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Drucksache - VI-0032
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .11.2006
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Widerspruch vom 15.09.2006 gegen die Entscheidung über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Neubau einer Moschee und eines islamischen Gemeindezentrums in Pankow, Ortsteil Heinersdorf Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.11.2006 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt die Widerspruchsführerin. 3. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Begründung: Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat am 22.08.2006 zur Drucksachen Nr. V-1492/06 beschlossen, dass das Bürgerbegehren zum Neubau einer Moschee und eines islamischen Gemeindezentrums in Pankow, Ortsteil Heinersdorf, mit der Fragestellung vom 07.06.2006 unzulässig ist. Der Bezirksamtsbeschluss wurde durch die Bezirksverordnetenversammlung am 27.09.2006 zur Kenntnis genommen. Mit gleichlautenden Bescheiden vom 31.08.2006 wurde den Vertrauensleuten der Initiatorin des Bürgerbegehrens die Unzulässigkeitsentscheidung des Bezirksamtes bekannt gegeben. Dagegen hat der ipahb e. V. i. G. mit anwaltlichem Schreiben vom 15.09.2006 Widerspruch eingelegt. Dem Widerspruch wurde nicht abgeholfen. Das Bezirksamt Pankow von Berlin wies den Widerspruch mit Beschluss vom 28.11.2006 zurück. Zur Begründung wird verwiesen auf den in der Anlage beigefügten Entwurf des Widerspruchsbescheides, dessen Ausfertigung der Widerspruchsführerin zwischenzeitlich zugestellt wurde. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung
keine Kinder- und
Familienverträglichkeit
keine Auswirkungen Köhne &Verfügung 2. 10-fach + Original u. Verfügung 3. RA 2: 4.. BzStR’in KultWiStadt: 5. Wv.: BzBm EU |
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