Drucksache - VI-0032  

 
 
Betreff: Widerspruch vom 15.09.2006 gegen die Entscheidung über die Unzuläs-sigkeit des Bürgerbegehrens zum Neubau einer Moschee und eines isla-mischen Gemeindezentrums in Pankow, Ortsteil Heinersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.12.2006 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
17.01.2007 
Fortsetzung der 3. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK gem. § 15 BezVG, 13.12.2006

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Siehe Anlage


 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                 .11.2006

             

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:  Widerspruch vom 15.09.2006 gegen die Entscheidung über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Neubau einer Moschee und eines islamischen Gemeindezentrums in Pankow, Ortsteil Heinersdorf

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.11.2006 folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt die Widerspruchsführerin.

3. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.

 

 

Begründung:

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat am 22.08.2006 zur Drucksachen Nr.            V-1492/06  beschlossen, dass das Bürgerbegehren zum Neubau einer Moschee und eines islamischen Gemeindezentrums in Pankow, Ortsteil Heinersdorf, mit der Fragestellung vom 07.06.2006 unzulässig ist. Der Bezirksamtsbeschluss wurde durch die Bezirksverordnetenversammlung am 27.09.2006 zur Kenntnis genommen. Mit gleichlautenden Bescheiden vom 31.08.2006 wurde den Vertrauensleuten der Initiatorin des Bürgerbegehrens die Unzulässigkeitsentscheidung des Bezirksamtes bekannt gegeben.

 

Dagegen hat der ipahb e. V. i. G. mit anwaltlichem Schreiben vom 15.09.2006 Widerspruch eingelegt. Dem Widerspruch wurde nicht abgeholfen. Das Bezirksamt Pankow von Berlin wies den Widerspruch mit Beschluss vom 28.11.2006 zurück.

 

Zur Begründung wird verwiesen auf den in der Anlage beigefügten Entwurf des Widerspruchsbescheides, dessen Ausfertigung der Widerspruchsführerin zwischenzeitlich zugestellt wurde.

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

Köhne

 

 

&Verfügung

2. 10-fach + Original u. Verfügung

3. RA 2:

4.. BzStR’in KultWiStadt: 

5. Wv.:

 

                                                                                     BzBm EU

 

 
 

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