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Drucksache - VI-0025
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 04.09.2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-0025 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Betr.:
Mehr Sicherheit für Kinder am Teutoburger Platz Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 5. Tagung der BVV am 07.03.2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0025 : Das Bezirksamt wird ersucht: „ 1. Folgende
Maßnahmen zu prüfen, die die Verkehrssicherheit der Fußgänger/innen am
Teutoburger Platz (in den Straßenabschnitten Fehrbelliner Straße,
Christinenstraße, Templiner Straße, Zionskirchsstraße) erhöhen und die
Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs reduzieren: - Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone. - Aufpflasterungen bzw. Bodenschwellen. -
Einrichtung von Zebrastreifen. 2.
Folgende Maßnahmen zu prüfen, die im Bereich der
Fehrbelliner Straße und der Christinenstraße zu einer Reduzierung der
Fahrgeschwindigkeit führen: -
Einrichtung von Engstellen auf der Fahrbahn. - Verschwenkung der Fahrbahn durch eine
Änderung der Parkordnung. -
Aufpflasterungen der Fahrbahn bzw. Errichtung
von Bodenschwellen. 3. Eine
Verbesserung der Sichtbeziehungen vor folgenden baulich angelegten
Gehwegvorstreckungen durch bauliche Veränderungen oder eine Änderung der
Parkordnung herzustellen: - In der Zionskirchstraße, am Teutoburger
Platz/Ecke Templiner Straße,
beidseitig auf der südlichen Seite.
- Ecke Christinenstraße, auf der südlichen
Seite. -
Templiner/Ecke Fehrbelliner Straße, Seite vor
der Kaufhalle). 4.
Die Überquerungsmöglichkeit über die Schönhauser
Allee auf Höhe der Fehrbelliner Straße sicherer zu gestalten und die
Einrichtung eines Zebrastreifens zu prüfen und diese mit der Verkehrslenkung
Berlin (VLB) zu erörtern. 5.
Die Einrichtung einer Sackgasse durch die
Abhängung der Zionskirchstraße und die Anhebung auf Gehwegniveau im Bereich der
Grundschule am Teutoburger Platz zu prüfen. 6.
Zu Beginn der Tempo-30-Zone und an weiteren
sensiblen Stellen Piktogramme auf der Fahrbahn anzubringen. 7. Das
Ergebnis der Prüfaufträge auf einer Bürger/-innenversammlung vorzustellen
und zu diskutieren sowie zu den
Punkten 3. und 4. des Antrages zu berichten.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die dargestellten Forderungen zur Verkehrsicherheit am Teutoburger Platz sind zwischenzeitlich in die „Präzisierung des Sanierungsziels für den öffentlichen Straßenraum Verkehr“ eingeflossen. Der Sanierungsbeauftragte S.T.E.R.N. und das Bezirksamt haben dem Sanierungsbeirat am 29. März 2007 die dargestellten Präzisierungen für das Sanierungsgebiet Teutoburger Platz vorgelegt. Diese wurden einvernehmlich beschlossen. Dem vorangegangen waren umfangreiche Erörterungen und Abstimmungen des Tiefbauamtes / S.T.E.R.N. mit den Betroffenenvertretungen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Im Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz wurden im Rahmen der Sitzung am 22.05.2007 die Präzisierung der Sanierungsziele vorgestellt und dort ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen. Die formulierten Empfehlungen werden nunmehr von den zuständigen Stellen geprüft.Im Einzelnen:
zu 1. - Sämtliche
genannte Straßen sind bereits aktuell Bestandteil einer
geschwindigkeitsre-duzierten Tempo 30-Zone. Überdurchschnittliche
Geschwindigkeitsübertretungen sind nicht auffällig. Die Einrichtung von
verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325/326 der Straßenverkehrsordnung
