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Drucksache - VI-0024
Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Bestellung bezirklicher Trägervertreter/innen für die ArGeWir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat die Fortgeltung des
Bezirksamtsbeschlusses V-755/2004 vom 17.08.2004 beschlossen, nachdem als
ordentliche Mitglieder der Trägervertretung die Inhaber/innen folgender
Funktionen -
das für Soziales
zuständigen Bezirksamtsmitglied -
das für Jugend
zuständige Bezirksamtsmitglied -
das für Personal
und Finanzen zuständige Bezirksamtsmitglied. bestellt worden waren. Als Träger, der nicht den/die
Geschäftsführer/in stellt, nimmt das Bezirksamt sein Vorschlagsrecht für die
personelle Besetzung des Vorsitzes wahr und schlägt erneut das für Personal und
Finanzen zuständige Bezirksamtsmitglied für die Wahl als Vorsitzender der
Trägervertretung vor. Gemäß Bezirksamtsvorlage
V-792/2004 vom 21.09.2006 wurden die Inhaber/innen folgender Funktionen als
stellvertretende Mitglieder der Trägervertretung -
das für
Wirtschaft zuständige Bezirksamtsmitglied -
der für Soziales
zuständige LuV-Leiter -
der für Finanzen
zuständige SE-Leiter bestellt. Unabhängig vom klassischen Vertretungsfall kann nach
Absprache die Stellvertretung themenbezogen ausgeübt werden. Begründung: Die am 26.08.2004 zwischen der Regionaldirektion
Berlin-Brandenburg und den zuständigen Senatsverwaltungen abgeschlossene
Rahmenvereinbarung zur Gründung von ArGen nach § 44 b SGB II bestimmt, dass die
ArGe zwei Träger hat, die sich jeweils aus drei Vertretern/innen beider
Institutionen zusammensetzen. Zum 31.12.2006 erfolgte durch die Trägerseite der
Bundesagentur für Arbeit eine Teilkündigung der Rahmenvereinbarung. Die
Verhandlungen zwischen beiden Parteien zur Anpassung der Rahmenvereinbarung
sind noch nicht abgeschlossen. Der Trägervertretung werden gemäß
Rahmenvereinbarung auch künftig mindestens die folgenden Aufgaben obliegen: -
Bestimmung der
strategischen Leitlinien der ArGe, -
Beschlussfassung
über die Finanzplanung, -
Beschlussfassung
über die Kapazitäts- und Qualifikationsplanung, -
Wahl des
Geschäftsführers, -
Einrichtung eines
Beirats. Darüber
hinaus ist dem Verhandlungsstand entsprechend zwischen beiden Trägerseiten
übereinstimmend vorgesehen, dass die Trägervertretung über:
die
Quantifizierung der geschäftspolitischen Ziele,
das
Arbeitsmarktprogramm,
die
Zielvereinbarung mit dem GF beschließen
soll. Die
Trägervertretung soll im Rahmen ihrer Umsetzungsverantwortung eine klare
Führung und Kontrolle der Geschäftsführung ausüben. Wegen der strategischen
Bedeutung dieser Tätigkeit insbesondere in rechtlicher, finanzieller oder
arbeitsmarktpolitischer Hinsicht ist eine Befassung dieser Angelegenheit durch
das neue Bezirksamtskollegium geboten. Haushaltsmäßige Auswirkungenkeine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Lioba
Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport |
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