Bürger im Zuge des eingeführten Beteiligungsverfahrens in dem Berliner
Modellbezirk geboten bekommen, verbessert die Beteiligungsmöglichkeiten bei
kommunalpolitischen Entscheidungen. Dies ist ein wichtiger Schritt für die
Stärkung der BürgerInnengesellschaft. Eine
wichtige Grundvoraussetzung dafür ist eine verständliche und nachvollziehbare
Darstellung des Haushaltes. Eine
nachhaltige Haushaltspolitik bedarf in der Öffentlichkeit einer intensiven
Auseinandersetzung, auf welche Weise und für welche konkreten Aufgaben die
knappen finanziellen Ressourcen eingesetzt werden sollen. Strategische Ziele
für die weitere Entwicklung der Kommune treten stärker in den Vordergrund. Das
Konsultationsverfahren unterstützt den Dialog zwischen BürgerInnen, Politik und
Verwaltung. Das
Instrument Bürgerhaushalt tariert repräsentative und partizipative Elemente der
Demokratie neu aus. Der Bürgerhaushalt ist jedoch kein Instrument der direkten
Demokratie. Das Budgetrecht von Räten bzw. in diesem Fall von der BVV bleibt
unberührt. Kooperative
Verfahren in der Kommunalpolitik stellen jedoch politische Entscheidungen auf
eine breitere gesellschaftliche Basis. Beteiligungsverfahren bei der
Haushaltsaufstellung bieten zudem die Chance, die Legitimität zu erhöhen, die
Akzeptanz von teils schwierigen Entscheidung zu verbessern und das Vertrauen in
die Politik wieder zu stärken. Bei der
Debatte über stärkere partizipative Elemente bei haushaltsrelevanten
Entscheidungen im Bezirk sollten die Gremien auf die Erfahrungen in den
unterschiedlichen Modell-Kommunen zurückgreifen. Eine Fachanhörung kann helfen,
die unterschiedlichen Modelle zu untersuchen und ein Verfahren für die
spezifische Situation in Pankow zu entwickeln. Berlin, den
5.12.2006 Einreicher:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gez.
Stefanie Remlinger, Peter Brenn, Cornelius Bechtler und die anderen Mitglieder
der Fraktion |
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