–StVO-) sind immer auch an bauliche Voraussetzungen geknüpft (Erstellen
einer Mischverkehrsfläche, Aufpflasterungen an den Einmündungsbereichen), die
kurzfristig nicht finanzierbar sind. Bei der Verteilung verfügbarer Mittel ist
seitens des Bezirks vor allem dafür Sorge zu tragen, dass es hierbei nicht zur
Benachteilung anderer Sanierungsgebiete kommt. Hierfür bitte ich um
Verständnis. Gleichwohl soll die Einrichtung zusätzlicher Verkehrsberuhigter
Bereiche durch Formulierung im Rahmen der Präzisierung des Sanierungsziels
öffentlicher Straßenraum weiterhin Sanierungsziel auch am Teutoburger Platz
sein. - Zur gewünschten baulichen Einrichtung von Fahrbahnschwellen bleibt festzustellen, dass der Einbau solcher „Schwellen“ aus den nachfolgend genannten Gründen als nicht sinnvoll erachtet wird: Innerhalb kurzer Zeit sind die „Schwellen“ den Autofahrern bekannt, da es ja hier im Wesentlichen um untergeordnete „Kiez“-Straßen geht, mit dem Effekt, dass genau von den Autofahrern, die man disziplinieren will, entsprechend ‚sportlich‘ damit umgegangen wird: es wird forsch bis kurz vor die Schwelle gefahren, gestoppt, die Schwelle überfahren, dann wieder mit entsprechender Lärmentwicklung zügig Gas gegeben. Ergebnis: erhöhte Lärmwerte, ohne dass der eigentliche Zweck einer nachhaltigen und gleichförmigen Geschwindigkeitsdämpfung erreicht würde. Diese Art der Verkehrsberuhigung kann deshalb keineswegs als vorbildlich erachtet werden. Außerdem bleibt festzustellen, dass der Einbau von Fahrbahnschwellen auch von der Berliner Feuerwehr und Rettungsdiensten abgelehnt wird, da die Zu- und Abfahrt von und zum Einsatzort erschwert sowie die Krankenbeförderung über solche Schwellen gefährlich ist. - Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) in der Fehrbelliner Straße in Höhe Templiner Straße (vor dem dortigen „Kaiser’s-Markt) wird durch die für die Finanzierung zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung -VII B 42- geprüft. Vorerst wird eine aktuelle Verkehrserhebung durchgeführt. Weitere FGÜ im Bereich des Teutoburger Platzes werden, nach erfolgtem Ortstermin mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, von der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde, der Polizeibehörde und dem Schulamt Pankow zur Zeit nicht als erforderlich erachtet. zu 2. - Die Einrichtung zusätzlicher Engstellen und Aufpflasterungen in der Fehrbelliner Straße und in der Christinenstraße erfordert wiederum weiterreichende bauliche Maßnahmen, für welche aktuell keine finanziellen Mittel verfügbar sind. Zusätzlich hat der daraus resultierende Eingriff in den ruhenden Verkehr den Wegfall von Stellplätzen zur Folge. Hierfür wird unter Abwägung aller verkehrlichen Interessen momentan keine Notwendigkeit gesehen, da überdurchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungen nicht zu verzeichnen sind. Dasselbe gilt ebenso für gewünschte Fahrbahnverschwenkungen. - Zu „Schwellen“ siehe 1. zu 3. Im Bereich der Kreuzung Templiner Straße / Zionskirchstraße werden zur Verbesserung der Sichtbeziehungen zwischen Fahrzeugführern und querenden Schulkindern auf einer Länge von 12 Metern im Anschluss der vorhandenen Gehwegvorstreckungen die Senkrechtparkplätze aufgehoben und je zwei Parkplätze längsseitig zum Fahrbahnrand markiert. Die Maßnahme wurde bereits mit der Polizeibehörde und dem Schulamt abgestimmt. Sie wird kurzfristig straßenverkehrsbehördlich angeordnet und zum Beginn des neuen Schuljahres realisiert. An den übrigen im Antrag genannten Punkten wird die Änderung der Parkordnung zur Verbesserung der Sichtbeziehungen im Rahmen personeller Möglichkeiten geprüft und ebenfalls, falls erforderlich, kurzfristig umgesetzt. Im Bereich der Einmündung Fehrbelliner Straße / Templiner Straße muss jedoch erst die weitere Entwicklung betreffend des durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüften FGÜ (siehe 1., 3. Spiegelstrich) abgewartet werden, bevor über die Notwendigkeit der weiterreichenden Veränderung der Parkordnung eine Aussage getroffen werden kann. zu 4. Die Schönhauser Allee gehört, entsprechend der Maßgabe
des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP), zum übergeordneten Straßennetz. Die Entscheidung über straßenverkehrsbehördliche
Maßnahmen, hierzu gehört auch die Einrichtung von Querungshilfen
(Fußgängerüberweg, Ampelanlagen), trifft nicht das Bezirksamt Pankow. Nach
Festlegung im Ordnungsämtererrichtungsgesetz (OÄErrG) obliegt diese
Ordnungsaufgabe ausschließlich der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Ich habe deshalb den geäußerten Wunsch nach
Einrichtung einer Querungshilfe in der Schönhauser Allee Ecke Fehrbelliner
Straße an die VLB weitergeleitet. Das Prüfungsergebnis bleibt vorerst
abzuwarten. zu 5. Für die Ausbildung eines Sackgassenbereiches in der Zionskirchstraße wird aktuell keine Notwendigkeit gesehen. Durch die Ausweisung von Sackgassen in Wohngebietsstraßen wird zusätzlicher Umfahrungsverkehr in den übrigen, ebenso schützenswerten Wohnstraßen, verursacht. Insbesondere wäre im vorliegenden Fall eine Mehrbelastung der parallel verlaufenden Fehrbelliner Straße und der Schwedter Straße zu befürchten, was wiederum auch der Schulwegsicherung abträglich wäre. Die vorgeschlagene Anhebung der Straßenbereiche im Bereich der Grundschule auf Gehwegniveau würde die Reduktion von Parkplätzen in diesen Straßenabschnitten zur Folge haben und ebenso eine stärkere Belastung der umliegenden Straßen mit ruhendem Verkehr hervorrufen. Die Templiner Straße ist bereits seit 1993 Sackasse und eine Durchfahrt von der Zionskirchstraße in die Schwedter Straße durch angeordnetes Verkehrszeichen (Z) 267 StVO (Verbot der Einfahrt) nicht möglich. Weiterreichendere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind zurzeit nicht erforderlich und bauliche Maßnahmen auch nicht finanzierbar. Ein spürbarer positiver Effekt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird aus den genannten Gründen ebenfalls nicht gesehen. zu 6. Sollten durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen der Polizei im Bereich des Teutoburger Platzes und umliegender Straßen überdurchschnittliche Geschwindigkeitsübertretungen ergeben so werden zusätzliche Piktogramme „30 km/h“ an geeigneten Stellen durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Aufgrund der Tatsache, dass alle hier aufgeführten Einzelanträge in die „Sanierungsziele für den öffentlichen Straßenraum und Verkehr“ und den daraus herzuleitenden Arbeitsauftrag für das Bezirksamt Pankow bereits eingeflossen sind, wird auf eine weitere Berichterstattung im Rahmen dieser Drucksache VI-0025/ verzichtet. zu 7. Die Vorstellung der Ergebnisse der Aktivitäten des Bezirksamtes, der Bericht zu den Punkten 3. und 4. des Ersuchens der BVV und die empfohlene Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern findet im Rahmen einer Bürgerversammlung in den Räumen der Betroffenenvertretung Teutoburger Platz in der Templiner Straße 17 statt. Als Termin ist der 11. September 2007 mit der Betroffenenvertretung Teutoburger Platz verabredet. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung |
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